Kriminalität

Abschussverfügung für Wolf nicht bundesgesetzeskonform

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Auch das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat bei der Walliser Kantonsregierung Beschwerde gegen die Abschussverfügung eines Wolfes im Val d’Anniviers erhoben.

Wie der eidgenössische Jagdinspektor Reinhard Schnidrig auf Anfrage des «Walliser Boten» erklärt, wurde die Beschwerde gegen die Abschussverfügung eines Wolfs im Val d’Anniviers in der vergangenen Woche deponiert. Beim BAFU wird die Verfügung, welche vom zuständigen Departement von Staatsrat Jacques Melly am 7. September 2018 erlassen wurde, als nicht bundesgesetzeskonform erachtet.

Es gelte zu klären, ob die zumutbaren Herdenschutzmassnahmen im Val d’Anniviers ergriffen wurden und ob in der Region ein Wolfsrudel oder nur Einzwölfe unterwegs sind, heisst es seitens des BAFU.

Jacques Melly
Jacques Melly

Staatsrat Jacques Melly (CVP) ordnete nebenbei sogar noch die Ausweitung des Abschussperimeters für die nächsten 60 Tage des im Goms zum Abschuss freigegebenen Wolfes an.

Der vom Kanton Wallis anfangs dieser Woche bekannt gemachte Entscheid, den Abschussperimeter im Goms von den Sömmerungsalpen auf die Herbstweiden auszuweiten oder zu verschieben, ist auch den einspracheberechtigten Umweltorganisationen Pro Natura und WWF sowie dem BAFU zugestellt worden. Diese wird vom BAFU ebenfalls geprüft.

Es sei wahrscheinlich, dass in dieser Region ein Rudel lebe, kritisierten die Organisationen. Somit bestehe die Gefahr, die Elterntiere zu töten und gleichzeitig die Jungtiere in Gefahr zu bringen. Im Val d’Anniviers waren im Sommer insgesamt 39 Schafe von Wölfen getötet worden.