Attentäter auf Grosswildjagd: Der Fall Lavitola zeigt die dunkle Seite der Hobby-Jagd
Zwei Wochen nach dem Anschlag auf Journalist Sigfrido Ranucci reiste der mutmassliche Auftraggeber zur Hobby-Jagd nach Simbabwe. Der Fall Valter Lavitola verbindet Trophäenjagd, Carbon-Credit-Geschäfte und politische Macht.
Zwei Elefantenbullen, ein Löwe und ein Leopard: Diese Tiere waren auf einer Sonderbewilligung aufgeführt, die laut Recherchen des italienischen Portals MowMag am 30. Oktober 2025 von der Parks and Wildlife Management Authority Simbabwes ausgestellt wurde.
Als Kunde ist auf dem Dokument der italienische Geschäftsmann und frühere Verleger Valter Lavitola eingetragen, mit römischer Adresse und italienischem Pass.
Nur zwei Wochen zuvor, am 16. Oktober 2025, war vor dem Wohnhaus des Fernsehjournalisten Sigfrido Ranucci in Pomezia bei Rom ein Sprengsatz detoniert. Ranucci moderiert die Rai-Sendung «Report», eines der bekanntesten italienischen Rechercheformate.
Lavitola wurde im August 2026 festgenommen. Die Staatsanwaltschaft Rom betrachtet ihn als mutmasslichen Auftraggeber des Anschlags; ihm wird unter anderem der Straftatbestand der «strage», erschwert durch mafiöse Vorgehensweise, zur Last gelegt. Bei seiner Einvernahme vor der Untersuchungsrichterin am 12. August 2026 soll Lavitola eingeräumt haben, die Tat organisiert zu haben.
Ein Geständnis, das die Justiz nicht überzeugt
Lavitola erklärte laut italienischen Medienberichten, er habe nicht einen Sprengsatz, sondern Schüsse auf Ranuccis Haus in Auftrag gegeben. Als Motiv gab er an, er habe seinem Freund Ranucci damit zu mehr Personenschutz verhelfen wollen, weil diesem angeblich Gefahr gedroht habe.
Die Untersuchungsrichterin in Rom bezeichnete diese Darstellung in ihrem Beschluss vom 13. August 2026 als «fumose, assolutamente generiche e prive di qualsivoglia indicazione concreta suscettibile di riscontro» – vage, vollkommen unbestimmt und ohne jeden konkreten, überprüfbaren Anhaltspunkt. Sie hielt Lavitola deshalb in Untersuchungshaft und lehnte den Antrag auf Hausarrest ab; als Fluchtgefahr wertete sie unter anderem sein weitreichendes internationales Beziehungsnetz.
Ein Geständnis ist kein rechtskräftiges Urteil, und die endgültige strafrechtliche Bewertung liegt bei den zuständigen Gerichten. Die bisherigen Ermittlungsschritte, die Untersuchungshaft und die richterliche Einschätzung zeigen jedoch, dass die italienische Justiz den Fall als schwerwiegend behandelt.
Bewilligung Nummer 803/2025
Die Sonderbewilligung trug laut MowMag die Nummer 803/2025 und erlaubte eine Jagd vom 1. bis 20. November 2025 in der Konzession Mutema im Süden Simbabwes: ein männlicher Elefant, ein männlicher Leopard, ein männlicher Löwe. Dazu kam ein weiterer, als «Bonus» bezeichneter Elefant in der Konzession Chibuwe. Als zuständiger Berufsjäger ist ein Mann namens Sherpard Katsidzira mit Lizenznummer 169 eingetragen, als Anbieter Elephant Trails Safaris.
Im TG1-Abendprogramm der Rai vom 24. August 2026 wurden Bilder gezeigt, die Lavitola bewaffnet in Afrika sowie neben getöteten Tieren zeigen sollen. Ob tatsächlich alle vier bewilligten Tiere getötet wurden, ist öffentlich nicht abschliessend belegt; die Bewilligung dokumentiert zunächst nur die Erlaubnis zur Jagd.
Solche Erlegerbilder gehören zur öffentlichen Selbstinszenierung der globalen Hobby-Jagdtourismus-Industrie. Das tote Tier dient dabei als Statussymbol, an dem Reichtum und Verfügungsmacht ausgestellt werden.
Ein fragwürdiges Alibi für die Finanzierung
Der frühere simbabwische Geschäftspartner Lavitolas, Benjamin Chimutengo, sagte gegenüber MowMag, Lavitola habe ihn gebeten, seine private Jagdreise mit rund 9’300 US-Dollar aus Mitteln der gemeinsamen Firma Future Awaits zu bezahlen, die eigentlich für Carbon-Credit-Projekte bestimmt gewesen seien. Als Chimutengo dies beanstandet habe, soll Lavitola erklärt haben, ein Arzt in Italien habe ihm nur noch wenige Lebensmonate attestiert und er wolle deshalb auf die Jagd gehen. Chimutengo bezeichnete diese Begründung gegenüber MowMag als wenig glaubwürdig und den Vorgang als Zweckentfremdung von Gesellschaftsmitteln.
Diese Angaben stammen von einem ehemaligen Geschäftspartner und sind nicht gerichtlich festgestellt. Sie fügen sich aber in ein grösseres Bild: Laut Chimutengo habe sich Lavitolas Interesse in Simbabwe ursprünglich auf Trophäenjagd, Safaris und den Kauf von rund 5’000 Acres Agrarland gerichtet, bevor es sich auf das offenbar lukrativere Geschäft mit Carbon Credits verlagerte, mit Gesellschaften wie Future Awaits Zimbabwe, Future Awaits South Africa und Afrocarbon Solutions, ausgeweitet bis nach Kamerun.
Ermittlungen zu Vermögen und Geldflüssen
Die italienischen Ermittlungsbehörden versuchen, Lavitolas Vermögen und die Herkunft der Mittel für seine afrikanischen Projekte zu rekonstruieren. Genau an dieser Schnittstelle wird der Fall über den Einzelfall einer Trophäenjagd hinaus relevant: Wenn Grosswildjagd, undurchsichtige Firmenkonstrukte, internationale Geldflüsse und ein Anschlag auf einen kritischen Journalisten im selben Netzwerk auftauchen, lässt sich die Safari nicht mehr als private Freizeitbeschäftigung isoliert betrachten.
Legal, aber nicht harmlos
Die Hobby-Jagd auf Elefanten, Löwen und Leoparden ist in Simbabwe innerhalb behördlich festgelegter Quoten und Bewilligungen zulässig; keine der drei Arten gilt dort als «specially protected animal». Verteidigt wird das System mit den Einnahmen, die angeblich dem Naturschutz und den lokalen Gemeinden zugutekommen sollen. Legalität beantwortet jedoch nicht die ethische Frage, ob wohlhabende Reisende das Recht haben sollten, sozial komplexe und teils ökologisch bedeutsame Wildtiere gegen hohe Summen töten zu lassen. Das Dossier zum Hobby-Jagdtourismus zeigt, weshalb Einnahmeversprechen dieser Art nicht unbesehen mit tatsächlichem Nutzen für Tiere oder Bevölkerung verwechselt werden dürfen.
Der Fall Lavitola ist kein Beweis dafür, dass jede Person auf Trophäenjagd in kriminelle Geschäfte verstrickt ist. Er zeigt aber exemplarisch ein Milieu aus abgeschirmten Jagdkonzessionen, hohen Geldbeträgen, privaten Vermittlern und einer Kultur, in der das Töten von Grosswild als exklusive, käufliche Erfahrung vermarktet wird – wie es das Dossier zur Trophäenjagd als Statussymbol einordnet.
«Genusswoche»: Wenn Baselland Aas als Delikatesse verkauft
Die Baselbieter Genusswoche 2026 stellt unter dem Motto «Wald & Wild» die Hobby-Jagd als kulinarisches Erlebnis dar. Ein Blick auf die Herkunft des Fleisches zeigt: Das Bild stimmt nicht.
Die 14. Baselbieter Genusswoche steht vom 10. bis 20. September unter dem Motto «Wald & Wild».
Über 50 Anlässe verteilt auf alle fünf Bezirke sollen den «Genuss» in den Vordergrund stellen, mit Wildgerichten in Restaurants, Lehrgängen und einem Erlebnismobil von Jagd Baselland. Präsident Martin Thommen sieht darin eine willkommene Plattform, um der Öffentlichkeit die «facettenreiche» Hobby-Jagd näherzubringen.
Seit wann aber ist Aas Genuss? Was an der Genusswoche als Delikatesse serviert wird, ist kein Fleisch aus einem sterilen Schlachtbetrieb mit Fachpersonal, sondern das Resultat von Hobby-Jägern, die im Wald ohne Kühlung, ohne Hygienestandards und ohne fachgerechte Schlachtung arbeiten. Wie «Wildfleisch vom Hobby-Jäger ist Aas» festhält, bleiben erlegte Tiere bei Treibjagden oft stundenlang liegen, bevor sie geborgen werden, während Rituale wie Verblasen der Strecke oder Schüsseltreiben zelebriert werden. Das ist keine Lebensmittelproduktion, das ist Aas auf dem Teller.
Unreflektierte Jagd-PR statt Journalismus
Der Artikel von Simon Tschopp in der bz Basel übernimmt die Selbstdarstellung von Jagd Baselland praktisch ungeprüft: «facettenreich», Naturschutz, Kulturlandschaftspflege, im Einsatz «wenn andere schlafen». Keine einzige kritische Rückfrage zu Tierschutz, zu wissenschaftlicher Evidenz oder zu den zahlreichen dokumentierten Vorfällen im gleichen Kanton findet sich im Text. Wie genau dieses Muster funktioniert, zeigt das Dossier «Medien und Jagdthemen: Wie Sprache, Bilder und ‹Experten› die Debatte prägen»: Begriffe wie «Hege», «Regulierung» oder «facettenreich» klingen fürsorglich und fachlich, transportieren aber unbenannt die Weltanschauung der Jagdlobby, sobald Medien sie unkommentiert übernehmen. Wer eine Medienkonferenz von Jagd Baselland eins zu eins in einen Artikel verwandelt, betreibt keinen Journalismus, sondern Verlautbarung.
Bezeichnend ist auch das Bild der Medienkonferenz selbst: Neben Martin Thommen posieren dort Liestals Stadtpräsident Daniel Spinnler, Gastro-Baselland-Präsidentin Fabienne Ballmer, Baselland-Tourismus-Projektleiterin Romona Walter, der Präsident des Bäcker-Confiseure-Verbands Reto Ziegler und Baselland-Tourismus-Geschäftsführer Michael Kumli gemeinsam für die Kamera. Eine Stadtbehörde, der Tourismusverband und die Gastronomiebranche haben sich damit vor den Karren der Jagdlobby spannen lassen und ihr eine offizielle, unpolitische Bühne verschafft, die sie sich selbst kaum je hätte organisieren können.
Das ist kein einmaliger Auftritt, sondern strukturell verankert: Auf der offiziellen Website von Baselland Tourismus figuriert Jagd Baselland unter den «Partnern» der Genusswoche, gleichberechtigt neben der Stadt Laufen, dem Baselbieter Obstverband und dem Energieversorger ebl. Eine Interessenorganisation, die vom Töten von Wildtieren lebt, ist damit offiziell in die touristische Vermarktung des Kantons eingebunden, mit Logo-Platzierung und Legitimation durch öffentliche und halböffentliche Trägerinstitutionen. Wer sich so einbinden lässt, sollte sich nicht wundern, wenn die eigene PR ungeprüft in die Zeitung gelangt.
Wie tief diese Einbindung geht, zeigt das Programm selbst: Der Eröffnungsabend am 10. September wird unter dem Titel «Weidmannsheil!» mit Jagdhornbläsern und «Infos zur Jagd» bestritten. Gleich zwei «Wald- und Wild-Lehrgänge», organisiert direkt von den Jagdgesellschaften Sissach und Therwil, waren bereits Wochen im Voraus ausgebucht. Am Liestaler Trüffelmarkt tritt zudem die Jagdgesellschaft Chutzenkopf mit eigenem Stand auf. Die Genusswoche verschafft der Jagdlobby damit nicht nur eine Bühne, sondern liefert ihr direkten, unkritischen Zugang zu einem Publikum, das eigentlich Bäckereien, Obstbau und regionale Produkte entdecken wollte.
Treibjagd bedeutet Todesangst, nicht Qualität
Ein grosser Teil des in der Genusswoche beworbenen Wildfleisches stammt aus Treibjagden, bei denen Tiere über Stunden gehetzt werden, bevor sie erschossen werden. Im Todeskampf schütten die Tiere Stresshormone wie Adrenalin und Cortisol aus, die den gesamten Organismus überschwemmen und im Muskelgewebe nachweisbar bleiben. «Treibjagd im Willbrigwald – Angst, Blut und die Täter» beschreibt diesen Vorgang eindrücklich. Fachlich ist das längst dokumentiert: «Wildfleisch: Risiken, Blei und Jagdmythen» hält fest, dass gerade Treib- und Drückjagden das minderwertigste Fleisch überhaupt produzieren, häufig zusätzlich mit Munitionspartikeln belastet.
Auch die Bleibelastung ist keine Randnotiz. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit rät Schwangeren, Kindern und Frauen im gebärfähigen Alter ausdrücklich vom Verzehr bleihaltig geschossenen Wildbrets ab, wie im Dossier «Einstieg in die Jagdkritik» zusammengefasst wird. Wer Aas von einem zu Tode gehetzten, mit Bleisplittern durchsetzten Tier verkauft, verkauft kein Qualitätsprodukt, sondern das Resultat von Tierquälerei und ein Gesundheitsrisiko obendrauf, siehe auch «Achtung: Warnung vor Wildfleisch vom Hobby-Jäger». Wie wenig Kontrolle bei solchen Treibjagden herrscht, zeigt ein Fall aus Muttenz: «Hobby-Jagd Basel-Landschaft: Jagdhunde hetzen Wildschwein» dokumentiert, wie ein Wildschwein-Kind über acht Minuten von Jagdhunden gehetzt und gebissen wurde, während die anwesenden Hobby-Jäger untätig zusahen.
700 Füchse pro Jahr: Regulation ohne Grundlage
Pro Jahr werden im Kanton Baselland rund 1200 Rehe, 1000 Wildschweine und etwa 600 Füchse erlegt. Die offizielle Begründung lautet praktisch immer: Bestandsregulierung. Für den Rotfuchs ist diese Begründung wissenschaftlich widerlegt. Mehr als 30 Jahre wildbiologische Forschung zeigen übereinstimmend keine nachhaltige Regulationswirkung durch die Fuchsjagd, weil Kompensationseffekte wie höhere Geburtenraten und Zuwanderung Abschüsse rasch ausgleichen. Der Kanton Luzern, der als einziger den Gesundheitszustand erlegter Füchse systematisch erfasst, kommt auf über 98 Prozent gesunde Tiere unter den Erlegten, ein Hinweis darauf, dass auch die Seuchenbekämpfung als Argument nicht trägt.
Ausgerechnet Baselland selbst hat diesen Widerspruch bereits offengelegt: Die Behörden ruderten in einer zweiten Stellungnahme zur kantonalen Fuchsjagd-Petition zurück, nachdem eine frühere Antwort ohne einen einzigen wissenschaftlichen Beleg ausgekommen war, «Basel-Landschaft rudert zurück: Erst Regulation, jetzt ‹kein Ziel›». Wer selbst keine klare Zielsetzung mehr formulieren kann, sollte eine Praxis nicht an einer Genusswoche feiern.
Gefährdung geht über den Wald hinaus
Die Bevölkerung ist bereits während der Hobby-Jagd im Wald zusätzlichen Risiken ausgesetzt, und die Genusswoche verschärft dieses Problem, statt es zu thematisieren. Immer wieder werden Unbeteiligte durch Hobby-Jäger verletzt. Solche Fälle sind kein Ausrutscher, sondern ein belegtes Muster: «Die grosse Jagd-Lüge: Wie Hobby-Jäger Europas Unfallzahlen frisieren und ihre Toten verschweigen» zeigt, wie systematisch Verletzungen und Todesfälle im Umfeld der Hobby-Jagd europaweit heruntergespielt werden.
Gefährdet sind dabei nicht nur zufällig Anwesende, sondern auch Menschen, die die Hobby-Jagd kritisch beobachten. In Baselland selbst wurde einer Hunt-Watch-Aktivistin bei einer Treibjagdbeobachtung in Füllinsdorf und Arisdorf von einem Treiber körperliche Gewalt angetan, wie «Gewaltsamer Übergriff auf Aktivistin bei Treibjagd» dokumentiert. Auch der Tierschutz-Aktivist Olivier Bieli wurde in Baselland bereits Ziel von Einschüchterung: «Hobby-Jäger gegen Tierschützer in Basel-Landschaft» schildert, wie ihm bei einer Treibjagd-Beobachtung die Reifen seines Fahrzeugs zerstochen wurden. Wer während der Genusswoche zum Waldspaziergang oder zur Velotour einlädt, während im selben Gebiet geschossen wird und Beobachtende eingeschüchtert werden, nimmt eine reale Gefährdung der Bevölkerung in Kauf, anstatt sie anzusprechen.
Hobby-Jäger: eine Gruppe mit auffälligem Gewaltpotenzial
Martin Thommen betont, Hobby-Jäger seien im Einsatz, «wenn andere schlafen». Das klingt nach Alleinstellungsmerkmal, ist aber keines: Rettungsdienste, Pflegepersonal und viele weitere Berufsgruppen sind ebenfalls nachts aktiv, ganz ohne Schusswaffe. Die eigentliche Auffälligkeit liegt woanders. Der Zugang zu Feuerwaffen und ein Umfeld, das Töten als Freizeitbeschäftigung normalisiert, korrelieren wiederholt mit schwerer Gewalt. Aktuelle Fälle wie «Wieder Femizid durch Hobby-Jäger: 90-Jähriger tötet Ehefrau» oder «Femizid in Faido, Explosion in Leontica: kein Einzelfall, sondern Muster bei Hobby-Jägern» zeigen ein Muster, das sich nicht mit Einzelfällen wegerklären lässt.
Dass in Baselland jährlich 20 bis 25 neue Hobby-Jägerinnen und -Jäger ausgebildet werden und «kein Nachwuchsproblem» besteht, ist aus Sicht des Wildtierschutzes kein Grund zur Freude, sondern ein Anlass zur Sorge.
Naturschutz braucht keine Feuerwaffen
Wer echten Naturschutz betreiben will, kommt ohne Gewehr aus. Wildblumenstreifen, Hecken und naturnahe Gärten leisten für Biodiversität und Bodenbrüter mehr als jede Treibjagd, ganz ohne ein einziges verendetes Tier. Dass ausgerechnet ein «Genuss»-Anlass die Hobby-Jagd als facettenreiche, sympathische Freizeitbeschäftigung inszeniert und ihr Aas als Delikatesse verkauft, blendet Tierleid, wissenschaftliche Evidenz und ein belegtes Gewaltrisiko gleichermassen aus.
Wie eine wissenschaftlich abgestützte Alternative zur bisherigen Fuchsjagd-Praxis aussehen könnte, zeigt der Kanton Zug, der als einziger Kanton eine unabhängige Studie in Auftrag gegeben hat, (siehe die Übersicht «Schluss mit der Fuchsjagd»). Bis auch Baselland diesen Schritt macht, bleibt die «Genusswoche» ein Marketing-Etikett für eine Praxis, die einer kritischen Prüfung nicht standhält.
Genf zeigt, dass es auch anders geht
Dass eine «Genusswoche» ausgerechnet mit Hobby-Jagd wirbt, ist auch deshalb bemerkenswert, weil es in der Schweiz längst ein funktionierendes Gegenmodell gibt. Der Kanton Genf hat die Hobby-Jagd bereits 1974 per Volksentscheid abgeschafft und setzt seither auf ein professionelles, staatliches Wildtiermanagement mit ausgebildeten Wildhütern statt mit Freizeitschützen. Es gibt dort keine Treibjagden, keine Hochsitze, die das Landschaftsbild verschandeln, und keine „Regulierung» von Arten wie Fuchs oder Dachs nur deshalb, weil gerade Jagdzeit ist. Stattdessen setzt Genf auf Vergrämung, gezielte Prävention und wissenschaftlich begründete Einzelmassnahmen.
Wenn Baselland eine «Genusswoche» dem Thema Wald und Wild widmen will, wäre ein Blick nach Genf naheliegender gewesen als eine Bühne für Jagd Baselland. Dort liesse sich zeigen, wie Wildtiermanagement ohne Tierquälerei, ohne Gefährdung Unbeteiligter und ohne die Verklärung von Aas als Delikatesse aussehen kann.
Sobald ein Wildtier erschossen ist, beginnt sein Körper, sich zu verändern: Das Blut gerinnt, die Kühlung fehlt zunächst, und bei Verzögerungen steigen die hygienischen Risiken. Für Wild beim Wild ist klar: Was nach langem Liegen im Wald als regionale Delikatesse vermarktet wird, ist Aas – nicht Genuss.
Statt dass die Tiere unverzüglich geborgen, aufgebrochen und gekühlt werden, gehört bei Gesellschaftsjagden oft zuerst das «Verblasen der Strecke» zum Ritual: Die erlegten Tiere werden nebeneinander ausgelegt, Jagdhornbläser spielen die Totsignale der jeweiligen Arten, und die Jägerschaft erweist sich selbst die «letzte Ehre». Das Jagdbrauchtum spricht von Respekt vor dem Wild. Aus Sicht des Tierschutzes bleibt es jedoch eine sektierische Inszenierung rund um die getöteten Tiere, während die für die Fleischhygiene entscheidende Versorgung im Hintergrund wartet.
Was sich keine professionelle Metzgerei oder Schlachterei erlauben könnte, wird bei der Hobby-Jagd als Naturromantik verkauft. In einem Schlachtbetrieb muss die Entblutung möglichst rasch nach der Betäubung erfolgen; danach folgen geregelte Hygieneabläufe, Fleischkontrolle und Kühlung.
Bartgeier Lepontino II: Gerettet, erholt, wieder frei
Monatelang wurde der junge Bartgeier Lepontino II gepflegt, nun ist er in Linthal GL wieder in die Freiheit entlassen worden. Erhöhte Bleiwerte im Blut werfen erneut die Frage auf, wie stark bleihaltige Jagdmunition Greifvögel in den Alpen gefährdet.
Nach monatelanger Pflege ist der junge Bartgeier Lepontino II am 18. August 2026 in Linthal GL wieder in die Freiheit entlassen worden.
Der Fall zeigt exemplarisch, wie eng Bleivergiftung und die Gefährdung von Greifvögeln in den Schweizer Alpen zusammenhängen, auch wenn im konkreten Fall die genaue Ursache seines Zusammenbruchs nicht restlos geklärt werden konnte.
Vom Tierfehd zurück in die Alpen
Die Wildhut des Kantons Glarus hatte den stark geschwächten und flugunfähigen Jungvogel am 1. April im Tierfehd südlich von Linthal eingefangen. Der Bartgeier litt unter schweren Gleichgewichts- und Koordinationsstörungen und wurde zur eingehenden Untersuchung ins Tierspital Zürich gebracht. Die Untersuchungen ergaben erhöhte Bleiwerte im Blut, die allein jedoch die ausgeprägte Symptomatik nicht erklären konnten. Da bereits eine geringe Bleibelastung Vitalität und Reaktionsvermögen von Greifvögeln beeinträchtigen kann, vermuten die Fachleute, dass sie eine Kollision begünstigt haben könnte, mutmasslich mit der Folge eines Schädel-Hirn-Traumas.
Nach der Erstversorgung wurde der Vogel in die Wildtier-Pflegestation des Natur- und Tierparks Goldau SZ verlegt. Dort erholte er sich so weit, dass die Stiftung Pro Bartgeier und die kantonale Wildhut ihn nun in Linthal wieder auswildern konnten.
Wer ist Lepontino II
Der Name führt zurück ins Tessin: Am 31. Juli 2023 flog dort erstmals ein wildgeschlüpfter Bartgeier aus, benannt nach den Lepontinischen Alpen, zu denen die Tessiner Bergwelt gehört. Dem gleichen Brutpaar gelang 2025 die Aufzucht eines zweiten Jungtiers, eben jenes Lepontino II, das nun in Linthal ausgewildert wurde. Inzwischen ist mit Lepontino III bereits ein drittes Jungtier dieses Paares ausgeflogen, ein Zeichen dafür, wie erfolgreich sich die Wiederansiedlung im Tessin mittlerweile entwickelt.
Die Schweiz beteiligt sich seit 1991 am internationalen Wiederansiedlungsprojekt für den Bartgeier, der zu Beginn des 20. Jahrhunderts im gesamten Alpenraum ausgerottet worden war. Im Alpenraum gibt es inzwischen 98 Reviere mit erfolgreich brütenden Paaren, 35 davon in der Schweiz. 2025 war mit 26 ausgeflogenen Jungtieren ein Rekordjahr, mit der ersten erfolgreichen Brut auch im Kanton St. Gallen.
Blei bleibt die grösste Dauergefahr für Greifvögel
Auch wenn im Fall von Lepontino II offen bleibt, ob primär eine Kollision oder die Bleibelastung selbst für den Zusammenbruch verantwortlich war, reiht sich der Fall in ein gut dokumentiertes Muster ein. In den Schweizer Alpen sind bereits nachweislich Steinadler und Bartgeier an Bleivergiftungen gestorben. Die Vogelwarte Sempach konnte gemeinsam mit dem Amt für Jagd und Fischerei Graubünden per Isotopenanalyse zeigen, dass die Bleisignatur in Steinadlerknochen exakt der Signatur von Jagdmunition entspricht und nicht natürlichem Bodenblei. Mit Fotofallen liess sich zudem belegen, dass Steinadler den bleihaltigen Aufbruch aus der Hoch- und Steinwildjagd systematisch als Nahrungsquelle nutzen, ein Mechanismus, der sich bei aasfressenden Bartgeiern in vergleichbarer Weise stellt.
Wie ernst die Lage ist, zeigt eine 2019 veröffentlichte Studie der Universität Zürich, der Vogelwarte Sempach und des Amts für Jagd und Fischerei Graubünden: Im internationalen Vergleich erreicht die Bleibelastung von Steinadlern und Bartgeiern im gesamten Schweizer Alpenraum ungewöhnlich hohe Werte, höher als in anderen europäischen Ländern wie Spanien mit den Pyrenäen und höher als in Nordamerika. Für den Bartgeier mit seiner noch kleinen und verletzlichen, wenn auch wachsenden Population in den Alpen stufen die Studienautoren diesen Befund als besonders alarmierend ein: Der Erfolg der jahrzehntelangen Wiederansiedlung wird durch die Bleivergiftungen ernsthaft gefährdet.
Der Nationalrat lehnte ein landesweites Verbot bleihaltiger Munition erst kürzlich knapp mit 99 zu 94 Stimmen ab, obwohl der Bundesrat selbst Handlungsbedarf sah und die Motion zur Annahme empfohlen hatte. Bleihaltige Munition ist bislang nur in einzelnen Kantonen wie Graubünden und Wallis verboten. Die Schweiz verfügt damit über einen kantonalen Flickenteppich statt einer einheitlichen Regelung.
Tiere sind Mitgeschöpfe, nicht Zielscheiben
Von Franz von Assisi über die Hubertus-Legende bis zur buddhistischen Gewaltlosigkeit zieht sich ein ethischer Gedanke durch die spirituellen Traditionen
Ein belastbares wörtliches Jagdverbot ist bei historischen religiösen Figuren selten. Legenden, spätere Zuschreibungen und authentische Kerntexte müssen deshalb sauber getrennt werden.
Wer das tut, erkennt trotzdem eine erstaunliche Übereinstimmung: Religionsübergreifend gilt die Achtung vor verletzlichen Lebewesen als starke ethische Gegenposition zur Hobby-Jagd.
Swami Sivananda und die Gewaltlosigkeit ohne Ausnahme
Swami Sivananda hat die Jagd nach heutigem Quellenstand nicht ausdrücklich kommentiert. Aus seiner klar formulierten Ethik der Ahimsa, der Gewaltlosigkeit und des Nichtverletzens, folgt jedoch, dass er die Freizeit- und Trophäenjagd entschieden abgelehnt hätte.
Sivananda definiert Ahimsa umfassend als Verzicht darauf, irgendeinem Lebewesen zu irgendeiner Zeit durch Gedanken, Worte oder Handlungen Schmerz oder Schaden zuzufügen. Für diese Regel gebe es «keine Entschuldigung und keine Ausnahme». Besonders eindeutig wird er beim Töten von Tieren für Nahrung: Er bezeichnet dies als «grosse Sünde» und kritisiert Menschen, die unschuldige Tiere töten, um Zunge und Gaumen zu befriedigen. Wenn bereits das vermeidbare Töten zur Ernährung verurteilt wird, gilt dies erst recht für eine Jagd, deren Zweck Unterhaltung, Prestige oder die Aneignung einer Trophäe ist.
Franz von Assisi und die Geschwisterlichkeit der Geschöpfe
Franz von Assisi (1181/82 bis 1226) betrachtete Tiere nicht als Objekte, sondern als Teil einer göttlichen Familie: Er sprach von ihnen als Brüdern und Schwestern und erkannte sie als eigenständige Geschöpfe an. Seine Haltung ist daher schwer mit der Jagd als Freizeitbeschäftigung, Trophäensuche oder Machtausübung vereinbar, auch wenn ein überliefertes ausdrückliches Jagdverbot von ihm nicht belegt ist.
Ein häufig verbreitetes Zitat, wonach Franziskus die Hilfe für Tiere als «erste Pflicht» bezeichnet habe, ist quellenkritisch problematisch und lässt sich in seinen gesicherten Schriften nicht ohne Weiteres nachweisen. Belastbar ist hingegen seine dokumentierte Geschwisterlichkeit mit allen Geschöpfen, und die genügt als ethischer Massstab vollauf.
Die Hubertus-Legende und die moralische Umkehr
Die Hubertus-Legende erzählt, dass der adelige Jäger beim Verfolgen eines Hirsches Christus zwischen dessen Geweih erblickt habe. Nach dieser Erzählung fragte Christus: «Hubertus, warum verfolgst du mich?», worauf Hubertus der Jagd entsagt haben soll.
Historisch ist diese Legende nicht als biografische Tatsache gesichert; sie entstand in der überlieferten Form erst lange nach Hubertus’ Tod. Die Geschichte enthält dennoch eine klare moralische Umkehr: Nicht die Jagd wird geheiligt, sondern der Jäger lässt von ihr ab. Gerade deshalb ist die Deutung von Hubertus als Schutzpatron einer «waidgerechten» Jagd ein offener Widerspruch zur zentralen Botschaft der Legende.
Buddha und Mahavira: die konsequente Gewaltlosigkeit
Der Buddha wird meist nicht als «Heiliger» im christlichen Sinn eingeordnet, ist aber eine zentrale religiöse Gestalt der Gewaltlosigkeit. Die buddhistische Grundregel verlangt, kein Lebewesen zu töten, töten zu lassen oder das Töten durch andere zu billigen, und begründet dies mit Mitgefühl für alle lebenden Wesen. Die Überlieferung kritisiert die Jagd ausdrücklich: Jäger, Fischer und Vogelfänger werden als Berufe genannt, die mit ungünstigen karmischen Folgen verbunden sein können. Die Jagd verletzt nach dieser Ethik nicht nur das getötete Tier, sondern auch Tiere, die verwundet fliehen und später an ihren Verletzungen sterben.
Mahavira, der zentrale Lehrer des Jainismus, vertritt eine der konsequentesten Lehren der Gewaltlosigkeit. Die jainistische Ahimsa verlangt, allen empfindungsfähigen Wesen möglichst keinen Schaden zuzufügen. Jagd wäre damit klar unvereinbar, weil sie bewusst Verfolgung, Angst, Verletzung und Tod herbeiführt.
Papst Franziskus und die Grenze menschlicher Herrschaft
Papst Franziskus erklärt in «Laudato si’», es sei falsch, aus der Sonderstellung des Menschen eine «absolute Herrschaft» über andere Geschöpfe abzuleiten. Er hält zudem fest, jede Grausamkeit gegenüber einem Geschöpf widerspreche der menschlichen Würde. Das ist kein ausdrückliches Verbot jeder Jagd, setzt aber einen klaren ethischen Massstab gegen vermeidbare Tierquälerei und gegen die Reduktion von Wildtieren auf Ziele, Beute oder Trophäen.
Bemerkenswert ist, dass die Institution Kirche diesen Massstab historisch selbst gesetzt hat: Am Konzil von Trient (1545 und 1563) untersagte die katholische Kirche nahen Organen die Teilnahme an jagdlichen Aktivitäten, weil das Töten eines Tieres und das Vergiessen von Blut dem Wesen von Kult und Religion grundsätzlich widerspreche. Diese Linie findet sich auch in unserem Argumentarium für professionelle Wildhüter wieder.
Ein Gedanke durch alle Traditionen
Von Franz von Assisi über die Hubertus-Legende bis zur buddhistischen und jainistischen Gewaltlosigkeit zieht sich ein ethischer Gedanke durch unterschiedliche spirituelle Traditionen: Tiere sind Mitgeschöpfe, nicht Zielscheiben. Wo Jagd vermeidbares Leiden, Verfolgung und Töten zum Vergnügen oder Prestige erzeugt, widerspricht sie diesem Gedanken fundamental.
Diese religiösen Stimmen ergänzen eine lange Reihe säkularer Kritik von Kant bis Jane Goodall. Eine erweiterte Sammlung findet sich in unserem Beitrag «Zitate zur Jagd».
Ein Mystiker über die Jagd und die Macht
Warum ein spiritueller Lehrer den Hobby-Jäger und den Politiker als Symptome derselben inneren Krankheit betrachtete
Ein spiritueller Lehrer, der im 20. Jahrhundert eine weltbekannte Bewegung gründete, äusserte sich wiederholt scharf zu zwei Figuren, die er als Symptome derselben inneren Krankheit betrachtete: den Hobby-Jäger und den Politiker.
Beide, so seine These, würden Macht über andere Lebewesen suchen, weil ihnen der Zugang zu ihrem eigenen Bewusstsein fehle.
Der Hobby-Jäger als Feigling
In einem viel zitierten Vortrag schildert der Lehrer eine Begegnung mit einem Hobby-Jäger, den er fragt, warum dieser töte, obwohl genug Nahrung vorhanden sei. Die Antwort «Es ist ein Spiel» weist er zurück, weil das Tier den Regeln dieses angeblichen Spiels nie zugestimmt habe. Er nennt es feige, dass sich der Hobby-Jäger hinter einem Baum verstecke und mit dem Gewehr aus sicherer Distanz schiesse, während das Tier keine Möglichkeit zur Gegenwehr habe. «Du bist ein Feigling, sogar mit deiner Waffe», so seine Formulierung.
Für ihn ist die Jagd kein Zeichen von Stärke, sondern Ausdruck einer unbewussten, angeborenen Zerstörungslust, die der Mensch mit sich trage wie ein Kind, das ohne Grund Ameisen zertrete. Entscheidend ist seine Aussage, jedes Töten lasse das eigene Herz «zu Stein» werden, und ein steinernes Herz verhindere spirituelles Wachstum, weil es den Zugang zum eigenen Sein blockiere. Gut und Böse definiert er dabei nicht über Religion oder Gesetz, sondern über Bewusstsein: Alles, was die Entwicklung des Bewusstseins behindere, sei «Sünde», alles, was es fördere, «Tugend». Da das Töten eines Tieres seiner Logik nach die Bewusstwerdung blockiere, falle die Hobby-Jagd für ihn eindeutig in die Kategorie des ethisch Verwerflichen.
Diese Einschätzung deckt sich mit Beobachtungen, die auf unserer Plattform aus psychologischer Sicht dokumentiert sind. Mehr dazu in unserem Beitrag Hobby-Jäger in der Psychoanalyse.
Der Politiker als kranker Geist
Noch härter fällt sein Urteil über Politiker aus. Er bezeichnet sie wörtlich als «geistig krank» und leidend unter einem Minderwertigkeitskomplex, den sie durch die Jagd nach Macht zu kompensieren versuchten. Politik sei für ihn «nichts als ein Ego-Spiel», und die Menschheit sei Opfer von Machtsuchern, deren einziger Lebensehrgeiz das eigene Ego sei.
Besonders eindringlich ist sein Bild vom Baum: Wer die Blätter beschneide, verändere nichts, man müsse an die Wurzeln, doch genau dort sässen die Politiker, die organisierten Religionen und die alten Denkmuster fest verwurzelt. Deshalb könne, so seine Überzeugung, kein Politiker je revolutionär oder radikal sein, weil «radikal» wörtlich «die Wurzeln betreffend» bedeute. Der Politiker beschneide jedoch nur Blätter, während echte Radikalität nur durch Erleuchtung und Meditation erreichbar sei.
Er ging sogar so weit, zu behaupten, es sei noch nie ein erleuchteter Politiker aufgetreten, weil die Dimension der Politik der Erleuchtung fundamental entgegenstehe. Ein Politiker sei per Definition ein Opportunist ohne echte Prinzipien, der von Prinzipien nur rede, um Menschen zu täuschen. Macht selbst beschreibt er als Sucht der Unbewussten: «Kein kreativer, intelligenter Mensch sucht Macht. Kein intelligenter Mensch hat Interesse daran, andere zu dominieren.»
Die Allianz von Priestern und Politikern
Ein zentrales Motiv seiner Kritik ist die These einer stillschweigenden Komplizenschaft zwischen religiösen und politischen Machthabern. Beide hätten die Welt unter sich aufgeteilt: Das weltliche Leben gehöre dem Politiker, das innere Leben dem Priester, und beide würden sich gegenseitig stützen, um die Menschen in Abhängigkeit zu halten. «Die Priester und die Politiker waren immer in einer Verschwörung gegen die Menschheit», heisst es in seinen Schriften, «sie haben die Dinge unter sich aufgeteilt.»
Diese Verbindung zwischen Jagdkritik und Machtkritik ist bei ihm kein Zufall: Beide Haltungen entspringen derselben Grundüberzeugung, dass Herrschaft über schwächere Lebewesen, ob Tier oder Mensch, ein Zeichen von unbewusster Angst und nicht von Stärke sei. Wer Bewusstsein entwickle, so seine Botschaft, brauche irgendwann weder Waffe noch Amt, um sich selbst zu spüren.
Diese Sichtweise reiht sich ein in eine lange Tradition kritischer Stimmen zur Jagd, von Kant bis Jane Goodall. Eine umfassende Sammlung dieser Stimmen findet sich in unserem Beitrag «Zitate zur Jagd».
Frankreich: Strafanzeige wegen Aufruf gegen Hobby-Jagd
An der UniREVcité bei Tours rief die französische Politikerin Sandrine Rousseau zur Mobilisierung gegen die Hobby-Jagd auf. Ein RN-Abgeordneter sieht darin eine strafbare Anstiftung, der Jagdverband FNC kündigt eine Klage an.
Die französische Grünen-Abgeordnete Sandrine Rousseau hat an einem Öko-Treffen bei Tours zur körperlichen Konfrontation mit Hobby-Jägern aufgerufen.
Ein Rechtsnationaler Abgeordneter erstattete daraufhin Strafanzeige, der französische Jagdverband FNC kündigt eine eigene Klage an. Wir haben rekonstruiert, was, wann, wo und wie genau gesagt wurde, und ordnen die rechtliche Lage ein.
Was, wann und wo geschah
Vom 21. bis 23. August 2026 fand in Saint-Antoine-du-Rocher bei Tours die «UniREVcité» statt, die Sommeruniversität der Bewegung «Révolution écologique pour le vivant» (REV) von Aymeric Caron. Neben Caron und dem Linkspolitiker Philippe Poutou trat auch die Pariser Nationalversammlungsabgeordnete Sandrine Rousseau auf, die bewusst dieses Treffen und nicht die offizielle Sommeruniversität ihrer eigenen Partei «Les Écologistes» wählte.
Am Sonntag, 23. August, äusserte sich Rousseau in einer Debatte zur bevorstehenden Eröffnung der Hobby-Jagd-Saison. Gemäss dem Wortlaut, den mehrere französische Medien dokumentierten, sagte sie unter anderem: «Nous n’avons pas le temps d’être polis, d’attendre» («Wir haben keine Zeit, höflich zu sein, zu warten») und kündigte an: «Ma résolution de la rentrée, c’est que je n’ai plus rien à péter de leur bienséance, je ne veux plus être polie» («Meine Vorsatz für die Rentrée ist, dass mir ihr Anstand egal ist, ich will nicht mehr höflich sein»).
Anschliessend rief sie ihre Anhängerschaft auf, die Jagdgebiete bei Saisonbeginn aufzusuchen: «Il va nous falloir nous affronter à cette ouverture de la chasse» («Wir werden uns dieser Jagdsaisoneröffnung entgegenstellen müssen»), verbunden mit der Hoffnung, «que nous serons nombreux et nombreuses à aller dans les forêts, dans les campagnes, dans les lisières, sur les chemins» («dass wir zahlreich sein werden, um in die Wälder, aufs Land, an die Waldränder, auf die Wege zu gehen»). Sie sprach davon, «ce peuple de l’écologie» zu mobilisieren, «pour empêcher qu’on ait un permis de tuer» («um zu verhindern, dass es einen Tötungsschein gibt»).
Zentral für die anschliessende Anzeige war folgender Satz: «C’est parce que nous serons là, debout, face à eux, physiquement, qu’enfin ils prendront conscience de la réalité de ce que nous sommes» («Weil wir dort sein werden, stehend, ihnen gegenüber, physisch, werden sie endlich begreifen, was wir wirklich sind»).
Warum die Aussage zum juristischen Fall wurde
Der RN-Abgeordnete Matthias Renault (3. Wahlkreis Somme) reichte am 25. August 2026 bei der Staatsanwaltschaft Tours eine Meldung nach Artikel 40 der Strafprozessordnung ein. Er stützt sich dabei auf die Kombination der Begriffe «affronter» (entgegenstellen), «empêcher» (verhindern), «face à eux» (ihnen gegenüber) und «physiquement» (physisch). Renault betont ausdrücklich, ihm lägen bislang keine Hinweise vor, dass dem Aufruf bereits Gewalt- oder Behinderungshandlungen gefolgt seien. Seine Meldung betrifft also die Aussage selbst und deren mögliche Tragweite, nicht bereits eingetretene Taten.
Am 25. August veröffentlichte auch die Fédération Nationale des Chasseurs (FNC) ein Communiqué und kündigte eine eigene Strafanzeige gegen Rousseau an, verbunden mit einer Eingabe an Premierminister, Innenminister und Justizminister. Zusätzlich soll die Nationalversammlungspräsidentin angerufen werden, damit Sanktionen gegen Rousseau geprüft werden. Die FNC spricht von einer «radicalisation du discours public visant les chasseurs» und einer «dérive totalitaire de la pensée».
Rechtliche Einschätzung
Zwei unterschiedliche Verfahrensarten. Die Meldung von Matthias Renault ist ein Signalement nach Artikel 40 CPP: Eine Behörde oder ein Amtsträger bringt der Staatsanwaltschaft mögliche Straftatbestände zur Kenntnis, ohne selbst Klägerpartei zu sein. Die Staatsanwaltschaft entscheidet eigenständig, ob sie ermittelt. Eine Klage der FNC wäre demgegenüber eine Zivil- oder Strafklage mit der FNC als Partei, die aktiv Schadenersatz oder eine Verurteilung verlangt.
Die angerufenen Normen. Renault beruft sich auf Artikel 24 des Pressegesetzes vom 29. Juli 1881, der die öffentliche Anstiftung zu bestimmten Straftaten unter Strafe stellt, auch wenn der Aufruf folgenlos blieb. Ergänzend zitiert er Artikel R. 428-12-1 des Umweltgesetzbuchs (Code de l’environnement), der konzertierte Behinderungshandlungen gegen die Durchführung der Hobby-Jagd sanktioniert.
Für eine Verurteilung nach Artikel 24 braucht es nach ständiger französischer Rechtsprechung eine hinreichend direkte und bestimmte Aufforderung zu einer konkreten Straftat, nicht bloss eine allgemeine politische Kampfansage. Die Formulierungen Rousseaus sind mehrdeutig: «affronter» und «physiquement» lassen sich sowohl als Aufruf zu gewaltsamer Konfrontation als auch als Aufruf zu einer sichtbaren, aber gewaltfreien Präsenz vor Ort lesen («debout, face à eux» – stehend, ihnen gegenüber). Ob die Justiz darin eine strafbare Anstiftung sieht, hängt stark vom Gesamtkontext der Rede ab, den die Staatsanwaltschaft laut Renaults eigenem Schreiben erst noch klären soll.
Die Vorgeschichte spricht für Zurückhaltung bei der Einschätzung des Ausgangs. Die FNC ist mit einem strukturell ähnlichen Vorgehen gegen Rousseau bereits einmal gescheitert. Nach ihrer Aussage im Februar 2022 in der Sendung «Télématin», ein Viertel aller Femizide stehe im Zusammenhang mit Jagdwaffen, und dies sei Ausdruck einer «violence intrinsèque» der Hobby-Jäger als Gruppe, klagte die FNC zivilrechtlich auf rund 9’888 Euro Schadenersatz. Das Pariser Tribunal judiciaire wies die Klage im Oktober 2024 ab: Die allgemeine deliktische Haftung nach Artikel 1240 des Zivilgesetzbuchs könne nicht herangezogen werden, um Verstösse gegen die Meinungsäusserungsfreiheit zu sanktionieren, die eigentlich unter das Pressegesetz von 1881 fallen. Zudem befand das Gericht, die Gruppe der rund eine Million Hobby-Jäger sei zu unbestimmt, als dass sich der Einzelne persönlich angesprochen fühlen könne. Die FNC legte Berufung ein.
Unterschied zum aktuellen Fall. Der jetzige Vorwurf zielt nicht auf Diffamierung einer Gruppe, sondern auf eine mögliche öffentliche Anstiftung zu konkretem Handeln unter dem Pressegesetz selbst, also demselben Gesetz, unter dem die frühere Klage gerade an der falschen Rechtsgrundlage scheiterte. Damit ist die rechtliche Ausgangslage diesmal eine andere; ob sie tragfähiger ist, wird davon abhängen, ob die Justiz die Wortkombination als konkrete Handlungsaufforderung oder als politische Rhetorik einstuft. Anhaltspunkte für eine bereits erfolgte Behinderung von Jagdausübungen oder Gewalttaten in der Folge der Rede liegen nach heutigem Stand nicht vor.
Woher stammt die Zahl «ein Viertel aller Femizide»
Die von Rousseau 2022 verwendete und in der Berichterstattung zum aktuellen Fall wieder aufgegriffene Zahl geht auf eine Recherche des französischen Onlinemediums Reporterre vom Dezember 2021 zurück. Der Journalist Moran Kerinec wertete dafür Presseberichte zu Tötungsdelikten und Suiziden der Jahre 2020 und 2021 aus und baute daraus eine eigene Datenbank, weil es keine offizielle Kriminalstatistik zu diesem Zusammenhang gibt. Ergebnis: Bei mindestens 27,54 Prozent der 102 Femizide von 2020 und 25,44 Prozent der 106 Fälle von 2021 wurde eine «arme de chasse» eingesetzt, woraus sich die kolportierte Grössenordnung «ein Viertel» ableitet.
Wichtig für die Einordnung: Reporterre fasste den Begriff «Jagdwaffe» weit und zählte dazu Waffen der Kategorien B und C, wozu auch halbautomatische Mehrschusswaffen gehören, die zur Jagd in Frankreich gar nicht zugelassen sind. Kritische Stimmen aus der Jagdszene monierten deshalb, die Zahl vermische unterschiedliche Waffentypen. Unabhängig von dieser methodischen Schwäche der Einzelrecherche stützen andere Quellen den Grundbefund: Die Rechtsmedizinerin Alexia Delbreil und der Kriminologe Jean-Louis Senon fanden in einer Studie, dass unter den mit Schusswaffen begangenen Tötungen rund 71 Prozent mit Jagdgewehren verübt wurden, weil diese als «Gelegenheitswaffen» häufig im Haushalt vorhanden sind. Der Psychiater Jean-Louis Terra hatte bereits 2003 festgestellt, dass das Tötungsrisiko für eine Frau in einem Haushalt mit Schusswaffe fünfmal höher liegt, ein Befund, den er 2021 gegenüber Reporterre als weiterhin gültig bezeichnete.
Die Schweiz: schlechtere Datenlage als Frankreich. Während in Frankreich zumindest eine journalistische Datenbank existiert, fehlt hierzulande selbst diese. Bei häuslicher Gewalt mit Todesfolge kommt in der Schweiz in rund der Hälfte der Fälle eine Schusswaffe zum Einsatz, in mehr als 80 Prozent der erweiterten Suizide mit Tötung von Partnerin und Kindern ist eine Feuerwaffe im Spiel. Jagdwaffen werden in der Schweizer Kriminalstatistik jedoch nicht separat ausgewiesen: Es ist nicht bekannt, wie viele Femizide mit Jagdwaffen begangen wurden oder wie viele Täter über ein Jagdpatent verfügten. International gut belegt ist dagegen der generelle Zusammenhang, dass die Verfügbarkeit von Schusswaffen im Haushalt das Risiko tödlicher Gewalt gegen Frauen erhöht, ein Muster, das auch bei Schweizer Ordonnanzwaffen in Studien der Universität Lausanne und St. Gallen dokumentiert ist.
Damit steht Frankreich, trotz aller methodischen Kritik an der Reporterre-Zahl, bei der Transparenz besser da als die Schweiz: Es gibt wenigstens den Versuch einer systematischen Erfassung. In der Schweiz fehlt dieser bislang vollständig.
Ein Schweizer Fallbeispiel für dieses Muster. Wie stark diese Lücke in der Praxis wirkt, zeigt der Femizid von Faido TI im Juli 2026. Ein 59-jähriger Mann erschoss dort seine Ex-Frau und sprengte tags darauf ein Haus in Leontica im Bleniotal, wobei mehrere Polizistinnen und Polizisten verletzt wurden und der Täter selbst starb. An der Medienkonferenz der Tessiner Kriminalpolizei vom 13. Juli 2026 wurde bestätigt, dass der Täter Hobby-Jäger war und legal mehrere Waffen besass. Wildbeimwild.com berichtete darüber unter Berufung auf eine schriftliche Bestätigung der RSI-Redaktion, die dies als «fatto accertato e confermato», als gesicherte und bestätigte Tatsache, einstufte. Kein anderes Medium griff diesen Punkt auf. In der breiten Berichterstattung zum Fall blieb der Jagdhintergrund des Täters unerwähnt, obwohl er an der Pressekonferenz thematisiert worden war.
Dieser Fall ist deshalb mehr als eine Fussnote: Er illustriert exemplarisch, weshalb selbst dort, wo eine Bestätigung öffentlich vorliegt, keine belastbare Statistik entstehen kann. Wenn der Jagdhintergrund eines Täters bereits auf der Ebene der Tagesaktualität regelmässig nicht in die Berichterstattung einfliesst, kann er erst recht nicht in nachgelagerte Kriminalstatistiken einfliessen, die ohnehin auf Alltagskategorien wie «Schusswaffe» statt «Jagdwaffe» oder «Jagdpatentinhaber» beruhen. Das Dunkelfeld entsteht also nicht nur durch fehlende amtliche Erhebung, sondern bereits durch eine mediale Selektion, die das Milieu des Täters in der Regel gar nicht erst zum Thema macht.
Neun Fragen, eine Frist von zwei Wochen, und die Ankündigung, dass die Antwort oder das Schweigen öffentlich gemacht wird. Wir dokumentieren das Schreiben im Wortlaut.
Am 24. August 2026 antwortete die Sicherheitsdirektion des Kantons Uri auf die Petition zur wissenschaftlichen Notwendigkeit der Fuchsjagd, die der Luzerner Jurist Pascal Wolf am 15. Februar 2026 beim Landrat eingereicht hatte. Die Petition stellte sechs präzise Fragen. Beantwortet wurde keine einzige. Stattdessen lieferte das Schreiben einen allgemeinen Grundsatztext über das Schweizer Jagdsystem, ohne eine einzige Studie zu zitieren. Wir haben den Vorgang auf unserer Kampagnenseite «Fuchsjagd stoppen – Landrat Uri anschreiben» eingeordnet. Weil eine blosse Einordnung der Sache nicht gerecht wird, haben wir nachgefragt, direkt bei der Unterzeichnerin der Antwort.
Besonders bemerkenswert: Um die Vielfalt der Schweizer Jagdsysteme zu illustrieren, verwies die Sicherheitsdirektion selbst auf den Kanton Genf mit seinen angestellten Wildhütern, ohne zu bemerken, dass genau dieses Beispiel die Petition stützt. Genf kommt seit 1974 ohne Hobby-Jagd auf den Fuchs aus. Der Kanton führt damit den Gegenbeweis selbst an, den er eigentlich hätte prüfen sollen.
Der offene Brief folgt demselben Vorgehen wie unsere Schreiben an den Luzerner Kommissionspräsidenten Michael Kurmann und an den Glarner Landammann Dr. Markus Heer: sachlich, mit konkreten Fragen, und mit der klaren Erwartung einer Antwort. Hier das Schreiben im Wortlaut.
Offener Brief an Landesstatthalterin Céline Huber
Sehr geehrte Frau Landesstatthalterin
Mit Befremden haben wir Ihre Antwort auf die Petition von Pascal Wolf zur Kenntnis genommen, eingereicht am 15. Februar 2026 beim Urner Landrat. Das Schreiben vom 24. August 2026 trägt Ihre Unterschrift. Wir richten uns deshalb direkt an Sie.
Die Petition stellte sechs präzise Fragen zur wissenschaftlichen Notwendigkeit der Fuchsjagd. Ihre Antwort beantwortet keine einzige davon. Stattdessen liefert sie einen allgemeinen Grundsatztext über das Schweizer Jagdsystem, Rechtsgrundlagen, Nachhaltigkeit, Tierschutz, Artenschutz und eine Würdigung der Urner Hobby-Jägerschaft. Eine wissenschaftliche Studie wird an keiner Stelle zitiert. Wir bitten Sie um Stellungnahme zu folgenden Punkten.
1. Die Antwort auf eine ungestellte Frage
Der Kernsatz Ihres Schreibens lautet: «Durch die Fuchsjagd wird weder der Fuchsbestand noch die Artenvielfalt gefährdet.» Danach hat niemand gefragt. Die Petition wollte wissen, welchen wissenschaftlich belegten Nutzen die Fuchsjagd hat, nicht ob sie Schaden anrichtet. Wer nachweist, dass eine Massnahme nicht schadet, hat ihre Notwendigkeit mit keinem Wort begründet. Können Sie den positiven Nutzennachweis nachreichen, den die Petition verlangt hat?
2. Das Genf-Beispiel widerlegt Sie selbst
Um die Vielfalt der Jagdsysteme zu illustrieren, verweisen Sie selbst auf den Kanton Genf mit seinen angestellten Wildhütern. Genau dieses Beispiel stützt die Petition: Genf kommt seit 1974 ohne Hobby-Jagd auf den Fuchs aus, ohne Bestandsexplosion und ohne verschärfte Krankheitslage. Sie führen den Gegenbeweis selbst an, den Sie eigentlich hätten prüfen sollen. Wie erklären Sie, dass ein von Ihnen gewähltes Referenzbeispiel die Notwendigkeit der Urner Fuchsjagd gerade nicht belegt, sondern in Frage stellt?
3. «Darf» ist nicht «muss»
Ihre Antwort verweist auf die Bundeskompetenz und das eidgenössische Jagdgesetz. Beides regelt, dass Füchse bejagt werden dürfen. Kein Bundesgesetz verpflichtet den Kanton Uri, gesunde Füchse zu schiessen. Der Kanton Zug hat gezeigt, dass der kantonale Handlungsspielraum genutzt werden kann. Weshalb verweist Uri auf eine Bundeskompetenz, wo der Bund den Kantonen selbst Spielraum lässt?
4. Die wissenschaftliche Befundlage
Die publizierte Forschung dokumentiert seit Jahren Kompensationseffekte bei der Fuchsbejagung: Abschüsse werden durch höhere Reproduktion, bessere Überlebensrate und Zuwanderung ausgeglichen. Selbst der Abschuss von drei Vierteln eines Bestands ist im Folgejahr wieder ausgeglichen. Zur Seuchenbekämpfung: Die Tollwutepidemie der 1970er-Jahre wurde nicht durch intensive Bejagung gestoppt, sondern erst durch die Impfkampagne ab 1978. Beim Fuchsbandwurm zeigt die französische Studie von Comte et al. (2017) aus dem Raum Nancy, dass die Befallsrate trotz hohem Jagddruck von 44 auf 55 Prozent stieg, weil zugewanderte Jungfüchse eine höhere Wurmbürde tragen. War der Sicherheitsdirektion diese Befundlage bekannt, bevor sie die Urner Fuchsjagd pauschal für unbedenklich erklärt hat? Die vollständige Übersicht findet sich in unserer Sammlung Studien zur Auswirkung der Hobby-Jagd auf Wildtiere.
5. Luxemburg beweist das Gegenteil dessen, was Sie behaupten
Luxemburg hat die Fuchsjagd 2015 vollständig verboten. Statt der prophezeiten Bestandsexplosion und Seuchengefahr trat das Gegenteil ein: Der Anteil der mit dem Kleinen Fuchsbandwurm befallenen Füchse sank nach dem Verbot deutlich. Das ist kein Modell und keine Prognose, sondern ein zehnjähriger Feldversuch mit umgekehrtem Ergebnis. Zusammen mit Genf (seit 1974) liegen damit zwei europäische Referenzräume vor, in denen der Verzicht auf die Hobby-Jagd auf den Fuchs weder zu mehr Tieren noch zu mehr Krankheit geführt hat. Auf welche gegenteilige Evidenz stützt die Sicherheitsdirektion ihre Annahme, die Urner Fuchsjagd sei notwendig?
6. Die Fuchsjagd erhöht die Gesundheitsgefahr, statt sie zu senken
Wird die Fuchsjagd mit dem Schutz der öffentlichen Gesundheit begründet, zeigt die Wissenschaft das Gegenteil. Füchse regulieren Mäuse- und Nagerpopulationen, die als Hauptreservoire für Borreliose übertragende Zecken gelten. Wo Fuchs und Steinmarder fehlen, steigt die Infektionsrate der Zecken. Beim Fuchsbandwurm wirkt die Bejagung sogar kontraproduktiv: Abschüsse destabilisieren Territorien, erhöhen die Wanderbewegungen juveniler Füchse und verbreiten den Parasiten so flächendeckend, während gezielte Entwurmung mit Praziquantel-Ködern das Infektionsrisiko nachweislich um bis zu 99 Prozent senkt. Auch historisch bestätigt sich das Muster: Die Tollwut wurde nicht durch die Hobby-Jagd besiegt, sondern durch grossflächige Impfköder-Programme; der letzte Tollwutfall beim Fuchs in der Schweiz stammt aus dem Jahr 1996. Wie rechtfertigt die Sicherheitsdirektion eine Praxis, die nach aktuellem Wissensstand die Gesundheit der Bevölkerung nicht schützt, sondern gefährdet? Hintergründe dazu in unseren Beiträgen «Hobby-Jagd fördert Krankheiten» und «Hobby-Jäger verbreiten Krankheiten».
7. Der Zuger SWILD-Bericht liegt vor
Der Kanton Zug hat als bisher einziger Kanton auf dieselbe Petition mit einer echten wissenschaftlichen Studie reagiert. Der SWILD-Bericht kommt eindeutig zu dem Schluss: Die praktizierte Fuchsjagd kann Bestände nicht nachhaltig regulieren, verbessert die Seuchenbekämpfung nicht und ist gegenüber nicht-letalen Methoden unterlegen. Hat die Sicherheitsdirektion diesen öffentlich zugänglichen Bericht zur Kenntnis genommen, bevor sie die Petition mit einem Grundsatztext ohne eine einzige Quelle beantwortet hat?
8. Textbaustein statt Auseinandersetzung
Ihr Schreiben besteht aus Formulierungen, die auf jede beliebige Jagdpetition passen und deshalb auf keine wirklich eingehen. Es ist derselbe Mechanismus, den bereits der Kanton Basel-Landschaft vorgeführt hat. Betrachtet die Sicherheitsdirektion eine Petition, die ausschliesslich die Prüfung der wissenschaftlichen Evidenzlage verlangt, mit einem Textbaustein für erledigt?
9. Die eine offene Frage
Es bleibt die Frage, die Ihr Schreiben umgeht: Welcher wissenschaftlich belegte Zweck rechtfertigt im Kanton Uri weiterhin die reguläre Bejagung gesunder Füchse, wenn die Bestandsregulation dafür wissenschaftlich nicht trägt und konkrete Problemtiere durch die Wildhut ohnehin gezielt entnommen werden können?
Wir bitten Sie um eine Stellungnahme innerhalb von zwei Wochen. Dieser Brief sowie Ihre Antwort oder Ihr Schweigen werden auf wildbeimwild.com publiziert.
Mit freundlichen Grüssen
Wie es weitergeht
Antwortet die Sicherheitsdirektion innert Frist, veröffentlichen wir die Stellungnahme und kommentieren sie. Bleibt eine Antwort aus, halten wir auch das fest. Uri reiht sich damit in eine wachsende Reihe von Kantonen ein, die auf dieselbe Petition sehr unterschiedlich reagiert haben: Zug gab als einziger eine wissenschaftliche Studie in Auftrag, Glarus blieb nach einer knappen Antwort stumm, Basel-Landschaft widersprach sich über zwei Schreiben hinweg. Uri liefert nun ein viertes Muster: einen Textbaustein, der sich mit seinem eigenen Genf-Beispiel selbst entkräftet.
Die Frage, die Pascal Wolf in über zwölf Kantonen gestellt hat, bleibt dieselbe: Wenn kein Bundesgesetz die Kantone zur Fuchsjagd zwingt, auf welcher wissenschaftlichen Grundlage töten Hobby-Jäger in der Schweiz dann jedes Jahr rund 20’000 Füchse?
Schwedens Wolfsmodell scheitert vor Gericht – ein Warnsignal für Rösti und Regazzi
Ein Gerichtsurteil und Kritik aus Brüssel setzen Schweden unter Druck, den Referenzwert für einen günstigen Erhaltungszustand des Wolfs zu korrigieren. Damit wird die Lizenzjagd schwieriger. Für die Schweiz ist das brisant: Ständerat Fabio Regazzi propagiert ausgerechnet dieses Modell als Vorlage für eine Wolfsobergrenze und eine kontrollierte Hobby-Jagd.
Schweden sollte für die Schweiz kein Vorbild sein, sondern eine Warnung.
Das Land versucht seit Jahren, seine kleine und genetisch belastete Wolfspopulation mit politisch definierten Zielzahlen kleinzuhalten. Nun zeigen ein Gerichtsurteil und die Kritik der EU-Kommission: Wer Wölfe regelmässig töten lassen will, kann sich nicht einfach auf eine gewünschte Restzahl berufen. Der günstige Erhaltungszustand muss wissenschaftlich belegt sein.
Genau diese Erkenntnis trifft einen Schweizer Politiker, der Schweden ausdrücklich zum Modell erklärt hat: Mitte-Ständerat Fabio Regazzi aus dem Tessin. Er fordert für die Schweiz eine feste Obergrenze für Wölfe und will «überzählige» Tiere über eine kontrollierte Jagd entnehmen lassen. Seine Vorlage ist ausgerechnet Schweden – jenes Land, dessen Wolfsjagd jetzt wegen ungenügender rechtlicher und wissenschaftlicher Grundlagen immer schwieriger wird.
Schweden muss den Referenzwert korrigieren
Schweden hat seinen Referenzwert für den günstigen Erhaltungszustand des Wolfs nach Kritik der EU-Kommission von 170 auf 220 Tiere angehoben. Zuvor war der Wert von 300 auf 170 Wölfe gesenkt worden. Die Kommission bezweifelte, dass diese drastische Absenkung wissenschaftlich ausreichend begründet sei und den langfristigen Erhalt der Population sichere.
Der günstige Erhaltungszustand ist im europäischen Naturschutzrecht kein politischer Wunschwert. Er soll gewährleisten, dass eine Art langfristig lebensfähig bleibt, ihr Verbreitungsgebiet nicht zurückgeht und genügend geeigneter Lebensraum vorhanden ist. Eine Behörde kann den Wolf deshalb nicht allein aufgrund einer politisch gewünschten Restzahl als gesichert erklären.
Schweden zeigt damit den Unterschied zwischen fachlich begründetem Artenschutz und einer Politik der Bestandsminimierung. Entscheidend sind Populationsentwicklung, genetische Vielfalt, Vernetzung, natürliche und menschlich verursachte Mortalität sowie die Folgen zusätzlicher Abschüsse – nicht die Frage, wie viele Tiere politisch geduldet werden sollen.
Artenschutz
Politische Bestandsminimierung
Fragt, was eine Population langfristig braucht
Fragt, wie viele Tiere politisch geduldet werden sollen
Stützt sich auf Interessen, Konfliktbilder und Jagdquoten
Sieht Abschüsse als eng begrenzte Ausnahme
Macht Abschüsse zum Instrument der Bestandssteuerung
Eine solche Zahl ist kein Schutzkonzept. Sie ist eine politische Entscheidung über eine Restpopulation.
Gericht stoppt die Lizenzjagd
Die für den 2. Januar 2026 geplante Lizenzjagd auf bis zu 48 Wölfe in fünf schwedischen Regionen wurde bereits im Dezember 2025 durch Verwaltungsgerichte gestoppt. Im Januar 2026 bestätigte das Berufungsgericht in Sundsvall diese Linie für Västmanland. Es hielt fest, dass eine ausreichende wissenschaftliche Grundlage fehle, um die Lizenzjagd bei den vorgesehenen niedrigen Bestandswerten zu rechtfertigen.
Der Entscheid stellt einen zentralen Grundsatz klar: Nicht Umweltorganisationen müssen beweisen, dass eine Jagd schädlich sein könnte. Behörden, die Abschüsse bewilligen, müssen nachvollziehbar darlegen, dass der günstige Erhaltungszustand der Population dadurch nicht beeinträchtigt wird.
Von der Schadensabwehr zum Jagdangebot
Die schwedische Praxis zeigt noch etwas anderes: Sobald der Wolf als jagdlich verfügbare Verwaltungsgrösse behandelt wird, verschiebt sich der Fokus schnell von wirksamem Herdenschutz zu einem Jagdangebot.
Im südschwedischen Schonen bewilligte eine Behörde nach einem mutmasslich vom selben Wolf verursachten Angriff auf einen Schafbock und ein Pony eine Schutzjagd. Innerhalb von drei Stunden meldeten sich 53 Hobby-Jäger, um an der Tötung eines einzigen Wolfs teilnehmen zu können.
Das ist keine sachliche Antwort auf einen Konflikt. Der Herdenschutz hätte im Zentrum stehen müssen: sichere Zäune, Behirtung, Nachtpferche, rasche Unterstützung für Tierhaltende und eine gezielte Bewertung des konkreten Vorfalls. Stattdessen wurde die Schutzjagd zu einem begehrten Freizeitangebot.
Die Reaktion der Jägerschaft macht sichtbar, welche Dynamik eine Politik der Abschussfreigaben erzeugt. Ein einzelner Wolf wird nicht mehr primär als Tier in einem konkreten Konflikt betrachtet, sondern als seltene Jagdgelegenheit.
Auch die schwedische Jagdlobby arbeitet an einer Einschränkung öffentlicher Kontrolle. Die Präsidentin des Jagdverbands Jägarnas Riksförbund bezeichnete Personen, die sich über das Öffentlichkeitsprinzip Zugang zu Informationen über Hobby-Jäger und Tierhaltende verschaffen, in einem Leitartikel als «Tierrechtsterroristen». Die Richtung ist klar: Abschüsse sollen stattfinden, aber Daten zu Bewilligungen, Beteiligten und Konsequenzen sollen weniger gut überprüfbar sein.
Artenschutz ohne Transparenz ist keine Kontrolle. Es ist Verwaltung im Interesse jener, die von der Jagd profitieren.
Fabio Regazzi will diese Logik importieren
Fabio Regazzi vertritt in der Schweiz seit Jahren eine Linie, die beim Wolf nicht auf Einzelfallprüfung, Herdenschutz und strenge Beweislast setzt, sondern auf politisch festgelegte Obergrenzen und vereinfachte Entnahmen. Er ist Ständerat der Mitte im Tessin, Vizepräsident von JagdSchweiz, Präsident des Schweizerischen Gewerbeverbands und selbst Hobby-Jäger.
Schon 2022 stellte Regazzi den Schweizer Wolfsbestand dem schwedischen Modell gegenüber. Damals verwies er auf die Absicht der schwedischen Regierung, eine geschätzte Population von 460 Wölfen auf 170 bis maximal 270 Tiere zu reduzieren. Übertragen auf die Schweiz, so Regazzi, müssten Wolfsbestände seiner Auffassung nach auf 17 bis 27 Tiere begrenzt werden.
Dieser Vergleich ist fachlich und politisch problematisch.
Schweden ist fast elfmal so gross wie die Schweiz, besitzt aber keine riesige, genetisch gesicherte Wolfspopulation. Im Gegenteil: Die skandinavischen Wölfe sind isoliert, in ihrer genetischen Vielfalt geschwächt und von illegalen Tötungen bedroht. Dass Schweden trotz dieser Lage einen radikalen Bestandsabbau plant, ist kein Argument dafür, dieses Vorgehen zu übernehmen. Es ist der Grund, weshalb Gerichte und die EU-Kommission genauer hinsehen müssen.
Regazzi nimmt aus dem schwedischen Beispiel nur die Zahl mit: eine möglichst kleine Population. Was er ausblendet, sind die Voraussetzungen und Folgen:
Die Zielspanne von 170 bis 270 Wölfen ist rechtlich und biologisch umstritten.
Die Lizenzjagd auf bis zu 48 Wölfe wurde 2026 gerichtlich blockiert.
Die Behörden konnten den Schutz der Population nicht ausreichend nachweisen.
Die schwedisch-norwegische Wolfspopulation ist genetisch stark belastet.
Legale Jagd erhöht nicht automatisch die Akzeptanz des Wolfs.
Illegale Tötungen bleiben eine der grössten Gefahren für die Population.
Der zentrale Fehler seiner Argumentation ist einfach: Aus einer politischen Wunschzahl wird eine vermeintliche biologische Notwendigkeit gemacht.
Eine Obergrenze ist kein Artenschutz
Regazzis aktueller Vorstoss will einen Systemwechsel. In der Schweiz soll nur noch eine bestimmte Zahl Wölfe geduldet werden. Wird diese politisch festgelegte Grenze überschritten, sollen Tiere als «überzählig» gelten und entnommen werden können.
Das kehrt den Sinn des Artenschutzes um.
Bislang muss bei einem konkreten Eingriff grundsätzlich geprüft werden, ob ein Schaden vorliegt, ob Prävention möglich und zumutbar ist, ob es Alternativen gibt und ob eine Entnahme die Population nicht gefährdet. Eine pauschale Obergrenze ersetzt diese Prüfung durch Statistik: Nicht mehr das Verhalten eines bestimmten Wolfs oder Rudels wäre entscheidend, sondern die Frage, ob seine blosse Existenz über einer Zielzahl liegt.
Das ist besonders bedenklich, weil der Bundesrat Regazzis Motion zur Annahme empfiehlt. Laut Regazzi überraschte ihn diese Unterstützung selbst.
Damit droht eine Entwicklung, die Schweden bereits vorführt:
Eine politisch definierte Obergrenze wird eingeführt.
Aus der Obergrenze entstehen Abschussquoten.
Aus den Quoten entsteht ein Verwaltungsauftrag zur Bestandsreduktion.
Aus der Reduktion wird ein Jagdangebot.
Die wissenschaftliche Begründung bleibt lückenhaft.
Gerichte müssen eingreifen, weil die Artenschutzpflichten nicht erfüllt sind.
Die Schweiz sollte nicht warten, bis sie denselben Weg vor Gericht korrigieren lassen muss.
Die Schweiz steht international unter Beobachtung
Die schwedische Entwicklung ist auch für die Schweiz relevant: Die hiesige Wolfspolitik hat längst internationale Kritik ausgelöst. Am 28. November 2023 forderten 158 Umwelt- und Tierschutzorganisationen aus 37 Ländern Bundesrat Albert Rösti in einem offenen Brief auf, den damals vorgesehenen präventiven Abschuss von bis zu 70 Prozent der Schweizer Wolfspopulation zu stoppen.
Sie warnten vor Folgen nicht nur für die Schweizer Wölfe, sondern auch für die vernetzten Populationen der West- und Zentralalpen sowie des Jura. Besonders kritisiert wurden die möglichen Abschüsse ganzer Rudel und von Jungwölfen.
Auch Fachleute widersprachen dem Kurs. Die Vorsitzenden der IUCN SSC Canid Specialist Group bezeichneten den damaligen Wolfsmanagementplan als «unwissenschaftlich» und unvereinbar mit modernen Erkenntnissen des Grossraubtiermanagements. FERUS hielt fest, es gebe keinen Nachweis, dass Wolfsabschüsse Herden wirksam schützten; entscheidend seien präventive Herdenschutzmassnahmen.
Schweden zeigt nun, wohin eine Politik politisch festgelegter Restbestände führen kann: zu fragwürdigen Referenzwerten, Lizenzjagden und gerichtlichen Stopps, wenn der wissenschaftliche und rechtliche Nachweis für Eingriffe fehlt. Die Schweiz sollte deshalb nicht auf willkürliche Obergrenzen und Abschussquoten setzen, sondern Herdenschutz finanzieren, Konflikte transparent untersuchen und die Alpen- und Jurapopulation als zusammenhängendes Schutzgut behandeln.
Kritik an Rösti wächst
Die Kritik an Albert Rösti beschränkt sich nicht auf die Wolfspolitik. Auch im Bundeshaus wächst der Widerstand gegen seinen umwelt- und klimapolitischen Kurs. Die Grünen verlangen, ihm das UVEK zu entziehen; ihre Forderung nach einer dringlichen Debatte über Hitze und Trockenheit wird laut Blick von SP bis GLP unterstützt.
Diese Kritik betrifft nicht unmittelbar Wolfsabschüsse, verweist aber auf einen politischen Konflikt: Rösti wird vorgeworfen, ökologische Risiken zugunsten kurzfristiger Interessen zurückzustellen. In der Wolfspolitik zeigt sich dies nach Ansicht der Kritiker darin, dass Prävention, wissenschaftliche Begründungen, Populationsschutz und internationale Verpflichtungen hinter Abschussquoten und jagdpolitischen Forderungen zurücktreten.
Das Zusammenleben mit dem Wolf braucht eine ehrliche und wirksame Politik. Sie darf die Sorgen von Tierhaltenden nicht ignorieren. Nutztierrisse verursachen Leid und können für Betriebe einschneidend sein. Doch die Antwort muss dort ansetzen, wo Konflikte tatsächlich verhindert werden – nicht bei der populistischen Vorstellung, eine Wildtierart lasse sich mit einer willkürlichen Höchstzahl «beherrschbar» machen.
Notwendig sind:
Vollständig finanzierter, praxistauglicher Herdenschutz für alle betroffenen Betriebe.
Rasche und unabhängige Abklärung von Schäden und Ereignissen.
Gezielte, eng begrenzte Eingriffe bei nachweislich problematischen Einzelwölfen oder Rudeln.
Offenlegung aller Grundlagen, Abschussbewilligungen, genetischen Daten und Evaluierungen.
Schutz von genetischer Vernetzung und natürlichen Wanderkorridoren.
Eine klare Trennung zwischen fachlichem Wildtiermanagement und Freizeitjagd.
Schweden zeigt, wohin der andere Weg führt: zu einer Regierung, die den Rückbau einer geschützten Art plant; zu Jagdquoten statt Schutzstrategien; zu einer Hobby-Jägerschaft, die sich zu Dutzenden für die Tötung eines einzelnen Wolfs bewirbt; und schliesslich zu Gerichten, welche die Behörden an ihre eigene Beweislast erinnern müssen.
Schweden ist kein Vorbild
Fabio Regazzi will das schwedische Wolfsmodell für die Schweiz nutzbar machen. Doch gerade jetzt zerbricht die Erzählung vom erfolgreichen nordischen Vorbild. Der höhere Referenzwert für einen günstigen Erhaltungszustand und der gerichtliche Stopp der Lizenzjagd zeigen: Eine kleine Wolfspopulation lässt sich nicht beliebig herunterregulieren, nur weil Politik und Jagdlobby dies wünschen.
Die Lehre für die Schweiz ist nicht, die schwedischen Zielzahlen zu kopieren. Die Lehre lautet: Artenschutz ist keine Obergrenze. Wer Abschüsse fordert, muss beweisen, dass sie nötig, verhältnismässig und für die Population unschädlich sind. Solange dieser Nachweis fehlt, bleibt jede Forderung nach «überzähligen» Wölfen das, was sie ist: eine politische Lizenz zur Bestandsminimierung.