EU-Tierschutzverordnung 2026: Meilenstein mit Lücken – Jagdhunde bleiben ausgenommen
Die neue «Cats and Dogs»-Verordnung bringt echte Fortschritte – doch Jagdhunde fallen bewusst aus dem Schutzbereich heraus. Die Schweiz ist in vielen Punkten schon längst weiter.
Kürzlich stimmte das Europäische Parlament in Strassburg mit grosser Mehrheit – 558 Ja-Stimmen, 35 Nein und 52 Enthaltungen – für die erste EU-weit geltende Verordnung zum Schutz von Hunden und Katzen.
Die sogenannte «Cats and Dogs»-Verordnung schliesst eine seit Jahrzehnten beklagte Lücke: Bis jetzt gab es in der EU keine einheitlichen Tierschutzregeln für Heimtiere. Das ändert sich nun. Gleichzeitig zeigt die Verordnung, wie wirksam Lobby-Arbeit Schutzlücken in Gesetze einbauen kann.
Was die Verordnung konkret bringt
Kernstück der neuen Regelung ist eine verpflichtende Kennzeichnung aller Hunde und Katzen mittels Mikrochip sowie deren Eintrag in nationale Datenbanken. Damit soll die lückenlose Rückverfolgbarkeit von Heimtieren sichergestellt werden – vom Züchter über den Handel bis in den Privathaushalt. Für Tierheime, Händler und gewerbliche Züchter gilt eine Übergangsfrist von vier Jahren. Private Hundehalterinnen und -halter haben zehn Jahre Zeit, bei Katzen sind es 15 Jahre.
Dazu kommt ein Qualzuchtverbot: Züchtungen, die auf übertriebene körperliche Merkmale mit absehbaren Gesundheitsrisiken abzielen, werden europaweit eingeschränkt. Die ÖDP-Europaabgeordnete Manuela Ripa, Berichterstatterin des Umweltausschusses, hob hervor, dass unnötige Eingriffe wie das Kupieren des Schwanzes für Tiere unter dem Geltungsbereich der Verordnung verboten werden.
Der Deutsche Tierschutzbund bezeichnete den Beschluss als «Meilenstein für den Tierschutz in Europa» – kritisierte aber gleichzeitig die langen Übergangsfristen und die Ausnahmen.
Die Lücke: Jagdhunde fallen gar nicht erst darunter
Was in der öffentlichen Diskussion kaum thematisiert wird: Die Verordnung gilt nicht für alle Hunde. Die Eurogroup for Animals, ein europäischer Dachverband von Tierschutzorganisationen, machte darauf aufmerksam, dass das Gesetz explizit nicht für Jagdhunde, Herdenschutzhunde sowie Katzen und Hunde in landwirtschaftlichen Betrieben gilt. Damit bleiben schätzungsweise 18 Millionen Katzen und 2 Millionen Hunde in der EU ohne adäquaten Schutz durch die neue Verordnung.
Das bedeutet konkret: Das Kupierverbot für Schwänze und Ohren gilt nicht für Jagdhunde. Der Deutsche Jagdverband (DJV) hat sich nach eigener Aussage im Vorfeld gemeinsam mit dem europäischen Hobby-Jagd-Dachverband FACE aktiv dafür eingesetzt, dass Jagdhunde aus dem Geltungsbereich der Verordnung herausgehalten werden. Dass sie damit Erfolg hatten, ist kein Zufall – es ist das Ergebnis gezielter Lobby-Arbeit gegen Tierschutz.
Was ist Kupieren überhaupt?
Kupieren bezeichnet das operative Kürzen von Rute (Schwanz) oder Ohren bei Hunden. Das Wort stammt vom französischen «couper» – schneiden. Die Rute wird meist wenige Tage nach der Geburt kupiert, die Ohren im Alter von 8 bis 12 Wochen. Beides sind schmerzhafte Eingriffe an gesunden Körperteilen.
Die Rute ist für Hunde ein zentrales Kommunikationsmittel. Ein kupierter Hund kann seine Körpersprache gegenüber Artgenossen und Menschen nicht mehr vollständig ausdrücken, was zu Missverständnissen und Verhaltensstörungen führen kann.
Das Argument der Hobby-Jagd-Lobby für das Kupieren: Die langen, dünnen Ruten bestimmter Jagdhundrassen seien beim Hetzen durch Unterholz verletzungsgefährdet – Schläge gegen Äste könnten zu offenen Brüchen führen. Tierschützer halten dagegen: Zoll- und Polizeihunde aller Rassen arbeiten intensiv in engen Räumen und zwischen harten Hindernissen, ohne dass dort ein vergleichbares Problem bekannt ist. Warum dann ausgerechnet bei Jagdhunden?
Interessant ist auch die historische Herkunft der Praxis: Das Kupieren der Hunderuten in Deutschland dürfte im engen Zusammenhang mit der Hundesteuer in Preussen von 1810 stehen. Jagdhunde waren von der Steuer ausgenommen und wurden anhand ihrer gekürzten Rute erkannt. Die ursprünglichen Motive waren also weder medizinisch noch tierschützerisch, sondern rein fiskalisch.
Die Schweiz: Schon längst weiter
Was in der EU erst mühsam und unvollständig erkämpft wird, ist in der Schweiz seit Jahren selbstverständlich. Das Kupieren von Ohren und Rute ist hierzulande generell verboten – ohne Ausnahmen für Jagdhunde. Auch der Import von Hunden mit kupierten Ohren oder kupierter Rute ist untersagt. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat dies klar geregelt. Die Schweiz hat das entsprechende europäische Übereinkommen zum Schutz von Heimtieren bereits 1993 vorbehaltlos ratifiziert und in nationales Recht umgesetzt.
Relevanz für die Schweiz: Welpenhandel im Fokus
Trotz der Schutzlücken ist die neue EU-Verordnung für die Schweiz direkt relevant. Rund 56 Prozent aller neu in der Schweiz registrierten Hunde stammen aus dem Ausland. Hinter einem Teil dieses Handels stecken professionelle Massenzuchten, die Welpen unter fragwürdigen Bedingungen produzieren, zu früh von den Muttertieren trennen und mit gefälschten Papieren in die Schweiz transportieren. Luzia Oeschger vom Schweizer Tierschutz STS begrüsste die EU-Regelung: Durch die Chip-Pflicht und die einheitliche Registrierung werde die Herkunft viel besser nachvollziehbar. Das erschwere den Import dubioser Welpen und helfe Tierärztinnen, Behörden und Halterinnen und Haltern bei der Identifikation.
Der Schweizer Tierschutz STS kämpft seinerseits auf nationaler Ebene dafür, weitere Lücken zu schliessen – etwa für ein Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte und Stopfleber, die in der Schweiz selbst verboten sind, aber weiterhin importiert werden dürfen.
Das Muster bleibt dasselbe
Die «Cats and Dogs»-Verordnung ist ein echter Fortschritt. Gleichzeitig ist die Ausnahme für Jagdhunde ein Lehrstück darüber, wie Hobby-Jagd-Verbände arbeiten: Sie setzen ihre Interessen im Gesetzgebungsprozess durch und halten ihre Tiere bewusst aus dem Schutzbereich heraus. Wer das Muster kennt, erkennt es auch beim Wolf, beim Bundesjagdgesetz in Deutschland und bei der Jagdgesetz-Debatte in der Schweiz – Lobby-Arbeit im Namen von Tradition, auf Kosten der Tiere.
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