Neue Leinenpflicht für Hunde im Kanton Uri
Mit der Revision der Jagdverordnung hat der Landrat eine Leinenpflicht für Hunde beschlossen. Somit sind Hundehalter verpflichtet, ihre Vierbeiner vom 1. April bis am 31. Juli im Wald und in Waldrandgebieten an der Leine zu führen. Eine Ausnahme von dieser Pflicht gilt für Arbeitshunde.
Im Kanton Uri sind rund 2’000 Hunde registriert.
Damit diese während der Setz- und Brutzeit für die Mutter- und Jungwildtiere keine Gefahr darstellen, gilt seit vergangenem Jahr im Kanton Uri wie auch in den meisten Kantonen in der Schweiz in der Zeit vom 1. April bis 31. Juli eine generelle Leinenpflicht im Wald und in Waldrandgebieten (Abstand von 50 m zum Wald).
Besonders gefährdet sind in dieser sensiblen Zeit die frisch gesetzten Rehkitze sowie Nester von Bodenbrütern und Junghasen. Das Amt für Forst und Jagd appelliert an die Hundehalterinnen und -halter, während der kommenden drei Monate beim Ausführen ihrer Hunde der Setz- und Brutzeit der Wildtiere besondere Beachtung zu schenken und die Leinenpflicht für Hunde im Wald und im Waldrandgebiet konsequent einzuhalten.
In sensiblen und viel begangenen Gebieten werden vom Amt für Forst und Jagd Tafeln aufgestellt, damit Hundehalter über die Leinenpflicht bestmöglich orientiert sind. Kritisch sind zudem die Bereiche im Offenland von Waldrändern und Hecken. Mit Rollleinen kann den Hunden trotz Leinenpflicht ein gewisser Bewegungsfreiraum gewährt werden. Hundehalterinnen und -halter, die sich nicht an diese Pflicht halten, müssen mit einer Ordnungsbusse rechnen.
Von der Leinenpflicht ausgenommen sind Arbeitshunde (unter anderem Suchhunde bei Einsätzen oder Übungen). Im Vorfeld von planbaren Übungen mit Arbeitshunden im Wald wird dringend empfohlen, sich mit der Jagdverwaltung (Telefon 041 875 2316) abzusprechen. Diese Massnahme hilft, in sensiblen Gebieten den bestmöglichen Schutz von Wildtieren zu gewährleisten.
Mehr zum Thema Hobby-Jagd: Was die Forschung dazu sagt, zeigt Jagd im Faktencheck: die Studienlage.
Die Position der IG Wild beim Wild: Die IG Wild beim Wild lehnt die Hobby-Jagd ab. Unser Vorbild ist der Kanton Genf, der seit 1974 ohne Hobby-Jagd auskommt: ohne Jagdzeiten, ohne Jagdhunde, ohne Treibjagden, ohne Hochsitze, ohne die Tierquälerei und die Kriminalität, die anderswo zur Jagdsaison gehören. Was dort seit über fünfzig Jahren funktioniert, widerlegt jedes Positionspapier von JagdSchweiz. Ein Verband, der seine Politik auf Behauptungen stützt, die er in den eigenen Dokumenten widerlegt, ist keine Fachorganisation, sondern eine Fabrik für Fehlinformationen.
Wildtiere brauchen eine Stimme
Einmal pro Woche: Recherchen, Petitionen und Hintergründe zur Hobby-Jagd. Kostenlos und jederzeit abbestellbar.
Unterstütze unsere Arbeit
Mit deiner Spende hilfst du, Tiere zu schützen und ihrer Stimme Gehör zu verschaffen.
Jetzt spenden →