5. August 2026, 20:04

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Graubündens Justiz und Politik unter Druck: Muster von Vertuschung und Vetterliwirtschaft

Mehrere unabhängige Fälle zeigen strukturelle Probleme bei der Bündner Staatsanwaltschaft und den Gerichten.

Mehrere voneinander unabhängige Fälle der letzten Jahre haben in Graubünden Kritik an Staatsanwaltschaft, Gerichten und Regierung ausgelöst. Kritisiert werden lange Verfahren, eine Nähe zwischen Behörden und Beschuldigten sowie eine als mangelhaft empfundene Transparenz. Auch die Hobby-Jagd-kritische Berichterstattung von wildbeimwild.com ist von solchen Verfahren direkt betroffen.

Dieser Beitrag ordnet die einzelnen Fälle ein. Wir trennen dabei bewusst zwischen dem belegten Sachverhalt und unserer Bewertung als jagdkritische Redaktion. Ein wiederkehrendes Merkmal fällt dabei auf: In mehreren dieser Fälle war es eine übergeordnete Instanz, nicht zuletzt das Bundesgericht, die kantonale Entscheide korrigierte.

Strafbefehl gegen wildbeimwild.com

Der Sachverhalt. Im Februar 2024 stellte ein Bündner Hobby-Jäger Strafantrag gegen wildbeimwild.com wegen angeblicher Ehrverletzung. Anlass war ein Symbolbild, das er 9 Jahre zuvor selbst öffentlich publiziert hatte. Nach einer ersten Einvernahme im Mai 2024 in Roveredo ruhte das Verfahren über ein Jahr. Zu einer im Frühjahr 2025 angesetzten zweiten Einvernahme konnte die betroffene Person aus gesundheitlichen Gründen nicht reisen und belegte dies mit einem ärztlichen Zeugnis, das eine Weber-B-Fraktur bescheinigte. Am 3. Juli 2025 erliess Staatsanwalt Ursin Brunett dennoch einen Strafbefehl. Nach der Einsprache wurde die Person erneut zu einer Einvernahme nach Chur vorgeladen, obwohl sie ihre unfallbedingte Reiseunfähigkeit mehrfach mit ärztlichen Zeugnissen belegt hatte. Weil sie am Termin vom 18. September 2025 nicht erschien, wertete die Behörde dies, gestützt auf Artikel 355 der Strafprozessordnung, als Rückzug der Einsprache und erklärte den Strafbefehl für rechtskräftig. Die Person wurde zur Zahlung der Verfahrenskosten von 1’245 Franken verpflichtet.

Die Einordnung. Aus Sicht von wildbeimwild.com ist es stossend, dass die ärztlich belegte Reiseunfähigkeit im weiteren Verfahren keine Rolle spielte und in der Abschreibungsverfügung nicht erwähnt wird. So kam es zu einer Verurteilung, ohne dass die betroffene Person ihre Verhinderung je vor Gericht geltend machen konnte, obwohl die zugrunde liegende Publikation nach ihrer Darstellung längst verjährt war. Ob dieses Vorgehen rechtlich korrekt war, ist mehr als fragwürdig.

Auf eine vergleichbare Kritik stiess ein verwandter Fall, den das Rechercheportal Inside Justiz dokumentiert. Demnach verurteilte Ursin Brunett einen mutmasslichen Leserbriefschreiber zu über 10’000 Franken. Laut dem Bericht liess sich die von der St. Galler Cyberfahndung angeführte Handynummer gemäss Swisscom-Auskunft nicht mit der IP-Adresse des Kommentars in Verbindung bringen; verurteilt worden sei der Beschuldigte dennoch. Diese Darstellung stammt von Inside Justiz; das Urteil selbst liegt bei wildbeimwild.com nicht vor.

Ein Verfahren gegen einen ehemaligen Verwaltungsrichter

Der Sachverhalt. Ein ehemaliger Verwaltungsrichter aus Chur wurde erstinstanzlich wegen Vergewaltigung, sexueller Belästigung und Drohung zu 23 Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt, deutlich unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Voruntersuchung leitete gemäss Medienberichten Staatsanwältin Corina Collenberg, die mit dem Beschuldigten per Du gewesen sein soll; dessen Ex-Partnerin arbeitete demnach bei derselben Behörde. Berichtet wurde zudem, dass forensische Untersuchungen unterblieben und Auskunftspersonen erst rund zwei Jahre nach der Tat befragt worden seien. Am Obergericht bestand der Spruchkörper für die Berufungsverhandlung teilweise aus früheren Kollegen des Beschuldigten, und die Öffentlichkeit wurde von der Verhandlung ausgeschlossen.

Die Einordnung. Nach der Strafprozessordnung muss ein Ausschluss der Öffentlichkeit verhältnismässig und einzelfallbezogen begründet sein. Aus Sicht von wildbeimwild.com wirft die Kombination aus persönlicher Nähe in der Voruntersuchung, spät angesetzten Befragungen und einem teils aus früheren Kollegen zusammengesetzten Spruchkörper Fragen zur institutionellen Distanz auf. Kritisch bewerten wir auch, dass die Staatsanwaltschaft ihre eigene Berufung nachträglich in eine Anschlussberufung umwandelte und sich damit vom Verhalten des Beschuldigten abhängig machte. Es handelt sich dabei um unsere Wertung des öffentlich berichteten Verfahrensverlaufs, nicht um den Vorwurf einer strafbaren Handlung gegenüber den beteiligten Amtspersonen.

Verantwortung an der Spitze

Der Sachverhalt. Für beide vorgenannten Verfahren liegt die oberste Verantwortung bei Claudio Riedi, seit 2016 Erster Staatsanwalt des Kantons Graubünden. Ihm unterstehen sowohl Ursin Brunett als auch Corina Collenberg. Als Erster Staatsanwalt legt Riedi die Leitlinien der Strafverfolgung fest. Im Ehrverletzungsverfahren gegen wildbeimwild.com zeichneten drei Staatsanwälte: Erster Staatsanwalt Claudio Riedi, Leitender Staatsanwalt Maurus Eckert sowie der fallführende Ursin Brunett.

Die Einordnung. Unabhängig davon, wer den einzelnen Fall bearbeitet, trägt die Behördenleitung die strukturelle Verantwortung dafür, wie mit heiklen Verfahren umgegangen wird. Dass für ein Verfahren, das aus Sicht der Redaktion wegen Verjährung früh hätte eingestellt werden können, gleich drei Staatsanwälte zeichneten, werten wir als bemerkenswerten personellen Aufwand. Dass die Behörde bei Hobby-Jagd-Themen zurückhaltend agiere, ist aus Sicht von wildbeimwild.com kein neuer Eindruck: Bereits 2018 teilte die Staatsanwaltschaft der IG Wild beim Wild mit, sie sehe keinen Handlungsbedarf, obwohl aus Sicht der Anzeigenden gravierende Fehlleistungen im Amt für Jagd und Fischerei im Raum standen. Diese Zurückhaltung haben wir im Beitrag «Staatsanwaltschaft Graubünden kuscht» dokumentiert.

Eine Behörde, die selten von sich aus informiert

Der Sachverhalt. Nach den Erfahrungen von wildbeimwild.com informiert die Staatsanwaltschaft Graubünden Anzeigende von sich aus kaum, weder über den Eingang einer Strafanzeige noch über deren Ausgang. Im Ehrverletzungsverfahren gegen die eigene Person blieb ein umgehendes Schreiben mit dem Hinweis auf die gesundheitlich bedingte Reiseunfähigkeit ohne Eingangsbestätigung; am Tag der Vorladung konnte das Sekretariat telefonisch nicht bestätigen, ob das Schreiben eingegangen war, und erst nach einem persönlichen Anruf des Staatsanwalts kam einen Tag später die schriftliche Bestätigung. In einem anderen Fall teilte die Staatsanwaltschaft der IG Wild beim Wild am 27. August 2025 mit, dass sie deren Anzeige gegen einen Bündner Hobby-Jäger nicht an die Hand nehme, ohne die begründete Nichtanhandnahmeverfügung zuzustellen. wildbeimwild.com rügte darin eine Verletzung des rechtlichen Gehörs nach Artikel 29 Absatz 2 der Bundesverfassung. Diese Rüge blieb ohne Erfolg: Die blosse Mitteilung an den Anzeigeerstatter, ohne Zustellung der begründeten Verfügung, gilt als gesetzeskonform. Als das Obergericht Graubünden am 20. November 2025 angerufen wurde, trat es auf die Beschwerde nicht ein, weil ein blosser Anzeigeerstatter nicht beschwerdelegitimiert sei.

Die Einordnung. Rechtlich mag die knappe Mitteilung an Anzeigende zulässig sein. Aus Sicht von wildbeimwild.com führt sie aber dazu, dass eine anzeigende Organisation die Gründe einer Nichtanhandnahme faktisch nicht erfährt und sie kaum wirksam anfechten kann. Was andere Kantone als selbstverständlichen Teil ihrer Verfahrenskommunikation handhaben, wird so zur Bringschuld der Anzeigenden. Bezeichnend ist für uns eine Episode, die wildbeimwild.com selbst erlebte: Auf die Bitte um Zustellung eines Entscheids beschied der Erste Staatsanwalt Claudio Riedi am Telefon sinngemäss, man lege die Entscheide nicht jedermann einfach so auf den Fax, und dies gegenüber der Partei, die das Verfahren mit ihrer Anzeige überhaupt erst ausgelöst hatte. Auffällig ist das Zweierlei-Mass: Dasselbe Erlegerbild, dessen Veröffentlichung durch den Hobby-Jäger die Behörde nicht einer Untersuchung für würdig befand, führte in kritischem Kontext, verwendet von wildbeimwild.com, zu einem Strafverfahren gegen die anzeigende Person. Wie konsequent anderswo verfolgt wird, illustriert eine Reihe von Fällen ausserhalb Graubündens, die wir im Beitrag «Schweizer Hobby-Jäger beschäftigen Justiz» dokumentiert haben; die Einzelheiten zur Nichtanhandnahme schildern wir im Beitrag «Wenn Jagdbilder zum blinden Fleck der Justiz in Graubünden werden».

Das Baukartell: Politik, Gewerbe und Hobby-Jagd

Der Sachverhalt. Im grössten Preisabsprache-Skandal der jüngeren Schweizer Baugeschichte büsste die Wettbewerbskommission sieben Firmen mit rund 7,5 Millionen Franken, nachdem Bauunternehmen im Unterengadin über Jahre zahlreiche Ausschreibungen im Hoch- und Tiefbau abgesprochen hatten. In den Zusammenhang gerieten auch zwei damalige BDP-Politiker und Hobby-Jäger: Andreas Felix, Geschäftsführer des Bündner Baumeisterverbands, trat nach den Vorwürfen als Parteipräsident und Regierungsratskandidat zurück; Jon Domenic Parolini soll als früherer Gemeindepräsident von Scuol nach Medienberichten von den Absprachen gewusst haben. Der Whistleblower Adam Quadroni wurde nach eigener Darstellung von den kantonalen Stellen zunächst nicht gehört; aufgearbeitet wurde der Fall massgeblich durch die Wettbewerbskommission in Bern.

Die Einordnung. Für wildbeimwild.com zeigt der Fall, wie eng Behörden, Baugewerbe, Politik und Hobby-Jagd im selben Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement verflochten sein können, in dessen Zuständigkeit auch das Jagdwesen fällt. Die Parallelen haben wir im Beitrag «Graubünden: Hobby-Jäger im Baukartell Sumpf» dargelegt.

Die Akte Cavigelli: Politik als Teil des Musters

Der Sachverhalt. Als 2013 die Volksinitiative zur Abschaffung der Sonderjagd mit über 10’000 Unterschriften eingereicht wurde, legte der damalige Regierungsrat und Baudirektor Mario Cavigelli (Mitte) dem Grossen Rat zunächst nicht ein Schreiben des Bundesamts für Umwelt (BAFU) vor, in dem das Amt die Initiative als bundesrechtskonform beurteilt hatte. Erst in der Parlamentsdebatte räumte er ein, das Schreiben hätte vorgelegt werden müssen. Die IG Wild beim Wild reichte Strafanzeige ein; die Initianten mussten den Fall auf eigene Kosten bis vor das Bundesgericht tragen, ehe abgestimmt werden konnte. Cavigelli stand demselben Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement vor, in dessen Zuständigkeit auch Jagd und Fischerei fielen.

Die Einordnung. Aus Sicht von wildbeimwild.com steht dieser Vorgang beispielhaft für einen Umgang mit dem Parlament, den wir als intransparent bewerten. Die Hintergründe schildern wir im Beitrag «Mario Cavigelli soll für seine Lügen haften» und in der «Akte Mario Cavigelli: Politiker und Nutzniesser».

Wie steinig der Rechtsweg gegen die Bündner Behörden sein kann, zeigt die zweite kantonale Volksinitiative des Vereins Wildtierschutz Schweiz, «Für eine naturverträgliche und ethische Jagd». Vor dem Bündner Verwaltungsgericht errang der Verein 2018 einen Teilsieg: Das Gericht beurteilte den Schutz der Muttertiere und die generelle Winterruhe für das Rotwild als zulässig, verwarf aber die Forderung nach paritätischer Besetzung des Amtes für Jagd und Fischerei. Diesen Punkt zog der Verein weiter, wie wir im Beitrag «Verein Wildtierschutz Schweiz erringt vor Gericht Teilsieg» dokumentierten. Vor dem Bundesgericht bekam der Verein dann Recht: Die Forderung nach paritätischer Vertretung von Tierschützern, Hobby-Jägern und Nichtjägern verstösst nicht gegen übergeordnetes Recht. Es war, wie wir damals festhielten, «die zweite Instanz, welche die Bündner Politik im Kontext der Jagdinitiative korrigiert».

Ein Justizfall um eine Villa in Samedan

Der Sachverhalt. Über einen weiteren Fall berichtete kürzlich der «Blick»: Ein Arzt verlor beim Kauf eines Hauses in Samedan 1,3 Millionen Franken, weil eine Gemeinde eine Erstwohnungspflicht jahrelang nicht ins Grundbuch eingetragen hatte. Ein Notar, der zugleich Gemeindepräsident war, soll davon gewusst haben. Zwei Strafrechtsprofessoren bejahten laut dem Bericht in Privatgutachten den Tatbestand des Betrugs. Die zuständige Behörde liess den Fall nach dieser Darstellung liegen, bis Verjährung eintrat; ein Rechtsgutachten der Universität Zürich kam später zum Schluss, ein ermittelnder Staatsanwalt habe sich durch Untätigkeit der Begünstigung schuldig gemacht. Erst das Bundesgericht zwang die Behörden nach dem Bericht wiederholt zum Handeln.

Die Einordnung. Die genannten Bewertungen stammen aus den zitierten Gutachten und der Berichterstattung des «Blick»; die Verfahrensakten liegen wildbeimwild.com nicht vor. Für uns fügt sich der Fall dennoch in ein Bild, in dem kantonale Stellen erst auf Druck einer höheren Instanz tätig werden.

Die Aufsicht durch die Justizkommission

Der Sachverhalt. Die Aufsicht über Bündner Richter und Staatsanwälte liegt bei der kantonalen Justizkommission. Ihre Entscheide werden kaum öffentlich kommuniziert.

Die Einordnung. In politischen Kreisen wird die Kommission deshalb kritisch als «dunkle Kammer» bezeichnet. Aus Sicht von wildbeimwild.com trägt diese geringe Öffentlichkeit dazu bei, dass Kritik an einzelnen Verfahren schwer überprüfbar bleibt. Wir geben diese Einschätzung als Wertung wieder; sie beruht auf der öffentlichen Debatte, nicht auf einem Nachweis konkreter Verfehlungen der Kommission.

Ein wiederkehrendes Muster

Die geschilderten Fälle unterscheiden sich inhaltlich stark: ein Ehrverletzungsverfahren gegen ein Tierschutzmedium, ein Strafverfahren gegen einen ehemaligen Verwaltungsrichter, ein Millionenschaden im Zusammenhang mit einem Notariat, ein Baukartell und eine dem Parlament zunächst vorenthaltene BAFU-Einschätzung. Was sie aus Sicht von wildbeimwild.com verbindet, ist die Kritik an denselben Strukturen: lange Verfahren, eine als gering empfundene Transparenz und eine personelle Nähe zwischen Behörden und Betroffenen.

Auffällig ist zudem ein zweites Merkmal: In mehreren Fällen war es eine übergeordnete Instanz, die kantonale Entscheide korrigierte, sei es das Bundesgericht bei der Jagdinitiative und beim Villen-Fall, die Wettbewerbskommission beim Baukartell oder das BAFU bei der Sonderjagd. Dieses Wiederholungsmuster deutet auf eine Selbstherrlichkeit der kantonalen Amtspersonen hin, die erst durch höhere Instanzen ausgebremst wird.

wildbeimwild.com wird die Entwicklungen in Graubünden weiterhin kritisch begleiten, insbesondere dort, wo sie den Umgang von Justiz und Politik mit der Hobby-Jagd betreffen.

Mehr zum Thema im Dossier «Graubündens Justiz im Zwielicht» sowie im Dossier «Kritik und Fakten zur Hobby-Jagd».

Gefährdete Igel: Wie Sie in einer Hitzewelle helfen können

Der diesjährige Sommer war auch in Teilen Europas eine Trockenperiode mit wenig Regen – und nach mehreren Hitzewellen liegen die Temperaturen in vielen Ländern weiterhin bei über 25 Grad.

Der August wird voraussichtlich ein heisser Monat, und während wir das Wetter geniessen, kann es für Wildtiere unangenehm und in einigen Fällen sogar gefährlich sein.

Ein Tier, das besonders gefährdet ist, ist der beliebte Igel. Die Zahl der Igel ist stark rückläufig, mit einem Rückgang von bis zu 75 % in manchen Ländern in den letzten 20 Jahren, und sie gelten nun als gefährdet.

Obwohl unsere Gärten für den Kampf gegen den weiteren Rückgang der Igelpopulation von entscheidender Bedeutung sind, können bestimmte Elemente unserer Sommergärten für die Tiere tatsächlich gefährlich sein.

Unsere Gärten können zwar ein echter Zufluchtsort für Igel sein, aber bestimmte Elemente können zu dieser Jahreszeit eine Gefahr darstellen.

Teiche, Planschbecken und sogar Abflüsse können für Igel ernsthafte Verletzungen oder sogar den Tod bedeuten. Daher ist es unerlässlich, dass diese Bereiche ausreichend gesichert werden. Einfache Massnahmen in Ihrem Garten können jegliches Risiko beseitigen und sogar wichtige Elemente bieten, um unsere Wildtiere in der Hitze gesund zu halten.

Wenn Sie Bedenken haben, wie Sie Igel – und Wildtiere im Allgemeinen – in Ihrem Sommergarten schützen können, bitten Sie einen örtlichen Gärtner, sich Ihre Aussenanlagen anzusehen und Empfehlungen auszusprechen. Die meisten Massnahmen sind leicht umzusetzen und werden für die Igel in Ihrer Umgebung einen grossen Unterschied machen.

Während der Sommerhitzeperioden ist es wichtig, sich daran zu erinnern, dass Igel nicht nur selbst mit den hohen Temperaturen zu kämpfen haben – viele kümmern sich auch um kleine Babys. Es kann einen grossen Unterschied machen, flache Wasserschalen aufzustellen und vor der Gartenarbeit langes Gras oder unter Sträuchern zu überprüfen, damit Sie nicht versehentlich ein Nest stören. Eine kleine Geste der Freundlichkeit kann eine ganze Familie von Igeln retten.

Machen Sie Ihre Teiche und Planschbecken sicher

Bei Hitze suchen Wildtiere, darunter auch Igel, nach Wasserquellen. Ein Teich oder ein Planschbecken können sehr verlockend sein – aber Igel könnten darin gefangen werden oder sogar ertrinken. Um dies zu verhindern, decken Sie Ihre Becken nach Möglichkeit ab oder bauen Sie eine Rampe, über die die Tiere aus der Gefahr herausklettern können. Diese Rampen können verschiedene Formen haben, von Maschendraht über Baumstämme bis hin zu kleinen Steinhaufen. Überprüfen Sie Ihren Pool oder Teich mehrmals täglich, um sicherzustellen, dass kein Tier hineingefallen ist.

Bieten Sie Schutz

Schutz vor Sonnenstrahlen ist für Igel unerlässlich. Wenn Sie ein Igelhaus haben, stellen Sie es an einen schattigen Ort, z. B. unter einen Baum oder eine Hecke. Ansonsten kann ein Stapel Holzstämme oder Laub einen Igel hervorragend vor der Hitze schützen. Vermeiden Sie es, Unterkünfte auf Oberflächen aufzustellen, die heiss werden können, wie z. B. Kunstrasen, da dies die Füsse des Tieres verbrennen und mehr Schaden als Nutzen verursachen könnte.

Achten Sie auf Babys

Jetzt ist die Zeit, in der Sie vielleicht ein Igelbaby sehen können. Wenn ja, beobachten Sie es aus der Ferne. Keine Panik, wenn es allein ist, Igelbabys sind in der Regel unabhängig von Erwachsenen und müssen nicht immer gerettet werden. Greifen Sie nur ein, wenn sie offensichtlich verletzt sind, sich in offensichtlicher Gefahr befinden, mit geschlossenen Augen quieken oder kleiner als ein Apfel erscheinen. Wenn ein Eingreifen notwendig erscheint, bringen Sie das Igelbaby zu einer Wildtierauffangstation oder einem Tierarzt. Die Hitzewelle erschwert es Igeln und Igelbabys, Nahrung und Wasser zu finden. Daher ist es eine gute Idee, ihnen zu helfen, sich zu ernähren. Seien Sie jedoch vorsichtig, was Sie ihnen geben. Es wird empfohlen, sie mit Dosenfutter für Hunde oder Katzen oder mit speziellem Igel-Futter zu füttern. Geben Sie ihnen kein Trockenfutter, da sie es nicht fressen können, und keine Milch, da sie davon Durchfall bekommen können. Eine flache Wasserschale, in der sie nicht ertrinken können, ist ebenfalls eine gute Idee.

Lassen Sie einige Bereiche wild wachsen

Wilde Bereiche in Ihrem Garten bieten eine natürliche Nahrungsquelle und Schutz vor der Hitze. Das kann eine kleine Ecke oder ein Streifen Ihres Gartens sein, oder auch ein grösserer Bereich, den Sie einfach wachsen lassen. Wenn Sie Brennnesseln und anderes Unkraut wachsen lassen, bieten Sie Ihren Igeln während der wärmeren Monate Schutz.

Überprüfen Sie Ihren Kompost

Igel suchen möglicherweise Schutz vor der Hitze in Ihrem Komposthaufen. Überprüfen Sie ihn daher sorgfältig, bevor Sie ihn umgraben oder ausheben. Viele Rettungszentren berichten von zahlreichen Verletzungen bei Igeln, die durch Heugabeln oder Spaten verursacht wurden. Gehen Sie daher vorsichtig vor und wenden Sie den Kompost langsam, bevor Sie ihn umgraben.

Stellen Sie Wasser und Futter bereit

Es ist wichtig, eine kleine Schüssel oder Untertasse mit Wasser für Kleintiere bereitzustellen, damit Igel ausreichend Flüssigkeit zu sich nehmen und nicht an gefährlichen Orten nach Wasser suchen. Stellen Sie die Schüssel an einen ruhigen und schattigen Ort. Ein gesunder Igel sollte täglich etwa zwei Esslöffel Wasser trinken, daher reicht es aus, alle paar Tage eine kleine Schüssel mit Wasser aufzustellen. Nasses Katzenfutter ist zu dieser Jahreszeit eine gute Wahl, da es sowohl Flüssigkeit als auch Nahrung liefert.

Abflüsse abdecken

Unabgedeckte Abflüsse können für Igel eine Gefahr darstellen – insbesondere bei Hitze. Igel suchen bei Hitze möglicherweise Abflüsse als Wasserquelle auf und bleiben dann darin stecken. Es ist wichtig, Ihre Abflüsse nach Möglichkeit abzudecken, um die Sicherheit unserer Igel zu gewährleisten. Decken Sie sie mit einer speziellen „Schachtabdeckung“ für Abflüsse ab oder verwenden Sie vorübergehend einen mit Wasser gefüllten Beutel. Wenn Sie vorhaben, Ihren Abfluss dauerhaft zu überbauen, benötigen Sie möglicherweise eine Genehmigung Ihrer örtlichen Behörde.

Ausführliche Informationen zu dieser Kampagne zur Sensibilisierung für Igel finden Sie auf Englisch unter https://www.mybuilder.com/blog/help-for-hedgehogs.

Sommer 2026: Pro Igel Schweiz schlägt Alarm

Ein Jahr nach diesen Empfehlungen hat sich die Lage weiter zugespitzt. Am 5. Januar 2026 wählte Pro Natura den Braunbrustigel zum «Tier des Jahres 2026» – nicht, weil es ihm gut geht, sondern weil er Hilfe braucht. In der Schweiz gilt der Igel seit 2022 auf der Roten Liste als «potenziell gefährdet», 2024 stufte ihn auch die Weltnaturschutzunion IUCN als bedroht ein. Innerhalb von zehn Jahren ging die Zahl der westeuropäischen Igel je nach Land um 16 bis 33 Prozent zurück.

Im Juli 2026 schlug der Verein pro Igel Schweiz wegen der anhaltenden Hitze und Trockenheit Alarm: Zahlreiche Igelstationen meldeten aussergewöhnlich viele verwaiste Jungtiere und geschwächte Muttertiere. Vermehrt würden stark geschwächte, dehydrierte oder halb verhungerte Igel eingeliefert, und der Verein geht davon aus, dass viele Tiere unbemerkt sterben. Der Grund: Bei Hitze und Trockenheit fehlt es den Igeln an Insekten als Nahrung. Der Verein appelliert an die Bevölkerung, eine flache Schale mit frischem Wasser an einem schattigen Ort bereitzustellen und geschwächte oder säugende Tiere ausnahmsweise auch zuzufüttern. Genau die Massnahmen, die dieser Beitrag beschreibt, sind damit aktueller denn je.

Wasserknappheit in der Schweiz: Warum Flüsse nicht aufbereitet werden wie auf Kreuzfahrtschiffen

Wasser liesse sich technisch aufbereiten wie auf Kreuzfahrtschiffen, in der Schweiz bleibt diese Option bislang ungenutzt.

Schon seit Mai gilt im Tessin in bestimmten Regionen ein striktes Verbot fürs Pflanzengiessen, Autowaschen oder Poolbefüllen.

Doch das Problem beschränkt sich längst nicht mehr auf die Alpensüdseite. Von den leeren Stauseen im Wallis über sinkende Grundwasserspiegel im Mittelland bis zu versiegenden Quellen in Graubünden kämpft die ganze Schweiz mit Wasserknappheit. Gleichzeitig führen Flüsse und Bäche, etwa der Brenno im Bleniotal, noch spürbar Wasser, das ungenutzt an durstigen Gemeinden vorbeifliesst. Die naheliegende Frage: Warum wird dieses Wasser nicht dezentral aufbereitet, um Engpässe zu überbrücken? Die Antwort liegt weniger an fehlender Technik als an Infrastruktur, Kosten und politischen Prioritäten, die sich angesichts des Klimawandels ändern müssten.

Die Fakten zur aktuellen Wasserkrise

Im Tessin spricht die Associazione Acquedotti Ticinesi (AAT) von einer Notlage: Seit Herbst 2025 besteht im Kanton ein massives Niederschlagsdefizit. Die Wasserreserven liegen in zahlreichen Gemeinden auf historischen Tiefstständen, der Tagesdurchschnittsverbrauch pro Einwohner erreicht stellenweise bis zu 500 Liter. Das Muster ist landesweit ähnlich: Der Frühling 2026 gehörte im gesamtschweizerischen Mittel zu den trockensten seit Messbeginn 1864, mit spürbaren Folgen von der Genferseeregion bis nach Graubünden.

Auch die Schweizer Stauseen, die für die Stromproduktion zentral sind, stehen schlecht da: Mit einem Füllstand von rund 46 Prozent sind sie so leer wie seit 20 Jahren nicht mehr, 16,4 Prozentpunkte unter dem langjährigen Durchschnitt. Kurzfristig hilft ausgerechnet die Hitze, weil verstärkte Gletscherschmelze zusätzliches Wasser liefert. Langfristig kehrt sich dieser Effekt jedoch um: Gletscherforscher warnen, dass bei vergleichbaren Hitzewellen in zehn bis dreissig Jahren deutlich weniger Schmelzwasser zur Verfügung stehen wird, mit Folgen für praktisch alle grossen Schweizer Flüsse wie Aare, Rhone und Rhein.

Zusätzliche Notschlachtungen durch Wasser- und Futtermangel

Die anhaltende Dürre und Hitze haben Weiden im Mittelland und in den Bergen austrocknen lassen, Bauern geht das Futter aus, auf den Alpen versiegt vielerorts das Trinkwasser für die Herden. Die Folge ist belegt: Laut Zahlen der Fleischbranchenorganisation Proviande wurden in den Kalenderwochen 23 bis 30 des Jahres 2026 rund 23’900 Kühe geschlachtet, gegenüber rund 18’740 im gleichen Zeitraum des Vorjahres, ein Anstieg von über 5’000 Tieren. Peter Bosshard, Geschäftsleiter des Schweizerischen Viehhändler-Verbands, spricht gegenüber SRF von einem «neuen Phänomen»: Saisonale Spitzen im August und September gebe es zwar immer, «in dieser Ausprägung» seien die aktuellen Zahlen aber neu.

Weil bislang keine krisenfesten, dezentralen Bewässerungs- und Aufbereitungssysteme existieren, greifen Bauern bereits jetzt auf ihre Winterfutterreserven zurück. Wer sich den teuren Futterzukauf nicht leisten kann oder wessen Alp kein Wasser mehr führt, schickt betroffene Tiere vorzeitig zur Schlachtung.

Wenn Löschwasser und Trinkwasserversorgung dieselbe Ressource beanspruchen

Besonders heikel wird die Lage dort, wo die Feuerwehr bei Waldbränden grosse Mengen Löschwasser über dieselben Hydranten entnehmen muss, die auch das Trinkwassernetz speisen, um Dörfer zu schützen. In anhaltenden Trockenperioden konkurrieren beide Nutzungen direkt miteinander. Die Netze im Tessin sind laut AAT bereits einem erhöhten Risiko von Störungen und Ausfällen ausgesetzt.

Dass Waldbrandrisiko und Trockenheit zunehmend zusammenfallen, hält in mehreren europäischen Ländern wie Portugal, Spanien und Frankreich die Hobby-Jagdsaison nicht davon ab, mitten in die heisseste und brandgefährdetste Zeit des Jahres zu fallen, wie unser Vergleich zwischen Portugal, Spanien und Frankreich zeigt.

Warum Flusswasser bislang nicht aufbereitet wird

Ein grosser Teil der Schweizer Trinkwasserversorgung stammt traditionell aus Quellen und Grundwasser. Flusswasser wäre theoretisch verfügbar, seine Aufbereitung ist jedoch aufwendiger, als es zunächst scheint:

  • Schwankende Belastung: Flusswasser schwankt in Trübung, Keimbelastung und Schadstoffeinträgen aus Landwirtschaft und Industrie, je nach Wetter und Jahreszeit.
  • Fehlende Infrastruktur: Es bräuchte moderne, mehrstufige Filteranlagen und Membranverfahren, faktisch ein neues Wasserwerk statt eines einfachen Anschlusses.
  • Investitionsbedarf: Bau und Betrieb entsprechender Anlagen erfordern hohe Investitionen, mehrjährige Planung und kantonsübergreifende Koordination.
  • Ökologische Grenzen: Flüsse unterliegen einer gesetzlich geschützten ökologischen Mindestwasserführung, die Entnahmen in Trockenperioden zusätzlich begrenzt.

Dabei zeigt die Technik auf hoher See, was möglich ist: Kreuzfahrtschiffe erzeugen ihr Trinkwasser seit Jahrzehnten autark, meist über Umkehrosmose und Membranfiltration von Meerwasser. Flusswasser benötigt keine energieintensive Entsalzung, sondern lediglich Filtration und Desinfektion, ein Verfahren, das in Ländern mit vergleichbarer Wasserknappheit wie Teilen Australiens oder Spaniens bereits etablierte Praxis ist. In der Schweiz fehlt es dafür weniger an Technik als an politischem Willen, entsprechende Anlagen kantonsübergreifend vor der nächsten Krise zu planen statt danach.

Die Leidtragenden: nichtmenschliche Tiere

Während Menschen ihren Verbrauch einschränken können, haben nichtmenschliche Tiere keine Ausweichmöglichkeit. Ein Reh benötigt ein bis zwei Liter Wasser täglich, Hirsche bis zu zehn Liter, Wildschweine zwei bis drei Liter, grösstenteils aus Tümpeln, Wasserläufen und Teichen, die in Trockenperioden als Erste austrocknen, wie unser Beitrag «Waldbewohner: Hitze da, heimische Wildtiere bleiben cool» zeigt.

Wissenschaftliche Studien belegen zudem, dass Hitzewellen und Dürren tödliche Konflikte zwischen Menschen und Wildtieren verschärfen, weil Tiere in vom Menschen genutzte Gebiete ausweichen müssen, mehr dazu in unserem Beitrag «Klimakrise verschärft Konflikte zwischen Menschen und Wildtieren». Natürliche Verbündete gäbe es durchaus: Biberdämme halten selbst in ausgeprägten Trockenjahren Feuchtgebiete am Leben und kühlen die Umgebung, wie unser Beitrag «Biber sind wichtige Verbündete für mehr Biodiversität» zeigt, ein Ansatz, der in der schweizweiten Wasserpolitik bislang zu wenig Beachtung findet.

Fazit

Die Kombination aus anhaltender Trockenheit, schmelzenden Gletschern und steigendem Waldbrandrisiko macht deutlich, dass das bestehende System an seine Grenzen stösst. Technisch erprobte Lösungen, von getrennten Löschwasserentnahmen bis zu dezentraler Flusswasseraufbereitung, liegen auf dem Tisch. Was fehlt, ist die politische Entscheidung, sie umzusetzen, kantonsübergreifend und nicht erst nach der nächsten Krise.

Kommentar der Redaktion: Dass Nutztiere in der Dürre als Erste zur reinen Verwertungsmasse werden und still von den Alpen verschwinden, während politische Prioritäten anderswo liegen, zeigt, wessen Bedürfnisse in diesem System zuerst zählen. Wer angesichts der Klimakrise weiterhin auf Kosten der Schwächsten spart, nimmt Leid in Kauf, das sich mit politischem Willen und rechtzeitigen Investitionen vermeiden liesse, für Nutztiere ebenso wie für nichtmenschliche Wildtiere.

Bund streicht Klimagelder für den Wald: Verbiss wird zum bequemen Sündenbock

Der Bundesrat streicht die Mittel für den klimatauglichen Wald, mitten in einer Zeit, in der die Waldbrandgefahr in weiten Teilen der Schweiz akut hoch ist.

Das Bundesamt für Umwelt bestätigte einen Bericht der «NZZ am Sonntag», wonach Umweltminister Albert Rösti diese Gelder aus der Finanzplanung der kommenden Jahre gestrichen hat. Ab 2027 sollen sie ganz wegfallen.

2020 hatte das Parlament noch 100 Millionen Franken über vier Jahre bewilligt, unter anderem für die Pflanzung hitzeresistenter Baumarten. 2023 wurden die Mittel bereits um ein Drittel gekürzt, jetzt kommt der nächste Einschnitt. Der Vorstand der kantonalen Konferenz für Wildtiere, Wald und Landschaft zeigt sich verärgert. Die Streichung komme zur Unzeit, zumal die Hitzeperioden im Wald bereits jetzt grosse Schäden verursachen.

Wenn der Wald schwächelt, wird oft das Wild verantwortlich gemacht

Was diese Kürzung mit unserem Themenbereich zu tun hat, zeigt sich, sobald der Wald weiter unter Druck gerät. Fehlt Geld für klimataugliche Aufforstung, bleiben viele Flächen anfälliger für Trockenstress, Schädlinge und Ausfälle. Genau in solchen Situationen wird der Verbiss durch Reh und Hirsch schnell als Hauptursache für schlechte Waldverjüngung dargestellt, während strukturelle Faktoren wie Klimawandel und fehlende Investitionen im Hintergrund verschwinden.

Wie stark diese Verkürzung sein kann, zeigt der Fall Graubünden. Dort hat der Kanton seit 2012 über 17 Millionen Franken in Zäune, Netze und Schutzmassnahmen gegen Schalenwild investiert, mit dem erklärten Ziel, den Hirschbestand zu senken. Das Ergebnis nach 37 Jahren Hobby-Jagd als Steuerungsinstrument: Der Bestand ist seit dem Reduktionsbeschluss von 1989 um rund 50 Prozent gestiegen, nicht gesunken. Erst seit 2021 zeigt sich ein Rückgang, und ein Bündner Parlamentsvorstoss benennt dafür ausdrücklich den zunehmenden Einfluss der Beutegreifer Wolf und Luchs. Mehr dazu im Beitrag Was kostet uns die Hobby-Jagd? Graubünden rechnet nur in eine Richtung.

Fördergelder für den Wald sind kein Nebenschauplatz

Wer den Wald tatsächlich klimafit machen will, braucht Investitionen in resistente Baumarten, Wiederbestockung und Schutzwaldpflege, nicht in erster Linie mehr Jagddruck. Die Kürzung des Bundes trifft also genau jenen Bereich, der den Wald widerstandsfähiger machen würde. Wird gleichzeitig weiterhin primär über Verbiss und Wild diskutiert, verschiebt sich die politische Aufmerksamkeit weg von der eigentlichen Ursache: einer Klimapolitik, die beim Wald spart, obwohl die Warnzeichen unübersehbar sind.

Einen vertieften Blick auf die Rolle von Wolf und Luchs für den Waldzustand liefert der Beitrag Ohne Wolf kein Wald: Was Beutegreifer für die Schweiz bedeuten. Wer die politische Debatte rund um Wald- und Wildtierpolitik einordnen will, findet weiterführende Hintergründe in der Kategorie Umwelt & Naturschutz.

Frankreich stoppt Trophäen-Importe bedrohter Arten

Frankreich stoppt die Einfuhr von Jagdtrophäen bedrohter Arten. Deutschland genehmigt weiterhin auf hohem Niveau und bleibt grösster Importeur von Trophäen international geschützter Arten in der EU – Pro Wildlife fordert einen Kurswechsel.

Frankreich hat am 30. Juli 2026 angekündigt, die Einfuhr von Jagdtrophäen bedrohter Arten zu stoppen.

Betroffen sind neben Löwen künftig auch bedrohte Arten wie Elefant, Nashorn und Leopard. Die Bearbeitung sämtlicher Einfuhranträge wurde mit sofortiger Wirkung ausgesetzt; das eigentliche Verbot soll im Herbst per Erlass in Kraft treten. Pro Wildlife begrüsst den Schritt als europäisches Vorbild und fordert die deutsche Bundesregierung auf, nachzuziehen.

«Frankreich beweist, dass ein nationales Importverbot rechtlich möglich und längst überfällig ist. Die Bundesregierung dagegen verschanzt sich hinter dem Verweis auf eine europäische Lösung, während Deutschland weiterhin der grösste Importeur von Jagdtrophäen international geschützter Arten in der EU bleibt», kritisiert Dr. Mona Schweizer von Pro Wildlife.

Nationales Verbot ist möglich – Frankreich macht es vor

Mit diesem Schritt reiht sich Frankreich in eine wachsende Zahl von EU-Staaten ein, die bereits nationale Einfuhrverbote beschlossen haben: die Niederlande (2016), Finnland (2023) und Belgien (2024). Das häufig vorgebrachte Argument, ein solches Verbot sei allein auf EU-Ebene möglich, ist damit widerlegt. Frankreich hatte die Einfuhr von Löwentrophäen bereits 2015 untersagt und dehnt den Schutz nun auf weitere bedrohte Arten aus.

Deutschland: Einfuhren weiterhin auf hohem Niveau

Deutschland geht den umgekehrten Weg. Allein 2025 registrierten die Behörden 679 Einfuhrvorgänge für Jagdtrophäen international geschützter Arten. Über die vergangenen zehn Jahre summieren sie sich auf 6422. Kein anderes EU-Land importiert davon mehr. Zwischen 2016 und 2025 gelangten so Trophäen von unter anderem mehr als 1300 Affen, 267 Giraffen, 222 Elefanten, 209 Leoparden, 192 Löwen und 32 Nashörnern nach Deutschland. Dabei ist die Haltung der Bevölkerung eindeutig: In der repräsentativen Ipsos-Umfrage 2026 sprachen sich 85,6 Prozent der Befragten für ein Importverbot von Trophäen geschützter Arten aus.

Pro Wildlife fordert: Deutschland muss nachziehen

Pro Wildlife fordert die Bundesregierung auf, ein nationales Einfuhrverbot für Jagdtrophäen bedrohter und international geschützter Arten auf den Weg zu bringen: «Es fehlt nicht an rechtlichen Möglichkeiten, sondern am politischen Willen. Wer Artenschutz ernst nimmt, wartet nicht auf Brüssel, sondern handelt», so Schweizer.

Wildtiere brauchen keine Kugeln, sondern Schutz.

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Halbzeit im Alpsommer: Wolfsrisse halbieren sich, doch das Verdienst gehört nicht den Gewehren

Mehr Wölfe, weniger Risse. Zur Halbzeit der Alpsaison 2026 sinken die Nutztierrisse auf unter die Hälfte des Vorjahres. Der wahre Grund ist der Herdenschutz, nicht die Abschüsse der Hobby-Jagd. Nur ein Kanton schweigt.

Die nackten Zahlen sind eindrücklich. Bis Ende Juli 2026 töteten Wölfe in der Schweiz 183 Nutztiere. Im selben Zeitraum des Vorjahres waren es noch 402. Ein Rückgang um mehr als die Hälfte, und das, obwohl die Wolfspopulation mit über vierzig Rudeln und rund 350 Tieren so gross ist wie nie zuvor seit der Rückkehr des Wolfes.

Genau dieser scheinbare Widerspruch entlarvt die Erzählung der Agrar- und Hobby-Jagd-Lobby. Wäre die Zahl der Risse tatsächlich von der Zahl der Wölfe abhängig, müssten die Risse steigen, nicht sinken. Das Gegenteil ist der Fall.

Der Kontrast, der alles erklärt: Ober- gegen Unterwallis

Nirgends wird die wahre Ursache so deutlich sichtbar wie im Kanton Wallis, dem unangefochtenen Spitzenreiter bei den Rissen. Dort offenbart sich eine bemerkenswerte Diskrepanz. Während im Oberwallis weiterhin zahlreiche Risse auftreten, wurden im gesamten Unterwallis im laufenden Jahr lediglich zwei bestätigte Angriffe registriert.

Das Verblüffende daran: Im Unterwallis leben mit rund acht Rudeln deutlich mehr Wölfe als im Oberwallis mit etwa drei bis fünf. Trotzdem herrscht dort weitgehend Ruhe. Der Unterschied liegt nicht bei den Wölfen, sondern bei der Art der Nutztierhaltung und beim Herdenschutz. Auch das beliebte Argument der Abschüsse greift hier nicht: In beiden Kantonsteilen wurde im vergangenen Herbst und Winter präventiv reguliert, Einzelabschüsse gab es im rissreichen Oberwallis sogar häufiger.

Wo der Herdenschutz konsequent umgesetzt wird, bleibt es ruhig. Wo er fehlt, häufen sich die Risse. Diese Erkenntnis ist für die IG Wild beim Wild nicht neu, sie zieht sich seit Jahren durch die Datenlage. Bereits die Auswertung, dass 98 Prozent der gerissenen Nutztiere im Tessin ohne Herdenschutz waren, spricht eine unmissverständliche Sprache.

Ein Kanton schweigt: Das Tessin und sein Fragezeichen

Während acht Kantone offene Zahlen liefern, steht in der Statistik an einer Stelle nur ein Fragezeichen. Das Tessin ist der einzige Wolfskanton, der keine aktuellen Risszahlen veröffentlicht. Dieses Schweigen fügt sich in ein grösseres Muster.

Denn parallel zur Halbzeitbilanz dokumentiert die IG Wild beim Wild im Tessin eine Serie von einundzwanzig Fällen zwischen Oktober 2025 und Juli 2026, mit mindestens 78 getöteten Nutz- und Gehegetieren. In den behördlichen Feststellungen des Dipartimento del territorio taucht immer wieder dieselbe Formel auf: «Animale non protetto adeguatamente», Tier nicht ausreichend geschützt. Betroffen sind dabei nicht etwa entlegene Hochalpen, sondern auch Tallagen wie Iragna auf rund 300 Metern über Meer, unmittelbar neben dem Siedlungsgebiet.

Aufschlussreich ist auch, wie die Behörde kommuniziert. In sechzehn Fällen zwischen Oktober 2025 und Juli 2026 lautete die Feststellung des Ufficio della caccia e della pesca ausnahmslos «Animali non protetti adeguatamente» oder «non proteggibili», Tiere nicht geschützt oder nicht schützbar. Ab Juli 2026 tauchte plötzlich eine dritte Formel auf: «Protezione degli animali in esame», der Schutz werde noch geprüft. Diese Formel sagt weder das eine noch das andere. Dass die Beurteilung sehr wohl sofort möglich ist, zeigten die nachfolgenden DNA-Ergebnisse: In Vogorno, Serravalle und Brione sopra Minusio wurde die «in esame»-Einstufung nachträglich zu «nicht geschützt» korrigiert, und gleichzeitig ergab die Analyse, dass gar kein Beutegreifer beteiligt war.

Genau diese Fälle sind besonders aufschlussreich. In Vogorno, Serravalle und Brione sopra Minusio starben die Tiere nach den vorliegenden Ergebnissen nicht durch Wölfe, sondern an anderen Ursachen wie Krankheit, Witterung oder Vernachlässigung, und galten in der behördlichen Beurteilung dennoch als nicht genügend geschützt. Das untermauert einen Befund, den die IG Wild beim Wild seit Jahren belegt: Das eigentliche Tierschutzproblem bei Schafen und Ziegen ist weit grösser als der Wolf.

Dass fehlender Schutz eine Frage des Willens ist und nicht des Geländes, zeigt die Alpe Bri/Ninagn. Vom Kanton als «nicht zumutbar schützbar» eingestuft, machte der Bewirtschafter die über drei Täler verstreute, steile und felsige Alp dennoch schützbar: mit fünf Herdenschutzhunden, umfangreichem Zaunmaterial und einem Nachtpferch für rund 360 Schafe. Wohnwagen und mobile Hütte wurden per Helikopter eingeflogen. Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Wenn auf einer als «unschützbar» eingestuften Alp 360 Schafe geschützt werden können, lässt sich fehlender Schutz im Tal neben dem Wohnhaus kaum rechtfertigen.

Die Zahlen der Kantone im Detail

Der Rückgang zieht sich quer durch die Rudelkantone. In Graubünden sank die Zahl der getöteten Nutztiere von 67 auf 29, ein Rückgang um mehr als die Hälfte. Noch drastischer fiel er in der Waadt aus: von 114 auf gerade noch fünf. Dieser besonders starke Einbruch lässt sich teilweise mit der massiven Regulierung des Rudels am Mont Tendre erklären, ein lokaler und vorübergehender Effekt, der jedoch nichts an der grossräumigen Entwicklung ändert.

KantonRisse per Ende Juli 2025Risse per Ende Juli 2026
Graubünden6729
Wallis170130
Waadt1145
Neuenburg1216
Glarus21
St. Gallen242
Obwalden100
Schwyz30
Tessin??
Total (ohne Tessin)402183

In Obwalden und Schwyz wurde bislang kein einziges Nutztier gerissen. Einzig in Neuenburg zeigt sich auf tiefem Niveau eine leichte Zunahme. Der Kanton Tessin verweigert weiterhin die Veröffentlichung aktueller Risszahlen, weshalb für diesen Kanton keine Aussagen möglich sind, ein intransparenter Sonderfall, der leider Tradition hat.

Abschüsse wirken lokal, Herdenschutz wirkt grossräumig

Selbst David Gerke, Geschäftsführer der Gruppe Wolf Schweiz, dessen Verein die Zahlen zusammengetragen hat, ordnet die Rolle der Abschüsse nüchtern ein. Ja, lokal könnten präventive Regulierungsabschüsse eine Linderung bringen, etwa am Mont Tendre. Aber sie seien nicht grossflächig dafür verantwortlich, dass es weniger Risse gebe. Die entscheidende Massnahme bleibe der Herdenschutz.

Dass die Risszahlen bereits seit 2023 rückläufig sind, also vor Beginn der grossen Abschusswellen, während der Wolfsbestand gleichzeitig weiter wuchs, ist der schlagende Beweis. Wer diesen Zusammenhang ignoriert, betreibt Symbolpolitik auf Kosten einer streng geschützten Art. Die Wirksamkeit funktionierender Schutzmassnahmen ist längst dokumentiert, wie das Beispiel Herdenschutz funktioniert auch in der Surselva zeigt. Umgekehrt entstehen Risse fast immer dort, wo gravierende Mängel beim Herdenschutz bestehen.

Der teure Umweg: Was ein Abschuss kostet

Die Fixierung auf den Abschuss ist nicht nur wirkungslos, sie ist teuer. Ein einziger Wolfsabschuss kostet in der Schweiz rund 30’000 bis 35’000 Franken. Im Tessin wurden in der Regulierungsperiode 2025/26 nach Berechnungen der IG Wild beim Wild rund 33’000 Franken pro Wolf aufgewendet, für gerade einmal sechs erlegte Tiere. Für denselben Betrag liessen sich sieben bis zehn Herdenschutzhunde ein ganzes Jahr lang finanzieren, eine Massnahme, die nachweislich wirkt, weil sie das Problem an der Wurzel packt.

Besonders perfide ist, dass fehlender Schutz genau jenes Problem erzeugt, das er angeblich bekämpft. Wo Nutztiere leicht erreichbar sind, lernen einzelne Wölfe, sich auf sie zu spezialisieren. Die Rissstatistik steigt, der Ruf nach Abschüssen wird lauter, und das eigentliche Versäumnis, die mangelnde Durchsetzung der Schutzpflicht, bleibt unsichtbar. Wer den Herdenschutz vernachlässigt, produziert die Abschussforderung gleich mit. Wie sehr die zuständigen Ämter dabei wegschauen, hat die IG Wild beim Wild bereits dokumentiert, als das Tessiner Veterinäramt zehn Angriffe mit fünfzig toten Tieren ohne Konsequenz protokollierte.

Fazit: Der Wolf ist nicht das Problem

Die Halbzeitbilanz des Alpsommers 2026 ist eine Ohrfeige für all jene, die den Wolf zum Sündenbock stempeln und Abschüsse als Allheilmittel fordern. Mehr Wölfe, weniger Risse: Diese Formel funktioniert nur mit konsequentem Herdenschutz. Die Tierhaltenden, die in Zäune, Hunde und Behirtung investiert haben, leisten die eigentliche Arbeit. Ihnen gebührt Anerkennung, nicht den Gewehren der Hobby-Jagd.

Das langfristige Ziel bleibt die Koexistenz von Mensch und Wolf. Die Zahlen zeigen: Sie ist möglich. Man muss sie nur wollen, statt weiter auf die vermeintlich einfache Lösung des Abschusses zu setzen. Vertiefende Analysen dazu bündeln unser Dossier zur ökologischen Funktion und politischen Realität des Wolfes sowie unser Dossier Jagd und Tierschutz.

Label-Kompass des STS: Warum «Tierschutz» hier der falsche Begriff ist

Der Label-Kompass des Schweizer Tierschutzes bewertet Haltungsformen, nicht das Töten selbst.

Der «Label-Kompass» des Schweizer Tierschutzes soll Orientierung im Fleischregal schaffen.

Doch während die Organisation Labels vergleicht, steigt die Zahl der getöteten Tiere in der Schweiz von Jahr zu Jahr. Eine Analyse zur Frage, wo Tierschutz endet und wo er beginnt, das System zu stabilisieren, das er eigentlich kritisieren müsste.

Ein Kompass, der in die falsche Richtung zeigt

Der Schweizer Tierschutz (STS) hat einen neuen «Label-Kompass» lanciert. Er bewertet Fleisch-, Ei- und Milch-Label nach vier Kategorien: sehr gut, gut, ausreichend, unbefriedigend. Das erklärte Ziel: «Wenig, aber bessere tierische Proteine, nachhaltig produziert, mit Respekt gegenüber Nutztieren.»

Klingt vernünftig. Ist es aber nicht, wenn man sich die Zahlen ansieht, die hinter diesem «Respekt» stehen.

86 Millionen Tote, Tendenz steigend

2025 wurden in der Schweiz über 86 Millionen «Nutztiere» geschlachtet. Das sind 236’621 pro Tag, 9’859 pro Stunde, 164 pro Minute. Insgesamt wurden 2025 rund 40’636 Tiere mehr getötet als im Vorjahr. Bereits 2024 hatte die Schweiz mit über 85 Millionen getöteten Tieren einen traurigen Rekord aufgestellt, den Grossteil davon Hühner mit rund 82 Millionen. Zwischen 2014 und 2024 stieg die Zahl der geschlachteten Tiere von 68 auf über 85 Millionen, vor allem wegen der Verschiebung hin zu Geflügel.

Diese Entwicklung findet nicht trotz, sondern neben einer wachsenden Label-Landschaft statt, die genau in dieser Zeit vom STS mitgestaltet und mitverantwortet wurde. Wenn die Zahl der Todesfälle steigt, während die Label-Debatte sich ausdifferenziert, muss man sich fragen, was die Labels tatsächlich bewirken.

Was der STS selbst zugibt

Anlässlich des Label-Kompasses sagte STS-Sprecher Manuel Iseli gegenüber Nau.ch offen, dass die Produktion tierischer Lebensmittel eine «gesellschaftliche Realität» sei, deren Bedingungen man verbessern wolle. Das Töten selbst steht nicht zur Debatte. Es wird verwaltet, nicht verhindert.

Genau hier widersprechen andere Organisationen der Tierschutzszene. Céline Schlegel von Animal Rights Switzerland bringt es im selben Artikel auf den Punkt: «Viel Tierleid ist auch in der Labelproduktion erlaubt.» Auch bestbewertete Labels würden zentrale Leidensformen ausblenden, etwa die Panik der Schweine bei der CO2-Betäubung oder die schmerzhaften Brustbeinbrüche bei Legehennen. Auch Swissveg warnt vor einem «Moral Licensing»-Effekt: Wer ein gutes Label kauft, fühlt sich moralisch entlastet und konsumiert munter weiter, statt seinen Konsum grundsätzlich zu hinterfragen.

Speziesismus mit Gütesiegel

Der Vorwurf, der in diesen 86 Millionen steckt, geht tiefer als eine reine Label-Kritik. Er betrifft die Frage, welche nichtmenschlichen Tiere überhaupt als schützenswert gelten. Der Begriff dafür heisst Speziesismus: die Ungleichbehandlung von Lebewesen allein aufgrund ihrer Artzugehörigkeit, ein Konzept, das der Psychologe Richard Ryder 1970 prägte und das Peter Singer mit seinem Buch «Animal Liberation» populär machte. Bezeichnend ist dabei, dass die Tötung und der Verzehr von Schweinen und Rindern in der westlichen Welt weitgehend akzeptiert sind, während das Töten von Hunden und Katzen gesellschaftlich geächtet und rechtlich verboten ist, obwohl die Tiere über vergleichbare Fähigkeiten zu Schmerzempfinden und sozialer Bindung verfügen.

Genau dieses Muster liegt der eingangs formulierten Kritik zugrunde: Würden jährlich 86 Millionen Hunde oder Katzen in der Schweiz getötet, gäbe es einen landesweiten Aufschrei, Sondersendungen, politische Vorstösse, wohl auch harte Reaktionen des STS selbst. Bei Hühnern, Schweinen und Rindern bleibt es bei einer Label-Bewertung mit vier Kategorien. Das ist keine neutrale Differenzierung nach Tierart, sondern eine moralische Hierarchisierung, die genau jene Struktur reproduziert, die Rassismus und Sexismus zugrunde liegt: Die Zugehörigkeit zu einer Gruppe entscheidet über den Wert eines Lebens, nicht die tatsächliche Fähigkeit zu leiden.

Wenn man den Massstab von Menschenschutz anlegt

Der Begriff «Tierschutz» suggeriert, dass hier ein Schutzgut im Zentrum steht: das Leben und die Unversehrtheit des Tieres. Legt man denselben Massstab an, den die Gesellschaft beim Schutz von Menschen anwendet, zerfällt diese Suggestion sofort. Kein Menschenschutz-Verständnis würde es zulassen, dass eine Organisation die «Bedingungen» bewertet, unter denen Menschen getötet werden dürfen, und das dann als «Schutz» bezeichnet. Eine Institution, die Standards dafür entwickelt, wie eine Tötung ablaufen soll, damit sie als «gut» statt «unbefriedigend» gilt, wäre beim Menschen nicht Teil des Schutzes. Sie wäre Teil des Verbrechens.

Was der STS betreibt, ist damit treffender nicht als Tierschutz zu bezeichnen, sondern als ein Sozialbereich für Tiere: eine Verwaltung von Haltungs- und Tötungsbedingungen innerhalb eines Systems, dessen Grundannahme, dass man ein fühlendes Wesen ohne eigenes Interesse daran töten darf, unangetastet bleibt. Der Begriff «Schutz» täuscht über diese Grundannahme hinweg. Er verleiht einer Verwaltungspraxis eine moralische Legitimität, die ihr nicht zusteht, und macht sie dadurch schwerer angreifbar, gerade weil sie sich selbst als Fortschritt für die Tiere inszeniert.

Der Fleischberg schadet auch Mensch, Umwelt und Klima

Die 86 Millionen sind kein isoliertes Tierleid-Problem. Die Krebsforschungsagentur der Weltgesundheitsorganisation (IARC) stuft verarbeitetes Fleisch als krebserregend und rotes Fleisch als wahrscheinlich krebserregend für den Menschen ein, ein Urteil, das auf der Auswertung von über 800 Studien beruht und den Zusammenhang vor allem mit Darmkrebs belegt. Mit jeder zusätzlichen 50-Gramm-Portion verarbeitetem Fleisch pro Tag steigt das Darmkrebsrisiko messbar an.

Auch für Umwelt und Klima ist der hohe Konsum tierischer Lebensmittel eine Hauptursache. Landwirtschaft und Tierhaltung emittieren mehr Treibhausgase als der gesamte Verkehrssektor, ein Grossteil davon entfällt auf Futtermittelanbau und Landnutzungsänderungen. Die EAT-Lancet-Kommission rechnet vor, dass eine globale Umstellung auf eine überwiegend pflanzliche Ernährung die Treibhausgasemissionen des Ernährungssystems mehr als halbieren und jährlich bis zu 15 Millionen vorzeitige Todesfälle verhindern könnte. Hinzu kommen die Belastung von Gewässern durch Nährstoffeinträge und der Verlust an Biodiversität durch den enormen Flächenbedarf der Tierhaltung.

Ein Label kann an diesen Grössenordnungen nichts ändern. Es verbessert punktuell einzelne Haltungsbedingungen, lässt aber die Menge an sich unangetastet, und genau die Menge ist das Problem für Klima, Gesundheit und die Zahl der getöteten Tiere gleichermassen.

Beihilfe statt Schutz

Der STS handelt dabei nicht neutral. Mit dem Label-Kompass strukturiert die Organisation aktiv mit, wie Konsumentinnen und Konsumenten die bestehende Tötungsindustrie wahrnehmen und legitimieren. Wer ein «sehr gut» bewertetes Label kauft, kauft sich ein gutes Gewissen, nicht die Abwesenheit von Leid und Tod. Das Tier stirbt ohnehin, meist jung, meist in Grossanlagen, meist ohne dass die Öffentlichkeit je hinsieht.

Damit wird der STS nicht zum Gegenspieler dieser Realität, sondern zu einem ihrer Stabilisatoren. Die Organisation verwaltet den Status quo, statt ihn infrage zu stellen. Das ist der entscheidende Unterschied zwischen einem Sozialbereich für Tiere, der Haltungsbedingungen innerhalb der Nutzung verbessern will, und einer Tierrechtsposition, die die Nutzung selbst als Kern des Problems benennt.

Labels lösen kein einziges Tier aus dem System

Ein Label kann eine Haltungsform graduell verbessern. Es kann keinem der 86 Millionen Tiere das Leben retten, denn genau das ist nicht sein Zweck. Wer beim sogenannten «Tierschutz» akzeptiert, dass Töten grundsätzlich in Ordnung ist, solange die Bedingungen davor stimmen, verschiebt die ethische Frage, statt sie zu stellen. Und wer das mit einem Kompass tut, der Orientierung verspricht, riskiert, dass diese Orientierung genau in die Richtung zeigt, in der am meisten getötet wird, auf Kosten von Tieren, Menschen, Umwelt und Klima gleichermassen.

Wie spanische Anbieter Schweizer Hobby-Jäger umwerben

Eine Werbemail zeigt ungeschminkt, worum es bei der Hobby-Jagd tatsächlich geht.

In unserem Postfach landete kürzlich wieder eine Werbemail, die selten so offen zeigt, wonach die Hobby-Jagd-Branche tatsächlich strebt.

Ein spanischer Anbieter, der sich «Hunting in Spain» nennt, wirbt gezielt bei Hobby-Jagd-Vereinen um Gruppenreisen auf über 30 privaten Jagdgütern in Spanien. Die Botschaft ist unmissverständlich: «Give your members the best hunting experience in Spain.»

Was in dieser Mail fehlt, ist mindestens so aufschlussreich wie das, was sie enthält.

Ein Produktkatalog für tote Tiere

Die Mail liest sich wie der Prospekt eines Reiseveranstalters, nur dass die Ware aus nichtmenschlichen Tieren besteht. Angeboten werden Mähnenschaf, Rothirsch, Steinbock, Mufflon, Damhirsch, Wildschwein, Rehbock, Gämse, Rebhuhn und Kaninchen, dazu «premium driven hunts», gemeint sind Treibjagden, bei denen möglichst viele Tiere in kurzer Zeit erlegt werden sollen. Der Anbieter verspricht «Trophy documentation», also die offizielle Dokumentation der erlegten Tiere als Trophäen, sowie Gewehrverleih und Munition für jene, die ohne eigene Ausrüstung anreisen.

Alles ist durchorganisiert: Flughafentransfer, ausgewählte Hotels und «premium hunting lodges», traditionelle spanische Küche, zweisprachige Berufsjäger-Guides, Jagdlizenzen und Bewilligungen. Das einzige, was die Vereinsmitglieder laut Anbieter selbst erledigen müssen, ist der Flug. Der Rest ist ein durchgetaktetes Konsumerlebnis, bei dem das Töten von Wildtieren als Höhepunkt eines Ferienpakets verkauft wird.

Kein Wort zu Beständen, kein Wort zu Ökologie

Bezeichnend ist, was in der gesamten Mail nicht vorkommt: kein Hinweis auf Bestandszahlen, keine Rede von ökologischer Notwendigkeit, kein einziger Verweis auf Artenschutz oder Wildtiermanagement. Stattdessen dominiert die Sprache des Verkaufs: «Best price guarantee», «exclusive access», «flexible dates», «tailor-made programs». Der Anbieter positioniert sich explizit als Alternative zu klassischen Jagdausrichtern, weil er selbst Eigentümer der Jagdgüter ist und dadurch günstigere Konditionen ohne Zwischenhändler bieten kann.

Diese Selbstdarstellung passt zu dem, was auch andere kommerzielle Anbieter für Hobby-Jagd-Reisen nach Spanien offen bewerben: Das Land wird in der einschlägigen Branche als Ort mit besonders guter «Trophäenqualität» beschrieben, mit kalkulierbaren Kosten und komfortabler Infrastruktur für auswärtige Hobby-Jäger. Die Rede ist von «hochkapitalen» Rehböcken, von vier Steinbock-Unterarten, die es exklusiv in Spanien gibt, und von Trophäenpunktzahlen nach dem CIC-System. Es geht um Masse, Auswahl und Trophäengrösse, nicht um den Erhalt von Populationen.

Die Schieflage, die auffällt

Hier liegt der eigentliche Punkt, den diese Mail exemplarisch offenlegt: Werbung dieser Art erreicht unsere Redaktion regelmässig, adressiert an Hobby-Jagd-Vereine, mit dem Versprechen von Erlebnis, Exklusivität und günstigen Preisen für das Erlegen von Wildtieren. Was in all den Jahren nie in unserem Postfach gelandet ist, ist eine vergleichbare Werbemail für Aufforstungsprojekte, Wiedervernässung von Mooren, Renaturierung von Flussläufen oder Artenschutzprogramme, adressiert an dieselbe Zielgruppe.

Diese Asymmetrie ist kein Zufall. Sie zeigt, wonach in der Hobby-Jagd-Szene tatsächlich nachgefragt wird und wonach nicht. Wenn «Naturschutz» oder «Wildtiermanagement» wahrlich die zentralen Anliegen wären, die Hobby-Jäger-Verbände in ihrer öffentlichen Kommunikation gerne betonen, müsste es einen Markt für Vereinsreisen zur aktiven Aufwertung von Lebensräumen geben. Diesen Markt gibt es nicht. Es gibt einen Markt für das Erlegen von Tieren mit möglichst grossen Trophäen zu möglichst attraktiven Konditionen.

Was die Mail über die Branche verrät

Die Selbstbeschreibung des Anbieters als Besitzer von über 30 privaten Jagdgütern verweist zudem auf ein Geschäftsmodell, das auf Skalierung ausgelegt ist. Wildtiere werden auf diesen Flächen so bewirtschaftet, dass eine gleichbleibende Nachfrage bedient werden kann, mit «garantierten» Trophäenmöglichkeiten und wiederkehrenden Buchungen von Vereinen als Kunden. Das ist eine Logik der Warenproduktion, nicht des Naturschutzes.

Auch die Betonung, dass sich die Hobby-Jagd «leicht» buchen lasse und man sich um «absolut alles» kümmere, fügt sich in dieses Bild. Die Hemmschwelle für Vereinsmitglieder wird so niedrig wie möglich gehalten. Wer jagen will, muss nicht mehr planen, organisieren oder sich mit den rechtlichen und logistischen Hürden auseinandersetzen, sondern bucht ein fertiges Paket, ähnlich wie eine Pauschalreise.

Der offizielle Preiskatalog

In der Werbemail erreichte uns der offizielle Preiskatalog «Range of Services 2026–2027» desselben Anbieters. Er bestätigt Punkt für Punkt, was in der Werbemail nur angedeutet wurde: Wildtiere werden nach Körpermassen und CIC-Punkten in Medaillenklassen eingeteilt und entsprechend abgerechnet. Es werden sogar Medaillen verteilt, Bronze, Silber, Gold, je nach Trophäengrösse des toten Tieres.

Wildtier / KategoriePreis
Iberischer Steinbock, Goldmedaille (ab 230 CIC-Punkte)6’000 €
Iberischer Steinbock, Extrapunkt über 240 CIC250 € / Punkt
Iberischer Steinbock, weibliches Tier500 €
Mähnenschaf, Goldmedaille (über 75 cm)5’000 €
Wildschwein, einzelnes Tier300 €
Monteria-Komplettpaket (zwei Treibjagden, All-inclusive)1’500 €
Auszug aus dem Preiskatalog «Range of Services 2026–2027» von Hunting in Spain. Zusätzlich verlangt der Anbieter eine tägliche Guide-Gebühr von 150 € sowie eine nicht rückerstattbare Anzahlung von 40 bis 80 Prozent.

Auch die Vertragsbedingungen im Katalog folgen einer rein kommerziellen Logik. Findet der Guide «klare Blutspuren», gilt der Auftrag laut Katalog als erfüllt, unabhängig davon, ob das Tier tatsächlich gefunden wird. Die Anzahlung von 40 bis 80 Prozent wird in diesem Fall nicht zurückerstattet. Alle Trophäen werden zudem «vor Ort vermessen», um den definitiven Preis festzulegen, der in bar zu begleichen oder zu kompensieren ist. Ein weibliches Steinwild kostet dabei mit 500 € nur einen Bruchteil eines männlichen Tieres mit Goldmedaille, weil ihm die verkaufsfähige Trophäe fehlt.

Bezeichnend ist auch der Claim, mit dem der Anbieter sein Logo versieht: «Passion for Genuine Hunting». Auf denselben Seiten steht daneben ein reines Preisraster nach Körperteilen und Zentimetermassen von Hörnern und Geweihen. Von «Passion» oder «Genuine Hunting» im Sinne eines respektvollen Umgangs mit Wildtieren ist im gesamten Dokument nichts zu finden, einzig eine Regel unter «Prohibited Actions» verlangt, «respektvolles Verhalten» gegenüber Rehen und Kitzen zu fördern, während für praktisch jede andere Art ein Preis pro Punkt existiert.

Lizenz und Waffe: alles inklusive

Wer sich fragt, wie ausländische Hobby-Jäger überhaupt so unkompliziert in Spanien jagen können: Der Anbieter übernimmt auch diesen Teil vollständig. Spanien verlangt formal einen gültigen Jagdschein plus eine Jagdhaftpflichtversicherung, eine inhaltliche Eignungsprüfung der Gäste findet dabei nicht statt, massgeblich ist der bereits im Heimatland erworbene Jagdschein. Die nötige temporäre Zulassung und Versicherung stellt der Anbieter vor Ort aus oder organisiert sie über die Regionalverwaltung, für die Vereinsmitglieder reduziert sich das auf reine Formsache. Schon die ursprüngliche Werbemail versprach genau das: «Hunting licences, permits & trophy documentation».

Auch bei der Waffe gibt es keine Hürde, die nicht kommerziell aufgefangen würde. Wer eine eigene Waffe mitbringen will, braucht den Europäischen Feuerwaffenpass sowie eine vorab beim spanischen Konsulat beantragte Einfuhrgenehmigung, wofür wiederum ein Einladungsschreiben des Anbieters nötig ist. Wer das nicht will oder keine eigene Waffe besitzt, bekommt schlicht eine gestellt: Sowohl die Werbemail («Gun rental, ammunition & hunting equipment if required») als auch der Preiskatalog, der «Firearm rental» explizit im Monteria-Paket auflistet, bieten die Leihwaffe als Standardleistung an. Sämtliche Hürden, die eigentlich eine gewisse Kontrollfunktion haben sollten, Eignung, Waffenrecht, Lizenzierung, werden damit vom Anbieter aus dem Weg geräumt. Übrig bleibt für die Vereinsmitglieder tatsächlich nur der Flug.

Der gleiche Mechanismus in der Schweiz

Das gleiche Prinzip lässt sich an der Schweizer Jagdverwaltung selbst zeigen, nur mit anderen Etiketten. Die Schweiz kennt zwei kantonale Systeme, beide beruhen auf Bezahlung für das Tötungsrecht.

  • Patentjagd (16 Kantone, v.a. Alpen- und Westschweiz: Bern, Graubünden, Wallis, Waadt, Tessin usw.): Hobby-Jäger lösen beim Kanton ein Patent gegen Gebühr, das zum Erlegen einer festgelegten Anzahl Tiere pro Art berechtigt.
  • Revierjagd (9 Kantone, v.a. Mittelland: Zürich, Aargau, Luzern, Solothurn usw.): Kanton oder Gemeinden verpachten das Jagdrecht für ein Gebiet über mehrere Jahre an Jagdgesellschaften gegen Pachtzins, der sich nach der Abschusszahl richtet, je mehr erlegt wird, desto stärker rechtfertigt sich die Pacht.

In beiden Systemen ist die Bezahlung direkt an das Töten von Tieren gekoppelt, beim Patent pro Tier oder Kontingent, bei der Pacht über den abschussabhängigen Zins. Das ist strukturell dieselbe Logik wie beim spanischen Anbieter: Der Staat beziehungsweise die Gemeinde ist Nutzniesser einer Gebühr, die umso lukrativer wird, je mehr getötet wird, offiziell gerechtfertigt mit «Bestandsregulierung», nicht mit «Trophäe», aber am Zahlungsmechanismus ändert das nichts.

Das Walliser Beispiel: Steinbockjagd für Ausländer

Am deutlichsten zeigt sich diese Logik im Kanton Wallis. Seit 1991 erlaubt er, mit einem Unterbruch von 2021 bis Ende 2024 nach öffentlichem Druck, ausländischen und ausserkantonalen Hobby-Jägern die Steinbockjagd gegen Bezahlung: 25’000 Franken für Ausländer, 12’500 Franken für ausserkantonale Schweizer, 5’000 Franken für Walliser. Nicht-Walliser dürfen dabei nur männliche Tiere über 11 Jahre schiessen, also gerade jene mit den grössten Hörnern, faktisch eine Trophäengarantie gegen Aufpreis. Für 2025 rechnet der Kanton mit rund 460’000 Franken Einnahmen daraus, 60 Prozent davon von ausländischer Kundschaft. Bis 2019 kooperierte die Behörde sogar mit privaten Jagdagenturen, die das «Erlebnis» inklusive Helikopterflug über die Alpen vermarkteten, bis eine Fernsehreportage und eine Petition mit 70’000 Unterschriften zum vorübergehenden Verbot führten. Mehr zur Geschichte dieser «Steinbock-Safaris» und zum globalen Geschäft mit der Trophäenjagd in unseren Dossiers «Der Steinbock in der Schweiz: geschmuggelt, gerettet und wieder zur Trophäe degradiert» und «Hobby-Jagdtourismus: Trophäenjagden, Jagdreisen und Messen».

Fazit

Werbemail und Preiskatalog sind zusammen ein deutliches Dokument dafür, wie die kommerzielle Seite der Hobby-Jagd wirklich funktioniert. Sie zeigen eine Industrie, die auf Verfügbarkeit, Preis pro CIC-Punkt und Trophäengrösse optimiert ist, nicht auf ökologische Notwendigkeit. Wer diese Dokumente liest, ohne die Selbstdarstellung der Hobby-Jagd-Verbände im Kopf zu haben, sieht schlicht ein Ferienangebot mit Preisliste für das Töten von Wildtieren. Genau das ist es auch.