Esel als Herdenschützer: Regierung im Kanton Jura stoppt umstrittenes Experiment
Die Regierung legt den Antrag auf eine Ausnahme vom Verbot, einzelne Esel zum Schutz von Schaf- und Ziegenherden einzusetzen, auf Eis. Ein einzelner Esel würde andere Tiere in der Herde verteidigen, doch das ist gesetzlich verboten. Und mit zwei Eseln funktioniert das nicht.

Ein einzelner Esel zum Schutz einer Schafherde: Das Experiment wird abgebrochen, weil es kein schlüssiges Ergebnis liefert, teilt Bern mit.
Fünf Ausnahmegenehmigungen werden widerrufen.
Es gibt keine Beweise dafür, dass Esel zum Schutz von Herden vor Wölfen nützlich sind. Und es ist nicht erlaubt, nur einen Esel pro Herde zu halten, da das Tierschutzgesetz mindestens zwei vorschreibt. Das Problem: Gerade, wenn der Esel als geselliges Tier allein ist, bindet er sich an andere Tierarten wie Schafe oder Ziegen. Und nur so kann er sie voraussichtlich vor Wolfsangriffen schützen. Die Regierung legt deshalb das im Mai 2024 vom Parlament angenommene Postulat Stettler auf Eis und stoppt gleichzeitig Herdenschutzversuche mit Eseln.
Tier nicht unbedingt geeignet
Da Zäune kostenintensiv und zum Schutz von Herden oft nicht ausreichend sind, hatte die UDC-Abgeordnete Francine Stettler den Kanton gebeten, die Möglichkeit zu prüfen, Ausnahmegenehmigungen für die Haltung eines einzelnen Schutzesels zu erteilen. Zahlreiche Studien zeigten, dass dieses Tier, wenn es allein ist, Herden schützen kann, argumentierte sie.
Der Dienst für Verbraucherangelegenheiten und Veterinärwesen (SCAV) hat daher bei seinem Bundeskolleg ein Rechtsgutachten eingeholt, das der Bund mit Nein beantwortet hat. Die Haltung eines einzelnen Esels kann nicht genehmigt werden; es sind immer zwei erforderlich. Die Kantone haben kein Recht, von dieser Regel abzuweichen. Der Bund präzisiert zudem, dass Esel als an Wüstengebiete angepasste Tiere mehr Schutz vor Witterungseinflüssen benötigen als Schafe und Ziegen. Sie müssen vor feuchten Gebieten geschützt und ausreichend mit Wasser versorgt werden. Der Esel ist nicht unbedingt das am besten geeignete Tier für die Mittelgebirgsweiden des Juras.
Die Ausnahmegenehmigungen werden widerrufen
Der Bund bezweifelt die Fähigkeit von Eseln, Herden vor Wolfsangriffen zu schützen. Laut Bern gibt es keinen Beweis für ihre Wirksamkeit. Das Landwirtschaftsgericht des Kantons Jura (SCAV) hatte bisher fünf Ausnahmegenehmigungen für die Eselhaltung erteilt. Diese Ausnahmegenehmigungen müssen nun widerrufen werden, da sie nicht mit dem übergeordneten Recht vereinbar sind.
Der offizielle Experte Lucas Bassin vom SCAV weist darauf hin, dass die Organisation Agridea zwischen 2012 und 2015 den Einsatz von Eseln zum Herdenschutz getestet und Richtlinien herausgegeben habe. In diesem Zusammenhang erteilte die Region Jura einige Ausnahmegenehmigungen für diese Schutzmassnahme mit einem einzelnen Esel. Die Ergebnisse waren jedoch nicht schlüssig, und auch die Wahrnehmung hat sich seitdem geändert. Der SCAV wird die Züchter schriftlich auffordern, diese Ausnahmegenehmigungen aufzuheben. Die Regierung legt dieses Konzept auf Eis und beendet gleichzeitig die Experimente der Züchter, ihre Herden mit einem einzelnen Esel zu schützen.
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