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Jagd

PETA zeigt Wettfischen in Kemmern an

Unehrenhafte Königswürde: Laut einem Medienbericht veranstaltete der Sportfischerverein Kemmern am 8. September das jährliche „Königsfischen“.

Redaktion Wild beim Wild — 16. September 2024
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Hierbei sollten die Teilnehmenden in Bayern möglichst schwere Fische fangen.

Die Fänger der schwersten Fische erhielten den Titel „Königsfischer“ und wurden mit einer Königskette „geehrt“.

Bei Wettfischveranstaltungen handelt es sich um einen Verstoss gegen das Tierschutzgesetz. PETA hat daher vergangene Woche bei der Staatsanwaltschaft Bamberg gegen den Vorstand, die Veranstaltenden sowie alle volljährigen Teilnehmenden Anzeige erstattet. Die Organisation fordert von der Landes- und Bundespolitik, Königsfischen und alle Wettbewerbsfischereiveranstaltungen künftig bereits im Vorfeld gesetzlich explizit zu verbieten.

„Ein Wettbewerb ist kein ‚vernünftiger Grund‘ für das Töten von Wirbeltieren und damit ein Verstoss gegen das Tierschutzgesetz“, so Dr. Tanja Breining, Meeresbiologin und Fachreferentin für Wassertiere bei PETA. „Niemand würde ein Katzenwettschiessen veranstalten, warum dann ein Fischwettangeln? Fische spüren ebenfalls Angst und Schmerzen. Wir fordern die Justiz auf, das rechtswidrige Töten von Wirbeltieren zu Unterhaltungszwecken konsequenter zu sanktionieren.“

Mehrere Staatsanwaltschaften bestätigen Verstoss gegen das Tierschutzgesetz

PETA hat durch Strafanzeigen gegen Teilnehmende von Pokal-, Hege- und sonstigen Wettangelveranstaltungen wie dem Königsfischen bereits mehrfach Sanktionen erreicht. In einem Fall zum Angelsportverein Hockenheim 2020 stellte die Staatsanwaltschaft Mannheim das Verfahren zwar wegen geringer Schuld ein, merkte allerdings an, dass es sich um einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz handelt: „Strafbar nach § 17 Nr. 1 Tierschutzgesetz. […] Angesichts des Lebensalters der Beschuldigten und ihres straffreien Vorlebens ist davon auszugehen, dass bereits die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens von der Begehung weiterer Straftaten abhalten wird“ (Az.: 622 Js 21593/20).

PETA verweist zudem auf die Verfügungen der Staatsanwaltschaften Regensburg vom 21. März 2018 (Az. 103 Js 4867/18) und Würzburg vom 13. Juli 2015 (Az.: 612 Js 12165/14), Münster vom 19. März 2014 (Az.: 540 Js 1433/13) und fünf weiterer Staatsanwaltschaften. Darin wird ausdrücklich festgestellt, dass es sich beim Wettfischen um eine strafbare Handlung handelt – und zwar selbst dann, wenn der Fisch anschließend verzehrt wird. Die Verwertung von Fischen bei Wettangelveranstaltungen kommt nicht als „vernünftiger Grund“ im Sinne des Tierschutzgesetzes infrage. PETA sieht die besondere Verwerflichkeit der Handlungsweise dieser Angelnden darin begründet, dass sie wissen, dass solche Angelwettbewerbe strafbar und rechtswidrig sein können.

Fische spüren Schmerz und brauchen unseren Schutz

Fische sind neugierige, fühlende Wirbeltiere mit individuellen Persönlichkeiten. Sie haben ein komplexes Sozialleben und kommunizieren mittels vielfältiger Laute, über Körpersprache und Gerüche. Sie schließen Freundschaften, lernen, geben ihr Wissen weiter und beschützen ihren Nachwuchs.

Internationale wissenschaftliche Studien bestätigen, dass Fische Schmerzen spüren. Auch das Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, kommt in seiner Stellungnahme für die Bundesregierung zu dem Schluss, dass „Fische zur Schmerzwahrnehmung fähig sind und entsprechend als sensible Lebewesen behandelt und geschützt werden sollten“.

Eine Studie der Universität in Bonn zeigt, dass Fische addieren und subtrahieren können. Die Autorin der Studie, Professorin Dr. Vera Schlüssel, schließt aus ihren Experimenten, dass Menschen andere Tierarten tendenziell unterschätzen – besonders diejenigen, die nicht zu den Säugetieren zählen. Insbesondere das Leid der Fische wird ihrer Meinung nach ignoriert, da sie nicht „niedlich“ sind und weder Fell noch Federn haben.

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Mehr zum Thema Hobby-Jagd: In unserem Dossier zur Jagd bündeln wir Faktenchecks, Analysen und Hintergrundberichte.

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