Liechtenstein verabschiedet Bericht und Antrag zur Abänderung des Jagdgesetzes
Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 6. Juli 2021 den Bericht und Antrag an den Landtag betreffend die Abänderung des Jagdgesetzes verabschiedet.
Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 6. Juli 2021 den Bericht und Antrag an den Landtag betreffend die Abänderung des Jagdgesetzes verabschiedet.
Staatliche Wildhut und Intensivbejagungsgebiete
Schwerpunkt der Vorlage bildet die Schaffung einer staatlichen Wildhut sowie die Möglichkeit, sogenannte Intensivbejagungsgebiete auszuscheiden und gezielt zu bewirtschaften. Damit werden zentrale Punkte aus dem Massnahmenpaket zur Verbesserung der Waldverjüngung umgesetzt.
Weitere Anpassungen beziehen sich auf die Ausstellung und Gültigkeit der Jagdkarte, den Nachweis der Treffsicherheit sowie die Kostenbeteiligung für Wildschadenverhütungsmassnahmen. Zudem sollen Personen, welche das 70. Lebensjahr vollendet haben, künftig nicht mehr zur notwendigen Mindest- bzw. Maximalanzahl von Pächterinnen und Pächtern angerechnet werden.
Wildhut unterstützt bei Schalenwildreduktion
Zu hoher Wildeinfluss verhindert die gewünschte Verjüngung des Waldes und führt zu einer Minderung des Schutzes vor Naturgefahren. Die Wildhut soll daher die Jagdgemeinschaften bei der Reduktion des Schalenwildbestands unterstützen.
Neben den jagdlichen Unterstützungsmassnahmen soll die staatliche Wildhut weitere Aufgaben erfüllen: Erhebung von Wildtierbeständen, Lösen von Konflikten mit Wildtieren, Einsätze bei Wildunfällen sowie jagdpolizeiliche Aufgaben.
Ganzheitliche Umsetzung nötig
Mit der staatlichen Wildhut wird eine wichtige Voraussetzung geschaffen, um auch weitere Massnahmen zur Verbesserung der Waldverjüngung wirksam umzusetzen. Dazu gehören die Störungsminimierung, die Einrichtung von Wildruhezonen sowie die Förderung von Lebensraumvernetzung und von Wildtierkorridoren.
Kritik: Keine forstlichen Massnahmen
Mit der Vorlage legt die Regierung die Massnahmen zur Waldverjüngung ausschliesslich bei der Hobby-Jagd fest. Forstliche Massnahmen sind offensichtlich nicht vorgesehen.
Mario Broggi, der frühere Direktor der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft, kritisierte: «Die erreichbaren Wälder werden geplündert, die Holzernte wird zu drei Vierteln verheizt.»
Auch der frühere Forstmeister Felix Näscher schreibt: «Seit einigen Jahren grassiert fern jeder Nachhaltigkeit eine gesetzeswidrige Forstwirtschaft – waldökologischem Unverständnis, waldbaulicher Inkompetenz und einer krankhaften Jagdphobie Einzelner geschuldet.»
Mehr zum Thema Hobby-Jagd: Im Dossier Rolle und Kritik der Hobby-Jäger beleuchten wir Ausbildung, Macht und Selbstbild der Hobby-Jäger. Die wissenschaftlichen Belege stehen in der Übersicht Studien zu den Auswirkungen der Hobby-Jagd.
Die Position der IG Wild beim Wild: Die IG Wild beim Wild lehnt die Hobby-Jagd ab. Unser Vorbild ist der Kanton Genf, der seit 1974 ohne Hobby-Jagd auskommt: ohne Jagdzeiten, ohne Jagdhunde, ohne Treibjagden, ohne Hochsitze, ohne die Tierquälerei und die Kriminalität, die anderswo zur Jagdsaison gehören. Was dort seit über fünfzig Jahren funktioniert, widerlegt jedes Positionspapier von JagdSchweiz. Ein Verband, der seine Politik auf Behauptungen stützt, die er in den eigenen Dokumenten widerlegt, ist keine Fachorganisation, sondern eine Fabrik für Fehlinformationen.
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