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Tierwelt

Gericht verbietet Hirnforschung an Zebrafinken

Das Zürcher Verwaltungsgericht verbietet höchstbelastende Versuche an Zebrafinken. Der Erkenntnisgewinn rechtfertige das Leiden nicht.

Redaktion Wild beim Wild · 16. Januar 2023

Das kantonale Verwaltungsgericht hat die in Zürich geplanten höchstbelastenden Versuche zur Erforschung neuronaler Vorgänge des Vogelgesangs von Zebrafinken für unrechtmässig erklärt.

Am 24.11.2022 hat es den erstinstanzlichen Entscheid der Zürcher Gesundheitsdirektion umgestossen. Begründung: Der Erkenntnisgewinn sei zu gering, um das enorme Leiden der Tiere zu rechtfertigen, da kein konkreter medizinischer Nutzen für den Menschen absehbar sei. Dieser Entscheid ist ein wegweisender Erfolg für den Tierschutz.

Forscher bagatellisieren die Belastung

Das Institut für Neuroinformatik der ETH und Universität Zürich reichte im Oktober 2018 ein Gesuch für einen Tierversuch ein, mit dem die Mechanismen im Gehirn von Zebrafinken entschlüsselt werden sollten, die hinter der Erzeugung von Vogelgesang stehen. An über 100 von total 136 Tieren waren Kopfimplantate vorgesehen. Diese Fehleinschätzung kommt einer Bagatellisierung gleich.

Erkenntnisgewinn massiv überschätzt

Gemäss den Forschenden sollten die Versuche nicht nur Aufschlüsse über die neuronalen Mechanismen in Bezug auf das Singverhalten, sondern auch Erkenntnisse über den menschlichen Spracherwerb liefern. Doch das Gericht hat sich davon nicht blenden lassen. In der Schweiz muss jeder Tierversuch eine Güterabwägung durchlaufen. «Den Finken wären schwerste Belastungen zugefügt worden, ohne dass ein konkreter Nutzen für den Menschen absehbar gewesen wäre», so Nadja Brodmann vom Zürcher Tierschutz. «Hirnoperationen, trostlose Einzelhaltung und stundenlanges Anbinden während der Messungen, solche Forschung ist in höchstem Masse unethisch.»

Urteil mit Signalwirkung

Die Tragweite des Verwaltungsgerichtsurteils geht weit über den Einzelfall hinaus. In der Praxis kommt es regelmässig vor, dass ethisch sowie wissenschaftlich fragwürdige Gesuche zu Unrecht bewilligt werden. Brodmann hält fest: «Nur dank dem Rekursrecht unserer Tierschutzdelegierten blieben die Zebrafinken vor furchtbaren Schmerzen und Leiden verschont.»

«Wir fordern eine Abkehr von solch fragwürdigen, hochinvasiven Tierversuchen und ein Umschwenken auf tierfreie Methoden, die oft schneller, billiger und erst noch aussagekräftiger sind», so Brodmann.

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