Sinnloses Töten: Nach Strafanzeige von PETA gegen Jagdausübungsberechtigte des Landkreises Traunstein wegen der Tötung von über 500 Dachsen im Zeitraum von 2019 bis 2021 lehnte die Staatsanwaltschaft Traunstein Ende Juli die Aufnahme von Ermittlungen ab.
Als Begründung gab die Strafverfolgungsbehörde an, dass konkrete fallbezogene Anhaltspunkte für rechtswidrige Tötungen nicht vorgetragen wurden. In der vergangenen Woche hat die Tierrechtsorganisation bei der Generalstaatsanwaltschaft München Beschwerde gegen die Entscheidung, keine Ermittlungen aufzunehmen, eingelegt und die Aufnahme eines Ermittlungsverfahrens beantragt. Angesichts der über 500 toten Dachse hat die Staatsanwaltschaft nach Auffassung von PETA zu prüfen, ob tatsächlich – wie von den Jägern behauptet – jeweils ein „vernünftiger Grund“ im Sinne des Tierschutzgesetzes vorlag. Dachse sind nicht dafür bekannt, nennenswerte Schäden zu verursachen oder eine Bedrohung für den Artenschutz oder Menschen darzustellen. Ein „vernünftiger Grund“ ist laut Paragraf 1 des Tierschutzgesetzes jedoch Voraussetzung für die Tötung eines Tieres.
Wir werten die in Lokalmedien wiedergegebene Begründung von Jägern des Landkreises, die Dachse hätten durch ihre Bauten größere Schäden verursacht, als Schutzbehauptung. Es ist kein Geheimnis, dass Dachse in Deutschland in der Regel aus Jagdlust und ‚Tradition‘ getötet werden. Daher ist die Staatsanwaltschaft nach unserer Auffassung in der Verantwortung, für jedes getötete Tier zu prüfen, ob wirklich ein ‚vernünftiger Grund‘ vorlag. Ein Dachsbau in der Landschaft kann keinesfalls als Rechtfertigung herhalten, zumal ihre langjährigen Behausungen in der Regel nicht auf Feldern angelegt werden, die regelmäßig umgepflügt werden, sondern bevorzugt im Wald.
Peter Höffken, Fachreferent bei PETA
Dachse dürfen nicht ohne „vernünftigen Grund“ erschossen werden
Laut dem nordrhein-westfälischen Landesverband des NABU werden Dachse „ausschließlich aus Tradition“ getötet. Eine aktuelle Publikation in der renommierten juristischen Fachzeitschrift „Natur und Recht“ beleuchtet die Jagd auf Dachse von der rechtlichen Seite. Obwohl Dachse im Jagdgesetz in der Liste der jagdbaren Arten aufgeführt sind, reicht dies dem Autor zufolge allein nicht als Grund für ihre Tötung aus. Es muss demnach auch ein „vernünftiger Grund“ im Sinne des Tierschutzgesetzes vorliegen, etwa ein beabsichtigter Verzehr des Tieres oder seine Erlösung in Folge einer schweren Verletzung. Hieran fehlt es bei der Jagd auf Dachse regelmäßig.
Dachse gehören zur Familie der Marder und leben als nachtaktive Tiere weitgehend verborgen in den Wäldern. Dort legen sie im Boden weitverzweigte Bauten an, die teils von vielen Familien über Jahrzehnte bewohnt werden. Ihre Nahrung besteht hauptsächlich aus Würmern, Insekten und teils auch Mäusen. Der Deutsche Jagdverband gibt die Anzahl der getöteten Dachse im Jagdjahr 2020/2021, die sogenannte Jahresstrecke, bundesweit mit insgesamt 86.745 Tieren an. Oft werden die Tiere in Fallen gefangen, teilweise werden sie aus ihren Bauten ausgegraben und dann erschossen.
2 Kommentare
Typisch für die nixnutzigen deutschen Behörden😝😝😝
500 Dachse wurden innerhalb von zwei Jahren von einem einzigen Hobbyjäger erlegt. Das gehört verboten!