Abschussgesuch für die Regulierung des Beverinrudels
Der Kanton Graubünden stellt ein Regulierungsgesuch für das Beverin-Rudel. Dabei will er nicht nur Jungwölfe, sondern auch das Vatertier abschiessen.

Der Kanton Graubünden beantragt die Regulierung des Wolfsrudels am Piz Beverin.
Drittes Abschussgesuch dieses Jahr
Dies stellt bereits das dritte solche Gesuch dieses Jahr schweizweit dar. Im Fall des Beverin-Rudels sei es nicht nur zu Rissen an Nutztieren, sondern auch zu Drohverhalten durch Wölfe gegenüber Hirtinnen und Hirten mit Hütehunden gekommen. Auch wenn solche Berichte schwierig zu überprüfen sind, ist es richtig und verständlich, diese ernst zu nehmen.
Fehlender Herdenschutz als Ursache
Die anhaltenden Risse an Nutztieren durch das Beverin-Rudel sind eine Folge des anfänglich fehlenden Herdenschutzes auf verschiedenen Alpen im Streifgebiet. Damit bewahrheitet sich, dass fehlender Herdenschutz auch für geschützte Herden zum Problem werden kann.
Dass der Kanton Graubünden das Wolfsrudel nicht nur durch den Abschuss von Welpen, sondern womöglich auch des Leitrüden regulieren kann, ist überhaupt erst durch die Revision der Jagdverordnung im vergangenen Monat möglich geworden. Damit wurde das Wolfsmanagement umfassend erweitert. Der Schutz von Wolfsrudeln wurde dadurch aber zugleich erheblich geschwächt und es wird die Zerstörung von Rudeln in Kauf genommen.
Dossier: Wolf in der Schweiz: Fakten, Politik und die Grenzen der Jagd
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