USA: Landesweites Gesetz gegen Tierquälerei
Dieses neue Gesetz sagt mit harten Gefängnisstrafen Tierschändern den Kampf an.
USA Landesweites Gesetz gegen Tierquälerei
Eine Youtuberin, die ihren Hund schlägt oder ein Eichhörnchen, das an einen Baum genagelt wird. Geschichten von gequälten Tieren gibt es immer wieder. In den USA wird das ab sofort als schweres Verbrechen geahndet. Landesweit. Präsident Donald Trump hat das nötige Gesetz dazu in der Nacht unterzeichnet, um Tierquälerei zu unterbinden.
Tierquälerei ist nun Kapitalverbrechen
Wer in den USA einem Tier Leid oder Schmerzen zufügt, wird ab sofort viel härter bestraft. Das Repräsentantenhaus der Vereinigten Staaten verabschiedete einen alten Gesetzesentwurf, um dem Leid der Tiere endgültig ein Ende zu bereiten. Somit ist Tierquälerei nun auf der Liste der Schwerverbrechen aufgenommen worden und gilt als Kapitalverbrechen (federal felony).
Das Gesetz «Preventing Animal Cruelty and Torture (PACT)» bestraft fortan das Zerquetschen, Verbrennen, Ertrinken, Ersticken, Aufspiessen sowie jede weitere Misshandlung von Tieren. Verurteilte Tierschänder können für bis zu sieben Jahre in den Knast wandern.
Der Gesetzesentwurf wurde schon Anfang des Jahres eingereicht und ist die Erweiterung eines bereits existierenden Gesetzes. Im Jahr 2010 hatte Barack Obama schon das Verbreiten von Videos verboten, in denen Tierquälerei zu sehen ist.
Breite Unterstützung im Kongress
Auf Twitter schrieb der Republikaner Vern Buchanan dazu: «Das Quälen von unschuldigen Tieren ist abscheulich und sollte mit der vollen Härte des Gesetzes bestraft werden.»
Im Weissen Haus betonte Trump, dass Tiere schon immer eine grosse Bedeutung in der Geschichte des Landes hatten. Sie hätten es verdient, verantwortungsbewusst behandelt zu werden: «Wir sollten sie schätzen und uns um sie kümmern.»
Zwar ist in allen 50 Staaten der USA Tierquälerei bereits gesetzlich verboten worden, ein übergreifendes einheitliches Gesetz, das für die gesamten USA gilt, gab es aber noch nicht. Das ändert sich jedoch jetzt.
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