Neuenburg: Betrunken jagen ist jetzt verboten
Der Blutalkoholgehalt von Hobby-Jägern ist nun auf 0,5 Promille begrenzt.
Im Kanton Neuenburg ist der Alkoholkonsum während der Hobby-Jagd seit Anfang Jahr nun eingeschränkt.
Die fünf Neuenburger Wildhüter kontrollieren ab der kommenden Saison die Nüchternheit der Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jäger mit Alkoholtests.
Der Kanton Neuenburg ist damit der erste Westschweizer Kanton und der zweite in der Schweiz (nach Zürich), der eine Alkoholgrenze von 0,5 Promille bei der Jagd einführt. Bei Missbrauch droht der Entzug des Jagdpatents für ein bis fünf Jahre.
Entzug des Jagdpatents
Die Wildhüter werden von der Neuenburger Polizei ausgebildet und ausgerüstet. Diese Gesetzesänderungen wurden laut dem Amt für Wildtiere «zur Stärkung der Glaubwürdigkeit der Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jäger» beschlossen.
Im Visier
Die Neuenburger Reform geht auf einen Vorfall zurück, als ein Hobby-Jäger einen Mountainbiker ins Visier nahm, nachdem er «ein paar Bier getrunken» hatte.
Zwei Jahre nach diesem Vorfall wurde der Mountainbiker dazu verurteilt, dem Hobby-Jäger eine Entschädigung von 4’500 Franken zu zahlen, weil er ihn auf Facebook beleidigt hatte. Mehr zum Thema Kriminalität und Jagd.
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