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Jagd

Illegale Vogelfallenjagd in Deutschland aufgedeckt

Polizei entdeckt in Stemwede eine riesige Anlage zum Fang geschützter Habichte. Das Komitee gegen den Vogelmord erstattete Anzeige.

Redaktion Wild beim Wild — 4. Februar 2024

Nach einem Hinweis von Vogelschützern haben Polizeibeamte in der Gemeinde Stemwede (Kreis Minden-Lübbecke, NRW) eine riesige Anlage für den Fang geschützter Habichte und anderer Greifvögel stillgelegt.

Massenfalle in Feldgehölz entdeckt

Wie der Bonner Verein «Komitee gegen den Vogelmord» mitteilt, handelte es sich dabei um eine sogenannte Leiter- oder Massenfalle, die in einem Feldgehölz unweit des Desteler Weges entdeckt wurde. Das rund fünf Kubikmeter grosse Fanggerät ähnelt einer Voliere und funktioniert nach dem Prinzip einer Reuse. Um Vögel in die Falle zu locken, hatten der oder die Täter ein totes Huhn sowie kiloweise Schlachtabfälle als Köder verwendet.

Wer die verbotene Anlage betrieben hat, ist nun Gegenstand der polizeilichen Ermittlungen. Nach Angaben des Komitees wurden vor Ort verschiedene Beweismittel sichergestellt, deren Auswertung konkrete Hinweise auf die Täter liefern kann. Fest steht: Wer Greifvögeln mit solchen Fallen nachstellt, begeht eine Straftat nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Komiteesprecher Axel Hirschfeld vermutet, dass in diesem Fall jagdliche Interessen das Motiv ein könnten. «Die Falle war fest im Boden verankert und stand dort schon seit einigen Jahren. In unmittelbarer Nähe befinden sich ein Hochsitz, eine frisch befüllte Fasanenfütterung und zwei aktive Fuchsfallen.»

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Bis zu fünf Jahre Gefängnis

Die illegale Verfolgung von Habichten, Bussarden und anderen gefiederten Beutegreifern ist in Deutschland eine Straftat, die gemäss Bundesnaturschutzgesetz mit hohen Geldstrafen und bis zu fünf Jahren Gefängnis geahndet werden kann. Als Täter treten neben Tauben- und Geflügelhaltern auch immer wieder Hobby-Jäger in Erscheinung, die Greifvögel als «Schädlinge» und Konkurrenten betrachten. «Wir hoffen, dass die Behörden alle Möglichkeiten ausschöpfen, damit die Verantwortlichen in diesem Fall überführt und bestraft werden können», so Hirschfeld. Wer Hinweise zu den Tätern geben kann, wird gebeten, sich mit der Polizeiwache in Lübbecke in Verbindung zu setzen.

Solche Fälle von Wildtierkriminalität zeigen, dass die Hobby-Jagd weit über das legale Mass hinaus Schäden an der Artenvielfalt verursacht.

Mehr zum Thema Hobby-Jagd: Im Dossier Wilderei und Jagdkriminalität in der Schweiz dokumentieren wir Fälle, Rechtsfragen und wiederkehrende Muster.

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