Jagdgesetz

Politiker fordert Promillegrenze für Hobby-Jäger

Eine Kontroverse ist im Kanton Bern bezüglich des Konsums von Alkohol während der Hobby-Jagd entstanden.

Casimir von Arx, ein Mitglied der Grünen Liberalen Partei (GLP) im Kantonsparlament, schlägt in einer Motion vor, das Jagdgesetz so zu ändern, dass ähnliche Alkoholregelungen wie im Strassenverkehr gelten. Diese Motion zielt darauf ab, die Jagdlizenz von Personen zu entziehen, die wiederholt unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen jagen.

Derzeit haben die Kantone Neuenburg und Zürich bereits entsprechende Bestimmungen in ihre Jagdgesetze aufgenommen. Befürworter argumentieren, dass die Beeinträchtigung durch Alkohol die Genauigkeit der Hobby-Jäger beeinflusst und zu schmerzhaften Nachsuchen verletzter Tiere führen kann. Obwohl statistische Daten zu durch Alkohol verursachten Jagdunfällen nicht verfügbar sind, glaubt von Arx, dass die Festlegung eines gesetzlichen Grenzwerts für den Alkoholkonsum während der Jagd Klarheit und präventive Massnahmen schaffen würde.

Die praktische Umsetzung einer solchen Regelung, wie z.B. deren Durchsetzung und Überwachung, bleibt jedoch unsicher.

Der Schweizerische Verein für ökologische Jagd unterstützt die Idee und betont, dass die Verwendung von Schusswaffen in Kombination mit Alkoholkonsum unvereinbar sei und nicht zur Diskussion stehen sollte.

Es ist verrückt, dass das überhaupt diskutiert werden muss.

Co-Präsident Sandro Krättli

Andererseits widerspricht der Präsident des Berner Jagdverbandes, Lorenz Hess, der Notwendigkeit dieser Motion, da er angibt, nichts von alkoholbedingten Jagdunfällen im Kanton zu wissen. Die Berner Regierung und das Umweltdepartement sprechen sich ebenfalls gegen die Motion aus und argumentieren, dass die bestehenden Jagdregelungen bereits das Entziehen von Jagderlaubnissen ermöglichen, wenn der Alkoholkonsum die Jagdaktivität beeinträchtigt. Die Motion wird während der Wintersession im kantonalen Parlament diskutiert werden, schreibt die Berner Zeitung.

Die Grenze, ab der ein Hobby-Jäger für den Umgang mit Waffen unter Alkoholeinfluss als waffenrechtlich unzuverlässig gilt, sollte aus Sicht der IG Wild beim Wild bei 0,0 Promille Blutalkohol gezogen werden, wie das beim Militär- oder Polizeidienst auch der Fall ist.  Bei der Polizei oder Militär werden aus gutem Grund die älteren Semester nicht mehr in bewaffnete Einsätze mit gefährlichen Schusswaffen geschickt. Wer auf die Jagd geht, der geht zum Töten. Niemand darf im alkoholisierten Zustand mit einer Waffe hantieren oder gar schiessen. Wer alkoholabhängig ist, dem muss der Jagd- und Waffenschein umgehend entzogen werden. Nach Jagdunfällen sind obligatorische Alkoholtest einzuführen. Zusätzlich braucht es nach dem Vorbild von Holland medizinisch-psychologische Gutachten für Hobby-Jäger sowie auch eine Altersbegrenzung nach oben. Die grösste Altersklasse bei den Hobby-Jägern ist 65+, jene mit Alters-, Seh-, Konzentrations- und Reaktionsschwächen sowie Ausbildungs- und Trainingsdefiziten und genau die trinken auch Alkohol, damit sie einen ruhigen Finger haben oder trinken nicht und machen Fehlschüsse, was mit enormem Tierleid verbunden ist. Anders sind die vielen Fehlschüsse und Nachsuchen nicht zu erklären.

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