Ende 2021 eskalierte der Streit: Ein ehemaliger Hobby-Jäger, der aus der Jagdgesellschaft ausgeschlossen wurde, soll aus Rache zwei Jagdhunde getötet haben.
Rückblick
Vor über 20 Jahren trat der Angeklagte einer Luzerner Jagdgesellschaft bei. Die Mitgliedschaft dauerte jedoch nicht lange. Bereits nach wenigen Jahren wurde er wegen jagdlicher Verfehlungen aus der Gesellschaft ausgeschlossen. Dieser Ausschluss löste einen jahrelangen Streit zwischen dem Beschuldigten und anderen Mitgliedern der Jagdgesellschaft aus. Im Frühjahr 2020 erreichten die Differenzen einen ersten Höhepunkt: Das Luzerner Kantonsgericht verurteilte den heute 60-Jährigen wegen Störung des Jagdbetriebs, versuchter Nötigung und Tätlichkeit.
Justizirrtum
Mit diesem Urteil kann sich der nun erneut Angeklagte bis heute nicht abfinden. Er bezeichnet es als «Fehlurteil». Laut der Staatsanwaltschaft Sursee hegt der Mann aufgrund des Urteils grosses Misstrauen gegenüber Polizei und Strafjustiz sowie starke Rachegefühle gegenüber der Jagdgesellschaft und deren Mitgliedern.
Gegenwart
Am 10.2.2023 stand derselbe Hobby-Jäger erneut vor Gericht. Dies wegen einer Treibjagd Ende 2021. Nachdem die Jagd «abgehornt» und damit für beendet erklärt worden war, kehrten zwei Hunde nicht mehr zurück. Da die beiden Luzerner Jagdhunde aber mit GPS-Halsbändern unterwegs waren, konnten ihre Besitzer ihre Bewegungen genau verfolgen. Die Route der Hunde verhiess nichts Gutes.
Frische Blutspuren in der Garage
Die Hunde hatten demnach das Jagdrevier verlassen und waren zum Bauernhof des Angeklagten gelaufen. Dieser habe die Hunde erkannt, heisst es im Strafbefehl der Staatsanwaltschaft, und sie in seine Garage geführt. Dort habe er die GPS-Ortung der beiden Halsbänder ausgeschaltet. Knapp vier Minuten nachdem das Signal des ersten Halsbandes erloschen war, verschwand auch das Signal des zweiten Halsbandes. Anschliessend habe er die Hunde tödlich verletzt und die Kadaver sowie die Halsbänder an einem unbekannten Ort entsorgt, so dass sie nicht mehr auffindbar gewesen seien. Bei der noch am selben Tag angeordneten Hausdurchsuchung konnten weder die Hunde noch deren Kadaver aufgefunden werden. Allerdings wurden in der Garage mehrere frische Blutspuren eines Hundes gefunden.
Tierquälerei und Behinderung der Jagd
Durch die Tötung und Entsorgung der beiden Hunde habe der Beschuldigte den beiden Hundehaltern grossen Schaden zugefügt. Die Staatsanwaltschaft Sursee schätzt den Wert eines ausgebildeten Luzerner Laufhundes auf mindestens 5’000 Franken. Der Beschuldigte soll nun wegen Tierquälerei und Behinderung der Jagd verurteilt werden. Er muss eine Busse von 8’000 Franken, eine Geldstrafe von 600 Franken sowie die Verfahrenskosten von mehreren tausend Franken bezahlen, laut PilatusToday.