Abschuss von zwei Wölfen angeordnet
Im Kanton Wallis, ordnet Staatsrat Jacques Melly den Abschuss von zwei Wölfen in den Regionen Goms und Val d’Anniviers an. Die Bewilligungen für je einen Wolfsabschuss in den beiden Regionen stützen sich auf die Bestimmungen der eidgenössischen Jagdgesetzgebung und deren Verordnung.
Wolf
Im Kanton Wallis ordnet Staatsrat Jacques Melly den Abschuss von zwei Wölfen in den Regionen Goms und Val d’Anniviers an. Die Bewilligungen für je einen Wolfsabschuss in den beiden Regionen stützen sich auf die Bestimmungen der eidgenössischen Jagdgesetzgebung und deren Verordnung.
In der Region Goms haben die Rissereignisse ab Mitte August 2018 bis zum vergangenen Wochenende stark zugenommen. Dabei wurden auf geschützten Alpen mindestens 23 Schafe getötet und zehn verletzt. Da bereits im Vorjahr Schäden zu verzeichnen waren und auf den geschützten Alpen mehr als 15 Schafe gerissen wurden, sind gemäss Art. 9 der eidgenössischen Jagdverordnung (JSV) die Voraussetzungen für den Einzelabschuss eines Wolfes im Goms erfüllt.
Im Streifgebiet der in den letzten beiden Jahren festgestellten Wolfsrudel Augstbord – Val d’Anniviers – Vallon de Réchy konnte trotz des Monitorings mittels Fotofallen, den DNA-Analysen und den akustischen Fallen bis Anfang September dieses Jahres keine Rudelsituation gemäss Konzept Wolf Schweiz festgestellt werden. Die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW) geht deshalb aufgrund dieser Fakten davon aus, dass im vorgenannten Gebiet momentan kein Wolfsrudel mehr präsent ist.
Im Val d’Anniviers wurden im Verlauf der Alpsaison mindestens 39 Schafe gerissen, womit die Voraussetzungen für einen Einzelabschuss erfüllt seien.
Rechtsgrundlage im Val d’Anniviers fehlt
Die Gruppe Wolf Schweiz (GWS) lehnt die Abschussbewilligung für einen Wolf im Val d’Anniviers entschieden ab und erachtet diese als klaren Rechtsbruch. Das Gebiet gilt als Rudelrevier, womit ein Einzeltierabschuss nicht erlaubt ist. Zudem war der zumutbare Herdenschutz auf den von Rissen betroffenen Alpen nicht erfüllt.
Im Val d’Anniviers wurde im vergangenen Jahr ein Wolfsrudel mit mindestens zwei Welpen nachgewiesen. Dieses Jahr ist der Nachweis einer Fortpflanzung noch nicht erbracht. Mehrere Hinweise deuten aber auf die weitere Rudelpräsenz hin.
Die von Rissen betroffenen Alpen bei Zinal waren nicht geschützt. Dies obwohl gemäss kantonaler Schafalpplanung Massnahmen vorgeschlagen werden, die den Einsatz von Herdenschutzhunden ermöglicht hätten. Die Schützbarkeit der Alpen rund um Zinal wird auch dadurch belegt, dass auf zwei Alpen tatsächlich Hirten und Herdenschutzhunde sind und dort gab es keine Risse zu beklagen.
Die Situation im Goms, wo ebenfalls ein Abschuss angeordnet wurde, ist anders zu beurteilen. Nach den Informationen der GWS dürfte die Abschussbewilligung dort vermutlich rechtmässig sein. Mehr zum Tierschutzproblem der Hobby-Jagd und zum Jagdgesetz.
Dossier: Wolf in der Schweiz: Fakten, Politik und die Grenzen der Jagd
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