Auf der Jagd im kommenden Herbst und Winter darf gegenüber dem Vorjahr praktisch gleich viel Rotwild und Rehwild erlegt werden.
Der Regierungsrat hat die Jagdbetriebsvorschriften 2022 für den Kanton Nidwalden erlassen. Gegenüber der Vorsaison bleibt die Menge an Rotwild, die auf der Hoch-, Hege- und Regulationsjagd geschossen werden darf, praktisch unverändert. Total werden 23 Hirsche (Vorjahr: 21) sowie 60 Stück Kahlwild (65), also weibliches Rotwild und Kälber, zum Abschuss freigegeben. Damit der Muttertierschutz gewährleistet bleibt, muss das Kalb weiterhin vor dem Alttier erlegt werden. Die Rehjagd hat sich in den vergangenen Jahren bewährt und der Bestand ist stabil geblieben. Daher drängen sich keine Änderungen auf. Jagdberechtigte ohne Hochpatent dürfen ein erwachsenes Reh und ein Kitz erlegen, mit Hochjagdpatent werden den Jägerinnen und Jägern eine Rehgeiss oder zwei Kitze zugestanden.
Mit Freude haben der Regierungsrat und die Jagdkommission zur Kenntnis genommen, dass beim Gämswildbestand in Nidwalden ein leichter Anstieg festzustellen ist, nachdem die Population im ganzen Alpenbogen in den vergangenen Jahren rückläufig gewesen ist. «Dazu hat sicherlich auch die vor zwei Jahren eingeführte Limitierung der zu erlegenden Gämsen beigetragen», ist Justiz- und Sicherheitsdirektorin Karin Kayser-Frutschi überzeugt. Sie ergänzt: «Um diesen Trend zu stützen und auch in Zukunft eine nachhaltige Gämsjagd zu gewährleisten, wird an der Limitierung vorerst festgehalten.»
Wie im Vorjahr sind 60 Tiere zum Abschuss freigegeben, davon entfallen 16 auf Gämsböcke. Erneut kann pro Person nur eine Gämse geschossen werden. Die Hochjagd dauert vom 1. bis 22. September 2022, Gämsen dürfen ab dem 3. September erlegt werden. Die Niederjagd findet vom 15. Oktober bis 30. November statt (ausgenommen Reh: nur bis 4. November).