459’284 Füchse ohne vernünftigen Grund getötet
Für Wildtierschutz Deutschland ist die Hobby-Jagd jede Jagd, die ohne naturschutzfachliche Zieldefinition, Bewertung und Aufsicht durch Freizeitjäger erfolgt oder ohne einen vernünftigen Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes.
Der Tod der Wildsau, die zwecks Verzehrs mit einem Schuss erlegt wird, wird durchaus dem aktuellen Tierschutzgesetz und einem Grossteil unserer Gesellschaft gerecht. Der Tod des Fuchses, der dem Totschiesser «ein kaum zu übertreffendes Gefühl der Freude» (Zitat aus dem Forum der Jagdzeitschrift «Wild und Hund») vermittelt, wohl eher nicht. Ebenso wenig Zehntausende von Fuchsrüden, die während der Paarungszeit im Winter getötet werden und deren Welpen mit einem Elternteil sehr viel geringere Entwicklungs- und Überlebenschancen haben.
Die aktuellen Jagdgesetze ermöglichen eine «freiheitliche», sprich willkürliche Jagd auf Füchse. Willkürlich deshalb, weil es ausschliesslich der Entscheidung des Jagenden obliegt, ob dieses eine Tier nun getötet wird oder nicht. Allein im Jagdjahr 2020/21 sprechen die Jagdstatistiken deutschlandweit von 459’284 getöteten Rotpelzen.
Pelz und Fleisch unverwertbar
Für den Verzehr darf Reineke nicht verwertet werden, der Winterpelz wird aktuell vielleicht noch in einem Prozent der getöteten Tiere verwertet. Das von der Hobby-Jägerschaft mit hohen Steuergeldern subventionierte Projekt «Fellwechsel» zur Verwertung des Fuchsbalgs ist krachend gescheitert. Wer kauft auch noch Pelz?
Im Hinblick auf den Vorwand Artenschutz, der gerne von der Hobby-Jägerschaft, aber auch von den politischen Behörden vorgebracht wird, muss man konstatieren, dass sich diesbezüglich trotz intensiver Bejagung in den letzten beiden Jahrzehnten keine von der Hobby-Jägerschaft zu schützen vorgegebene Tierart auch nur annähernd im Bestand stabilisiert hat. Auf den bundesweiten Roten Listen gilt der Feldhase als gefährdet, das Rebhuhn als stark gefährdet. Artenschutz kann effektiv nur unter naturschutzfachlicher Aufsicht erfolgen.
Fuchsbandwurm als Vorwand
Ein weiterer Vorwand zur Rechtfertigung der tierquälerischen Fuchsjagd ist die Eindämmung von Fuchskrankheiten. Die Tollwut ist in Deutschland und in west- und mitteleuropäischen Ländern dank der Ausbringung von Impfködern seit langem ausgemerzt. Die alveoläre Echinokokkose ist eine der seltensten vom Tier auf den Menschen übertragenen Krankheiten in Europa. In Deutschland erkranken daran durchschnittlich etwa 40 Personen pro Jahr.
Tatsächlich ist der Fuchsbandwurm zur Rechtfertigung der Fuchsjagd völlig ungeeignet, denn die Bejagung von Füchsen kann deren Befallsrate mit dem Fuchsbandwurm nicht senken, jedoch nachweislich erhöhen. Andererseits kann die Befallsrate durch den Einsatz von Entwurmungsködern drastisch reduziert werden. Die Hobby-Jagd scheitert als Populationskontrolle.
In gemeinsamen Stellungnahmen mit dem Deutschen Tierschutzbund, dem Bund gegen Missbrauch der Tiere und der Deutschen Juristischen Vereinigung für Tierschutzrecht fordern die Verbände, das Jagdrecht stärker an den Allgemeininteressen zu orientieren.
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