Kanadischer Hobby-Jäger mit gefälschten Papieren verhaftet
Er war zur Jagd in der Schweiz. Da musste natürlich auch das eigene Gewehr mit. Auf dem Rückweg von Lenzerheide nach Montreal erlebte der Kanadier am Donnerstag (30. November) im Erdinger Moos aber eine böse Überraschung. Bundespolizisten nahmen ihm sein Kleinkalibergewehr ab, er hatte in Deutschland keine Erlaubnis zum Führen der Waffe. Zudem zeigten die
Er war zur Hobby-Jagd in der Schweiz. Da musste natürlich auch das eigene Gewehr mit. Auf dem Rückweg von Lenzerheide nach Montreal erlebte der Kanadier am Donnerstag (30. November) im Erdinger Moos aber eine böse Überraschung. Bundespolizisten nahmen ihm sein Kleinkalibergewehr ab, er hatte in Deutschland keine Erlaubnis zum Führen der Waffe. Zudem zeigten die Beamten den Mann wegen des Verdachts der Urkundenfälschung an, weil er ihnen bei der Kontrolle eine offensichtlich gefälschte Mitnahmeerlaubnis für Deutschland vorgelegt hatte.
Kontrolle am Münchner Flughafen
Reisende, ob Hobby-Jäger, Sportschützen oder sonstige Waffenträger, müssen ihre Waffen im Flugverkehr erstens anmelden, zweitens gut versperrt im Check-In-Gepäck verstauen. Sobald der Waffenbesitzer am Check-In-Schalter der Airline vorspricht, informieren die Airline-Mitarbeiter die Bundespolizei. Die Beamten überprüfen dann vor Ort die Papiere des Reisenden und der Waffe. Ausserdem stellen sie sicher, dass Waffe und Munition regelgerecht verpackt sind.
So geschehen auch am Donnerstagmittag. Routinemässig überprüfte eine Streife der Bundespolizei im Check-In-Bereich des Terminals 2 die Dokumente eines Reisenden, der ein Gewehr samt Munition für seinen Flug nach Montreal einchecken wollte. Allerdings stellten die Bundespolizisten dann fest, dass der 49-jährige Kanadier keine gültige Erlaubnis zum Führen seiner Jagdwaffe vorweisen konnte. Er hatte den Beamten zwar eine Kopie einer solchen vorgelegt, die Bundespolizisten aber hatten schnell festgestellt, dass bei diesem, angeblich vom Landratsamt in Erding ausgestellten Papier wohl etwas nicht stimmte, und kurzerhand in Erding angerufen. Dort sollten die Polizisten die Auskunft erhalten, dass man im Erdinger Landratsamt ein solches Papier nicht ausgestellt hat. Also nahmen die Polizeibeamten den Kanadier samt Waffe und Munition mit zur Wache.
Geständnis und zwei Anzeigen
Dort, mit den Vorwürfen der Urkundenfälschung konfrontiert, gab der Nordamerikaner auch gleich alles zu, entschuldigte sich für sein Fehlverhalten und wollte auch eine Strafe sofort akzeptieren. Er sei schon öfters in der Schweiz beim Jagen gewesen, dabei auch über München gereist. Bei den vergangenen Reisen hatte er jedes Mal eine Mitführerlaubnis beim Erdinger Landratsamt beantragt und auch bekommen. Dieses Mal war die Reise wohl für so einen Antrag zu kurzfristig geplant; so kam eins zum anderen und im Ergebnis hat der Waffenträger jetzt zwei Anzeigen am Hals: eine wegen Urkundenfälschung, eine zweite wegen Verstosses gegen das deutsche Waffengesetz.
Seine Einsicht schützte den Jagdfreund aber nicht davor, bei der Bundespolizei zur Sicherung des Strafverfahrens 3’000 Euro hinterlegen zu müssen, und auch nicht vor dem Verlust seines Jagdgewehrs. Dieses mussten die Bundespolizisten ihm abnehmen.
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