22. Mai 2026, 20:02

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Verbotene Falle zerfetzt Fuchs den Hinterlauf: Ein Hobby-Jäger musste das Tier erschiessen

Ein Fuchs schleppt sich über den Rand eines Grundstücks, den linken Hinterlauf eingeklemmt zwischen den scharfen Bügeln eines Stahleisens. Was nach einer Szene aus einem alten Abenteuerroman klingt, ist im Mai 2026 bittere Realität geworden. In Beeskow im Landkreis Oder-Spree geriet ein Fuchs mit dem Hinterlauf in ein sogenanntes Tellereisen, eine Falle, deren Einsatz in Deutschland seit Jahrzehnten verboten ist. Das Tier war so schwer verletzt, dass ihm nicht mehr zu helfen war. Ein Hobby-Jäger musste es schliesslich erschiessen, um es von seinen Qualen zu erlösen.

Anwohnerinnen und Anwohner hatten den schwer verletzten Fuchs am 5. Mai 2026 am Rand eines Grundstücks im Westen von Beeskow entdeckt.

Das Tier steckte mit dem linken Hinterlauf in der illegalen Schlagfalle fest. Die Zeugen gehen davon aus, dass der Fuchs bereits längere Zeit gelitten und das schwere Eisen am verletzten Lauf mit sich geschleppt hatte. Die beiden Fangbügel der Stahlfalle waren zugeschnappt, als das Tier mit einem Tritt auf den mittleren Teller den Mechanismus auslöste.

Die Polizei hat Ermittlungen aufgenommen. Die Tierrechtsorganisation PETA kündigte an, Strafanzeige gegen Unbekannt zu erstatten. Solche Funde sind kein Einzelfall. Immer wieder werden Wildtiere entdeckt, die sich mit einem dieser Marterwerkzeuge am Bein über Wege, Hecken und Grundstücke quälen, bis sie gefunden werden oder qualvoll verenden.

Was ein Tellereisen mit einem Tier macht

Ein Tellereisen funktioniert ohne jede Selektion. Tritt ein Tier auf die mittlere Platte, schnappen zwei gefederte Bügel mit voller Wucht zu und schliessen sich um das Bein. Knochen brechen, Sehnen und Muskeln werden zerquetscht, oft reisst die Pfote teilweise oder ganz ab. Das gefangene Tier kann sich nicht befreien und erleidet stunden- oder tagelang Todesangst, Durst und entsetzliche Schmerzen.

Wer in die Falle tappt, entscheidet allein der Zufall. Neben Füchsen geraten regelmässig Katzen, Hunde, Dachse, Marder, Biber und Vögel in diese Eisen. Genau diese fehlende Selektion ist es, die Tierschutzorganisationen seit Jahrzehnten an der gesamten Fallenjagd kritisieren.

Verboten im Einsatz, erlaubt im Verkauf

Der jagdliche Gebrauch von Tellereisen ist in Deutschland bereits seit 1934 untersagt, EU-weit gilt das Verbot seit 1995. Die Schmerzzufügung mit einem solchen Eisen erfüllt den Tatbestand einer Straftat nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes und kann mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.

Und dennoch tauchen die Eisen immer wieder auf. Der Grund liegt in einem Widerspruch: Während der Einsatz verboten ist, dürfen die Fallen in Deutschland weiterhin verkauft werden. Ein Handelsverbot sollte 2021 im Bundesjagdgesetz verankert werden, doch die Politik kippte den Plan. So lagern auf Dachböden und in Scheunen unzählige alte Exemplare, und die Hemmschwelle, ein solches Eisen gegen den vermeintlich lästigen Fuchs einzusetzen, bleibt niedrig. PETA-Fachreferent Peter Höffken fordert, der verantwortliche Tierquäler müsse gefunden und zur Rechenschaft gezogen werden. Wer mehr zur rechtlichen Lage rund um das Jagdrecht wissen möchte, findet bei wildbeimwild.com ein eigenes Dossier zum Jagdgesetz.

Auch die legale Fallenjagd ist grausam

Es wäre zu einfach, das Problem allein bei einzelnen Tierquälern mit verbotenen Eisen zu verorten. Die Fallenjagd ist auch dort, wo sie erlaubt ist, mit grossem Leid verbunden. Lebendfallen sind in allen Bundesländern zulässig, gefangene Tiere harren oft stundenlang in Panik aus, bis sie kontrolliert und erschossen werden. Totschlagfallen wie der Schwanenhals töten nicht immer sofort, dokumentierte Fälle belegen lange, qualvolle Todeskämpfe.

Fallen stehen dabei keineswegs nur in abgelegenen Wäldern. Häufig werden sie nahe an Wegen, Hochsitzen, Wohngebieten und Gärten aufgestellt, um die Kontrollgänge zu erleichtern. Die Begründung lautet meist, man müsse die Bevölkerung vor dem Fuchs oder den Bestand des Niederwilds vor Beutegreifern schützen. Wissenschaftlich haltbar ist diese Argumentation nicht. Hintergründe und Studien dazu sammeln wir im Bereich Hobby-Jagd.

Ein Fuchs ist kein Schädling

Der Rotfuchs gilt vielen als Problem, dabei erfüllt er eine wichtige Funktion im Ökosystem. Er reguliert Mäusebestände, vertilgt Aas und kranke Tiere und trägt zur Gesundheit ganzer Lebensräume bei. Die Vorstellung, man müsse ihn mit Fallen kurzhalten, ist ein Relikt aus einer Zeit, in der Wildtiere pauschal in nützlich und schädlich eingeteilt wurden. Wer den Fuchs und seine Rolle in der Natur besser verstehen will, findet bei uns laufend Beiträge im Dossier Wildtiere.

Für Hühnerhalterinnen und Hühnerhalter, die tatsächlich Probleme mit Beutegreifern haben, gibt es zudem wirksame und tierfreundliche Lösungen: ausbruchsichere Gehege, gut verschlossene Ställe in der Nacht, Bewegungsmelder mit Licht und Ton. Vergrämung statt Vernichtung schützt am Ende beide Seiten.

Was Sie tun können

Wer beim Spaziergang eine fängisch gestellte Falle entdeckt, sollte sie nicht selbst entfernen, sondern umgehend die Polizei und die zuständige Jagdbehörde informieren und nach Möglichkeit Fotos sowie den genauen Standort festhalten. Jeder gemeldete Fund erhöht den Druck, der über Jahrzehnte gewachsenen Praxis der Fallenjagd endlich ein Ende zu setzen.

Der erschossene Fuchs aus Beeskow ist ein weiterer Name auf einer langen Liste. Er erinnert daran, dass hinter der Romantisierung der Hobby-Jagd und dem harmlos klingenden Begriff der Fallenjagd ein System steht, das Tieren systematisch Leid zufügt. Mehr zu Recht, Strafverfolgung und dokumentierten Fällen finden Sie in unseren Dossiers zu Tierrechten und zur Kriminalität rund um die Jagd.

Biodiversität in der Schweiz: GPK-S rügt den Bundesrat scharf

Die Artenvielfalt in der Schweiz schwindet weiter, und die Politik kommt nicht nach. Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates (GPK-S) hat dem Bundesrat in einem deutlichen Befund attestiert, dass seine bisherigen Massnahmen für die Biodiversität nicht wirksam genug sind. Vor fünf Jahren hatte dieselbe Kommission gezielte Schritte empfohlen. Heute zeigt sich: Es braucht mehr, und es braucht es schneller.

Die Zahlen sprechen eine klare Sprache.

Gemäss der Akademie der Naturwissenschaften Schweiz (SCNAT) gelten 35 Prozent aller Arten im Land als gefährdet oder bereits ausgestorben. Weitere 12 Prozent sind potenziell gefährdet. Besonders alarmierend ist der Zustand der Lebensräume: Knapp die Hälfte aller Lebensräume wird als gefährdet eingestuft, weitere 13 Prozent als potenziell gefährdet.

Als Hauptursachen nennt die Aufsicht den Verlust und die Zersplitterung von Lebensräumen. Hinzu kommen übermässige Düngung, Verschmutzung durch Pestizide sowie der fortschreitende Klimawandel. Diese Faktoren wirken zusammen und setzen die heimische Tierwelt unter wachsenden Druck.

Schutzgebiete wachsen, reichen aber nicht

Immerhin: Die Zahl der Schutzgebiete von nationaler Bedeutung hat zugenommen. Doch dieser Zuwachs genügt nicht, um die nationalen und internationalen Ziele zu erreichen. Im Jahr 2023 waren erst 13.4 Prozent der Landesfläche als Biodiversitäts-Schutzgebiete ausgewiesen. Das liegt deutlich unter dem, wozu sich die Schweiz international verpflichtet hat.

Fortschritte gibt es punktuell, etwa in den Wäldern. Doch von einer Trendwende ist die Schweiz weit entfernt. Wer sich für den langfristigen Schutz der Lebensräume einsetzt, findet im Dossier Umwelt und Naturschutz vertiefende Hintergründe.

Der Luchs als Sinnbild der Krise

Wie fragil die Lage ist, lässt sich am Luchs ablesen. Der Beutegreifer lebt zwar wieder in der Schweiz, bleibt aber selten. Lebensraumverlust und Konflikte mit der menschlichen Nutzung machen ihm weiterhin zu schaffen. Auch der Feuersalamander, einst weitverbreitet, gilt heute als gefährdet. Strassen zerschneiden seine Wanderrouten, und sein Lebensraum schrumpft.

Gerade beim Umgang mit Beutegreifern zeigt sich, wie eng Naturschutz und Nutzungsinteressen verflochten sind. Wo Bestände reguliert oder Lebensräume beschnitten werden, geraten ohnehin seltene Arten zusätzlich unter Druck. Mehr dazu im Bereich Wildtiere.

Wer blockiert? Ein Blick auf die Hobby-Jagd-Lobby

Der GPK-Bericht beschreibt das Problem, benennt aber nicht alle Verursacher. Denn sobald der gesunde Menschenverstand etwas für den Schutz der Natur und der Artenvielfalt unternehmen will, formiert sich verlässlich Widerstand aus den Reihen der Hobby-Jägerschaft. Das ist kein Zufall, sondern Muster.

Die Beispiele sind dokumentiert und reichen weit zurück. Der Tessiner Jägerverband FCTI bekämpfte 2018 die Schaffung eines zweiten Nationalparks ebenso wie zuvor den Park Adula rund um das Rheinwaldhorn. Auch der Nationalpark Locarnese scheiterte am Widerstand jener Kreise, denen Schutzflächen ihr Revier streitig machen. Dieselbe Lobby kämpfte gegen die Biodiversitätsinitiative und sprach sich 2021 sogar dagegen aus, das gefährdete Schneehuhn unter Schutz zu stellen.

Das Muster setzt sich im Parlament fort. Hobby-Jäger in den eidgenössischen Räten stimmten in der Vergangenheit mehrheitlich gegen Umweltvorlagen, brachten Vorstösse für wolfsfreie Zonen ein und bekämpften das Verbot bleihaltiger Munition. Wer geschützte Beutegreifer wie Luchs, Wolf und Fuchs unter Druck setzt, schwächt jenes natürliche Gleichgewicht, das Lebensräume stabil hält. Es geht dabei nicht um Naturschutz, sondern um den Erhalt eines blutigen Hobbys. Hintergründe dazu bündelt das Dossier Kampagnen und Jagd.

Die GPK-S fordert ein Gesamtkonzept bis 2050

Die Aufsichtskommission räumt ein, dass der Handlungsspielraum des Bundesrats begrenzt ist. Der rechtliche Rahmen und die verfügbaren Mittel setzen Grenzen. Dennoch verlangt die GPK-S, dass der Bundesrat zusätzliche Massnahmen und allenfalls gesetzliche Anpassungen prüft.

Mit einem Postulat will die Kommission ein Gesamtkonzept zum Schutz der Biodiversität für die Jahre 2030 bis 2050 anfordern. Über den Vorstoss entscheidet noch der Ständerat. Für die Aufsicht ist nur schwer nachvollziehbar, dass der Bundesrat bislang keine Vision für den Biodiversitätsschutz nach 2030 vorgelegt hat. Ebenso erstaunt sie, dass die Kommunikation zum Thema nicht verbessert wurde.

Auch das Parlament zieht nicht überall mit

Die Kritik richtet sich nicht allein an die Regierung. Auch das Parlament steht in der Verantwortung. Es hat zwar der Reduktion von Pestizidrisiken und der Zusammenlegung von Biodiversitäts- und Landschaftsbeiträgen zugestimmt. Andere Vorschläge des Bundesrats wurden jedoch abgelehnt.

Hinzu kommt das Thema Subventionen. Die bisherigen Massnahmen reichen nicht aus. Der Bundesrat soll deshalb aufzeigen, welche Auswirkungen staatliche Beihilfen auf die Vielfalt der Lebensräume haben, und prüfen, wie sich negative Folgen von Agrarsubventionen verringern lassen.

Schon 2024 scheiterte die Biodiversitätsinitiative an der Urne. Weder das Parlament noch die Stimmbevölkerung mochten dem Anliegen folgen. Der Bundesrat wollte Teile davon über Gesetzesänderungen umsetzen, konnte sich im Parlament aber nicht durchsetzen.

Was der Befund für die Natur bedeutet

Der Bericht der GPK-S ist mehr als eine Verwaltungsnotiz. Er macht deutlich, dass die Schweiz ihre eigenen Ziele verfehlt und der Druck auf Arten und Lebensräume ungebrochen hoch bleibt. Solange Lebensräume zerschnitten, seltene Beutegreifer bedrängt und wirksame Schutzmassnahmen verzögert werden, setzt sich der Verlust fort.

Wer den Schutz von Wildtieren und ihren Lebensräumen ernst nimmt, kommt um eine grundsätzliche Debatte nicht herum: Welche Eingriffe in die Natur sind tatsächlich notwendig, und welche stehen einem echten Erhalt der Artenvielfalt im Weg? Vertiefende Beiträge dazu finden sich im Dossier Tierrechte sowie zum gesetzlichen Rahmen unter Jagdgesetz.

Kein Hunger, kein Bedarf, nur die Lust: Die Jubel-PR des Landesjagdverbands im Faktencheck

Pünktlich zum 80-Jahr-Jubiläum verkündet der oberösterreichische Landesjagdverband, die Jagd sei «ein selbstverständlicher Teil der Gesellschaft». Was MeinBezirk.at daraus macht, ist kein Bericht, sondern eine durchgewinkte Aussendung. Eine kritische Lektüre.

Der Beitrag in österreichischen Schmierenblättern, beruht zu hundert Prozent auf einer einzigen Quelle: der Pressekonferenz des Verbands.

Das Foto stammt vom OÖLJV, also vom Verband selbst. Zu Wort kommen ausschliesslich verbandsnahe Stimmen, der Landesjägermeister, eine Sozialwissenschafterin, die selbst jagt, und ein Moraltheologe. Keine einzige kritische Nachfrage, kein Tierschutz, kein Gegenargument.

Das ist kein Journalismus, das ist Verlautbarungsjournalismus. Eine Interessengruppe liefert Text und Bild, das Lokalmedium reicht beides ungeprüft weiter, und am Ende steht «Redaktion» darüber. Genau dieser Mechanismus hält die Hobby-Jagd gesellschaftsfähig: Man wiederholt die freundliche Selbstbeschreibung so oft und so unwidersprochen, bis sie wie eine neutrale Tatsache klingt. Wer ihn durchschaut, liest solche Jubelmeldungen anders.

«Eine reale Chance zu entkommen»? Der Verband zerlegt sich selbst

Am entlarvendsten ist, was der Landesjägermeister beinahe nebenbei einräumt. Das Wesen der Jagd sei, dass Wildtiere «eine reale Chance haben zu entkommen». Im selben Atemzug warnt er vor künstlicher Intelligenz bei der Zielerfassung und ruft seine Leute zur «Selbstdisziplin» auf.

Wer das ernst nimmt, hat die eigene Legende soeben in Schutt gelegt. Wenn die Technik längst so weit ist, dass nur noch freiwillige Zurückhaltung dem Tier überhaupt eine Chance lässt, dann ist von einem fairen Kräftemessen schlicht nichts übrig. Hochsitz, Nachtzielgerät, Schalldämpfer und nun rechnergestützte Zielerfassung gegen ein ahnungsloses Reh: Die «faire Jagd» ist ein Werbeslogan, kein realer Zustand. Was hinter diesem Mythos steckt, zeigen wir laufend in unserem Dossier zur Hobby-Jagd.

Kein Hunger, kein Bedarf, nur der Kick

Der Verband verkauft den Mitgliederzuwachs als Sehnsucht nach Natur, Ruhe und «selbst erlegtem Nahrungsmittel». Hier aber liegt der wunde Punkt: Niemand in Oberösterreich muss jagen, um satt zu werden. Es geht nicht um Hunger und nicht um Bedarf, sondern um ein Hobby, dessen Höhepunkt der tödliche Schuss ist.

Ein Beutegreifer im Wald tötet, weil er sonst verhungert. Der Hobby-Jäger tötet, weil es ihm Befriedigung verschafft. Diesen Unterschied kann keine noch so geschönte Aussendung wegmoderieren. Wie tief die Lust am Töten reicht, belegen die Befunde, die wir in unseren Beiträgen zur Aggression hinter dem Hobby und zu den Erkenntnissen der Hirnforschung zusammengetragen haben: ausgeschüttete Belohnungsbotenstoffe, emotionale Abstumpfung, der Kick im Moment des Abdrückens. Wer sich mit der psychischen Disposition vieler Hobby-Jäger befasst, erkennt rasch, dass die Romantik von Natur und Ursprünglichkeit eine sehr viel hässlichere Wirklichkeit überdeckt.

Was «selbstverständlich» wirklich heisst

Bleibt die zentrale Behauptung, die Hobby-Jagd sei ein «selbstverständlicher Teil der Gesellschaft». 22’000 aktive Hobby-Jäger klingen nach viel, sind aber nicht einmal eineinhalb Prozent der oberösterreichischen Bevölkerung. Eine kleine, bestens organisierte Lobby verkauft ihr Privatvergnügen als Allgemeingut, und ein Lokalmedium liefert die Bühne gleich gratis dazu.

Besonders dreist ist die Formel, man wolle «den Wildtieren eine Stimme verleihen». Eine Stimme verleiht man Tieren, indem man sie schützt, nicht indem man sie erschiesst. Diese Aufgabe übernehmen Menschen, die sich konsequent für Tierrechte einsetzen, und ganz sicher nicht jene, die das Töten zum Brauchtum verklären.

Fazit

80 Jahre Verbandsgeschichte ändern nichts am Kern der Sache: Die Hobby-Jagd ist weder Naturschutz noch Dienst an der Gesellschaft, sondern ein Freizeitvergnügen auf Kosten fühlender Lebewesen. Dass eine Redaktion wie jene von MeinBezirk.at solche Aussendungen Wort für Wort übernimmt, ist nicht Berichterstattung, sondern Teil des Problems. Wir halten dagegen, mit Fakten statt Jägerlatein. Wie eindeutig sich die Jagdszene dabei oft selbst entlarvt, zeigt unsere Sammlung von Zitaten zur Jagd.

Fuchsjagd Luzern: 98 Prozent der erlegten Tiere gesund

Die IG Wild beim Wild fordert den Luzerner Kantonsrat in einem offenen Brief auf, seinen ablehnenden Bericht zur Fuchs-Petition zurückzuziehen, und stützt sich dabei auf eine unbequeme Zahl aus der kantonseigenen Statistik: Über 98 Prozent der erlegten Füchse waren gesund.

Adressat des Schreibens ist Michael Kurmann, Präsident der kantonsrätlichen Kommission für Raumplanung, Umwelt und Energie (RUEK).

Diese hatte am 23. April 2026 die Petition von Pascal Wolf vom November 2025 zum Schutz des Rotfuchses behandelt. Für die IG erfüllt der Bericht «die Mindestanforderungen an eine seriöse parlamentarische Auseinandersetzung» nicht.

Der zentrale Verfahrensvorwurf wiegt schwer: Der Petitionär wurde gar nicht erst angehört, obwohl die Geschäftsordnung des Kantonsrats das erlaubt hätte. Einzige konsultierte Stelle war das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement, also genau jene Verwaltung, deren Status quo die Petition kritisiert. Eine ergebnisoffene Prüfung sehe anders aus.

98 Prozent gesund: die Zahl, die der Kanton selbst erhebt

Luzern ist/war der einzige Schweizer Kanton, der Krankheiten beim erlegten Fuchs systematisch erfasst. Im Jagdjahr 2018/19 wurden 2’217 Füchse erschossen. 39 davon waren krank, das sind 1,76 Prozent. Über 98 Prozent der getöteten Tiere waren gesund.

Damit kollabiert das Hauptargument des Berichts, die Hobby-Jagd auf den Fuchs diene der Eindämmung von Krankheiten. Wer fast ausschliesslich gesunde Tiere erlegt, dämmt keine Krankheit ein. Auch beim Fuchsbandwurm greift die Begründung nicht, denn befallene Füchse sind äusserlich meist gesund und tauchen in der Krankheitsstatistik gar nicht erst auf. Mehr Hintergründe dazu im Dossier Der Fuchs in der Schweiz: meistgejagter Beutegreifer ohne Lobby.

Kritik aus den eigenen Reihen der Hobby-Jägerschaft

Bemerkenswert ist, dass die IG ihre Zweifel mit Stimmen aus der Hobby-Jägerschaft selbst untermauert. Im Tagesanzeiger vom 26. November 2025 bekannte der seit 13 Jahren tätige Zürcher Hobby-Jäger Franz Balmer: «Wir schaden dem Ansehen der Jagd so mehr, als dass wir ihm nützen.» Die Wildtierbiologin Sandra Gloor erklärte, der Abschuss eines Fuchses aus einem Familienverband bewirke «absolut nichts». Und Robert Brunold, früherer Verbandspräsident der Bündner Hobby-Jägerschaft, hielt fest: «Nötig ist die Niederjagd nicht.» Drei voneinander unabhängige Stimmen kommen damit zum selben Schluss: Die Fuchsjagd erfüllt keinen sachlichen Zweck.

Keine einzige Studie, kein Blick nach Luxemburg

Der Bericht zitiere keine einzige wildbiologische Studie. Dabei ist die Forschungslage erdrückend: Dutzende Untersuchungen aus Grossbritannien, Skandinavien, Deutschland und der Schweiz kommen seit Jahrzehnten zum selben Ergebnis. Die Hobby-Jagd kann die Fuchsdichte in der Fläche nicht senken, weil Verluste durch zuwandernde Tiere und steigende Geburtenraten rasch ausgeglichen werden. Wird stark bejagt, steigt zudem der Anteil an Jungfüchsen, und gerade diese tragen den weitaus grössten Teil der Fuchsbandwurm-Last in sich. Mehrere Arbeiten halten die Bejagung für die Eindämmung des Parasiten deshalb nicht nur für wirkungslos, sondern für kontraproduktiv.

Den Praxisbeweis liefern jagdfreie Räume. In Nationalparks wie dem Bayerischen Wald oder Berchtesgaden wird der Fuchs seit Jahrzehnten nicht bejagt, ohne dass die Bestände explodieren. Im Gegenteil, dort bringen die Füchse im Schnitt sogar weniger Welpen zur Welt als in den bejagten Nachbargebieten. Auch das Fuchsjagdverbot in Luxemburg seit 2015 erwähnt der Bericht nicht, obwohl die dortige Befallsrate mit dem Fuchsbandwurm nach dem Verbot von rund 40 Prozent im Jahr 2014 auf unter 20 Prozent bis 2020 zurückging. Wie unbequem der internationale Vergleich ist, zeigt sich bis nach Frankreich, wo Naturschutzverbände ebenfalls den Schutz des Rotfuchses fordern.

Welche Schäden verursacht der Fuchs überhaupt?

Bleibt die Frage, gegen welchen Schaden das Töten tausender gesunder Füchse eigentlich schützen soll. Die wissenschaftliche Antwort fällt ernüchternd aus. Der Fuchs ernährt sich überwiegend von Mäusen und hält damit Nagetiere in Schach, die in der Land- und Forstwirtschaft weit grösseren Schaden anrichten. Sein Einfluss auf bedrohte Beutearten ist nach übereinstimmender Studienlage gering. Wo Feldhase, Rebhuhn oder Wiesenvögel zurückgehen, sind die Hauptursachen die intensive Landwirtschaft und der Verlust des Lebensraums, nicht der Fuchs. Der Abschuss von Beutegreifern hilft den bedrohten Arten nachweislich kaum.

Demgegenüber ist der Schaden auf der anderen Seite gut dokumentiert. Auf jeden erschossenen Fuchs kommt nach Untersuchungen mindestens ein weiteres Tier, das nur angeschossen wird und unauffindbar verendet. Wird ein Elterntier in der Paarungs- und Aufzuchtzeit getötet, sinken die Überlebenschancen der Welpen drastisch. Die Baujagd erfüllt aus tierschutzrechtlicher Sicht mehrfach den Tatbestand der Tierquälerei. Zugespitzt formuliert: Den belegbaren Schaden verursacht nicht der Fuchs, sondern seine Bejagung.

«Erhebliche Mehrkosten» ohne eine einzige Zahl

Der Bericht warne vor «erheblichen Mehrkosten» bei einer Unterschutzstellung, nenne dafür aber keine einzige Zahl. Die IG kontert mit dem Genfer Modell: Der Kanton kommt seit 1974 ohne Hobby-Jagd aus und gibt für das gesamte Wildtiermanagement rund eine Million Franken pro Jahr aus, umgerechnet etwa eine Tasse Kaffee pro Einwohnerin und Einwohner. Eine ökonomische Behauptung ohne Vergleichsrechnung sei schlicht nicht haltbar.

Frist bis zum 4. Juni und die Drohung mit der Volksinitiative

Die IG verlangt von Kurmann eine öffentliche Stellungnahme bis spätestens 4. Juni 2026, in jedem Fall vor der Behandlung im Plenum. Zudem soll die RUEK den Bericht zurückziehen und das Verfahren nachholen, mit Anhörung des Petitionärs, mit unabhängigen Fachpersonen und mit transparenter Offenlegung der Krankheits- und Kostenzahlen. Geschieht das nicht, kündigt die Organisation Vorstösse im Kantonsrat, eine erweiterte Petition und gegebenenfalls eine kantonale Volksinitiative an.

Den rechtlichen Hebel sieht die IG im Tierschutzgesetz: Dieses verbietet, einem Tier «ungerechtfertigt» Leiden zuzufügen, weshalb sich jede Tötung an einer sachlichen Rechtfertigung messen lassen müsse. Und den politischen Rückenwind ortet die Organisation in der jüngeren Geschichte: Am 27. September 2020 lehnte die Stimmbevölkerung das revidierte Jagdgesetz mit 51,9 Prozent ab, für die IG ein klares Signal zugunsten von mehr Wildtierschutz.

Quellen

  • Offener Brief der IG Wild beim Wild an Kantonsrat Michael Kurmann, Acquarossa, 21. Mai 2026
  • RUEK-Stellungnahme zur Petition Pascal Wolf, Kanton Luzern, 23. April 2026
  • Kantonale Krankheitsstatistik Luzern, Jagdjahr 2018/19
  • Tagesanzeiger: «Jagdsaison in Zürich: Streit um den Sinn der Fuchsjagd», 26. November 2025
  • Tierschutzgesetz (TSchG), Art. 4 Abs. 2 und Art. 26 (Baujagd)
  • Eidgenössische Abstimmung über das revidierte Jagdgesetz, 27. September 2020
  • Daten zur Prävalenz des Fuchsbandwurms nach dem Fuchsjagdverbot in Luxemburg (seit 2015)
  • Frommhold, D. (2016): Der Rotfuchs (Vulpes vulpes), Kurzzusammenfassungen wissenschaftlicher Literatur, fuechse.info
  • Populationsdynamik (keine Reduktion durch Jagd): Baker & Harris (2006); Rushton et al. (2006); Baker et al. (2002, Nature); Hewson (1986)
  • Stabile, unbejagte Bestände: Nationalparkverwaltung Bayerischer Wald (2009), Wissenschaftliche Schriftenreihe Heft 18
  • Fuchsbandwurm und Jungfuchs-Anteil: Deplazes et al. (2004); Tackmann et al. (1998); König et al. (2008)
  • Geringer Einfluss auf bedrohte Beutearten: Côté & Sutherland (1997); Mooij (1998); Smith et al. (2005)
  • Tierschutz und Verletzungsraten: Fox et al. (2003, 2005); Bolliger, Gerritsen & Rüttimann (2010); Vergara (2001)

Warum die Hobby-Jagd die Bevölkerung nicht schützt, sondern gefährdet

Seit Generationen verkauft uns die Hobby-Jagd ein Versprechen: Sie reguliere die Natur, halte die Bestände gesund und schütze so die Bevölkerung vor Krankheiten.

Das klingt verantwortungsvoll.

Doch die moderne Wissenschaft zeichnet ein anderes Bild. An gleich mehreren Stellen kehrt sich dieses Schutzargument ins Gegenteil. Wer die Bevölkerung wirklich schützen will, muss die Beutegreifer bewahren, statt sie zu erlegen.

1. Zecken: Wer Füchse tötet, züchtet das Borreliose-Risiko

Füchse fressen jährlich Tausende Mäuse, und genau diese Nager sind die wichtigsten Wirte für Zecken. Eine Untersuchung des niederländischen Biologen Tim Hofmeester zeigte: Wo viele Beutegreifer leben, tragen deutlich weniger Zecken den Borreliose-Erreger, weil sich Mäuse häufiger verstecken und seltener von Zeckenlarven befallen werden. Wo der Fuchs verschwindet, steigt also nicht nur die Mäusezahl, sondern auch das Infektionsrisiko für den Menschen. Zur Erinnerung: In der Schweiz erkranken laut Bundesamt für Gesundheit jährlich schätzungsweise 6’000 bis 12’000 Menschen an Borreliose. Mehr dazu im Beitrag «Füchse als Verbündete im Kampf gegen die Borreliose».

2. Fuchsbandwurm: Die Bejagung verbreitet, was sie angeblich bekämpft

Das stärkste Beispiel liefert eine vierjährige Studie rund um die französische Stadt Nancy. Trotz eines um 35 Prozent erhöhten Jagddrucks und 776 erlegter Füchse schrumpfte der Bestand nicht, und die Fuchsbandwurm-Prävalenz stieg von 40 auf 55 Prozent, während sie im Kontrollgebiet stabil blieb. Der Grund: In leer geschossene Reviere wandern junge Füchse nach, die besonders viele Bandwurmeier ausscheiden. Die Hobby-Jagd verschärft also genau die Gefahr, die sie zu bannen vorgibt. Details im «Faktencheck zum Fuchsbandwurm».

3. Blei im Wildbret: Die Jagd vergiftet die Nahrungskette

Während die Hobby-Jagd vor Parasiten warnt, bringt sie selbst ein hochgiftiges Schwermetall in unser Essen. Bleihaltige Geschosse zerlegen sich beim Aufprall, feinste Splitter dringen tief ins Fleisch ein und sind dort kaum erkennbar. Das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung zählt Wildschwein, Reh und Hirsch zu den am höchsten mit Blei belasteten Lebensmitteln. Für Blei gibt es keine unbedenkliche Dosis. Entsprechend deutlich die Empfehlung der Behörden: Kinder, Schwangere und Frauen im gebärfähigen Alter sollten kein mit Bleimunition erlegtes Wild essen. Besonders betroffen sind ausgerechnet Vielverzehrer, also Hobby-Jäger und ihre Familien.

4. Der Regulierungsmythos: Töten senkt die Bestände nicht

Das vermeintliche Kernargument der Hobby-Jagd ist biologisch widerlegt. Stark bejagte Fuchsbestände gleichen Verluste durch höhere Geburtenraten und Zuwanderung aus. Eine französische Langzeitstudie zeigt, dass intensive Bejagung die Population eher ansteigen lässt und die Infektionsgefahr um rund 15 Prozent erhöht. Wer schiesst, erntet auf Dauer mehr Füchse, nicht weniger. Die «Regulierung» ist damit ein sich selbst nährender Kreislauf.

5. Es geht auch unblutig, und zwar wirksamer

Dass Gesundheitsschutz ohne Gewehr funktioniert, ist längst belegt. Die terrestrische Tollwut wurde mit Impfködern besiegt, die Schweiz gilt seit Jahrzehnten als frei davon. Gegen den Fuchsbandwurm wirken Entwurmungsköder: In behandelten Gebieten sank die Prävalenz im Frühjahr von 13,3 auf 2,2 Prozent. Und die wirksamste Mäuse- und Zeckenkontrolle leistet der Fuchs selbst, gratis und rund um die Uhr.

Fazit

Das Schutzversprechen der Hobby-Jagd zerbricht an jedem einzelnen Glied. Sie senkt die Bestände nicht, sie erhöht den Bandwurmbefall, sie fördert Zecken und Borreliose, und sie trägt Blei in unsere Nahrung. Bevölkerungsschutz sieht anders aus. Er heisst: Beutegreifer schützen, auf bewährte unblutige Methoden setzen und die Hobby-Jagd dort beenden, wo sie mehr schadet als nützt. Mehr zu unseren Forderungen im Dossier zur Jagdkritik und zum Jagdgesetz.

Quellen

  • Comte, S., Umhang, G., Raton, V., Raoul, F., Giraudoux, P., Combes, B., Boué, F. (2017): Echinococcus multilocularis management by fox culling: an inappropriate paradigm. Preventive Veterinary Medicine 147, 178 bis 185. Studie ansehen
  • Hofmeester, T. R., Jansen, P. A., Wijnen, H. J., Coipan, E. C., Fonville, M., Prins, H. H. T., Sprong, H., van Wieren, S. E. (2017): Cascading effects of predator activity on tick-borne disease risk. Proceedings of the Royal Society B 284: 20170453. Studie ansehen
  • Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR): Bleibelastung von Wildbret durch Verwendung von Bleimunition bei der Jagd. Stellungnahme ansehen

Tödlicher Schuss bei der Hobby-Jagd: Waadtländer verurteilt

Ein über 80-jähriger Hobby-Jäger ist vom Gericht in Yverdon wegen fahrlässiger Tötung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt worden, weil er im November 2024 bei einer Hobby-Jagd auf Wildschweine im Gros-de-Vaud einen Begleiter erschossen hatte.

Der Achtzigjährige war zusammen mit sechs weiteren Personen auf einer Hobby-Jagd auf Wildschweine unterwegs.

Als sich das Wild auf einer mit Gestrüpp bewachsenen Anhöhe verbarg, stieg er auf diese Kuppe. Um die Wildschweine aufzuscheuchen und sie von seiner Hündin fernzuhalten, gab er zwei Schüsse in Richtung Boden ab.

Einer der Schüsse blieb jedoch nicht im Erdreich stecken. Das Projektil traf einen Begleiter, der sich unterhalb der Anhöhe befand, tödlich am Kopf. Für den Mann kam jede Hilfe zu spät.

Das Urteil und die Schweizer Rechtslage

Das Gericht in Yverdon sprach den Hobby-Jäger der fahrlässigen Tötung schuldig, strafbar nach Artikel 117 des Schweizerischen Strafgesetzbuchs, und verhängte zehn Monate Freiheitsstrafe bedingt. Bedingt bedeutet: Die Strafe wird nur vollzogen, wenn sich der Verurteilte während der Probezeit erneut etwas zuschulden kommen lässt.

Der Kanton Waadt kennt die Patentjagd. Anders als bei der Revierjagd, die in einzelnen Deutschschweizer Kantonen gilt, darf hier jede Person mit einem kantonalen Patent auf dem gesamten Kantonsgebiet jagen, ohne an ein festes Revier oder eine dauerhafte Hegeverantwortung gebunden zu sein. Massgebend sind das eidgenössische Jagdgesetz (JSG), die kantonale Jagdgesetzgebung sowie das Tierschutzgesetz (TSchG).

Kein tragischer Einzelfall, sondern ein Muster

Die Hobby-Jägerschaft stellt solche Fälle gerne als unvermeidliches Restrisiko einer verantwortungsvollen Freizeitbeschäftigung dar. Die Zahlen sprechen eine andere Sprache. Seit Beginn der Erfassung durch die Beratungsstelle für Unfallverhütung im Jahr 2000 sind in der Schweiz über 100 Menschen im Umfeld der Hobby-Jagd ums Leben gekommen. Rein rechnerisch ereignet sich alle 29 Stunden ein Jagdunfall, etwa alle dreieinhalb Monate stirbt dabei ein Mensch.

Auswertungen der Unfallversicherungsdaten für die Jahre 2016 bis 2020 zählen rund 300 anerkannte Unfälle mit jährlichen Kosten von etwa 3,6 Millionen Franken. Entscheidend ist, was diese Statistik nicht erfasst: Sie umfasst nur obligatorisch unfallversicherte Erwerbstätige. Pensionierte Hobby-Jäger fehlen vollständig, obwohl sie einen grossen Teil der bewaffneten Personen im Feld stellen. Der hier verurteilte Schütze war selbst über 80 Jahre alt, ein Profil, das in den offiziellen Zahlen gar nicht auftaucht. Wie gross diese Dunkelziffer wirklich ist, zeigen unser Dossier zu den Jagdunfällen in der Schweiz sowie die Statistik tödlicher Jagdunfälle.

Das Genfer Modell zeigt, dass es anders geht

Der Kanton Genf hat die Hobby-Jagd bereits 1974 abgeschafft. Die Regulierung der Wildbestände übernehmen dort angestellte, ausgebildete Wildhüterinnen und Wildhüter des Staates. Tödliche Schussunfälle unter Hobby-Jägern, wie jetzt im Gros-de-Vaud, sind in diesem System schlicht nicht möglich, weil keine grosse Gruppe bewaffneter Freizeitschützen mehr im Gelände unterwegs ist. Im Kanton Waadt scheiterte ein entsprechender Vorstoss 1977. Das Genfer Modell ist damit kein nicht übertragbarer Sonderfall, sondern ein seit über fünfzig Jahren bewährter Beleg dafür, dass professionelles Wildtiermanagement ohne tödliches Restrisiko für Menschen funktioniert.

Solange Zehntausende bewaffnete Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jäger in einer dicht genutzten Landschaft schiessen, bleibt der nächste Todesfall keine Frage des Ob, sondern des Wann.

Weiterführende Dossiers

Lied: «Beichte vom Hochsitz»

Nach Bern und Luzern: Basel hinterfragt die Fuchsjagd

Im Basler Grossen Rat verlangt ein Vorstoss eine wissenschaftliche Überprüfung der Fuchsjagd und verweist auf den Kanton Genf, der seit über fünfzig Jahren ohne Hobby-Jagd auskommt.

In den beiden Basel wurden im Jagdjahr 2024 679 Rotfüchse erlegt, 676 davon im Landkanton.

Schweizweit kamen im selben Zeitraum rund 20’000 dieser Beutegreifer zur Strecke. Basta-Grossrätin Brigitta Gerber hat dazu eine schriftliche Anfrage eingereicht und fordert eine Prüfung der «wissenschaftlichen Evidenzlage» zur Fuchsjagd. Ihre Vermutung: Wäre sich die Bevölkerung dieser Evidenz bewusst, fände die Hobby-Jagd auf den Fuchs im heutigen Ausmass kaum Unterstützung.

Das Amt für Wald und Wild beider Basel will dem laufenden politischen Geschäft nicht vorgreifen, verweist aber darauf, dass ein grosser Teil der Tiere wegen Krankheit erlegt werde. Genau dieses Argument ist der Kern des Streits. Der Kanton Luzern, der als einziger Schweizer Kanton eine Krankheitsstatistik beim Fuchs führt, registrierte im Jagdjahr 2018/19 unter 2’217 erlegten Tieren nur 39 kranke Füchse, also 1,76 Prozent. Knapp 98 Prozent waren gesund und wurden auf Kosten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler entsorgt.

Was die Forschung zur Fuchsjagd zeigt

Seit über dreissig Jahren belegen mindestens 18 wildbiologische Studien, dass die Fuchsjagd Bestände weder dauerhaft senkt noch Krankheiten eindämmt. Frei werdende Reviere werden umgehend durch Zuwanderung besetzt, und bejagte Populationen reagieren mit höheren Geburtenraten. Im Bayerischen Nationalpark, wo Füchse nicht bejagt werden, liegt die Wurfgrösse bei rund 1,7 Welpen pro Füchsin, in intensiv bejagten Revieren etwa dreimal so hoch. Selbst der Abschuss von drei Vierteln eines Bestands ist im Folgejahr wieder ausgeglichen. Diese Selbstregulation ist in einem eigenen Dossier ausführlich dokumentiert.

Auch das Gesundheitsargument hält der Prüfung nicht stand. Die Tollwut wurde in der Schweiz mit Impfködern getilgt, nicht mit dem Gewehr. Beim Fuchsbandwurm zeigte eine vierjährige Untersuchung im Raum Nancy das Gegenteil des Erwarteten: Trotz um 35 Prozent gesteigertem Jagddruck schrumpfte der Bestand nicht, die Befallsrate stieg im Testgebiet von 40 auf 55 Prozent. Als wirksam gelten dagegen Entwurmungsköder, die im bayerischen Landkreis Starnberg das Infektionsrisiko um 97 bis 99 Prozent senkten. Hinzu kommt: Ein Fuchs vertilgt jährlich Tausende Mäuse, die wichtigsten Wirte für Zecken. Wer den Mäusejäger dezimiert, erhöht tendenziell das Risiko für Borreliose und FSME.

Genf und Luxemburg liefern den Praxisbeweis

Der Kanton Genf hat die Milizjagd 1974 per Volksabstimmung abgeschafft. Seither regulieren professionelle Wildhüterinnen und Wildhüter die Wildbestände, in der jüngsten Saison wurde kein einziger Fuchs zum Freizeitvergnügen erschossen. Das gesamte Wildtiermanagement kostet rund eine Million Franken pro Jahr, umgerechnet etwa eine Tasse Kaffee pro Einwohnerin und Einwohner. Die Biodiversität ist seit 1974 gestiegen, die Schalenwildbestände sind stabil, und die Wildschäden bewegen sich im langjährigen Mittel auf dem Niveau vergleichbarer Kantone mit Hobby-Jagd. Genau darauf verweist auch Gerber: «Genf macht ein hervorragendes und erfolgreiches Wildtiermanagement seit über 40 Jahren.»

Luxemburg schützt den Fuchs seit 2015 ganzjährig. Eine Bestandsexplosion blieb aus, die Befallsrate mit dem Fuchsbandwurm sank sogar deutlich. Im Schweizerischen Nationalpark ist jede Jagd seit 1914 untersagt, ohne dass eine Tierart ausgestorben wäre. Das oft gehörte Argument, das Genfer Modell sei eine nicht übertragbare Ausnahme, lässt sich angesichts dieser Befunde nicht halten.

Teil einer schweizweiten Welle

Der Basler Vorstoss steht nicht allein. Beide Basel gehören zu den Revierjagdkantonen, in denen Jagdgesellschaften ihre Reviere pachten. Parallel zur Anfrage im Grossen Rat liegt der Baselbieter Regierung eine Petition des Luzerner Juristen Pascal Wolf vor, der in über zwölf Kantonen ähnliche Vorstösse eingereicht hat. Das Amt beider Basel hat eine Stellungnahme für Juni 2026 angekündigt.

Andernorts ist die Reaktion der Behörden ernüchternd. Der Berner Regierungsrat lehnte am 6. Mai 2026 eine parteiübergreifende Motion ab, die einen wissenschaftlich begleiteten Verzicht auf die Fuchsjagd erproben wollte. Über das Geschäft entscheidet nun der Grosse Rat, voraussichtlich in der Herbstsession 2026. Im Kanton Luzern wies die zuständige Kommission die Petition Wolfs ohne Anhörung ab. Die Frage, die Gerber in Basel stellt, bleibt damit so aktuell wie unbeantwortet: Erfüllt die Fuchsjagd überhaupt die Zwecke, die ihr zugeschrieben werden?

Fuchsjagd: Berner Regierung will Evidenz nicht prüfen

Der Berner Regierungsrat hat eine parteiübergreifend getragene Motion abgelehnt, die in einem begrenzten Gebiet wissenschaftlich erproben wollte, welche Folgen ein Verzicht auf die Fuchsjagd hätte.

Eingereicht wurde der Vorstoss am 3. Dezember 2025 von GLP-Grossrat Casimir von Arx, mitgetragen von Vertreterinnen und Vertretern aus SP, SVP, Grünen, EVP und FDP.

Gefordert wurde ein zeitlich befristeter, wissenschaftlich begleiteter Feldversuch: In einem geeigneten Gebiet sollte untersucht werden, wie sich ein vollständiger oder teilweiser Verzicht auf die Bejagung des Rotfuchses auf Fuchsbestand, Wildtiergesundheit, öffentliche Gesundheit, Artenvielfalt und Landwirtschaft auswirkt.

Der Anlass ist beträchtlich. In der Schweiz werden gemäss eidgenössischer Jagdstatistik üblicherweise zwischen 15’000 und 25’000 Rotfüchse pro Jahr geschossen, im Kanton Bern sind es zwischen 2’000 und 3’500 Tiere. Wie die «Berner Zeitung» Ende Oktober 2025 berichtete, landet der grösste Teil der rund 3’000 erlegten Berner Füchse anschliessend im Abfall.

Die treibende Kraft hinter dem Anliegen ist der Jurist Pascal Wolf, der in mehr als zwölf Kantonen ähnliche Vorstösse, welche sich hauptsächlich auf die Hinterfragung der wissenschaftlichen Notwendigkeit der Fuchsjagd konzentrieren, initiierte. Behörden wiesen diese bislang oft ab, zuletzt die zuständige Luzerner Kommission, deren Vorgehen wildbeimwild.com kritisch nachgezeichnet hat. Wolfs Engagement und die fachlichen Hintergründe sind ebenfalls ausführlich dokumentiert.

Die Begründung des Regierungsrats

Der Regierungsrat beantragt mit Beschluss vom 6. Mai 2026 die Ablehnung. Seine Argumentation stützt sich nicht auf Daten, sondern auf die Systematik des Jagdrechts: Der Rotfuchs sei nach dem eidgenössischen Jagdgesetz eine jagdbare Wildtierart, sein Bestand sei im ganzen Kanton verbreitet und in keiner Weise bedroht. Einschränkungen der Bejagung liessen sich primär mit Artenschutz begründen, der hier nicht greife. Deshalb bestehe keine Notwendigkeit, die Wirkung eines Verzichts auf die Fuchsjagd wissenschaftlich zu untersuchen.

Bemerkenswert ist eine Passage, die der Regierungsrat selbst formuliert: Da nicht bedrohte Arten durch die Hobby-Jagd genutzt werden dürften, sei die Hobby-Jagd «faktisch ein Selbstzweck» und müsse keinen expliziten Regulationsauftrag erfüllen. Damit bestätigt die Regierung ausgerechnet jenen Punkt, den die Hobby-Jagd in der Öffentlichkeit gewöhnlich bestreitet.

Der Kernwiderspruch

Genau hier liegt die Schwäche der Antwort. Die Motion fragte nicht, ob der Fuchs bedroht ist, sondern ob die Bejagung die ihr zugeschriebenen Zwecke überhaupt erfüllt. Diese Frage lässt der Regierungsrat unbeantwortet. Erstunterzeichner von Arx kritisiert denn auch öffentlich im Radio BeO, die Regierung gehe am eigentlichen Anliegen der Motion vorbei.

Die wissenschaftliche Ausgangslage ist dabei keineswegs offen. Die Tollwut wurde in der Schweiz mit Impfködern getilgt, nicht mit dem Gewehr. Der Fuchsbandwurm lässt sich wirksam über Entwurmungsköder senken, während die Bejagung dafür als ungeeignet gilt. Fuchsbestände bleiben auch unter starkem Jagddruck stabil, weil Zuwanderung und höhere Reproduktion Verluste rasch ausgleichen. Den Rückgang seltener Arten führt die Forschung mehrheitlich auf Lebensraumverlust und intensive Landwirtschaft zurück, nicht auf den Beutegreifer Fuchs. Den Forschungsstand zum evidenzbasierten Fuchsmanagement hat wildbeimwild.com zusammengefasst.

Dass ein Verzicht praktikabel ist, zeigt der Blick über die Kantonsgrenze. Im Kanton Genf ist die Jagd für Privatpersonen seit 1974 verboten, jährlich finden lediglich bis zu zwanzig behördliche Spezialabschüsse statt. Luxemburg schont den Fuchs seit 2015 ganzjährig. Auch innerhalb der Schweiz gibt es jagdfreie Räume: Im Schweizerischen Nationalpark ist jede Jagd seit der Gründung 1914 untersagt, der Fuchs wird dort wie alle anderen Arten vollständig geschont, und zahlreiche weitere Nationalparks in Europa handhaben es ebenso. Eine Bestandsexplosion, vermehrte Seuchen oder übermässige Schäden sind in keinem dieser Fälle eingetreten. Das oft gehörte Argument, das Genfer Modell sei nicht übertragbar, hält der Prüfung damit nicht stand. Mehr dazu im Dossier zur Selbstregulation von Wildpopulationen und im Beitrag über die Tierquälerei auf der Fuchsjagd.

Wenn die Jagd Krankheiten fördert

Besonders deutlich wird die Diskrepanz beim Gesundheitsargument der Hobby-Jagd. Die Tollwut wurde in der Schweiz mit Impfködern getilgt, nicht mit dem Gewehr. Beim Fuchsbandwurm zeigt eine vierjährige Untersuchung im Raum Nancy das Gegenteil des Erwarteten: Trotz massiv intensivierter nächtlicher Bejagung auf rund 700 Quadratkilometern, bei der die Strecke um 35 Prozent stieg, schrumpfte der Fuchsbestand nicht. Die Befallsrate mit dem Parasiten kletterte im Testgebiet von 40 auf 55 Prozent, während sie im Vergleichsgebiet stabil blieb. Die Studie trägt den bezeichnenden Titel «An inappropriate paradigm». Als wirksam gelten dagegen Entwurmungsköder, die im bayerischen Landkreis Starnberg das Infektionsrisiko um 97 bis 99 Prozent senkten.

Auch bei Zecken spricht die Evidenz gegen den Abschuss. In Gebieten mit hoher Aktivität von Beutegreifern wie Fuchs und Steinmarder tragen Nager deutlich weniger Zecken, und diese sind seltener infiziert. Wer den Mäusejäger Fuchs dezimiert, erhöht damit tendenziell das Risiko für Borreliose und FSME, deren Fallzahlen in der Schweiz zuletzt Höchststände erreichten. wildbeimwild.com hat aufgezeigt, wie Hobby-Jäger Krankheiten verbreiten und warum die Hobby-Jagd Krankheiten sogar fördert.

Die Brisanz ist hoch, denn die Schweiz ist beim Fuchsbandwurm ein europäischer Hotspot. Eine 2025 in «The Lancet Infectious Diseases» veröffentlichte Übersicht zählte für die Jahre 1997 bis 2023 europaweit 4’207 Fälle alveolärer Echinokokkose, rund 68 Prozent davon in Deutschland, Frankreich, Österreich und der Schweiz. Pro Kopf liegt die Schweiz nach Litauen an zweiter Stelle. Ausgerechnet in dieser Lage auf eine nachweislich kontraproduktive Bejagung statt auf Entwurmung zu setzen, ist gesundheitspolitisch schwer zu begründen.

Patentkanton ohne Revierpflicht

Wichtig für die Einordnung: Bern ist einer von sechzehn Patentjagd-Kantonen. Wer ein Patent löst, darf im gesamten Kantonsgebiet jagen, ohne Verantwortung für ein bestimmtes Revier zu tragen. Die Vorstellung, die Hobby-Jägerschaft erfülle mit dem Fuchsabschuss eine flächendeckende Pflegeaufgabe, lässt sich aus diesem System nicht ableiten.

Wie es weitergeht

Mit der Ablehnung durch den Regierungsrat ist das Geschäft nicht erledigt. Über die Motion entscheidet nun der Grosse Rat, voraussichtlich in der Herbstsession 2026. Die parteiübergreifende Trägerschaft zeigt, dass der Rückhalt für eine faktenbasierte Überprüfung der Fuchsjagd auch ausserhalb klassischer Tierschutzkreise wächst.

Quellen