Hobby-Jäger (88) schiesst Katze nach Biss in Hinterkopf
Nachdem ihn die Katze seiner Tochter blutig gebissen hatte, griff er zum Jagdgewehr und erschoss das Tier. Jetzt stand der 88-Jährige vor Gericht.
Im September 2023 sass ein 88-jähriger Mann mit seinem spielenden Urenkel im Garten im Sarganserland.
Die achtjährige Katze seiner Tochter sprang auf seinen Schoss. Wie immer begann er, sie zu streicheln – doch sie biss ihm heftig in die Hand.
«Sie war immer ein liebes Tier, aber plötzlich biss sie mir in die linke Hand.» Das sagte der Angeklagte laut «20 Minuten» vor Gericht aus. Der Mann habe daraufhin stark geblutet und sich in ärztliche Behandlung begeben müssen.
Es sei das erste Mal gewesen, dass sich die Katze so verhalten habe. Der Mann fürchtete daraufhin um die Sicherheit seines Urenkels und entschloss sich zu einem drastischen Schritt: Der Hobby-Jäger holte seine Pistole aus dem Haus und schoss der Katze in den Hinterkopf. Der Schuss soll sofort tödlich gewesen sein.
Kritik des Amtes für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen trat als Privatkläger auf. Es warf dem 88-Jährigen vorsätzliche Tierquälerei, mehrfache Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz und Widerhandlung gegen das Waffengesetz vor.
Das Argument: Weder bei Haus- noch bei Nutztieren sei die Tötung durch einen Kopfschuss fachgerecht. Es könne passieren, dass «der Tod nicht sofort eintritt». Stattdessen hätte der Mann die Katze beim Tierarzt einschläfern lassen können.
Verteidigung fordert Freispruch
Der Verteidiger des 88-Jährigen plädierte auf Freispruch. «Die Katze war sofort tot, sie hat nicht gelitten», argumentierte er. Der Richter folgte dieser Darstellung und sprach den Mann frei.
Laut «20 Minuten» sagte er: «Man darf Tiere auch ohne Grund töten, das steht auch im Tierschutzgesetz. Er habe seinen sechs Monate alten Urenkel schützen wollen.
Abschliessend betonte der Richter: «Er ist Jäger, er hat die Katze mit einem sauberen Schuss ins Jenseits befördert. Das ist für mich nicht strafbar, deshalb habe ich ihn freigesprochen».
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