Der Wolf steht in der Schweiz auf der Liste der geschützten Arten gemäss Jagdgesetz (JSG) und der dazugehörigen Jagdverordnung (JSV).
Einzelne Wölfe dürfen nur von Wildhütern geschossen werden, und nur auf Anordnung bzw. mit Bewilligung – nicht durch Privatpersonen oder Hobby-Jäger.
Der Wolf ist ausserdem durch die Berner Konvention international geschützt. Ab dem 7. März 2025 gilt der Wolf in der Berner Konvention nicht mehr als „streng geschützt“ (Anhang II), sondern als „geschützt“ (Anhang III). Die Schweiz hat die Berner Konvention am 12. März 1981 unterzeichnet und sie am 1. Juni 1982 ratifiziert. Seitdem ist sie völkerrechtlich verpflichtet, die darin enthaltenen Schutzbestimmungen – etwa für geschützte Arten wie den Wolf – in nationales Recht umzusetzen.
Die Jagd auf Wolfswelpen ist laut Berner Konvention grundsätzlich verboten. Die Schweiz hat offiziell keine Bewilligung, Wolfswelpen zu jagen. In der Diskussion steht zudem, ob die schrittweise Lockerung durch die Schweiz mit dem Konventionsziel vereinbar ist. Laut der Berner Konvention ist auch der proaktive Abschuss von Wölfen illegal. Der Ausschuss der Berner Konvention stuft die Schweizer Regelung mit Mindestzahlen und präventiven Abschüssen als besorgniserregend und potenziell nicht konform mit der Konvention ein.
Jagd auf Wölfe ist grundsätzlich verboten – ausser bei ausdrücklich bewilligten Ausnahmen. Wölfe dürfen nur abgeschossen werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, etwa bei wiederholten Rissen von Nutztieren oder wenn ein Tier für den Menschen gefährlich wird. Die Schweiz darf Wölfe nur mit Bundesbewilligung und unter Einhaltung von Jagdgesetz, Verordnungen, Völkerrecht und Herdenschutzauflagen jagen.
Die Schweiz hat mit der Jagdverordnung seit Dezember 2023 präventive Abschüsse erlaubt – sogar ganzer Rudel unter gewissen Bedingungen. Das macht auch Welpen betroffen, denn sie sind Teil von Rudeln. Das ist jedoch nicht durch die Berner Konvention gedeckt und somit illegal.
Nicht nur der Kanton Graubünden oder das BAFU haben derzeit keine Erlaubnis durch die Berner Konvention für ihre Massaker.
Die Berner Konvention bestätigt im Oktober 2024: „Proaktive“ Abschüsse – also präventives Erlegen ohne konkreten Schaden – seien illegal.
Im Dezember 2024 eröffnete der Ausschuss der Berner Konvention ein Untersuchungsverfahren gegen die Schweiz, weil man Teile des regulierenden Jagdsystems (z. B. eine Mindestanzahl von 12 Rudeln und präventive Abschüsse) als nicht konform mit der Konvention erachtet.
Willkür
Es besteht 2025 die Absicht, im Kanton Graubünden eine zusätzliche rote Linie bei der „Regulierung“ unschuldiger Wölfe zu überschreiten. Das Amt für Jagd und Blödsinn unter der Leitung von Adrian Arquint, Marcel Michel sowie Arno Puorger plant ab dem 1. September im Rahmen der sogenannten ‘Basisregulierung’ mit Unterstützung von Hobby-Jägern, zwei Drittel der diesjährigen Welpen zu töten, die keine Schuld auf sich geladen haben – ihr einziges Vergehen besteht darin, geboren worden zu sein und als „Zwei-Drittels-Quote“ eingestuft zu werden. Das könnte im schlimmsten Fall den Tod von Dutzenden Wolfswelpen während des Massakers zur Folge haben!
Es ist international verpönt und ethisch nicht vertretbar, Wolfswelpen zu töten. Es gibt keinerlei Ausnahme oder Genehmigung durch die Berner Konvention, Wolfswelpen zu jagen. Die Schweiz wird auch immer wieder von der Berner Konvention für ihre Wolfspolitik kritisiert. Ausserdem wird der neu verwendete Begriff ‘Basisregulierung’ weder im Jagdgesetz noch in der Jagdverordnung definiert oder erwähnt.
Es muss berücksichtigt werden, dass der Wolf heutzutage in Teilen der Kantone Wallis und Graubünden sowie im westlichen Waadtländer Jura flächig besiedelt ist. Wolfsbestände (oder Biber, Fuchs und Co.) regulieren sich in dieser Situation selbst durch ihre Territorialität: Wo ein Rudel lebt, siedelt sich kein neues an. Nach Ansicht der Wissenschaft kann dort auch ohne Regulierung eine Abflachung des Bestandswachstums erwartet werden.
Dank des verbesserten Herdenschutzes ist auch die Zahl der Tötungen bis Ende September 2024 massiv zurückgegangen. Im Kanton Graubünden um 35 % und im Kanton Wallis um 15 %. 2023 war die Zahl der Tötungen schweizweit bereits um 40 % gegenüber 2022 gesunken. Auch im Jahr 2024 fanden die meisten Tötungen in ungeschützten oder unzureichend geschützten Beständen statt. Der Rückgang der Risse setzte bereits im Jahr 2023 ein, noch bevor erstmals präventiv Wölfe abgeschossen wurden. Letztendlich ist der Rückgang des Risses vor allem das Ergebnis eines verstärkten Herdenschutzes ab 2022, als zum ersten Mal eine deutliche Erhöhung der Finanzmittel für Schutzmassnahmen beschlossen wurde.
Eine ähnliche Situation kann man in Brandenburg in Deutschland beobachten:
Weiterführende Artikel
- Schweizer Wiesen verlieren massiv an Artenvielfalt
- Wenn Schafe, Rinder und Co. Raum der Wildtiere besetzen
- Schweizer Tierschutz kritisiert geplante Wolfsabschüsse als Gefahr für Rudelstrukturen und Herdenschutz
- In Graubünden tobt die Wolfsinkompetenz
- Val Fex: Wenn das Herdenschutzkonzept löchriger ist als der Zaun
- Abschuss statt Schutz – die Schweiz auf dem Weg zur stillen Wolfs-Ausrottung
- Kommunikationsversagen beim Amt für Jagd und Fischerei Graubünden
- Illegale Wolfsjagd in der Schweiz
- Wolfswelpen in der Schweiz im Kreuzfeuer
- Schweiz verkauft Massaker an Wölfen als Erfolg
- Schlampereien im Büro von Katrin Schneeberger
- Die Beweidung durch Vieh verändert den Boden, die Pflanzen und die Insektenpopulationen
- Die irrsinnige Jagd auf Wölfe in der Schweiz
- Die Wahrheit über die Schafsterblichkeit in der Schweiz: Ursachen und Statistiken
- Wolfsabschüsse in der Schweiz: Besorgnis über Parteipolitiker Albert Rösti
- Stoppen wir die Zerstörungs-Wut der SVP
- Mitmach-Aktion: Ein Appell für eine Veränderung in der Schweiz
- 200 Umweltorganisationen aus 6 Kontinenten fordern die Schweizer Regierung auf: Stoppt den Wolfsabschuss
- Bundesrat wird von Wolfsexperten stark kritisiert
- Die Folgen des kontroversen Wolfsmanagements in der Schweiz
- Wolf: Bundesrat Rösti (SVP) umgeht Recht und Ordnung
- Es Burebüebli mahn i nit
- Arbeiten das BAFU und die Jagdverwaltungen noch seriös?
- Bundesrat Albert Rösti tritt Volkswillen mit den Füssen
- Die Folgen des kontroversen Wolfsmanagements in der Schweiz
- Zu viele Schafe schaden der Biodiversität
- Landwirtschaftliche Nutzung zerstört Alpwiesen
- Risse trotz Herdenschutz, wie ist das möglich?
- Der faule Apfel in der St. Galler Jagdverwaltung
- Pro Natura fordert umfassende Strategie für Schafsömmerung
- Gemäss Agridea-Studie funktioniert Herdenschutz mit Hunden gut
- Dank Herdenschutz reissen Wölfe in der Schweiz weniger Nutztiere
- Bauern sehen Felder als Entsorgungsdeponie
- Biomasse der Wildtiere
- Von Schafhaltern und diffusen Behörden
- Die Doppelmoral der Wolfsgegner






