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Jagdgesetz

Wolf: Bundesrat Rösti umgeht Recht und Ordnung

Wölfe dürfen künftig auch abgeschossen werden, bevor sie Schaden angerichtet haben. Der präventive Abschuss ist bereits ab Dezember erlaubt – durch kantonale Wildhüter und Hobby-Jäger.

Redaktion Wild beim Wild — 2. November 2023

Bundesrat handelt wider Rechtsstaatlichkeit

Der Bundesrat handelt mit der per 1. Dezember 2023 in Kraft tretenden Jagdverordnung wider jegliche Rechtsstaatlichkeit.

Bundesrat Rösti und Co. zeugen von fehlendem Verständnis für den Artenschutz, Demokratie und das Zusammenspiel von Alpwirtschaft, Wildtieren und Wald.

Dieses Massaker ist gegen die Berner Konvention und den Entscheid des Stimmvolkes.

Willkürliche Jagdverordnung ohne wissenschaftliche Basis

Der Bundesrat prescht mit Änderungen in der Jagdbestimmung vor, die jeglichen wildbiologischen Ansatz vermissen lassen. Die Anzahl gerissener Nutztiere ging um die Hälfte (GR) und um rund 80 % (GL) zurück. Es ist lange bekannt, dass die Anzahl gerissener Nutztierrisse weder von der Anzahl Nutztiere noch der Anzahl Wölfe im Gebiet abhängig ist, sondern in erster Linie davon, ob wirkungsvolle Herdenschutzmassnahmen umgesetzt worden sind. Und man missachtet wissentlich den Volkswillen, wonach sich das Stimmvolk bei der Jagdabstimmung 2020 klar gegen einen präventiven Abschuss von Wölfen ausgesprochen hat.

Rösti macht ohne jegliches wissenschaftliches Fundament rasch vollendete Tatsachen. Entgegen des Volkswillens, welcher bei der Ablehnung des neuen Jagdgesetzes sich klar pro Wolf äusserte.

Wölfe retten mehr Schafe als sie reissen

Vor dem Auftauchen des Wolfes verendeten jährlich 10’000 Schafe auf den Alpweiden, weil sie unbehirtet abstürzten, verirrten oder im Hudelwetter erfroren oder verhungerten. Seit dem Auftauchen des Wolfes und der nun eigentlich erforderlichen Behirtung, verenden nur noch 3’000 Schafe während der Alpbestossung.

Scharfe Kritik von kantonaler Seite

Die Konferenz für Wald, Wildtiere und Landschaft der Kantone qualifizierte am 6. September die nun vom Bundesrat weitgehend unverändert verabschiedete Jagdverordnung als inhaltlich willkürlich, einseitig und im Widerspruch zu wissenschaftlichen Artenschutzüberlegungen.

Heute leben bei uns rund 300 Wölfe in 32 Rudeln. Davon sollen bis auf 12 Rudel alle ausgerottet, der Bestand soll um 70 Prozent zusammengeschossen werden, präventiv, ohne dass auch nur einer dieser Wölfe zuvor Nutztiere wie Schafe oder Rinder gerissen hat.

Das Genfer Modell zeigt seit 1974, dass ein Zusammenleben von Mensch und Wildtier ohne Hobby-Jagd möglich ist.

Dossier: Wolf in der Schweiz: Fakten, Politik und die Grenzen der Jagd

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