Abschussverfügung für Wolf nicht bundesgesetzeskonform
Auch das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat bei der Walliser Kantonsregierung Beschwerde gegen die Abschussverfügung eines Wolfes im Val d’Anniviers erhoben.
Val d’Anniviers
Auch das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat bei der Walliser Kantonsregierung Beschwerde gegen die Abschussverfügung eines Wolfes im Val d’Anniviers erhoben.
Wie der eidgenössische Jagdinspektor Reinhard Schnidrig auf Anfrage des «Walliser Boten» erklärt, wurde die Beschwerde gegen die Abschussverfügung eines Wolfs im Val d’Anniviers in der vergangenen Woche deponiert. Beim BAFU wird die Verfügung, welche vom zuständigen Departement von Staatsrat Jacques Melly am 7. September 2018 erlassen wurde, als nicht bundesgesetzeskonform erachtet.
Herdenschutz und Rudelstatus unklar
Es gelte zu klären, ob die zumutbaren Herdenschutzmassnahmen im Val d’Anniviers ergriffen wurden und ob in der Region ein Wolfsrudel oder nur Einzelwölfe unterwegs sind, heisst es seitens des BAFU.
Staatsrat Jacques Melly (CVP) ordnete nebenbei sogar noch die Ausweitung des Abschussperimeters für die nächsten 60 Tage des im Goms zum Abschuss freigegebenen Wolfes an.
Es sei wahrscheinlich, dass in dieser Region ein Rudel lebe, kritisierten die Organisationen. Somit bestehe die Gefahr, die Elterntiere zu töten und gleichzeitig die Jungtiere in Gefahr zu bringen. Im Val d’Anniviers waren im Sommer insgesamt 39 Schafe von Wölfen getötet worden. Mehr zum Jagdgesetz und zu Wildtieren.
Dossier: Wolf in der Schweiz: Fakten, Politik und die Grenzen der Jagd
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