In Graubünden tobt die Wolfsinkompetenz
In keinem anderen Kanton der Schweiz werden so viele Wölfe abgeschossen wie in Graubünden. Dennoch nehmen die Nutztierrisse plötzlich nach dem proaktiven Wolfsmassaker wieder zu. Es tritt genau das ein, was seriöse Experten gemäss Studien voraussagten.
Die Wolfsrisse haben nach einem Höchststand im 2022 mit 1789 Rissen (GR 517) bereits im 2023 gesamtschweizerisch um 40 % (1051) und in Graubünden sogar um knapp 50 % (267) abgenommen, und dies bevor die präventive Regulierung am 1.12.2023 begonnen hat.
Die präventive Regulierung kann demzufolge nicht für die Abnahme der Risse verantwortlich sein. Dies ist einzig den verbesserten Herdenschutzmassnahmen zu verdanken.
Proaktive Abschüsse von völlig unauffälligen Wölfen und deren Welpen sind nach der Berner Konvention grundsätzlich nicht legal.
Zwischen 2022 und 2024 ist ein deutlicher Rückgang der bestätigten Nutztier-Risse in Graubünden zu beobachten (von 517 im Jahr 2022 → 267 im Jahr 2023 → 213 im Jahr 2024). Fachstellen und NGOs führen das auf verstärkten Herdenschutz zurück.
Graubünden steht im Zentrum der Schweizer Wolfsinkompetenz. Während der letzten Regulierungsphase von September 2024 bis Januar 2025 wurden im Kanton 48 Wölfe erlegt – so viele wie nirgends sonst in der Schweiz. Dennoch zählten die Behörden Ende August 2025 bereits 167 Nutztierrisse, 25 mehr als im Vorjahr. Für die neue Regulierungsphase liegen erneut besonders viele Gesuche beim Bund vor: Jungtiere in 17 Rudeln sollen abgeschossen, ein Rudel gar vollständig ausgelöscht werden. Die Wolfspopulation in Graubünden ist 2025 im Vergleich zum Vorjahr gewachsen, während die Zahl der Nutztierrisse wieder ansteigt.
Christina Steiner, Präsidentin des Vereins CHWolf, beurteilt die Lage: Sie kritisiert, Graubünden nutze die neue Jagdverordnung «bis aufs Äusserste» aus und schiesse auch in unauffällige Rudel hinein. Das könne das Rudelgefüge zerstören und Platz für Einzelwölfe schaffen, die besonders häufig ungeschützte Schafe rissen. Eine lettische Studie belege, dass wahllose Dezimierungen keine langfristige Lösung seien. Ihre Organisation setzt deshalb auf Herdenschutz und unterstützt Alpbetriebe bei Zäunen, Herdenschutzhunden und Beratung.
Auch Nationalparkdirektor Ruedi Haller sieht in Abschüssen allein keine Lösung. Er verweist auf den Fall des Fuorn-Rudels im Unterengadin: Nachdem die Behörden dieses trotz Protesten auslöschten, kam es plötzlich zu zahlreichen Schafsrissen.
Experten und Studien warnten, dass Abschüsse, besonders von Jungtieren oder ganzen Rudeln, die Rudelstruktur stören könnten, was zu unerwartetem Verhalten führt (z. B. Einzelwölfe, die eher Nutztiere angreifen). Das könne die Situation nicht verbessern, sondern verschlechtern.
Die Fronten bleiben verhärtet. Der Bündner Bauernverbands-Präsident Thomas Roffler (SVP) plant im Oktober, zusammen mit der SVP-Fraktion im Bündner Grossen Rat, zwei Vorstösse einzureichen: Die Wolfsjagd soll zeitlich ausgeweitet und mehr Hobby-Jäger sollen einbezogen werden. Steiner dagegen fordert gezielte Abschüsse nur dort, wo trotz konsequentem Herdenschutz Nutztiere gerissen werden.
Statt konsequenten Herdenschutz durchzusetzen, wird von der SVP das Gewehr zur «Lösung» erklärt. Das ist nicht Schutz, sondern Kapitulation. Es ist die Unterwerfung unter die Bauernlobby, die mit dem Märchen vom «bösen Wolf» Politik auf Kosten der Schwächsten macht – und damit die Glaubwürdigkeit des Rechtsstaats und der Wissenschaft verspielt. Wolfsabschüsse sind kein verlässliches Mittel zum Schutz von Nutztieren. Das Risiko kontraproduktiver Effekte ist wissenschaftlich nachgewiesen.
Die Jagd auf Wolfswelpen ist laut Berner Konvention grundsätzlich verboten. Die Schweiz hat offiziell keine Bewilligung, Wolfswelpen zu jagen. In der Diskussion steht zudem, ob die schrittweise Lockerung durch die Schweiz mit dem Konventionsziel vereinbar ist. Laut der Berner Konvention ist auch der proaktive Abschuss von Wölfen illegal. Der Ausschuss der Berner Konvention stuft die Schweizer Regelung mit Mindestzahlen und präventiven Abschüssen als besorgniserregend und potenziell nicht konform mit der Konvention ein.
Jagd auf Wölfe ist grundsätzlich verboten – ausser bei ausdrücklich bewilligten Ausnahmen. Wölfe dürfen nur abgeschossen werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, etwa bei wiederholten Rissen von Nutztieren oder wenn ein Tier für den Menschen gefährlich wird, was Wolfswelpen bestimmt nicht betrifft. Die Schweiz darf Wölfe nur mit Bundesbewilligung und unter Einhaltung von Jagdgesetz, Verordnungen, Völkerrecht und Herdenschutzauflagen jagen.
Kanton → Gesuch beim Bund (BAFU) → Prüfung nach Jagdverordnung + Berner Konvention → Bundesbewilligung → Meldung an Europarat → Durchführung durch Wildhüter → Kontrolle durch Gerichte/Verbände.
Ein Abschuss rein «auf Vorrat» – ohne konkrete Schadenssituation und ohne zuvor alles andere probiert zu haben – ist nach der Berner Konvention nicht zulässig. Jungtiere sind nach der Berner Konvention besonders geschützt; proaktive Abschüsse ohne konkreten Schaden gelten als unzulässig.
Der Wolfsbestand reguliert sich (auch die Füchse) ab einer bestimmten Anzahl in einem Gebiet selbst und wächst nicht mehr weiter an, sondern dehnt sich länderübergreifend aus. Zu den Regulationsmechanismen gehören vermehrte Revierkämpfe, eine erhöhte Jungtiersterblichkeit oder ein begrenztes Nahrungsangebot.
Am 16. November 2024 hat ein Wildhüter vom Amt für Jagd und Blödsinn in Graubünden auf der Jagd beim Wolfsmassaker zudem noch drei ebenfalls geschützte Luchse erlegt.
Dossier: Wolf Schweiz: Fakten, Politik und Grenzen der Jagd
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