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Tierrechte

Wolf, Luchs und Biber sollen noch schneller geschossen werden

Der Ständerat lockert den Schutz mehrerer Tierarten. Doch auch Mitte-Links feiert einen Teilerfolg.

Redaktion Wild beim Wild — 6. Juni 2018

Der Ständerat lockert den Schutz mehrerer Tierarten. Doch auch Mitte-Links feiert einen Teilerfolg.

Der Wolfsbestand soll reguliert werden können – aber nur dann, wenn die Beutegreifer grossen Schaden anrichten. Der Ständerat ist bei einem zentralen Punkt im revidierten Jagdgesetz dem Bundesrat gefolgt. Dafür nimmt die kleine Kammer auch Biber und Luchse ins Visier.

Teilerfolg für die Linken

In der über viereinhalbstündigen Debatte gingen die Wogen hoch. Demnach sollen die Behörden künftig nicht nur einzelne Tiere geschützter Tierarten zum Abschuss freigeben, sondern die Dezimierung ganzer Bestände erlauben können. Dafür sollen aber Bedingungen verankert werden.

Diesem Vorschlag stimmte der Ständerat mit 25 zu 20 Stimmen zu. Mitte-Links errang damit einen wichtigen Teilerfolg. Die Kommissionsmehrheit wollte nämlich weiter gehen und auf strenge Bedingungen verzichten.

Biber und Luchse im Visier

Dafür ging der Ständerat in anderen Punkten weiter als die Regierung. So sollen auch Biber und Luchse künftig einfacher abgeschossen werden können. Die Entscheide fielen mit 27 zu 17 respektive 28 zu 16 Stimmen bei einer Enthaltung.

Beim Biber will der Ständerat ausserdem die Voraussetzungen dafür schaffen, dass sich der Bund an der Finanzierung von Schutzmassnahmen bei Infrastrukturen von öffentlichem Interesse und der Vergütung von Schäden beteiligen kann.

Mehr Kompetenzen für Kantone

Unterstützung fand mit 28 zu 14 Stimmen der bundesrätliche Vorschlag, dass die Kantone die Schonzeiten von jagdbaren Arten vorübergehend verkürzen dürfen, ohne dafür die Zustimmung des Bundes einholen zu müssen. Das Rebhuhn ist zum Beispiel neu nicht mehr als jagdbare Art aufgeführt, weil es in der Schweiz beinahe ausgestorben ist.

Referendumsdrohung platziert

Die Vorlage in der vorliegenden Form sei ein «reines Abschussgesetz», kritisierten linke Ständeräte. Selbst bürgerliche Politiker aus Jagdkantonen mahnten zur Vorsicht: «Wir dürfen nicht überschiessen», sagte Werner Luginbühl (BDP/BE). Geschehe dies, sei das Risiko gross, dass die Jagdgesetz-Revision an der Urne abgeschossen werde. Verschiedene Umwelt- und Tierschutzorganisationen haben am Montag schon mal vorsorglich mit dem Referendum gedroht. Mehr zum Tierschutzproblem der Hobby-Jagd und zu den Jagdmythen.

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