Der Schwyzer Regierungsrat verzichtet erneut darauf, im revidierten Jagdgesetz Wildruhezonen aufzunehmen.
Das Ansinnen war in der Vernehmlassung mehrheitlich auf Ablehnung gestossen, wie die Staatskanzlei mitteilte.
Bereits 2014 gescheitert
Bereits 2014 hatte die Schwyzer Regierung vorgeschlagen, Wildruhezonen im Jagd- und Wildschutzgesetz festzuschreiben. Damit wollte sie verhindern, dass die Tiere durch Freizeitaktivitäten und Tourismus gestört werden. Die Ruhezonen hätten als Ergänzung zu den bestehenden Jagdbanngebieten und Naturschutzzonen dienen sollen, wurden aber vom Parlament nicht goutiert.
Diesen Frühling nahm die Regierung einen weiteren Anlauf. Bei einer Teilrevision des Gesetzes schlug sie vor, dass das Umweltdepartement neu die Möglichkeit erhalten solle, wo nötig Wildruhezonen auszuscheiden.
Befürchtungen der Lobby setzten sich durch
In der Vernehmlassung sei aber die Befürchtung laut geworden, dass Wildruhezonen über weite Teile des Kantons ausgeschieden würden, dadurch Land- und Forstwirtschaft beeinträchtigt würden oder dass sie unnötige Einschränkungen für die Betroffenen bedeuteten.
Laut der Mitteilung gab es auch Stimmen, die zwar Wildruhezonen begrüssten, die Zuständigkeit dafür aber beim Parlament oder Regierungsrat sahen. Andere forderten eine Beschränkung auf den Winter. Die Regierung verzichtet nun gleich ganz darauf.
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