13. Juni 2026, 18:38

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Jagd

EU-Verordnung zum Schutz von Hunden und Katzen

Mit einem historischen Schritt haben sich Rat und Europäisches Parlament politisch auf die erste EU-weit gültige Verordnung zum Schutz von Hunden und Katzen geeinigt. Ziel ist es, den boomenden Heimtiermarkt zu regulieren, das Leid in Welpenfabriken einzudämmen und den illegalen Handel besser zu bekämpfen.

Redaktion Wild beim Wild — 27. November 2025
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In der EU leben Schätzungen zufolge mehr als 72 Millionen Hunde und 83 Millionen Katzen.

Der Handel mit Heimtieren wird auf rund 1,3 Milliarden Euro pro Jahr beziffert. Gleichzeitig glaubt laut Eurobarometer eine deutliche Mehrheit der Europäer, dass der Schutz von Heimtieren verbessert werden muss.

Bislang existierten auf EU-Ebene nur fragmentarische Vorschriften, etwa für Tiere in Tierversuchen oder beim Transport. Für Zucht, Verkauf und Haltung von Hunden und Katzen galten vor allem nationale Regeln, die sich stark unterschieden und Schlupflöcher für skrupellose Händlerinnen und Händler eröffneten.

Kernpunkte der neuen Verordnung

Der nun erzielte politische Kompromiss legt erstmals Mindeststandards für Zucht, Haltung und Handel von Hunden und Katzen fest und führt ein strenges Rückverfolgbarkeitssystem ein.

Zu den zentralen Elementen gehören:

  • Verpflichtende Kennzeichnung und Registrierung
    Alle Hunde und Katzen, die auf den Markt gebracht, verkauft oder abgegeben werden, müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in einer nationalen Datenbank registriert sein. Die Datenbanken sollen EU-weit interoperabel sein und auch für Kontrollen online zugänglich gemacht werden.
  • Mindeststandards für Zuchtbetriebe und Verkaufsstellen
    Die Verordnung schreibt Regeln für Alter und Anzahl der Würfe pro Tier, Pausen zwischen Trächtigkeit und Haltungsbedingungen vor. Bestimmte Praktiken wie Inzucht, die Zucht von Hybriden mit Wildtieren sowie schmerzhafte Eingriffe wie das Kupieren von Ohren und Schwänzen werden verboten, soweit sie nicht medizinisch indiziert sind.
  • Mehr Platz, Auslauf und fachkundige Betreuung
    Züchter, Händler und Tierheime müssen Mindestflächen, Zugang zu frischem Wasser und geeignete Unterbringung garantieren. Hunde müssen entweder täglichen Zugang zu einem Aussengehege haben oder täglich ausgeführt werden. Für jede Einrichtung ist mindestens eine geschulte Betreuungsperson vorgeschrieben, deren Ausbildung von den zuständigen Behörden anerkannt ist.
  • Verbot der Zucht extremer Merkmale
    Tiere mit extremen Körpermerkmalen, die mit einem hohen Risiko für Leiden verbunden sind, sollen von der Zucht ausgeschlossen werden. Sie dürfen zudem nicht mehr in Wettbewerben und Ausstellungen präsentiert werden. Damit reagiert die EU unter anderem auf Qualzucht wie extrem kurznasige Hunde mit Atemnot oder Katzen mit deformierten Schädeln.
  • Rückverfolgbarkeit auch bei Importen
    Hunde und Katzen, die aus Drittstaaten in die EU verbracht werden, müssen vergleichbaren Standards entsprechen. Betriebe in Drittstaaten sollen behördlich anerkannt sein, und importierte Tiere müssen in EU-Datenbanken registriert werden.

Die Verordnung orientiert sich dabei an modernen Konzepten wie den «Five Domains of Animal Welfare», die neben Gesundheit und Versorgung auch Verhalten und mentale Zustände der Tiere berücksichtigen.

Historischer Fortschritt mit deutlichen Lücken

Tierschutzorganisationen begrüssen den Schritt grundsätzlich als längst überfälligen Durchbruch. Eurogroup for Animals spricht von einem «Meilenstein», der die jahrzehntelange Arbeit gegen illegale Welpenhändler und tierquälerische Zuchtpraktiken zumindest in Teilen krönt.

Gleichzeitig kritisieren Verbände, dass der Geltungsbereich der Verordnung an entscheidenden Stellen eingeschränkt wurde:

  • Ausnahmen für Jagd- und Herdenschutzhunde sowie Hofkatzen
    Bestimmte Gruppen wie Jagdhunde, Herdenschutzhunde sowie Hunde und Katzen auf landwirtschaftlichen Betrieben fallen nach aktuellem Stand weitgehend aus dem Anwendungsbereich heraus. Nach Berechnungen von Eurogroup for Animals könnten damit rund 18 Millionen Katzen und 2 Millionen Hunde in der EU weiterhin ohne angemessenen gesetzlichen Schutz bleiben.
  • Schwächere Regeln für kleinere Zuchten
    Das System der verpflichtenden behördlichen Genehmigung greift in erster Linie bei grösseren Zuchtbetrieben. Einrichtungen mit weniger als fünf Würfen pro Jahr werden vielerorts nicht in das strenge Regime einbezogen. Tierschutzorganisationen bezweifeln, dass so die zahlreichen «Hinterhofzuchten» effektiv erfasst werden.
  • Andere Heimtierarten bleiben aussen vor
    Nagetiere, Reptilien, Vögel und andere im Handel gängige Heimtierarten werden von der Verordnung nicht erfasst, obwohl ihr Bedarf an Haltungsanforderungen mindestens so komplex ist. Organisationen fordern deshalb eine EU-weite Positivliste, die festlegt, welche Arten überhaupt als Heimtiere geeignet sind.

Brisanz aus Sicht von Jagd und Landwirtschaft

Besonders heikel ist die weitgehende Ausnahme von Jagd-, Wach- und Hofhunden. Ausgerechnet jene Tiere, die von Menschen intensiv genutzt werden und deren Haltungsbedingungen eng mit ökonomischen Interessen verknüpft sind, sollen nicht in vollem Umfang von den neuen Schutzstandards profitieren.

Jagdverbände hatten bereits während des Gesetzgebungsprozesses davor gewarnt, strenge Anforderungen könnten traditionelle Jagdpraktiken beeinträchtigen. In Stellungnahmen wird auf rund sieben Millionen Hobby-Jäger in Europa verwiesen, die häufig ganze Rudel von Hunden halten, etwa für Drückjagden.

Für den Tierschutz bedeutet diese Ausnahme jedoch, dass Missstände im Umgang mit Jagd- und Hofhunden weiterhin schwer zu sanktionieren sind. Wo Mindestflächen, Auslauf und Kontrollen fehlen, bleiben Kettenhaltung, unzureichende Versorgung oder Überzüchtung mit Leistungsmerkmalen auf Kosten der Gesundheit eine reale Gefahr. Die Rechnung zahlen nicht nur die Tiere, sondern auch die Allgemeinheit, wenn vernachlässigte Hunde und verwilderte Katzenpopulationen später auf Kosten von Kommunen «reguliert» werden.

Illegaler Handel bleibt Prüfstein

Ein zentrales Versprechen der Verordnung ist der Kampf gegen den illegalen Welpenhandel. Die Pflicht zur Kennzeichnung und Registrierung aller auf den Markt gebrachten Tiere soll es erschweren, Welpen aus osteuropäischen Massenvermehrungen anonym über Online-Portale in der EU zu verkaufen. Schon heute werden bis zu 60 Prozent der Hunde und Katzen online angeboten, ein wesentlicher Teil davon mit lückenhaften oder gefälschten Papieren.

Ob die neuen Regeln tatsächlich zu einem Umdenken in der Praxis führen, hängt von der Umsetzung in den Mitgliedstaaten ab. Die Verordnung setzt Mindeststandards, lässt den Staaten aber ausdrücklich die Möglichkeit, strengere nationale Regelungen zu erlassen.

Nächste Schritte

Der erzielte politische Kompromiss muss nun formal von Parlament und Rat bestätigt werden. Erst nach Veröffentlichung im Amtsblatt und einer Übergangsfrist werden die neuen Vorschriften unmittelbar in allen Mitgliedstaaten gelten. Bis dahin ist noch Zeit, in den laufenden Detailverhandlungen Nachbesserungen etwa bei den Ausnahmen für Arbeits- und Jagdhunde zu fordern.

Für Tierschutzorganisationen ist die Verordnung ein doppeltes Signal: Einerseits zeigt sie, dass die EU den Schutz von Heimtieren grundsätzlich ernst nimmt und sich nicht länger allein auf nationale Regeln verlässt. Andererseits wird deutlich, wie stark wirtschaftliche und traditionelle Interessen den Gesetzgebungsprozess prägen.

Aus Sicht eines konsequenten Tierschutzes bleibt daher viel zu tun. Die neuen Regeln können ein wichtiger Schritt sein, wenn sie streng ausgelegt, kontrolliert und zügig weiterentwickelt werden, hin zu umfassendem Schutz aller Hunde und Katzen, unabhängig davon, ob sie auf dem Sofa liegen, Herden bewachen oder bei der Jagd eingesetzt werden.

Mehr zum Thema Hobby-Jagd: In unserem Dossier zur Jagd bündeln wir Faktenchecks, Analysen und Hintergrundberichte.

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