Wie befangen ist Zürich’s Amtsleiter für Jagd und Fischerei?
Das Problem mit Hobby-Jäger Urs Josef Philipp, Amtsleiter Jagd und Fischerei des Kantons Zürich, ist ein altbekanntes: Zwischen Privatpersonen und der Allgemeinheit besteht ein Interessenkonflikt. Wer im Verwaltungsrat einer Aktiengesellschaft sitzt, will möglichst viel Profit erwirtschaften. Hobby-Jäger Urs Josef Philipp wird als Vizepräsident des Verwaltungsrats der Firma Cervo Volante AG gelistet. Die Firma Cervo Volante (fliegender
Urs Josef Philipp / Foto: Watson
Das Problem mit Hobby-Jäger Urs Josef Philipp, Amtsleiter Jagd und Fischerei des Kantons Zürich, ist ein altbekanntes: Zwischen Privatpersonen und der Allgemeinheit besteht ein Interessenkonflikt.
Hobby-Jäger Urs Josef Philipp wird als Vizepräsident des Verwaltungsrats der Firma Cervo Volante AG gelistet. Die Firma Cervo Volante (fliegender Hirsch) bezweckt die Herstellung, den Einkauf und Vertrieb von Leder, Textilien, Fellen sowie Schuhen, Bekleidung und Modeaccessoires aller Art, aus einheimischer Hobby-Jagd, insbesondere vom Rothirsch. Jährlich werden in der Schweiz rund 11’000 Rothirsche geschossen – Tendenz steigend.
Interessenkonflikt im Amt
Das Mandat als Vizepräsident des Verwaltungsrats einer Firma, die Jagderzeugnisse vermarktet, scheint brisant zu sein. Selbst wenn es von Gesetzes wegen erlaubt wäre, als Kaderangestellter des Kantons Zürich im Bereich der Jagdoberaufsicht tätig zu sein und gleichzeitig mit der Vermarktung von Jagderzeugnissen Geschäfte zu machen, so ist es zumindest fraglich, ob dies nicht zu Interessenkonflikten führen kann.
Als Amtsleiter Jagd und Fischerei des Kantons Zürich ist Urs Josef Philipp für das Jagdwesen im Kanton Zürich verantwortlich. In seiner Funktion als Amtsleiter ist er Mitglied der kantonalen Jagdkommission sowie der Betriebskommission der Jagdschiessanlage Embrach, gegen die kürzlich erneut eine Strafanzeige eingereicht wurde. Als Privatperson ist Herr Philipp Aktuar, Jagdaufseher und Jagdleiter des Jagdreviers Rickenbach, wie der Verein Pro Töss-Auen in einer Medienmitteilung schreibt.
Verhaltenskodex des Kantons Zürich
Der Regierungsrat im Kanton Zürich hat für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der gesamten Verwaltung einheitliche Regeln zum Vorbeugen gegen unethisches Verhalten erlassen. Der Kodex macht klar, dass es unethisch ist und einem Vertrauensbruch entspricht, wenn Mitarbeitende einen persönlichen Vorteil aus ihrer beruflichen Stellung ziehen, der ihnen nicht zusteht.
«Wird die Initiative «Wildhüter statt Jäger», über welche am 23.9.2018 abgestimmt wird, angenommen, wäre Urs Josef Philipp wohl kaum der richtige Mann als Amtsleiter Jagd und Fischerei des Kantons Zürich für diese verantwortungsvolle Aufgabe.»
Carl Sonnthal
Der Verein Pro Töss-Auen erwartet vom Gesamtregierungsrat und vom Zürcher Kantonsrat, dass sie die Verstrickungen und Interessenkonflikte im Bereich der Jagdoberaufsicht im Kanton Zürich unter die Lupe nehmen. Mehr zum Tierschutzproblem der Hobby-Jagd und zu den Jagdmythen.
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