Im Februar 2015 hat der Grosse Rat in Graubünden die Sonderjagdinitiative für ungültig erklärt.
Bei der Diskussion im Parlament waren diesem allerdings wichtige Informationen vorenthalten worden. Regierungsrat Mario Cavigelli (CVP) hatte nämlich nicht publik gemacht, dass das Bundesamt für Umwelt (BAFU) in Bern befand, die Initiative verstosse NICHT gegen übergeordnetes Recht.
Der Regierungsrat unterschlug dem Grossen Rat somit das Fazit des Bundesamts für Umwelt (BAFU), dass die Sonderjagdinitiative – die von 11’000 Personen unterschrieben wurde – gültig sei.
Die Sonderjagd ist ein Problem für die Bevölkerung in Graubünden, weil sie zu unsäglicher Barbarei und Tierquälerei führt. Diesbezüglich ist sogar noch eine zweite, rechtschaffenere Volksinitiative von Tierschützern unterwegs. Auch diese wird jedoch von den gleichen Kreisen aus dem Departement von Mario Cavigelli auf unsägliche Art und Weise sabotiert.
Regierungsrat Mario Cavigelli wusste seit 5. Januar 2015, aus einem Schreiben des BAFU , also vor der Behandlung der Initiative im Grossen Rat in der Februar-Session 2015, dass die Initiative nicht bundesrechtswidrig ist.
In einem E-Mail von Mario Cavigelli (welches der IG Wild beim Wild vorliegt) an das BAFU vom 19. Dezember 2014 steht zum Beispiel:
„Ich gehe davon aus, dass sich das BAFU nach sorgfältiger Prüfung der regierungsrätlichen Botschaft und der beiden entsprechenden Gutachten dem Standpunkt der Regierung anschliessen kann. Andernfalls muss vor der Beratung der Sonderjagdinitiative in der Februar-Session 2015 des kantonalen Parlaments ein Meinungsaustausch zwischen dem BAFU und dem Kanton Graubünden stattfinden. Zu verhindern ist insbesondere, dass BAFU und Kanton unterschiedliche Auffassungen über die Gültigkeit der Sonderjagdinitiative kommunizieren“.
Und genau dies hat der Regierungsrat Mario Cavigelli, von langer Hand geplant, dann auch nicht gemacht: Nämlich wahrheitsgetreu zu kommunizieren.
„Ich hätte das Schreiben der Kommission des Grossen Rates vorlegen sollen“, entschuldigte sich Cavigelli unter Druck in der Fragestunde des Parlamentes in der Dezembersession 2017 auf einen Vorstoss von SVP-Grossrat Jan Koch hin. Mario Cavigelli drohte eine peinliche Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK).
Im Grossen Rat sagte Cavigelli:
“Wir wissen einfach, es ist aus unserer Sicht klar, das Waldrecht und das eidgenössische Jagdrecht sind nicht einhaltbar mit der Initiative, und somit ist diese ungültig”.
Dies, obwohl ihm ein Schreiben von offizieller und höherer Stelle vorlag, die das Gegenteil sagte. Er hat nicht nur das ganze Parlament bewusst hinters Licht geführt.
Selbst die Mitglieder der vorberatenden Kommission waren über das Schreiben des Bundes in Unkenntnis gelassen worden, das Parlament erklärte die Initiative schliesslich für ungültig. Das Problem für Mario Cavigelli war, dass die Initianten jedoch nicht nachgaben und bis vors Bundesgericht zogen, wo die Initiative schliesslich für gültig erklärt wurde und das gravierende Fehlverhalten von Mario Cavigelli ans Tageslicht kam.
Hätte das BAFU im Sinne von Regierungsrat Mario Cavigelli und seines Amtsvorsteher entschieden, wäre dieser Bericht des BAFU vom 5.1.2015 bestimmt umgehend auch in allen Medien kommuniziert geworden und nicht einfach so in einer Schublade von Mario Cavigelli verschwunden. Genau dies musste Mario Cavigelli jedoch tun, weil er nicht wollte:
…dass BAFU und Kanton unterschiedliche Auffassungen über die Gültigkeit der Sonderjagdinitiative kommunizieren.
Mario Cavigelli selbst hat zur Klärung der Frage, ob die Initiative gültig ist, die höhere Instanz (BAFU) angefragt. Diese anschliessend zu verschweigen und nun unter Druck kleinzureden, geht nicht.
Das Fazit des Bundesamts für Umwelt (BAFU) war klar: Die Sonderjagdinitiative verstösst nicht offensichtlich gegen Bundesrecht. So steht es am Ende eines vierseitigen Schreibens, welches das BAFU an den Bündner Regierungsrat Mario Cavigelli geschickt hat, rund einen Monat bevor die Sonderjagdinitiative im Bündner Parlament behandelt wurde. Nur: Niemand wusste damals von der Existenz des Schreibens, weil es Cavigelli verheimlichte. In Unkenntnis dieses Schreibens erklärte der Grosse Rat die Sonderjagdinitiative für ungültig, worauf die Initianten das Bundesgericht anriefen.
Im Gegensatz zum privaten Bereich haben Mauscheleien beim Staat eine weitere Dimension: Das Vertrauen in den Staat leidet. Und dieses ist elementar für das Funktionieren von staatlichen Institutionen und letztlich der Demokratie. Fehlendes Vertrauen gefährdet entsprechend das Gemeinwesen.
Das Bundesgericht hat Anfang November 2017 zudem 5 : 0 entschieden, dass die erste Sonderjagdinitiative der Hobby-Jäger gültig ist und somit vors Volk kommen muss. Dagegen wehrte sich Cavigelli in gewohnt arroganter Hobby-Jäger-Mentalität auch erfolglos. Er betitelte die Bundesrichter in Lausanne anschliessend in einem Fernsehinterview praktisch als unqualifizierte “Beamtenstubenrichter”.
Ausserdem haben zwei Rechtsgutachten bereits darauf hingewiesen, dass die Sonderjagdinitiative nicht „offensichtlich“ zum Bundesrecht im Widerspruch steht.
Der Regierungsrat Mario Cavigelli hat dem Initiativkomitee, Steuerzahler usw. viel Ärger, Umtriebe und Kosten verursacht und die ganze Bevölkerung mutwillig getäuscht.
Aus diesem Grund hat die IG Wild beim Wild bei der zuständigen Staatsanwaltschaft in Chur eine Strafanzeige, unter anderem wegen Amtsmissbrauch und ungetreuer Amtsführung, platziert.