Das Problem mit Hobby-Jäger Urs Josef Philipp, Amtsleiter Jagd und Fischerei des Kantons Zürich, ist ein altbekanntes: Zwischen Privatpersonen und der Allgemeinheit besteht ein Interessenkonflikt. Wer im Verwaltungsrat einer Aktiengesellschaft sitzt, will möglichst viel Profit erwirtschaften.
Hobby-Jäger Urs Josef Philipp wird als Vizepräsident des Verwaltungsrats der Firma Cervo Volante AG gelistet. Die Firma Cervo Volante (fliegender Hirsch) bezweckt die Herstellung, den Einkauf und Vertrieb von Leder, Textilien, Fellen sowie Schuhen, Bekleidung und Modeaccessoires aller Art, aus einheimischer Jagd, insbesondere vom Rothirsch. Jährlich werden in der Schweiz rund 11’000 Rothirsche geschossen – Tendenz steigend. Mindestens 2’000 davon, sollen als Rohstofflieferant für Leder in dieser Firma zu Schuhen verarbeitet werden.
Das Mandat als Vizepräsident des Verwaltungsrats einer Firma, die Jagderzeugnisse vermarktet, scheint brisant zu sein. Selbst wenn es von Gesetzes wegen erlaubt wäre, als Kaderangestellter des Kantons Zürich im Bereich der Jagdoberaufsicht tätig zu sein und gleichzeitig mit der Vermarktung von Jagderzeugnissen Geschäfte zu machen, so ist es zumindest fraglich, ob dies nicht zu Interessenkonflikten führen kann, ja muss. Dass Urs Joseph Philipp, infolgedessen nicht mehr objektiv Entscheidungen treffen kann.
Als Amtsleiter Jagd und Fischerei des Kantons Zürich ist Urs Josef Philipp für das Jagdwesen im Kanton Zürich verantwortlich. Er leitet das Amt und kann so alle wichtigen Entscheidungen im Bereich der Kantonal Zürcher Jagd mitprägen und beeinflussen. In seiner Funktion als Amtsleiter ist er Mitglied der kantonalen Jagdkommission sowie der Betriebskommission der Jagdschiessanlage Embrach, gegen die kürzlich erneut eine Strafanzeige eingereicht wurde (Die IG Wild beim Wild informierte). Als Privatperson ist Herr Philipp Aktuar, Jagdaufseher und Jagdleiter des Jagdreviers Rickenbach und Verwaltungsrats- Vizepräsident einer Firma, die Jagderzeugnisse vermarktet, wie der Verein Pro Töss-Auen in einer Medienmittelung schreibt.
Der Interessenkonflikt (auch Interessenkollision) ist ein Konflikt, der durch das Zusammentreffen gegensätzlicher Interessen in einer Person entsteht, die ihren Ursprung im unterschiedlichen Status dieser Person haben.
Einerseits hat die Person Urs Josef Philipp aus vertraglichen, gesetzlichen oder moralischen Gründen die Interessen eines Anderen zu wahren, andererseits ist sie zugleich Privatperson mit eigenen Interessen oder befindet sich in einem weiteren Verhältnis zur Wahrung von Fremdinteressen, aufgrund dessen sie kollidierende Fremdinteressen zu wahren hat. „Interesse wahren“ heisst, dass die Person Entscheidungen treffen muss, um eigenes Interesse oder Fremdinteresse durchzusetzen.
Der Regierungsrat im Kanton Zürich hat für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der gesamten Verwaltung einheitliche Regeln zum Vorbeugen gegen unethisches Verhalten erlassen. Der Kodex präzisiert die Treuepflicht und definiert für alle verbindlich, was der Kanton Zürich als Arbeitgeber untertadellosem Verhalten und integrer Arbeit versteht.
Der Kodex macht klar, dass es unethisch ist und einem Vertrauensbruch entspricht, wenn Mitarbeitende einen persönlichen Vorteil aus ihrer beruflichen Stellung ziehen, der ihnen nicht zusteht. Uneingeschränktes Vertrauen ist bei der Arbeit im Dienste der Öffentlichkeit essentiell. Richtig sei es deshalb, heisst es im Kodex, hinzuschauen, Fragen zu stellen und Bedenken zu melden.
Es wäre nicht das erste Mal, dass Jagdinspektor Urs Joseph Philipp gegen Vorschriften verstosse und einen Reputationsschaden erleidet. Vor ein paar Jahren wurde er zum Beispiel landesweit wegen seines unrühmlichen Fehlschusses auf eine Wildsau bekannt. Unlängst wurde ausserdem bekannt, dass in seinem Amt die Fischfangstatistiken der Zürcher Seen und des Linthkanals des Jahres 2017 leider fälschlicherweise als Altpapier entsorgt wurden.
Der Verein Pro Töss-Auen erwartet vom Gesamtregierungsrat und vom Zürcher Kantonsrat, dass sie die Verstrickungen und Interessenkonflikte im Bereich der Jagdoberaufsicht im Kanton Zürich unter die Lupe nehmen und Massnahmen treffen, dass die Rechtsstaatlichkeit gewährleistet ist.
Der Verein Pro Töss-Auen wehrt sich seit zehn Jahren gegen die Jagdschiessanlage Au in Embrach. Trotz bundesrechtlichen Schutzes der Auen wird der Schiessbetrieb ohne Einschränkungen weitergeführt. Seit der Kanton im Jahr 2013 das Baurecht für die Anlage übernommen hat und Urs Josef Philipp als Amtsleiter der Fischerei- und Jagdverwaltung in der Betriebsleitung der Jagdschiessanlage sitzt, hat die Anzahl der jährlich abgegeben Schüsse gar noch zugenommen. Baudirektor und Hobby-Jäger Markus Kägi und Amtsleiter Philipp haben in den letzten Jahren viel Zeit und Energie (Steuergelder) darauf verwendet, den Kanton Zürich zum Tummelplatz für Jägerinnen und Jäger aus nah und fern zu machen. In Bülach ist eine gigantische Schiessanlage geplant und in Elgg ein Wildschweingatter.
“Wird die Initiative “Wildhüter statt Jäger”, über welche am 23.9.2018 abgestimmt wird, angenommen, wäre Urs Josef Philipp wohl kaum der richtige Mann als Amtsleiter Jagd und Fischerei des Kantons Zürich für diese verantwortungsvolle Aufgabe.”
Carl Sonnthal