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Bildung

Liechtenstein verabschiedet Bericht und Antrag zur Abänderung des Jagdgesetzes

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 6. Juli 2021 den Bericht und Antrag an den Landtag betreffend die Abänderung des Jagdgesetzes verabschiedet.

Redaktion Wild beim Wild — 8. Juli 2021

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 6. Juli 2021 den Bericht und Antrag an den Landtag betreffend die Abänderung des Jagdgesetzes verabschiedet.

Staatliche Wildhut und Intensivbejagungsgebiete

Schwerpunkt der Vorlage bildet die Schaffung einer staatlichen Wildhut sowie die Möglichkeit, sogenannte Intensivbejagungsgebiete auszuscheiden und gezielt zu bewirtschaften. Damit werden zentrale Punkte aus dem Massnahmenpaket zur Verbesserung der Waldverjüngung umgesetzt.

Weitere Anpassungen beziehen sich auf die Ausstellung und Gültigkeit der Jagdkarte, den Nachweis der Treffsicherheit sowie die Kostenbeteiligung für Wildschadenverhütungsmassnahmen. Zudem sollen Personen, welche das 70. Lebensjahr vollendet haben, künftig nicht mehr zur notwendigen Mindest- bzw. Maximalanzahl von Pächterinnen und Pächtern angerechnet werden.

Wildhut unterstützt bei Schalenwildreduktion

Zu hoher Wildeinfluss verhindert die gewünschte Verjüngung des Waldes und führt zu einer Minderung des Schutzes vor Naturgefahren. Die Wildhut soll daher die Jagdgemeinschaften bei der Reduktion des Schalenwildbestands unterstützen.

Neben den jagdlichen Unterstützungsmassnahmen soll die staatliche Wildhut weitere Aufgaben erfüllen: Erhebung von Wildtierbeständen, Lösen von Konflikten mit Wildtieren, Einsätze bei Wildunfällen sowie jagdpolizeiliche Aufgaben.

Ganzheitliche Umsetzung nötig

Mit der staatlichen Wildhut wird eine wichtige Voraussetzung geschaffen, um auch weitere Massnahmen zur Verbesserung der Waldverjüngung wirksam umzusetzen. Dazu gehören die Störungsminimierung, die Einrichtung von Wildruhezonen sowie die Förderung von Lebensraumvernetzung und von Wildtierkorridoren.

Kritik: Keine forstlichen Massnahmen

Mit der Vorlage legt die Regierung die Massnahmen zur Waldverjüngung ausschliesslich bei der Hobby-Jagd fest. Forstliche Massnahmen sind offensichtlich nicht vorgesehen.

Mario Broggi, der frühere Direktor der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft, kritisierte: «Die erreichbaren Wälder werden geplündert, die Holzernte wird zu drei Vierteln verheizt.»

Auch der frühere Forstmeister Felix Näscher schreibt: «Seit einigen Jahren grassiert fern jeder Nachhaltigkeit eine gesetzeswidrige Forstwirtschaft – waldökologischem Unverständnis, waldbaulicher Inkompetenz und einer krankhaften Jagdphobie Einzelner geschuldet.»

Mehr zum Thema Hobby-Jagd: In unserem Dossier zur Jagd bündeln wir Faktenchecks, Analysen und Hintergrundberichte.

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