Bern schützt Forschungshirsche, gibt Forschungsrehe zum Abschuss frei
Die Jagdinformationen 2025/26 des Kantons Bern zeigen exemplarisch, wie selektiv der Schutz von Forschungstieren während der laufenden Hobby-Jagd gehandhabt wird: Besenderte Rothirsche sind kantonsweit tabu, markierte Rehe hingegen dürfen erlegt werden.
Es ist ein Satz, der in seiner bürokratischen Nüchternheit kaum auffällt, und doch einen grundlegenden Widerspruch im Schweizer Hobby-Jagdsystem offenlegt: «Rothirsche, die ein Sender-Halsband tragen, sind im ganzen Kanton Bern nicht jagdbar», heisst es in den offiziellen Jagdinformationen 2025/26 des Kantons Bern, veröffentlicht über den Berner Jägerverband (bejagd.ch).
Wenige Zeilen darunter steht: «Markierte Rehe können erlegt werden, sind jedoch umgehend mit den nötigen Angaben dem zuständigen Wildhüter zu melden.»
Was bedeutet das konkret? Ein Rothirsch, der im Rahmen eines wissenschaftlichen Projekts mit einem GPS-Halsband ausgestattet wurde, ist im gesamten Kanton Bern geschützt. Ein Reh, das ebenfalls für Forschungszwecke mit Ohrmarken versehen wurde, darf hingegen von der Hobby-Jägerschaft getötet werden. Die einzige Auflage: eine Meldung an die Wildhut. Der Schutzstatus eines Forschungstiers hängt also nicht von seinem wissenschaftlichen Wert ab, sondern von der Tierart und der Art der Markierung.
Der rechtliche Rahmen: Busse ja, Schutz nein
Grundsätzlich stellt das Berner Gesetz über Jagd und Wildtierschutz (JWG) das vorsätzliche Erlegen markierter Forschungstiere unter Strafe. Art. 31 Abs. I Bst. d JWG sieht eine Busse von bis zu 20’000 Franken vor für Personen, die «vorsätzlich ein für Wildtierforschungsprojekte markiertes Tier» erlegen. Doch die Jagdinformationen 2025/26 relativieren diesen Grundsatz sogleich mit artenspezifischen Ausnahmen. Das Ergebnis ist ein Flickwerk, das je nach Wildtierart unterschiedliche Schutzstandards definiert:
Besenderte Rothirsche geniessen vollen Schutz. Rothirsche mit Ohrmarken, aber ohne Sender-Halsband, dürfen erlegt werden. Markierte Rehe dürfen erlegt werden, unterliegen aber einer Meldepflicht. Bei Wildschweinen mit «Sendehalsband» in den Wildräumen 3, 7, 8 und 12 gilt ebenfalls Jagdverbot, während Tiere «nur mit Ohrmarken» erlegbar bleiben – also dieselbe Logik wie beim Rothirsch, nur noch konsequenter auf zwei Ohr-Typen ausgeweitet.
Diese abgestufte Logik verrät mehr über die Prioritäten des Systems als über den tatsächlichen Forschungswert der einzelnen Tiere. Sie zeigt: Der Schutz gilt nicht dem Tier als Forschungssubjekt, sondern den teuren Sendern und der politisch sensibleren Grosswildart.
Millionenprojekt am Halsband
Der Hintergrund der Schutzvorschrift für besenderte Rothirsche ist das Forschungsprogramm «Rothirsch im Schweizer Mittelland», ein Gemeinschaftsprojekt des Bundesamts für Umwelt (BAFU), der Berner Fachhochschule (BFH/HAFL), der ZHAW und der HEPIA Genf. Unter der Leitung von Wildtierbiologe Christian Willisch wurden seit 2013 in den Kantonen Bern, Solothurn und Aargau freilebende Rothirsche mit GPS-Halsbandsendern ausgestattet. Das Projekt lieferte laut ZHAW-Abschlussbericht 2024 über 450’000 GPS-Positionen und erarbeitete Grundlagen zur Raumnutzung, zu Wanderkorridoren und zur Vernetzung der Bestände.
Ein einzelnes GPS-Senderhalsband kostet je nach Modell mehrere tausend Franken. Der Fang und die Narkose der Tiere sind aufwendig, die Datenauswertung erstreckt sich über Jahre. Es liegt auf der Hand, dass der Kanton diese Investitionen nicht durch einen Fehlabschuss gefährden will. Doch genau hier wird die Argumentation fragwürdig: Der Schutz des Forschungstiers folgt einer ökonomischen Logik, nicht einer ethischen. Das markierte Reh ist wissenschaftlich nicht weniger wertvoll, aber seine Markierung kostete deutlich weniger. Also ist es jagdbar.
Patentjagd ohne Revierverantwortung
Der Kanton Bern praktiziert wie 15 weitere Schweizer Kantone die Patentjagd. Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jäger erwerben ein persönliches Patent und dürfen damit im gesamten Kantonsgebiet jagen, ausserhalb der Wildschutzgebiete und innerhalb der festgelegten Zeiten und Kontingente. Für die Jagdperiode 2025/26 waren allein in Wildraum 11 des Berner Oberlands 299 Rothirsche zum Abschuss freigegeben, in Wildraum 12 weitere 106, in Wildraum 10 deren 63 und in Wildraum 8 noch 39 Stück. Das kantonsweite Total lag bei über 1’000 Tieren. Davon waren jeweils die Mehrzahl weibliche Tiere – Hirschkühe und Kälber. In der Hauptjagd vom 1. bis 7. September 2025 durfte zunächst ausschliesslich Kahlwild erlegt werden.
Dieses System kennt keine individuelle Revierverantwortung, wie sie etwa im Revierjagdsystem üblich wäre. Die Hobby-Jägerschaft hat keine langfristige Bindung an ein bestimmtes Gebiet und damit keinen systematischen Anreiz, den Zustand der lokalen Population über Jahre hinweg zu kennen. In einem solchen System muss der Kanton Forschungstiere durch explizite Vorschriften schützen, weil er sich nicht auf die Ortskenntnis und den Überblick der Einzelnen verlassen kann.
Im Kanton Genf, wo die Hobby-Jagd seit 1974 verboten ist und professionelle Wildhüterinnen und Wildhüter die Bestandsregulierung übernehmen, stellt sich dieses Problem in dieser Form nicht. Dort entscheiden ausgebildete Fachleute über jeden Eingriff in den Bestand. Das Genfer Modell zeigt, dass Wildtiermanagement und Forschung sich nicht gegenseitig gefährden müssen.
Was der Fall über die Hobby-Jagd verrät
Die differenzierten Vorschriften des Kantons Bern sind keineswegs ein Ausdruck besonderer Sorgfalt. Sie sind das Symptom eines Systems, das zwei unvereinbare Funktionen gleichzeitig erfüllen soll: Forschung an Wildtieren ermöglichen und gleichzeitig deren Tötung durch Tausende von Patentinhaberinnen und -inhabern organisieren.
Dabei tritt ein grundsätzliches Problem zutage: Wildtierforschung und Hobby-Jagd stehen in einem strukturellen Spannungsfeld. Die Forschung braucht langfristige, ungestörte Beobachtungsreihen. Die Hobby-Jagd produziert Störungen, verändert Populationsstrukturen und tötet mitunter genau die Individuen, die wissenschaftlich am wertvollsten wären. Dass der Kanton Bern besenderte Rothirsche schützt, ist ein implizites Eingeständnis, dass die Hobby-Jagd ohne solche Eingriffe Forschungsergebnisse gefährden würde.
Die Forschungsergebnisse des HAFL-Projekts zeigen ironischerweise, dass Rothirsche im Mittelland vor allem deshalb erfolgreich zurückkehren konnten, weil sie in einigen Kantonen zunächst nicht bejagt wurden. Der Wildtierbiologe Willisch dokumentierte selbst, wie die Kantone Solothurn, Bern und Aargau in den letzten Jahren die Hirschjagd im Mittelland wieder aufgenommen haben, obwohl die Bestände dort nach wie vor klein sind und der Abgang durch Verkehrsunfälle bereits hoch ist.
Schutz nach Marktwert statt nach Prinzip
Die Jagdinformationen 2025/26 des Kantons Bern sind ein Lehrstück über die inneren Widersprüche des Schweizer Hobby-Jagdsystems. Forschungstiere werden nicht prinzipiell geschützt, sondern abgestuft nach Investitionsvolumen und Artenstatus. Was ein teures Sender-Halsband trägt, ist tabu. Was bloss eine Ohrmarke hat, ist Freiwild mit Meldepflicht. Das Reh, das ebenso Teil eines Forschungsprojekts sein kann, hat Pech gehabt: Sein Datenwert übersteigt nicht den Jagdtrieb.
Wer Wildtiermanagement ernsthaft als wissenschaftsbasierte Aufgabe versteht, muss die Frage stellen, ob ein System, das Forschungstiere vor seinen eigenen Akteuren schützen muss, noch zeitgemäss ist. Das Genfer Modell beweist seit über 50 Jahren, dass es anders geht. Dazu mehr im Dossier Warum die Hobby-Jagd als Populationskontrolle scheitert.
Quellen:
- Jagdinformationen 2025/2026, Kanton Bern, veröffentlicht über bejagd.ch (bejagd.ch/informationen-zur-jagd-2025-2026)
- Patente C Rothirsch 2025/26, Kanton Bern (bejagd.ch/patente-c-rothirsch-2025-26)
- Art. 31 Abs. I Bst. d, Gesetz über Jagd und Wildtierschutz des Kantons Bern (JWG)
- Fischer, C. et al. (2024): Forschungsprogramm Rothirsch im Schweizer Mittelland, Abschlussbericht. BFH/HAFL, ZHAW, HEPIA, BAFU.
- Sigrist, B. et al. (2025): Rothirsch im Mittelland: Bestandsentwicklung und Raumnutzung in der Region Albiskette-Reusstal. ZHAW-Schlussbericht.
- Willisch, C. et al. (2019): Austausch von Rothirschen zwischen den Voralpen und dem Mittelland. Schlussbericht im Auftrag des Jagdinspektorats Bern.
- Jahresbericht Jagdinspektorat 2024, Kanton Bern (weu.be.ch)
- Pro Natura: Rothirsche in Bewegung (pronatura.ch)
- SRF News, 12.4.2024: Hirsche im Mittelland – Sie sind zurück und fühlen sich wohl
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