GPS-Bache verrieten Wildschweine: Hobby-Jäger erschoss Kollegen
Im Waadtländer Wald von Oulens-sous-Échallens wurden Wildschweine erst dank eines GPS-Senders an einer Bache aufgespürt, den der kantonale Wildhüter den Hobby-Jägern zur Verfügung stellte. Ein 80-jähriger ehemaliger Diana-Vaud-Präsident gab daraufhin verbotene Treibschüsse ins Brombeerdickicht ab und tötete einen 64-jährigen Kollegen.
Am 29. November 2024 trafen sich sechs Hobby-Jäger im Gros-de-Vaud zur Wildschweinjagd.
Eine erste Pirsch im Gebiet von Daillens war ohne Beute geblieben. Am frühen Nachmittag wechselte die Gruppe nach Oulens-sous-Échallens, wo Wildschweine gesichtet worden waren. Der Wildhüter hatte die Information geliefert: An einer Bache der Rotte war ein GPS-Halsband angebracht worden, das deren Aufenthaltsort verriet. Wenig später war ein 64-jähriger Hobby-Jäger aus dem Kanton Freiburg tot, von einem verbotenen «Vergrämungsschuss» eines 80-jährigen Kollegen am Kopf getroffen.
Der eigentliche Skandal: Wildtiere mit Sender ausstatten, um sie leichter zu töten
Eine GPS-Besenderung von Wildtieren ist ursprünglich ein Instrument der Wildtierforschung. Institute wie KORA setzen Halsbandsender ein, um Bewegungsmuster, Habitatnutzung und Populationsdynamik wissenschaftlich zu erfassen. Wenn Behörden solche Daten jedoch direkt an Hobby-Jagdgruppen weitergeben, damit diese eine Rotte gezielt aufspüren und erlegen können, wird Forschung in ein Verfolgungsinstrument umgewidmet.
Im Fall Oulens-sous-Échallens lieferte der Wildhüter den Hobby-Jägern den Standort der Tiere ab, weil eine Bache besendert war. Es war also nicht waidmännisches Können, geduldige Pirsch oder Spurenlesen, das die Wildschweine fand, sondern ein Satellitensignal aus einem Halsband, das die Bache mit sich tragen musste. Die Tiere hatten dieser technologischen Überwachung nichts entgegenzusetzen. Sie zogen sich, wie Wildtiere es tun, in dichtes Brombeergestrüpp zurück, einen für Menschen unzugänglichen Schutzraum. Genau dorthin wurden sie über ihre besenderten Leitbachen nachverfolgt.
Diese Praxis hat mit traditioneller Jagd nichts zu tun. Sie verwandelt Wildtiere in Datenpunkte und Hobby-Jäger in Empfänger, die nur noch dem Signal folgen müssen. Sie offenbart Bequemlichkeit und Unfähigkeit, nicht jagdliches Können. Und sie verletzt den Geist von Artikel 51 des Waadtländer Jagd- und Fischereigesetzes, der den Einsatz künstlicher Mittel zum Aufspüren oder Anlocken von Wild verbietet, selbst wenn die behördliche Besenderung formal als «Monitoring» deklariert sein mag.
Drei Gesetzesartikel auf einen Streich gebrochen
Als die besenderte Rotte in einem dichten Dornendickicht auf einem Hügel feststeckte und auch der Hund des 80-Jährigen nicht aus dem Gestrüpp zurückkam, entschied dieser, das Wild mit Schüssen zu vertreiben, um seinen Hund zu schützen. Er hatte in der Vergangenheit bereits Jagdhunde bei Wildschweinjagden verloren. Diese Entscheidung verletzte gleich drei Bestimmungen des kantonalen Jagd- und Fischereigesetzes:
- Artikel 49 verlangt, dass das anvisierte Tier vor dem Schuss eindeutig identifiziert wird und der Schuss niemanden gefährdet, weder direkt noch indirekt.
- Artikel 51 Absatz 1 verbietet künstliche Mittel zum Vergrämen oder Anlocken von Wild.
- Artikel 46 verbietet ausdrücklich das Abfeuern von Schüssen, um Wild zu verscheuchen. Dem Beschuldigten war diese Bestimmung bekannt.
Der 80-Jährige feuerte trotzdem zwei Schüsse in Richtung Boden ab, ohne durch sein Zielfernrohr zu blicken, ohne sehen zu können, was sich hinter oder in den Dornen befand, und ohne die Wildtiere selbst zu erkennen. Erschwerend kam ein technisches Versagen hinzu: Der Winkel zwischen Lauf und Boden betrug 6,3°. Die Empfehlungen der Schweizer Jagdbehörde verlangen jedoch mindestens 10°, damit ein Bodenschuss tatsächlich in der Erde steckenbleibt und nicht abgelenkt wird. Einer der beiden Schüsse traf den 64-jährigen Hobby-Jäger aus Freiburg tödlich am Kopf, der unterhalb des Hügels als Schütze positioniert war.
Rolle der Behörde: Wenn der Wildhüter zum Zulieferer wird
Der eigentliche systemische Skandal liegt nicht nur beim einzelnen Schützen, sondern in der Verflechtung zwischen kantonaler Wildhut und Hobby-Jagdverband. Der Wildhüter, der die GPS-Daten der besenderten Bache geliefert hatte, ist eine Person des kantonalen Dienstes. Er übergab diese Information einer Gruppe privater Hobby-Jäger, von denen einer ehemaliger Präsident des kantonalen Jagdvereins Diana Vaud und ehemaliger Gemeinderat war. Personelle und institutionelle Nähe zwischen Verbandsfunktionären und Wildhut ist in Patentjagd-Kantonen die Regel, nicht die Ausnahme.
Das wirft grundsätzliche Fragen auf: Welche rechtliche Grundlage gibt es im Kanton Waadt für die Besenderung von Wildschweinen durch die Behörde? Werden die Bewegungsdaten dieser Sender systematisch an Hobby-Jagdgruppen weitergegeben, um Bestände leichter «entnehmen» zu können? Wie viele Wildtiere im Kanton tragen aktuell Sender, deren Daten in Hobby-Jagdkontexten verwendet werden? Und wie verhält sich diese Praxis zu Artikel 51 des kantonalen Gesetzes, das künstliche Hilfsmittel zum Aufspüren von Wild untersagt?
Diese Fragen wurden in der bisherigen Medienberichterstattung nicht gestellt. Sie sind aber zentral, um den Fall Oulens-sous-Échallens politisch einzuordnen.
Tierschutzrechtliche Dimension: Stress, Trennung von Frischlingen, Querschläger
Selbst wenn der tödliche Schuss den 64-jährigen Hobby-Jäger nicht getroffen hätte, wäre die Praxis tierschutzwidrig gewesen. Artikel 4 des Tierschutzgesetzes (TSchG) verbietet, einem Tier ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen. Schüsse in ein Dickicht, in dem sich eine Bache mit potenziellen Frischlingen verbirgt, erfüllen diesen Tatbestand strukturell: Wildtiere geraten in Panik, können angeschossen werden ohne Nachsuche, Bachen können von ihren Frischlingen getrennt werden, Querschläger können nicht anvisierte Tiere treffen.
Hinzu kommt der ethische Aspekt der Besenderung selbst. Wildtiere werden für Forschungszwecke gefangen, narkotisiert und mit einem Halsband versehen. Dieser Eingriff ist im Forschungskontext rechtfertigbar, wenn er einem klaren wissenschaftlichen Zweck dient und mit Sorgfalt erfolgt. Wenn die so gewonnenen Daten jedoch dazu verwendet werden, die Tiere anschliessend gezielter zu erlegen, wird der ursprüngliche Eingriff retrospektiv zu einer Form von Verrat: Das Tier wurde im Vertrauen auf wissenschaftliche Begleitung markiert und endet als verfolgbares Ziel.
Prozesstermin 21. Mai 2026 in Yverdon-les-Bains
Der Prozess gegen den 80-jährigen Hobby-Jäger findet am 21. Mai 2026 vor dem Bezirksgericht Broye und Nordwaadt in Yverdon-les-Bains statt. Die Staatsanwaltschaft beantragt zehn Monate Freiheitsstrafe, bedingt mit zweijähriger Probezeit, eine Geldstrafe von 2’000 Franken (umwandelbar in 20 Tage Freiheitsstrafe), ein vierjähriges Jagdverbot sowie 74’439 Franken Schadenersatz an die Familie des getöteten Hobby-Jägers. Der Beschuldigte hat die Tat eingestanden, auf Rechtsmittel verzichtet und profitiert von einem vereinfachten Verfahren. Er erhält psychologische Betreuung, hat seinen Jagdschein freiwillig abgegeben und seine Waffen wurden wegen Suizidgefahr beschlagnahmt.
Genfer Modell: keine Hobby-Jagd, keine Toten, keine Sender-Skandale
Der Kanton Genf hat 1974 per Volksabstimmung die Hobby-Jagd abgeschafft. Wildtierregulierung übernehmen kantonal angestellte Wildhüterinnen und Wildhüter. Tödliche Schiessunfälle wie jener von Oulens-sous-Échallens sind in Genf seit über fünfzig Jahren ausgeschlossen, weil keine Gruppen privater Hobby-Jäger mit Langwaffen kollektiv durch unwegsames Gelände ziehen. Auch entsteht keine Konstellation, in der Wildhüter GPS-Daten von besenderten Wildtieren an private Hobby-Jagdgruppen weitergeben.
Das Genfer Modell zeigt: Wildtierregulierung ist ohne Hobby-Jagd möglich, sicherer für Menschen und transparenter, weil professionelle Wildhut staatlicher Aufsicht und nicht der Verbandsdynamik untersteht. Wer nach jedem tödlichen Vorfall reflexartig «mehr Ausbildung» fordert, blendet die strukturelle Alternative aus.
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