Wallis: Kuhkämpfe sind kein Verstoss gegen die Tierwürde
Die Walliser Justiz sieht in Ringkuhkämpfen keinen Verstoss gegen die Tierwürde. Die Tierschutzvereinigung zeigt sich empört.
Strafanzeige abgelehnt
Die traditionellen Walliser Ringkuhkämpfe verstossen in den Augen der Walliser Justiz nicht gegen die Tierwürde. Die Staatsanwaltschaft trat laut der Tierschutzvereinigung «Ecologie et Altruisme» nicht auf deren Strafanzeige ein, die diese im Oktober nach einem Ringkuhkampf in Martigny VS eingereicht hatte.
Die Tierschutzvereinigung zeigte sich empört und schockiert darüber, dass die Walliser Staatsanwaltschaft die Strafanzeige nicht weiter verfolgen will. Die Tierschützer sind der Ansicht, dass Kämpfe mit trächtigen Eringer Kühen zur Unterhaltung von Menschen eine Verletzung der Tierwürde darstellen. Damit liegt in ihren Augen ein Verstoss gegen das Bundesgesetz über den Tierschutz vor.
Staatsanwaltschaft sieht «natürliches Verhalten»
Die Walliser Staatsanwaltschaft sieht dies offenbar anders. Laut dem Staatsanwalt «stehen Dominanz und Kämpfe im Mittelpunkt des Sozialverhaltens der Tiere, die ihre hierarchische Position in der Herde zu definieren versuchen. Es handelt sich um ein natürliches Verhalten der Eringer Rasse sowie um eine starke Tradition der Schweiz».
Der Vorsitzende der Tierschutz-Organisation hält diese Argumentation nicht für stichhaltig: Nur weil die Kühe manchmal aus Rangordnungsgründen kämpfen würden, könnten sie nicht mit einem Lastwagen transportiert und zusammengepfercht werden, um die Menge zu unterhalten.
«Hätten wir alle Traditionen gewahrt, würden wir heute noch öffentliche Hinrichtungen sehen», reagiert der Kläger. Die Tierschutz-Organisation kritisiert auch, dass ein Beschwerderecht im Bereich des Tierschutzes in der Schweiz bislang fehlt. Sie hat daher eine Petition gestartet, in der sie das Bundesparlament auffordert, «diese gravierende Lücke» zu schliessen.
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