Arten- und Naturschutz funktioniert nur ohne Hobby-Jäger
Erfolg für den Zugvogelschutz in Italien.
Gebirgspässe in der Lombardei in Italien werden jagdfrei.
Ein absolutes Jagdverbot im Umkreis von tausend Metern für alle Pässe, die von der Avifauna überquert werden, ist dabei das Minimum.
Seit Jahrzehnten kämpfen Jagdgegner für die Umsetzung einer EU-Regelung, nach der wichtige Routen für Zugvögel geschützt werden müssen.
Dazu gehören zweifellos viele Gebirgspässe in den Alpen. Schon vor 20 Jahren hat ein Gericht auf Klage entschieden, dass 42 dieser Pässe jagdfrei sein müssen. Seither verschleppte die jagdfreundliche Regierung der Lombardei mit immer neuen Ausflüchten die Umsetzung dieses Urteils, trotz zahlreicher weiterer Verfahren und Urteile zugunsten der Zugvögel.
Mit Urteil 1516 vom 2. Mai 2025 hat das Verwaltungsgericht der Lombardei am Ende eines langen Rechtsstreits zwischen der regionalen Verwaltung und der Liga für die Abschaffung der Jagd (Lac) die Anwendung des Jagdverbots auf 475 Bergpässen in einem Umkreis von mindestens 1’000 Metern um diese angeordnet.
Tausende Jagdhütten müssen nun abgerissen oder aufgegeben werden; noch mehr Hobby-Jäger werden ihr Jagdgebiet verlieren, damit künftig Rotkehlchen, Feldlerchen, Drosseln und Finken unbeschadet die Höhenzüge der Alpen überqueren können.
Lac äusserte sich sehr zufrieden über das Ergebnis: „Seit fast 33 Jahren hatte die Region eine ausdrückliche staatliche Bestimmung ausser Kraft gesetzt, die ein Jagdverbot auf den Bergpässen vorsah, um den Durchzug der Zugvögel zu schützen.» Die Gebirgspässe», heisst es in einer Mitteilung, «sind in der Zwischenzeit illegal mit Tausenden von festen und vorübergehenden Jagdposten für Zugvögel besetzt worden, was unserer Tierwelt seit Jahrzehnten schweren Schaden zufügt. Lac wird sich jetzt auch dafür einsetzen, dass die buchhalterische Justiz den finanziellen Schaden anerkennt, der durch die jahrzehntelange Trägheit der Region entstanden ist. Dank dieses Urteils werden zumindest in den nächsten Jahren Millionen von Wildtieren gerettet“.
Das Verwaltungsgericht hat ein Urteil gefällt, das die Jagd auf etwa 70 % des lombardischen Territoriums, d. h. auf den sogenannten ‚Pässen‘ und den umliegenden Gebieten, abschafft, beklagen die Hobby-Jäger.
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