Sika-Hirsch EU-weit invasiv: Hobby-Jagd wehrt sich
Hobby-Jagd-Verbände verteidigen wirtschaftliche Interessen der Zuchtbetriebe gegen EU-Artenschutzrecht, während sie beim Waschbären das Gegenteil fordern.
Die EU stuft den Sika-Hirsch europaweit als invasive Art ein und ordnet bis August 2027 die vollständige Auflösung aller Gehegebestände an. Betroffen sind Tausende Zuchtbetriebe in mehreren Mitgliedstaaten, allein in Österreich rund 250, und ausgerechnet die Hobby-Jagd-Verbände wehren sich gegen die Artenschutzmassnahme.
Was die EU-Verordnung vorsieht
Grundlage ist die Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten, ergänzt durch die zugehörige Durchführungsverordnung mit der sogenannten Unionsliste. Der Sika-Hirsch wurde neu auf diese Liste gesetzt, weil er sich mit heimischem Rotwild kreuzt und hybride Populationen bilden kann. Die Regelung gilt unionsweit: Haltung, Zucht, Transport und Einfuhr der Art werden künftig verboten. Bereits ab August 2026 sollen männliche und weibliche Tiere getrennt gehalten werden, um weitere Fortpflanzung zu verhindern. Bis Sommer 2027 müssen alle Bestände im gesamten EU-Raum vollständig aufgelöst werden, auch wenn sich die bislang verfügbaren konkreten Zahlen und Reaktionen vor allem auf Österreich beziehen. Eine Entschädigung der Betriebe ist in der Verordnung nicht vorgesehen.
In Österreich sind Schätzungen zufolge rund 7’000 Tiere und mehr als 250 Betriebe betroffen, eine offizielle EU-Gesamtstatistik zu allen Mitgliedstaaten liegt bislang nicht vor. Belastbare Zahlen für andere EU-Staaten mit Sika-Zuchtbetrieben liegen in den ausgewerteten Quellen bislang nicht vor.
Kein direkter Bezug für die Schweiz, aber dokumentierte Bestände
Die Schweiz ist nicht EU-Mitglied und daher nicht an die Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 gebunden. Für invasive gebietsfremde Arten gelten hierzulande die Jagdverordnung (JSV) sowie kantonale Vollzugskompetenzen, eine unionsweite Verpflichtung zur vollständigen Bestandsauflösung wie in der EU besteht nicht.
Das bedeutet aber nicht, dass die Schweiz von der Thematik unberührt ist. Wie ein Bericht des Kantons Zürich dokumentiert, existieren im Grenzgebiet zu Deutschland dauerhafte Sikahirsch-Bestände in den Kantonen Zürich und Schaffhausen. Diese gehen unter anderem auf Tiere zurück, die aus privaten Gehegen entkommen sind. Das zeigt: Eingezäunte Gehegehaltung bietet keine verlässliche Garantie gegen die Ausbreitung einer als invasiv eingestuften Art in freilebende Wildpopulationen, auch nicht ausserhalb der EU.
Hobby-Jagd-Verbände positionieren sich gegen Naturschutzrecht
Bemerkenswert ist, wer sich hier gegen eine EU-Massnahme zum Schutz der Biodiversität stellt: allen voran Jagd Österreich und die Österreichische Wildtierstiftung. In Österreich stellen sich Jagd-Österreichs Präsident Anton Larcher und der Präsident der Österreichischen Wildtierstiftung, Max Mayr Melnhof, demonstrativ an die Seite der Farmwildhalter. Larcher kündigte an, Ausnahmeanträge betroffener Betriebe zu unterstützen, sofern die Tiere mit Ohrmarken gekennzeichnet werden.
Diese Positionierung passt zu einem wiederkehrenden Muster: Sobald wirtschaftliche Interessen der Hobby-Jägerschaft und verbundener Zucht- und Vermarktungsbetriebe berührt sind, wird die sonst gepflegte Erzählung von der «verantwortungsvollen Bestandsregulierung» plötzlich gegen den Artenschutz selbst gerichtet. Das Fleisch des Sika-Hirsches wird von den Zuchtbetrieben als Delikatesse vermarktet, mit entsprechend hohem wirtschaftlichem Interesse am Fortbestand der Bestände. Der Verband der Sika-Züchter beziffert den drohenden Schaden allein in Österreich auf rund 16 Millionen Franken.
Doppelstandard: Beim Waschbären gilt das Gegenteil
Wie widersprüchlich die Haltung der Hobby-Jägerschaft gegenüber invasiven Arten ist, zeigt der Vergleich mit dem Waschbären. Auch er steht auf der EU-Unionsliste invasiver Arten, doch hier fordert dieselbe Lobby, die sich beim Sika-Hirsch für den Bestandserhalt starkmacht, eine möglichst intensive Bejagung. Allein in Deutschland wurden im Jagdjahr 2024/2025 laut Deutschem Jagdverband 282’499 Waschbären getötet, mit steigender Tendenz von Jahr zu Jahr. Belastbare Zahlen zu tatsächlichen wirtschaftlichen Schäden durch den Waschbären kann Deutschland dabei nicht vorlegen.
Wissenschaftliche Untersuchungen relativieren zudem die von Jagdverbänden verbreitete Gefährlichkeit der Art. Eine mehrjährige Forschungsarbeit von Dr. Berit Michler zeigte, dass Waschbären vor allem Regenwürmer, Schnecken und Früchte fressen und bedrohte Arten kaum zu ihrem Beutespektrum gehören. Zudem belegen populationsökologische Studien, dass hoher Jagddruck beim Waschbären zu einer höheren Fortpflanzungsrate führt und Verluste durch die Bejagung so kompensiert oder sogar überkompensiert werden.
Der Unterschied zum Sika-Hirsch liegt auf der Hand: Beim Waschbären dient die Einstufung als invasive Art der Hobby-Jägerschaft als Rechtfertigung für eine praktisch unbeschränkte Hobby-Jagd ohne belegten Nutzen für den Artenschutz. Beim Sika-Hirsch, der als kommerziell vermarktbares Farmwild wirtschaftlich interessant ist, wird dieselbe Einstufung plötzlich als «realitätsfern» und «überschiessend» kritisiert. Massgeblich ist offenbar nicht die tatsächliche ökologische Gefährdung, sondern die Frage, wessen wirtschaftliche Interessen jeweils betroffen sind.
Wissenschaftliche Grundlage der EU-Entscheidung
Die EU begründet die Einstufung mit dem Risiko der Hybridisierung zwischen Sika-Hirsch und Rotwild, die zu einer genetischen Vermischung und langfristig zur Verdrängung reiner Rotwild-Populationen führen kann. Dieses Phänomen ist aus mehreren europäischen Ländern dokumentiert, in denen sich freilebende Sika-Bestände etabliert haben. Kritiker verweisen zwar darauf, dass in Österreich bislang keine dokumentierten Fälle von Verdrängung des Rotwilds bekannt seien. Das ändert jedoch nichts daran, dass die EU-Verordnung dem Vorsorgeprinzip des europäischen Artenschutzrechts folgt und präventiv ansetzt, bevor sich aus Gehegeausbrüchen eine unumkehrbare Vermischung der Wildbestände entwickelt, wie sie andernorts, etwa im Grenzgebiet zur Schweiz, bereits eingetreten ist.
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