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Kriminalität & Jagd

Wildschweinkiller wird angeklagt

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass eine unbekannte Anzahl weiterer Wildschweine ebenfalls angefahren und verletzt wurde.

Redaktion Wild beim Wild — 27. Januar 2016

Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach hat gegen einen 55-jährigen Schweizer, der am 7. Oktober 2015 auf einem Feld bei Böttstein eine Bache und drei Frischlinge überfahren hatte, unter anderem Anklage wegen mehrfacher Tierquälerei erhoben.

Der Beschuldigte Valentin Stocker ist geständig. Nach einem Kontrollbesuch auf einem seiner Felder entdeckte der Beschuldigte am Abend des 7. Oktobers 2015 bei seiner Rückfahrt ins Dorf von der Strasse aus auf einem anderen Feld eine Rotte von rund 20 Wildschweinen. Der 55-jährige Bauer beschloss – so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft –, diese Tiere noch vor Ort mit seinem Geländefahrzeug unschädlich zu machen.

Überfahrene Wildschweine Böttstein

Konkret wirft die Staatsanwaltschaft dem Beschuldigten vor, die Wildschweine auf dem von der Strasse zugänglichen Feld gezielt mit seinem Geländewagen verfolgt zu haben. Während sich die meisten Tiere wohl retten konnten, verletzte der Beschuldigte mit seinem Fahrzeug drei Frischlinge so unmittelbar und schwer, dass sie auf der Stelle starben. Eine Bache erlitt ein gebrochenes Rückgrat, blieb die ganze Nacht verletzt auf dem Feld liegen und konnte erst am folgenden Morgen durch einen gezielten Schuss von ihren Verletzungen erlöst werden. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass eine unbekannte Anzahl weiterer Wildschweine ebenfalls angefahren und verletzt wurde.

Wildschwein-Killer Böttstein

Beschuldigter macht «Blackout» geltend

Im Verlaufe der Strafuntersuchung hat der Beschuldigte die Tat gestanden. Er gab an, der Anblick der vielen Wildschweine habe ihn wegen bereits mehrfach erlittener Schäden durch Wildschweine dermassen wütend gemacht, dass «ein Blackout» die Folge gewesen sei.

Die Anklage ist am Bezirksgericht Zurzach hängig. Die Staatsanwaltschaft wird ihre Anträge an der Hauptverhandlung bekanntgeben.

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