Tierrechte

Türkisches Tierrechtsgesetz in Arbeit

Das Gesetz, in dem Tiere als "Lebewesen" und nicht mehr als "Ware" behandelt werden, zielt darauf ab, die Grausamkeit und Folter, denen Tiere ausgesetzt sind, zu beenden.
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In den kommenden Tagen wird dem türkischen Parlament ein lang erwarteter Gesetzesvorschlag zu Tierrechten vorgelegt, der Gefängnisstrafen für jeden fordert, der Tiere tötet, missbraucht oder foltert. 

Den endgültigen Gesetzentwurf wurde bei der regierenden Gerechtigkeits- und Entwicklungspartei (Präsident Recep Tayyip Erdogan AKP) am 8.6.2021 vorgelegt, und soll zum 1.7.2021 in Kraft treten.

Dem Ziel zur Eindämmung der Fälle von Gewalt gegen Tiere, einige von denen in den letzten Jahren sogar Schlagzeilen gemacht haben, wird das zu erwartende Gesetz Tiere als “Lebewesen” definieren und nicht wie nach geltendem Recht als „Ware“.

In dem neuen Gesetz, das den Anforderungen von Zeitwerten, Bürgern und NGO Rechnung tragen soll, wird zunächst der Name geändert. Es ist vorgesehen, das bisherige “Tierschutzgesetz” in “Tierrechtsgesetz” umzubenennen. Eine speziell ausgebildete Tierpolizei soll zum Einsatz kommen.

Sollte das Gesetz verabschiedet werden, wird die Freiheitsstrafe wegen Verbrechen gegen Tiere von sechs Monaten bis zu vier Jahren betragen, was lang genug ist, um Möglichkeiten zur Freilassung einer Person gegen Kaution oder zur Umwandlung der Freiheitsstrafe in eine Geldstrafe wirksam zu blockieren.

Neben der Freiheitsstrafe wegen sexuellen Missbrauchs von Tieren wird eine gerichtliche Strafe von mindestens 100 Tagen verhängt.

Darüber hinaus kann das Abbrennen von Feuchtgebieten, die als Lebensraum für Wildtiere gelten, oder deren Zerstörung auf harte Weise bestraft werden.

Staatsanwälte können von Amts wegen ohne einen schriftlichen Antrag oder eine Beschwerde ein Ermittlungsverfahren einleiten, falls eine Person bei Verbrechen gegen Tiere „auf frischer Tat“ erwischt wird.

Derzeit wird jedes Verbrechen gegen Tiere mit milden Geldstrafen geahndet, und Gerichte haben in einigen besonders brutalen Fällen zu leichte Strafen verhängt.

Wenn ein Haustier von seinem Besitzer auf der Strasse ausgesetzt wird, könnte dem Gesetzentwurf nach eine Strafe von bis zu 2.000 türkischen Lira (232 US-Dollar) drohen, schreibt Hurriyetdailynews.

Darüber hinaus schreibt das Gesetz die Sterilisation aller streunenden Tiere in drei Jahren vor, wobei die Gemeinden mit dieser Aufgabe beauftragt werden, einschliesslich der Einrichtung von Tierheimen, der Bereitstellung von Rehabilitationsdiensten und der Durchführung von Impfungen. Praktiken wie das Einschläfern von Tieren, die auf der Strasse leben, werden eingestellt .

Haustiere werden auch mit einem Mikrochip gekennzeichnet, um sie richtig zuordnen zu können.

Der Besitz, die Einfuhr, der Kauf, der Verkauf, die Werbung, der Austausch oder das Schenken gefährlicher Hunderassen und Kreuzungen wie Pitbull Terrier, Japanese Tosa, Dogo Argentino, Fila Brasileiro ist verboten.

Besitzer von Tieren gefährlicher Rassen können ihre vorhandenen Haustiere bis zu ihrem Tod pflegen, sofern das Tier registriert und sterilisiert ist.

Diese Rassen dürfen nicht ohne Leine laufen und müssen einen Maulkorb tragen. Ausserdem wird ihnen das Betreten von Orten wie Parks und Gärten, in denen Kinder anwesend sind, bei Beschwerden von der Tierpolizei gehindert.

Ausserdem wird der Verkauf von Tieren in den Zoogeschäften eingestellt. Auch für Versuchstiere gelten gravierende Einschränkungen.