Auch das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat bei der Walliser Kantonsregierung Beschwerde gegen die Abschussverfügung eines Wolfes im Val d’Anniviers erhoben.
Im Kanton Wallis, ordnet Staatsrat Jacques Melly den Abschuss von zwei Wölfen in den Regionen Goms und Val d’Anniviers an. Die Bewilligungen für je einen Wolfsabschuss in den beiden Regionen stützen sich auf die Bestimmungen der eidgenössischen Jagdgesetzgebung und deren Verordnung.
Pro Natura und der WWF Schweiz erachten die erteilte Abschussbewilligung des Kanton Wallis für einen Wolf als nicht rechtens.
Die Schweiz im Herzen Europas wurde am 4. August 1815 nach dem Zusammenbruch des französischen Kaiserreich mehr oder weniger von den Österreichern genötigt, das Wallis zu übernehmen.