Bildung

Neuenburg: Betrunken jagen ist jetzt verboten

Der Blutalkoholgehalt von Hobby-Jägern ist nun auf 0,5 Promille begrenzt.
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Im Kanton Neuenburg ist der Alkoholkonsum während der Hobby-Jagd seit Anfang Jahr nun eingeschränkt.

Die fünf Neuenburger Wildhüter kontrollieren ab der kommenden Saison die Nüchternheit der Hobby-Jägerinnen und Jäger mit Alkoholtests.

Der Kanton Neuenburg ist damit der erste Westschweizer Kanton und der zweite in der Schweiz (nach Zürich), der eine Alkoholgrenze von 0,5 Promille bei der Jagd einführt. Auch der Gebrauch von Betäubungsmitteln und Medikamenten ist ab sofort eingeschränkt. Bei Missbrauch droht der Entzug des Jagdpatents für ein bis fünf Jahre.

Wie in Zürich wurde auch in Neuenburg das kantonale Jagdgesetz an die Strassenverkehrsgesetzgebung angepasst.

Entzug des Führerausweises

Die Wildhüter werden von der Neuenburger Polizei ausgebildet und ausgerüstet. Wer alkoholisiert auf die Jagd geht, muss mit dem Entzug des Jagdpatents rechnen. Bei Verdacht auf Drogen- oder Medikamentenkonsum werden die Verdächtigen von der Polizei kontrolliert.

Diese Gesetzesänderungen wurden laut dem Amt für Wildtiere aus Gründen der Vorsicht und “zur Stärkung der Glaubwürdigkeit der Hobby-Jägerinnen und Jäger” beschlossen.

Im Visier

Die Neuenburger Reform geht auf einen Vorfall zurück, der sich vor vier Jahren in Chaumont ereignete, als ein Jäger im Herbst einen Mountainbiker mit gelbem Pullover ins Visier nahm, nachdem er, wie er selbst zugab, “ein paar Bier getrunken” hatte.

Zwei Jahre nach diesem Missverständnis wurde der Mountainbiker dazu verurteilt, dem Hobby-Jäger eine Entschädigung von 4’500 Franken zu zahlen, weil er ihn auf Facebook mit den Schimpfwörtern “Arschloch” und “Scheisskerl” beleidigt und verleumdet hatte.