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Jagdgesetz

Bundesrat genehmigt revidierte Jagdverordnung

Das Schweizer Stimmvolk hatte im September gegen die revidierte Jagdverordnung und somit unter anderem auch gegen einen erleichterten Wolfabschuss gestimmt.

Redaktion Wild beim Wild · 30. Juni 2021

Der Bundesrat hat am 30. Juni 2021 die revidierte Jagdverordnung genehmigt und per 15. Juli 2021 in Kraft gesetzt.

Schnellerer Eingriff in Wolfsbestände

Damit erfüllt er zwei Motionen des Parlaments. Sie verlangten, dass nach der abgelehnten Revision des Jagdgesetzes durch die Stimmbevölkerung im September 2020 die Verordnung im Rahmen des geltenden Gesetzes anzupassen sei. Es wird den Kantonen nun erlaubt, rascher in Wolfsbestände einzugreifen.

Wolfsrudel dürfen gemäss der angepassten Jagdverordnung reguliert werden, nachdem 10 Schafe oder Ziegen gerissen worden sind. Bisher waren es 15 gerissene Tiere. Bei grossen Nutztieren wie Rindern, Pferden, Lamas und Alpakas ist die Schadenschwelle nun präzisiert: Zwei Risse reichen aus für einen Eingriff in ein Rudel.

Es ist schockierend, dass der Bundesrat das Töten von Wölfen erleichtert, obwohl genau diese Entscheidung erst im September am Volksnein scheiterte. Wir sind fassungslos, dass der Bundesrat die lebensverachtende Industrie über den Tier- und Naturschutz stellt.

Ilana Bollag, PETA Schweiz.

Mit der Verordnungsanpassung stärkt der Bundesrat auch den Herdenschutz. Neu unterstützt der Bund mehr Massnahmen, bspw. die elektrische Verstärkung von Weidezäunen zum Schutz vor Beutegreifern. Die angepasste Verordnung sieht keine präventive Regulierung von Wölfen vor. Die Kompetenz für Eingriffe in ein Rudel bleibt beim Bund.

Zwei Motionen verlangten Revision

Die Zahl der Wölfe und der Rudel in der Schweiz steigt kontinuierlich an. Ende Februar 2021 waren es rund 110 Wölfe, und es gab 11 Rudel. Die wachsende Verbreitung des Wolfes kann zu Konflikten zwischen Beutegreifern und der Nutztierhaltung führen, insbesondere im Berggebiet.

Dossier: Wolf in der Schweiz: Fakten, Politik und die Grenzen der Jagd

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Die Position der IG Wild beim Wild: Die IG Wild beim Wild lehnt die Hobby-Jagd ab. Unser Vorbild ist der Kanton Genf, der seit 1974 ohne Hobby-Jagd auskommt: ohne Jagdzeiten, ohne Jagdhunde, ohne Treibjagden, ohne Hochsitze, ohne die Tierquälerei und die Kriminalität, die anderswo zur Jagdsaison gehören. Was dort seit über fünfzig Jahren funktioniert, widerlegt jedes Positionspapier von JagdSchweiz. Ein Verband, der seine Politik auf Behauptungen stützt, die er in den eigenen Dokumenten widerlegt, ist keine Fachorganisation, sondern eine Fabrik für Fehlinformationen.

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