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Tierwelt

Unseriöser Welpenhandel: Tatort ins Ausland verschoben

Am 1. Februar tritt die revidierte Tierschutzverordnung in Kraft. Mit der 15-Wochen-Regel passt sich die Schweiz der EU an, um den Tierschutz zu stärken und den unseriösen Welpenhandel einzudämmen. Doch sie schiesst am Ziel vorbei: Die Übergabe der Tiere wird auf ennet der Grenzen verschoben, was der Welpenmafia in die Hände spielt.

Redaktion Wild beim Wild · 24. Januar 2025

Ab dem 1. Februar 2025 wird der gewerbsmässige Import von Hunden unter 15 Wochen verboten.

Dies gilt auch für Privatpersonen, wenn sie ausländische Welpen in der Schweiz verkaufen oder weitergeben wollen. Weil hierzulande aber gewisse Rassen rar sind oder gar nicht gezüchtet werden, sollen Privatpersonen dennoch jüngere Welpen für den Eigenbesitz importieren können, sofern sie diese im Ausland selbst abholen. Der Bund spricht von «verantwortungsvollem Kauf», weil sehr junge, noch krankheitsanfällige Welpen nicht mehr massenhaft quer durch Europa gekarrt werden sollen – was aus Tierschutzsicht sehr zu begrüssen ist.

Riesiges Schlupfloch für unseriösen Handel

Doch der Schuss wird nach hinten losgehen. Im Verordnungsentwurf war für solche Privatimporte eine Nachweispflicht vorgesehen, dass der Welpe aus einer seriösen Zucht stammt. Leider musste der Bund zurückkrebsen und hat diese Auflage im Rahmen der Vernehmlassung wieder gestrichen. Künftig werden die jungen Welpen einfach vermehrt auf einem Parkplatz ennet der Grenze von Schlepperbanden übergeben. Ein Vorgehen, das bereits heute praktiziert wird.

Welpenmafia profitiert vom neuen Gesetz

Von dieser Regelung kann der unseriöse Welpenhandel gar profitieren. Denn Privatpersonen, die einen Welpen selbst importieren, haben auch den Einfuhrzoll zu begleichen. Zudem müssen die Hunde nicht mehr im europäischen Tierhandels-System TRACES registriert werden. Die Hundemafia spart aber nicht nur Kosten und Aufwand. Die Gefahr, von der Schweizer Justiz für gesetzeswidrige Praktiken oder gefälschte Papiere belangt zu werden, entfällt ebenfalls.

Problem ins Ausland verschoben

Mit dieser Regelung wird der skrupellose Welpenhandel nicht gestoppt. Stattdessen schiebt der Bund die Verantwortung an die Behörden ennet der Grenze ab. Dass diese dem illegalen Welpenhandel auch kaum Herr werden, zeigen unter anderem Medienberichte aus Deutschland, etwa wenn ganze Transporter voller illegal importierter Welpen aus Osteuropa beschlagnahmt werden. Auch die neuen Tierschutzvorgaben ab Februar 2025 können dieses Problem nicht lösen.

Mehr Ressourcen und Verschärfungen nötig

Nadja Brodmann vom Zürcher Tierschutz bedauert, dass die Nachweispflicht gestrichen wurde: «Die Veterinärämter bräuchten mehr personelle und finanzielle Mittel, um die Zuchtstätten der Welpen überprüfen und Verstösse ahnden zu können.» Zudem fordert Brodmann eine Verschärfung der Tierseuchenverordnung. Sie soll verhindern, dass bei der Registrierung von Hunden in der nationalen Datenbank Amicus im Feld «Tierhalter bei Geburt / Import» einfach «unbekannt» eingetragen werden kann, sodass die Herkunft nicht mehr eruierbar ist. «Mit Samthandschuhen ist dem skrupellosen Welpenhandel nicht beizukommen», so Brodmann. «Es braucht Nägel mit Köpfen.»

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