Bildung

Ausübung der Jagd im Kanton Nidwalden 2021-2022

Auf der Jagd im kommenden Herbst und Winter darf gegenüber dem Vorjahr praktisch gleich viel Rotwild und Rehwild erlegt werden.

Weitere Schonung braucht hingegen die Gämse. Die im Vorjahr eingeführte Limitierung wird beibehalten und die Abschusszahl nochmals leicht gesenkt.

Gegenüber der vergangenen Saison bleibt die Menge an Rotwild, die auf der Hoch-, Hege- und Regulationsjagd geschossen werden darf, praktisch unverändert. Total sind 21 Hirsche (Vorjahr: 23) sowie 64 Stück Kahlwild (60), also weibliches Rotwild und Kälber, zum Abschuss freigegeben. Die leicht höhere Zahl beim Kahlwild ist festgelegt worden, um dem momentanen Wachstumstrend entgegenzuwirken. Damit der Muttertierschutz gewährleistet bleibt, muss nach wie vor das Kalb vor dem Alttier erlegt werden. Kein Änderungsbedarf besteht bei der Rehjagd, weil der Bestand stabil ist. Jagdberechtigte ohne Hochpatent dürfen ein erwachsenes Reh und ein Kitz erlegen, mit Hochjagdpatent werden den Jägerinnen und Jägern eine Rehgeiss oder zwei Kitze zugestanden.

Sorgen bereitet weiterhin die rückläufige Population der Gämsen, weshalb an der im Vorjahr eingeführten Limitierung festgehalten wird. Zum Abschuss freigegeben sind 60 Tiere (Vorjahr: 65), wovon 16 (23) auf Gämsböcke entfallen. Erneut kann pro Person nur eine Gämse geschossen werden. Mit dieser Massnahme erhofft sich der Regierungsrat, dass sich die Population wieder erholen kann. Die Hochjagd dauert vom 1. bis 22. September, Gämsen dürfen ab dem 3. September erlegt werden. Die Niederjagd findet vom 15. Oktober bis 30. November statt (ausgenommen Reh: nur bis 2. November).

Weiter hat der Regierungsrat entschieden, in Zukunft auf Abschussprämien zu verzichten. Er begründet diesen Schritt damit, dass keine gesetzliche Grundlage dazu existiert, welche diese in früheren Zeiten eingeführte Praxis heute rechtfertigt.

Geschossene Tiere können direkt in App erfasst werden

Seit kurzem ist auch die Jagd in Nidwalden im digitalen Zeitalter angekommen. So steht den Jägerinnen und Jägern neu eine App zur Verfügung, mit der erlegte Tiere erfasst werden können. Dadurch erfolgt auch die Abnahme auf der Wildkontrolle effizienter. Zudem soll über die App die eigene Jagdstatistik über mehrere Jahre eingesehen werden können. Auch wird es künftig möglich sein, bestimmte Dokumente wie die Jagdbetriebsvorschriften direkt am Smartphone abzurufen. Die App erfreut sich bereits grosser Beliebtheit. Ferner hat die Abteilung Jagd und Fischerei in diesem April in Form einer kleinen Broschüre erstmals einen umfassenden Rückblick auf die vergangene Jagdsaison herausgegeben. Die Broschüre ist in einer Auflage von 350 Exemplaren erschienen und wurde allen registrierten Jägerinnen und Jägern im Kanton Nidwalden zugestellt.

Jagdbetriebsvorschriften 2021 – Gesetz

Link (PDF)

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