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Jagdgesetz

Wolfsrudel-Regulierung: Kantone erhalten Genehmigung

Ab Dezember 2023 dürfen fünf Kantone Wolfsrudel präventiv regulieren. Das Bafu hat die meisten Gesuche genehmigt. Naturschutzorganisationen kritisieren das Vorgehen.

Redaktion Wild beim Wild — 28. November 2023

Fünf Kantone beantragen Regulierung

Ab dem 1. Dezember 2023 können die Kantone unter klar definierten Bedingungen Wolfsrudel präventiv regulieren und damit zukünftige Schäden mindern.

Fünf Kantone haben die präventive Regulation von Wolfsrudeln auf ihrem Gebiet beantragt. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat die Gesuche geprüft und stimmt den meisten zu.

Der Bundesrat hat am 1. November 2023 den ersten Teil des Jagdgesetzes befristet in Kraft gesetzt und gleichzeitig die Jagdverordnung entsprechend angepasst. Dies ermöglicht den Kantonen, bereits diesen Dezember und Januar präventive Rudel-Regulierungen vorzunehmen.

BAFU stimmt 12 von 13 Rudelentfernungen zu

Die Kantone Graubünden, Wallis, Waadt, St. Gallen und Tessin haben beim Bundesamt für Umwelt BAFU ihre Gesuche zur Regulierung der Wolfsrudel auf ihrem Gebiet eingereicht. Zurzeit sind in der Schweiz über 30 Wolfsrudel nachgewiesen. Gemäss ihren Anträgen wollen die Kantone 13 Rudel ganz entfernen; bei sechs weiteren Rudeln wollen sie bis zwei Drittel der Welpen entfernen.

Das BAFU hat die Gesuche geprüft und stimmt den Anträgen zur Entfernung von 12 ganzen Rudeln zu. Dem Antrag des Kantons Tessin zur Entfernung des ganzen Rudels im Valle Onsernone kann das BAFU nicht zustimmen, weil es in den letzten zwölf Monaten nicht zu Rissen in geschützten Situationen gekommen ist.

Abschüsse bis 31. Januar 2024 befristet

Es ist davon auszugehen, dass nicht alle Wölfe gemäss Zustimmung des BAFU entfernt werden können, dass aber dennoch aufgrund der Regulierung durch die Kantone das Wachstum des Wolfsbestands in der Schweiz, wie vom Bundesrat beabsichtigt, stark gebremst wird.

Nach der Zustimmung des BAFU zu den kantonalen Gesuchen können die Kantone nun ihre Verfügungen für die Abschüsse erlassen. Diese sind bis zum 31. Januar 2024 zu befristen. Nur Wildhüterinnen und Wildhüter oder speziell ausgebildete Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jäger dürfen die Wölfe erlegen.

Quelle: BAFU

Dossier: Wolf in der Schweiz: Fakten, Politik und die Grenzen der Jagd

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