Fuchsjagd Luzern: 98 Prozent der erlegten Tiere gesund
Die IG Wild beim Wild fordert den Luzerner Kantonsrat in einem offenen Brief auf, seinen ablehnenden Bericht zur Fuchs-Petition zurückzuziehen, und stützt sich dabei auf eine unbequeme Zahl aus der kantonseigenen Statistik: Über 98 Prozent der erlegten Füchse waren gesund.
Adressat des Schreibens ist Michael Kurmann, Präsident der kantonsrätlichen Kommission für Raumplanung, Umwelt und Energie (RUEK).
Diese hatte am 23. April 2026 die Petition von Pascal Wolf vom November 2025 zum Schutz des Rotfuchses behandelt. Für die IG erfüllt der Bericht «die Mindestanforderungen an eine seriöse parlamentarische Auseinandersetzung» nicht.
Der zentrale Verfahrensvorwurf wiegt schwer: Der Petitionär wurde gar nicht erst angehört, obwohl die Geschäftsordnung des Kantonsrats das erlaubt hätte. Einzige konsultierte Stelle war das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement, also genau jene Verwaltung, deren Status quo die Petition kritisiert. Eine ergebnisoffene Prüfung sehe anders aus.
98 Prozent gesund: die Zahl, die der Kanton selbst erhebt
Luzern ist/war der einzige Schweizer Kanton, der Krankheiten beim erlegten Fuchs systematisch erfasst. Im Jagdjahr 2018/19 wurden 2’217 Füchse erschossen. 39 davon waren krank, das sind 1,76 Prozent. Über 98 Prozent der getöteten Tiere waren gesund.
Damit kollabiert das Hauptargument des Berichts, die Hobby-Jagd auf den Fuchs diene der Eindämmung von Krankheiten. Wer fast ausschliesslich gesunde Tiere erlegt, dämmt keine Krankheit ein. Auch beim Fuchsbandwurm greift die Begründung nicht, denn befallene Füchse sind äusserlich meist gesund und tauchen in der Krankheitsstatistik gar nicht erst auf. Mehr Hintergründe dazu im Dossier Der Fuchs in der Schweiz: meistgejagter Beutegreifer ohne Lobby.
Kritik aus den eigenen Reihen der Hobby-Jägerschaft
Bemerkenswert ist, dass die IG ihre Zweifel mit Stimmen aus der Hobby-Jägerschaft selbst untermauert. Im Tagesanzeiger vom 26. November 2025 bekannte der seit 13 Jahren tätige Zürcher Hobby-Jäger Franz Balmer: «Wir schaden dem Ansehen der Jagd so mehr, als dass wir ihm nützen.» Die Wildtierbiologin Sandra Gloor erklärte, der Abschuss eines Fuchses aus einem Familienverband bewirke «absolut nichts». Und Robert Brunold, früherer Verbandspräsident der Bündner Hobby-Jägerschaft, hielt fest: «Nötig ist die Niederjagd nicht.» Drei voneinander unabhängige Stimmen kommen damit zum selben Schluss: Die Fuchsjagd erfüllt keinen sachlichen Zweck.
Keine einzige Studie, kein Blick nach Luxemburg
Der Bericht zitiere keine einzige wildbiologische Studie. Dabei ist die Forschungslage erdrückend: Dutzende Untersuchungen aus Grossbritannien, Skandinavien, Deutschland und der Schweiz kommen seit Jahrzehnten zum selben Ergebnis. Die Hobby-Jagd kann die Fuchsdichte in der Fläche nicht senken, weil Verluste durch zuwandernde Tiere und steigende Geburtenraten rasch ausgeglichen werden. Wird stark bejagt, steigt zudem der Anteil an Jungfüchsen, und gerade diese tragen den weitaus grössten Teil der Fuchsbandwurm-Last in sich. Mehrere Arbeiten halten die Bejagung für die Eindämmung des Parasiten deshalb nicht nur für wirkungslos, sondern für kontraproduktiv.
Den Praxisbeweis liefern jagdfreie Räume. In Nationalparks wie dem Bayerischen Wald oder Berchtesgaden wird der Fuchs seit Jahrzehnten nicht bejagt, ohne dass die Bestände explodieren. Im Gegenteil, dort bringen die Füchse im Schnitt sogar weniger Welpen zur Welt als in den bejagten Nachbargebieten. Auch das Fuchsjagdverbot in Luxemburg seit 2015 erwähnt der Bericht nicht, obwohl die dortige Befallsrate mit dem Fuchsbandwurm nach dem Verbot von rund 40 Prozent im Jahr 2014 auf unter 20 Prozent bis 2020 zurückging. Wie unbequem der internationale Vergleich ist, zeigt sich bis nach Frankreich, wo Naturschutzverbände ebenfalls den Schutz des Rotfuchses fordern.
Welche Schäden verursacht der Fuchs überhaupt?
Bleibt die Frage, gegen welchen Schaden das Töten tausender gesunder Füchse eigentlich schützen soll. Die wissenschaftliche Antwort fällt ernüchternd aus. Der Fuchs ernährt sich überwiegend von Mäusen und hält damit Nagetiere in Schach, die in der Land- und Forstwirtschaft weit grösseren Schaden anrichten. Sein Einfluss auf bedrohte Beutearten ist nach übereinstimmender Studienlage gering. Wo Feldhase, Rebhuhn oder Wiesenvögel zurückgehen, sind die Hauptursachen die intensive Landwirtschaft und der Verlust des Lebensraums, nicht der Fuchs. Der Abschuss von Beutegreifern hilft den bedrohten Arten nachweislich kaum.
Demgegenüber ist der Schaden auf der anderen Seite gut dokumentiert. Auf jeden erschossenen Fuchs kommt nach Untersuchungen mindestens ein weiteres Tier, das nur angeschossen wird und unauffindbar verendet. Wird ein Elterntier in der Paarungs- und Aufzuchtzeit getötet, sinken die Überlebenschancen der Welpen drastisch. Die Baujagd erfüllt aus tierschutzrechtlicher Sicht mehrfach den Tatbestand der Tierquälerei. Zugespitzt formuliert: Den belegbaren Schaden verursacht nicht der Fuchs, sondern seine Bejagung.
«Erhebliche Mehrkosten» ohne eine einzige Zahl
Der Bericht warne vor «erheblichen Mehrkosten» bei einer Unterschutzstellung, nenne dafür aber keine einzige Zahl. Die IG kontert mit dem Genfer Modell: Der Kanton kommt seit 1974 ohne Hobby-Jagd aus und gibt für das gesamte Wildtiermanagement rund eine Million Franken pro Jahr aus, umgerechnet etwa eine Tasse Kaffee pro Einwohnerin und Einwohner. Eine ökonomische Behauptung ohne Vergleichsrechnung sei schlicht nicht haltbar.
Frist bis zum 4. Juni und die Drohung mit der Volksinitiative
Die IG verlangt von Kurmann eine öffentliche Stellungnahme bis spätestens 4. Juni 2026, in jedem Fall vor der Behandlung im Plenum. Zudem soll die RUEK den Bericht zurückziehen und das Verfahren nachholen, mit Anhörung des Petitionärs, mit unabhängigen Fachpersonen und mit transparenter Offenlegung der Krankheits- und Kostenzahlen. Geschieht das nicht, kündigt die Organisation Vorstösse im Kantonsrat, eine erweiterte Petition und gegebenenfalls eine kantonale Volksinitiative an.
Den rechtlichen Hebel sieht die IG im Tierschutzgesetz: Dieses verbietet, einem Tier «ungerechtfertigt» Leiden zuzufügen, weshalb sich jede Tötung an einer sachlichen Rechtfertigung messen lassen müsse. Und den politischen Rückenwind ortet die Organisation in der jüngeren Geschichte: Am 27. September 2020 lehnte die Stimmbevölkerung das revidierte Jagdgesetz mit 51,9 Prozent ab, für die IG ein klares Signal zugunsten von mehr Wildtierschutz.
Quellen
- Offener Brief der IG Wild beim Wild an Kantonsrat Michael Kurmann, Acquarossa, 21. Mai 2026
- RUEK-Stellungnahme zur Petition Pascal Wolf, Kanton Luzern, 23. April 2026
- Kantonale Krankheitsstatistik Luzern, Jagdjahr 2018/19
- Tagesanzeiger: «Jagdsaison in Zürich: Streit um den Sinn der Fuchsjagd», 26. November 2025
- Tierschutzgesetz (TSchG), Art. 4 Abs. 2 und Art. 26 (Baujagd)
- Eidgenössische Abstimmung über das revidierte Jagdgesetz, 27. September 2020
- Daten zur Prävalenz des Fuchsbandwurms nach dem Fuchsjagdverbot in Luxemburg (seit 2015)
- Frommhold, D. (2016): Der Rotfuchs (Vulpes vulpes), Kurzzusammenfassungen wissenschaftlicher Literatur, fuechse.info
- Populationsdynamik (keine Reduktion durch Jagd): Baker & Harris (2006); Rushton et al. (2006); Baker et al. (2002, Nature); Hewson (1986)
- Stabile, unbejagte Bestände: Nationalparkverwaltung Bayerischer Wald (2009), Wissenschaftliche Schriftenreihe Heft 18
- Fuchsbandwurm und Jungfuchs-Anteil: Deplazes et al. (2004); Tackmann et al. (1998); König et al. (2008)
- Geringer Einfluss auf bedrohte Beutearten: Côté & Sutherland (1997); Mooij (1998); Smith et al. (2005)
- Tierschutz und Verletzungsraten: Fox et al. (2003, 2005); Bolliger, Gerritsen & Rüttimann (2010); Vergara (2001)
