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UNO will Minderjährige vor der Gewalt des Stierkampfes schützen

Kinder und Jugendliche sollen in Spanien keine Stierkämpfe mehr besuchen können. Dies empfiehlt der UNO-Ausschuss für Kinderrechte. Die Aufforderung des höchsten internationalen Gremiums für die Rechte Minderjähriger beruht auf einem Bericht der Fondation Franz Weber. Mit Spanien hat die Empfehlung des UNO-Ausschusses für Kinderrechte nun auch das Herz- und Ursprungsland des Stierkampfs erreicht. Damit sind

Redaktion Wild beim Wild — 9. Februar 2018

Kinder und Jugendliche sollen in Spanien keine Stierkämpfe mehr besuchen können.

Dies empfiehlt der UNO-Ausschuss für Kinderrechte. Die Aufforderung des höchsten internationalen Gremiums für die Rechte Minderjähriger beruht auf einem Bericht der Fondation Franz Weber.

Sieben von acht Stierkampfländern aufgefordert

Mit Spanien hat die Empfehlung des UNO-Ausschusses für Kinderrechte nun auch das Herz- und Ursprungsland des Stierkampfs erreicht. Damit sind sieben der acht Länder, in denen die «Corrida» noch legal ist, durch die UNO dazu aufgefordert worden, Minderjährige vor der «schädigenden Wirkung der Stierkämpfe» zu schützen und ihre Teilnahme als Stierkämpfer oder Zuschauer zu verbieten. Der Ausschuss für Kinderrechte, der die Einhaltung der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen prüft, hat sich bei seinen Empfehlungen stets auf Berichte der Fondation Franz Weber (FFW) gestützt. Sie verfasste diese im Rahmen ihrer Kampagne «Kindheit ohne Gewalt».

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Klare Verurteilung durch den Ausschuss

So hat der Ausschuss am 8.2.2018 klar verurteilt, dass Spanien die passive und aktive Teilnahme von Kindern und Jugendlichen an Stierkämpfen noch immer zulässt. Die Kinderrechtskonvention umfasst unter anderem das Recht aller Minderjährigen auf körperliche und geistige Unversehrtheit. Gleichzeitig beinhaltet sie die Pflicht des Staates, den Schutz der besagten Rechte zu garantieren. Im Bereich des Stierkampfes verletzt Spanien diese Pflicht klar. Dies belegt die FFW in ihrem Bericht wissenschaftlich fundiert. Denn Kinder, die passiv oder aktiv an Stierkämpfen teilnehmen, sind eindeutig extremer Gewalt ausgesetzt.

Neben der Vorlage des Berichts, auf welchem die UNO-Empfehlung an Spanien beruht, nahm die Fondation Franz Weber im Juni 2017 an der vorbereitenden Sitzung zwischen dem Kinderrechtsausschuss und Nichtregierungsorganisationen im Bereich des Kinderschutzes teil. Der FFW-Bericht erregte insbesondere auch Aufsehen mit der Erkenntnis, dass Spanien mit der Zulassung zu Stierkämpfen Minderjährige nicht nur passiv extremer Gewalt aussetzt. Vielmehr existieren im iberischen Land auch über 58 Stierkampfschulen, die durch ihre Ausbildung die körperliche und geistige Unversehrtheit von Kindern und Jugendlichen gefährden.

Stierkämpfe für alle unter 18 verbieten

Am 22. Januar 2018 wurde Spanien anlässlich einer öffentlichen Sitzung des UNO-Ausschusses mit einer Delegation der spanischen Regierung in Genf wiederholt zu diesem Thema befragt. «Stierkampfveranstaltungen setzen Kinder extremer Gewalt aus», bestätigte Gehad Madi, Mitglied des Kinderrechtsausschusses, unmissverständlich: Deshalb seien diese Anlässe für alle unter 18 Jahre zu verbieten. Und zwar nicht nur für jugendliche Toreros, sondern auch für minderjährige Zuschauer, unterstrich Madi weiter: «Die Aufgabe unseres Komitees ist der Schutz von Kindern vor extremer Gewalt. Wir hoffen, dass Spanien die Teilnahme von Minderjährigen an Stierkämpfen nun verbietet.»

Die Reaktionen der spanischen Delegation vermochten den Ausschuss nicht zu überzeugen. Sie beschränkte sich auf die Ausflucht, es seien die autonomen Regionen, die teilweise ein Zulassungsalter von 14 Jahren für Stierkampfschulen festlegten. Letztlich ist es aber an der Nationalregierung, den Kinderschutz durchzusetzen. Deshalb empfiehlt der Kinderrechtsausschuss abschliessend eine Gesetzesänderung mit dem Verbot der Teilnahme von Minderjährigen an Stierkampfanlässen in ganz Spanien. «Die Gewährung des Kindeswohls, Hauptaufgabe der Konvention, überwiegt in diesem Fall klar gegenüber dem Recht auf Zugang zu Kultur», ergänzt Ana Mulá, Rechtsanwältin der FFW.

Mit ihrer Feststellung auch gegenüber Spanien, dass Stierkampfveranstaltungen Kinderrechte verletzen, bekräftigt die UNO ihre klare Haltung. Dies bringt alle acht Länder, in denen Stierkämpfe noch legal sind, unter zusätzlichen Druck. Um die Rechte ihrer Kinder zu gewähren, sind sie gefordert, nun endlich ihre Gesetze anzupassen, um Minderjährige vor der Gewalt der Stierkämpfe zu schützen. «Die UNO hat ein weiteres Zeichen gesetzt gegen diese grausame, anachronistische Tierquälerei», sagt Vera Weber, Präsidentin der Fondation Franz Weber. «Denn nicht nur Stiere und Pferde sind die Opfer der Stierkämpfe, sondern auch Kinder und Jugendliche. Und damit die gesamte Gesellschaft.»

Dies müsste eigentlich auch für die Hobby-Jagd gelten, empfiehlt die IG Wild beim Wild. Mehr zu Tierrechten und dem Tierschutzproblem der Hobby-Jagd.

Mehr zum Thema Hobby-Jagd: In unserem Dossier zur Jagd bündeln wir Faktenchecks, Analysen und Hintergrundberichte.

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