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Graubünden: Autofahrer nimmt totgefahrenes Reh mit

In der Nacht auf 12.12.2017 ist ein Autolenker in Brienz mit einem Reh kollidiert. Er nahm das getötete Reh mit und fuhr, ohne Meldung zu erstatten, nach Hause. Ein 47-jähriger portugiesischer Automobilist fuhr am Dienstag um 2 Uhr auf der Brienzerstrasse von Lenz kommend in Richtung Brienz. Bei der Örtlichkeit Tranter igls Ers kollidierte er

Redaktion Wild beim Wild · 13. Dezember 2017

In der Nacht auf 12.12.2017 ist ein Autolenker in Brienz mit einem Reh kollidiert. Er nahm das getötete Reh mit und fuhr, ohne Meldung zu erstatten, nach Hause.

Ein 47-jähriger portugiesischer Automobilist fuhr am Dienstag um 2 Uhr auf der Brienzerstrasse von Lenz kommend in Richtung Brienz. Bei der Örtlichkeit Tranter igls Ers kollidierte er mit einem Reh. Der Mann lud das bei der Kollision getötete Tier ein und verliess die Unfallstelle ohne Benachrichtigung der Polizei oder der Wildhut.

Im Laufe des Tages stellte eine Polizeipatrouille Kollisions- und Blutspuren am Unfallort fest. Gemeinsam mit dem Wildhüter konnte der fehlbare Lenker ermittelt werden. Er beabsichtigte das Tier für sich selbst zu verwerten. Der in Graubünden wohnhafte Mann ist geständig und wird an die Staatsanwaltschaft Graubünden verzeigt.

Wild gehört dem Kanton

Der in Graubünden wohnhafte Mann ist laut Polizei geständig und wird an die Staatsanwaltschaft Graubünden verzeigt. Der Portugiese lebe schon lange in der Schweiz und sei mit den hiesigen Gesetzen vertraut, sagt Polizeisprecher Markus Walser. «Das Wild gehört dem Kanton. Wildunfälle müssen deshalb entweder der Polizei oder der Wildhut gemeldet werden», so Walser.

Was tun bei einem Wildunfall?

Auch ein Wildtier, etwa ein Fuchs oder ein Reh, das angefahren wurde, darf auf keinen Fall unversorgt am Strassenrand zurückgelassen werden. Wildtiere sind in den allermeisten Fällen allerdings so schwer verletzt, dass sie an ihren Verletzungen sterben oder getötet werden müssen. Es besteht die gesetzliche Verpflichtung, bei einem Wildschaden noch vor Ort die Polizei zu informieren. Aber auch eine Person, die den Unfall nicht selbst verursacht hat, sollte nicht wegschauen, sondern handeln: Verkehrsschilder mit Hinweis auf Wildwechsel ernst nehmen, auf Landstrassen und in Waldgebieten besonders achtsam fahren, Geschwindigkeit reduzieren und den Wald- und Feldrand im Blick behalten. Bei Sichtung eines Wildtiers am Strassenrand sofort bremsen, abblenden und hupen. Unfallstelle absichern und die Polizei (Tel. 117) rufen.

Mehr zum Thema Hobby-Jagd: In unseren Dossiers zur Hobby-Jagd bündeln wir Faktenchecks, Analysen und Hintergrundberichte. Was die Forschung dazu sagt, zeigt Jagd im Faktencheck: die Studienlage.

Die Position der IG Wild beim Wild: Die IG Wild beim Wild lehnt die Hobby-Jagd ab. Unser Vorbild ist der Kanton Genf, der seit 1974 ohne Hobby-Jagd auskommt: ohne Jagdzeiten, ohne Jagdhunde, ohne Treibjagden, ohne Hochsitze, ohne die Tierquälerei und die Kriminalität, die anderswo zur Jagdsaison gehören. Was dort seit über fünfzig Jahren funktioniert, widerlegt jedes Positionspapier von JagdSchweiz. Ein Verband, der seine Politik auf Behauptungen stützt, die er in den eigenen Dokumenten widerlegt, ist keine Fachorganisation, sondern eine Fabrik für Fehlinformationen.

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