Entsorgung jagdlich getöteter Tiere: Kosten offenlegen und verursachergerechte Finanzierung prüfen
Im Kanton (………) sollen die Kosten für die Entsorgung jagdlich getöteter Tiere offengelegt und verursachergerecht finanziert werden. Ein Grossteil der erlegten Füchse und Dachse wird ohne Nutzung von Fleisch oder Fell entsorgt, die Kosten dafür trägt heute weitgehend die Allgemeinheit.
1. Postulat
Der Regierungsrat des Kantons (………) wird beauftragt, zu prüfen und in einem Bericht darzulegen,
- welche Daten zur Anzahl und zum Gewicht jagdlich getöteter Tiere vorliegen, die ohne vorgängige Nutzung als Lebensmittel oder Fell über Tierkörpersammelstellen oder andere Entsorgungswege beseitigt werden, und wie diese Daten künftig jährlich nach Tierart erhoben und veröffentlicht werden können;
- welche Kosten für Sammlung, Zwischenlagerung, Transport und Entsorgung entstehen, wer diese trägt und in welchem Umfang sie bereits durch Gebühren oder andere Beiträge der Jagdausübenden gedeckt sind;
- wie die bislang öffentlich getragenen Kosten verursachergerecht den Jagdausübenden beziehungsweise Jagdgesellschaften zugeordnet werden können, welche rechtlichen Anpassungen dafür erforderlich sind und welche Vor- und Nachteile individuelle Gebühren oder zweckgebundene Zuschläge aufweisen;
- wie bei der Datenerhebung und Kostenverteilung reguläre Jagdabschüsse von Verkehrsfallwild, sonstigem Fallwild und behördlich angeordneten Abschüssen abgegrenzt werden können.
Der Bericht soll konkrete Handlungsoptionen und die dafür notwendigen Rechtsänderungen aufzeigen.
2. Kurze Begründung
Nach einer im Bericht des Bundesrates «Pelzdeklarationspflicht» vom 23. Mai 2018 veröffentlichten Hochrechnung (Abschnitt 3.3) wurden von rund 27’000 im Jahr 2015 in der Schweiz erlegten Pelztieren (rund 22’000 Rotfüchse, 3’500 Dachse, 1’050 Steinmarder, 140 Baummarder) nur rund 9’500 Felle der Pelzproduktion zugeführt, beim Rotfuchs 38 Prozent. Die Abschusszahlen stammen aus der Eidgenössischen Jagdstatistik, die Angaben zur Fellverwertung vom Pelzfachverband SwissFur. Der Bundesrat kam damals zum Schluss, dass jährlich rund 17’500 jagdlich erlegte Pelztiere ungenutzt entsorgt werden. Ein Rohfell brachte zu jenem Zeitpunkt rund acht Franken.
Wie viele dieser Tiere heute über öffentliche Sammelstellen entsorgt werden und welche Kosten dabei entstehen, geht aus diesen Angaben nicht hervor. Bau und Betrieb der Tierkörpersammelstellen tragen in der Regel die Gemeinden; die Entsorgungskosten übernehmen je nach Kanton die Gemeinden, der Kanton oder die kantonale Tierseuchenkasse. Für die Anliefernden ist die Abgabe vielerorts kostenlos. Der Vorstoss soll klären, ob und in welcher Form der auf jagdlich getötete Tiere entfallende Kostenanteil bereits erfasst wird und welche Daten für eine gesonderte öffentliche Ausweisung fehlen.
Die hygienisch sichere Entsorgung von Tierkörpern liegt im öffentlichen Interesse. Daraus folgt jedoch nicht ohne Weiteres, dass die Allgemeinheit die Kosten für Tiere übernehmen soll, die bei der Freizeitjagd getötet und ohne vorgängige Nutzung als Lebensmittel oder Fell entsorgt werden. Dies umso weniger, als selbst JagdSchweiz in seinem Positionspapier vom 20. November 2025 einräumt, dass die heutige Fuchsjagd kaum einen spürbar begrenzenden Einfluss auf den Gesamtbestand hat. Als Leitgedanke dient das Verursacherprinzip, wie es Art. 74 Abs. 2 BV für den Umweltschutz verankert. Der Regierungsrat soll die bestehende Kostenverteilung begründen und Möglichkeiten einer verursachergerechten Finanzierung aufzeigen.
3. Variante: Interpellation
- Wie viele jagdlich getötete Tiere wurden in den letzten fünf Jahren im Kanton (………) über Tierkörpersammelstellen entsorgt, aufgeschlüsselt nach Tierart?
- Welche Kosten sind dafür angefallen, und wer hat sie getragen (Kanton, Gemeinden, Tierseuchenkasse)?
- Bezahlen Jagdausübende für die Abgabe erlegter Tiere eine Gebühr? Wenn nein, warum nicht?
- Wie viele der erlegten Füchse, Dachse und Marder wurden als Lebensmittel oder Fell genutzt, wie viele ohne solche Nutzung entsorgt?
- Auf welche Rechtsgrundlagen und öffentlichen Interessen stützt sich eine allfällige öffentliche Finanzierung, und weshalb werden die Kosten nicht oder nur teilweise den Jagdausübenden belastet?
- Falls die verlangten Angaben nicht vorliegen: Welche Daten werden bereits erfasst, welche fehlen, und mit welchem Aufwand könnte diese Lücke geschlossen werden?
4. Hinweise zur kantonalen Anpassung
- Massgebend ist das jeweilige kantonale Parlamentsrecht. Das Postulat verlangt Prüfung und Bericht; eine verbindliche Gebühr erfordert einen anschliessenden Umsetzungsauftrag (Motion).
- Prüfen, wer im eigenen Kanton die Entsorgungskosten trägt (Gemeinden, Kanton, Tierseuchenkasse), und die Begründung entsprechend anpassen.
- In Patentjagd-Kantonen eignet sich ein Zuschlag auf die Patentgebühr, in Revierjagd-Kantonen ein Zuschlag auf den Pachtzins oder eine Gebühr pro Revier.
- Ergänzend: Mustertext «Verbot der Fuchsjagd» und Mustertext «Transparente Jagdstatistik».
- Hintergrund und Quellen: Dossier «Was die Hobby-Jagd die Schweiz wirklich kostet», Abschnitt «Der Kadaverberg».
Wer ein Hobby ausübt, bezahlt dafür selbst. Das muss auch für die Entsorgung der Tiere gelten, die dabei getötet und weggeworfen werden.
