Der Kanton St. Gallen hat die Abschussbewilligung für zwei Calanda-Jungwölfe Ende 2015 vorschnell erteilt.
Das St. Galler Verwaltungsgericht ist auf eine Beschwerde des WWF Schweiz eingetreten. Damit soll erreicht werden, dass künftig dank präventiver Massnahmen Abschüsse vermieden werden. Insbesondere sollen Futterquellen konsequent beseitigt werden. Bereits das Verwaltungsgericht Graubünden hatte im Juni 2016 eine Abschussbewilligung als nicht verhältnismässig erachtet (Wild beim Wild informierte).
Das St. Galler Verwaltungsgericht ist zum Schluss gekommen, dass keine erhebliche Gefährdung des Menschen durch die Calanda-Wölfe festgestellt werden konnte und die Abschussbewilligung deshalb vorschnell erteilt wurde. Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Bestandesregulierung seien nicht erfüllt gewesen.
Vergrämen statt abschiessen
«Die St. Galler Richter geben mit ihrem Entscheid einer sachlichen, faktenbasierten Wolfspolitik Aufwind», sagte Gabor von Bethlenfalvy, Grossraubtierverantwortlicher beim WWF Schweiz.
Statt Abschussbewilligungen sollten mildere Massnahmen wie zum Beispiel Vergrämungen ergriffen werden. «Das Urteil lässt uns hoffen, dass normales Wolfsverhalten in der Schweiz künftig nüchterner betrachtet wird», so von Bethlenfalvy.
Der Kantone St. Gallen und Graubünden hatte vor Weihnachten 2015 mit Zustimmung des Bundes eine Abschussbewilligung für zwei Calanda-Jungwölfe erteilt. Weil das Rudel wegen des milden Winters aber selten in Siedlungsnähe auftauchte, konnte kein Wolf geschossen werden.