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Jagd

Hobby-Jäger in Attinghausen festgenommen

In Attinghausen wurden zwei Hobby-Jäger mit verbotenen Waffenteilen bei einer Verkehrskontrolle festgenommen. Die Kantonspolizei Uri ermittelt.

Redaktion Wild beim Wild — 19. September 2020

Am frühen Dienstagmorgen, 15. September 2020, kurz nach 00.30 Uhr, führte die Kantonspolizei Uri eine allgemeine Verkehrskontrolle durch, dabei wurde ein Personenwagen mit Urner Kontrollschildern in Attinghausen angehalten und kontrolliert.

Im Fahrzeug befanden sich zwei Männer, welche diverse Jagdutensilien und mehrere verbotene Bestandteile, die zum Gebrauch mit diesen Waffen kompatibel sind, mit sich führten. Aufgrund des Verdachts der Widerhandlung gegen das Waffengesetz und gegen das Jagdgesetz wurden die beiden Urner in Attinghausen vorübergehend festgenommen.

Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Uri führte die Kantonspolizei Uri anschliessend, mithilfe von Wildhütern, mehrere Hausdurchsuchungen durch. Dabei konnten mehrere Feuerwaffen und Waffenzubehör, Munition und Sprengstoff, ein mutmasslich illegal geschossener Wildtierschädel und dessen Wildfleisch fest- und sichergestellt werden.

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Die mutmasslichen Wilderer, zwei Schweizer Hobby-Jäger im Alter von 45 und 58 Jahren, sind im Besitz eines Jagdpatents. Die Beschuldigten wurden im Nachgang der Einvernahme aus der Polizeihaft entlassen.

Die Staatsanwaltschaft Uri hat eine Untersuchung wegen Widerhandlungen gegen die Jagdgesetzgebung und das Waffen-/Sprengstoffgesetz eingeleitet. Die Ermittlungen erfolgen durch die Kantonspolizei Uri.

Wilderei bezeichnet das unberechtigte Jagen und Fangen von Wildtieren.  Wilderer werden oder wurden historisch auch als Jagd- bzw. Wildfrevler, Wilddieb und Wildschütz bezeichnet. Es darf trotz aller verklärender Wildererromantik nicht verkannt werden, dass Wilderer oft auch Verbrecher waren, denen ein Menschenleben wenig bedeutete. Davon zeugen die vielen aktenkundigen Fälle von ermordeten Förstern und Jagdaufsehern.

In der Schweiz wird Wilderei unter Art. 17 (Vergehen: Haft- oder Geldstrafe) und Art. 18 (Übertretung: Geldbusse) im Schweizer Jagdgesetz behandelt.

Mehr zum Thema Hobby-Jagd: In unserem Dossier zur Jagd bündeln wir Faktenchecks, Analysen und Hintergrundberichte.

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