24. Juli 2026, 01:52

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Wallis will als erster Kanton Luchse abschiessen, obwohl die Art genetisch am Limit ist

Der Kanton Wallis bereitet als erster Kanton der Schweiz ein offizielles Gesuch vor, um im kommenden Winter Luchse abschiessen zu dürfen. Zuständig ist Staatsrat Christophe Darbellay, selbst Hobby-Jäger. Was in der amtlichen Begründung fehlt, ist entscheidend: Der Eurasische Luchs ist in der Schweiz keine robuste, sondern eine genetisch stark verarmte Art. Die IG Wild beim Wild hat deshalb eine Petition lanciert und fordert den sofortigen Verzicht auf das Abschussgesuch.

46 Prozent der genetischen Vielfalt sind bereits verloren

Die Schweizer Luchse stammen von wenigen, teils eng verwandten Gründertieren aus den slowakischen Karpaten ab, die in den 1970er-Jahren wiederangesiedelt wurden. Gemäss der Fachstelle für Raubtierökologie KORA haben die Alpenluchse gegenüber ihren Vorfahren 46 Prozent der genetischen Vielfalt verloren, jene im Jura 30 Prozent. Inzucht ist längst kein theoretisches Risiko mehr, sondern zeigt sich unter anderem in gehäuften Herzgeräuschen und in dokumentierten Fehlbildungen wie beim Luchs ohne Ohren im Jura. KORA und das Institut für Fisch- und Wildtiergesundheit (FIWI) fordern deshalb eine genetische Auffrischung des Bestands, nicht dessen Reduktion. Ein Abschussgesuch ausgerechnet jetzt kehrt die fachliche Logik um.

Ausgerechnet im Wallis wurde der Luchs jahrzehntelang gewildert

Der Kanton Wallis ist beim Luchs kein neutraler Boden. Ein internationales Forschungsteam unter Leitung von Prof. Raphaël Arlettaz (Universität Bern) wies 2021 in «Frontiers in Conservation Science» nach, dass der tiefe Luchsbestand im Unterwallis auf systematische Wilderei zurückzuführen ist. Im einzigen Einwanderungskorridor des Luchses ins Wallis wurde ein Netz von 17 Schlingenfallen gefunden, einige davon noch betriebsbereit. Von den ersten Hinweisen bis zur ersten Verurteilung eines Hobby-Jägers wegen Luchswilderei vergingen 20 Jahre. Mehr dazu im Dossier Wilderei und Jagdkriminalität in der Schweiz. Die IG Wild beim Wild fragt: Wie kann ein Kanton einen «zu hohen» Luchsdruck geltend machen, dessen Population durch Wilderei künstlich tief gehalten wurde?

Der grösste Konkurrent des Rehs ist nicht der Luchs

Das Abschussgesuch wird mit zurückgehenden Reh- und Gämsbeständen im Oberwallis begründet. Ein wissenschaftlicher Beweis, dass der Luchs für diesen Rückgang verantwortlich ist, fehlt jedoch bis heute. Pro Natura Wallis weist darauf hin, dass im Kanton jedes Jahr rund 1000 Rehe durch die Hobby-Jagd selbst geschossen werden. Der Luchs erfüllt zugleich eine wichtige ökologische Funktion: Er hält das Wild in Bewegung und schützt so den Wald vor übermässigem Verbiss. Rehe und Gämsen dienen als Beutetiere in erster Linie den Beutegreifern als Nahrungsgrundlage und nicht der Hobby-Jagd.

Ein Interessenkonflikt, der offen benannt werden muss

Staatsrat Christophe Darbellay ist selbst Hobby-Jäger. Dass ausgerechnet er ein Abschussgesuch für eine streng geschützte Art vorbereiten lässt, deren Bestand im eigenen Kanton nachweislich durch Wilderei dezimiert wurde, wirft grundlegende Fragen zur Interessenlage auf. Wildtiere sind in der Schweiz rechtlich herrenloses Gut, das dem gesamten Volk gehört, nicht einer Minderheit von rund vier Prozent Hobby-Jägern. Wie eine Wildtierpolitik ohne diesen Interessenkonflikt aussieht, zeigt der Kanton Genf seit über 50 Jahren.

Hohe rechtliche Hürden, die nicht unterlaufen werden dürfen

Der Luchs ist stärker geschützt als der Wolf. Eine Regulierung wäre nur zulässig, wenn der Kanton wissenschaftlich nachweist, dass ein schwerwiegender Schaden vorliegt. Über das Gesuch entscheidet letztlich das Bundesamt für Umwelt (BAFU). Genau dieser Nachweis ist fragwürdig, solange die zentrale Frage offenbleibt, wie ein Kanton einen zu hohen Luchsdruck geltend machen kann, dessen Population durch Wilderei künstlich tief gehalten wurde und zunehmend unter Inzuchtfolgen leidet.

Fertiger Vorstoss für Kantonsparlamente

Damit Ratsmitglieder rasch aktiv werden können, stellt die IG Wild beim Wild einen frei verwendbaren Mustertext bereit. Der Vorstoss «Moratorium für Luchsabschüsse bei genetisch gefährdetem Bestand» lässt sich mit wenigen Anpassungen in jedem Kantonsparlament einreichen. Er fordert ein Moratorium für Luchsregulierungen bei nachweislich gefährdetem genetischem Zustand, unabhängige Bestandsanalysen sowie eine konsequente Bekämpfung der Wilderei statt Abschussgesuchen. Der Mustertext ist Teil der Sammlung Mustertexte für jagdkritische Vorstösse in Kantonsparlamenten.

Forderungen der IG Wild beim Wild

  1. Der Kanton Wallis verzichtet auf das Gesuch um Regulierung respektive Abschuss von Luchsen, solange die Art gemäss KORA und FIWI genetisch am Limit ist.
  2. Der Kanton ergreift konsequente Massnahmen gegen die dokumentierte Luchswilderei, statt eine bereits dezimierte Population zusätzlich zu regulieren.
  3. Die Interessenlage von Amtsträgern, die als Hobby-Jäger über Abschussgesuche auf streng geschützte Arten entscheiden oder diese vorbereiten lassen, wird offengelegt.
  4. Der Grosse Rat des Kantons Wallis positioniert sich politisch klar gegen das Vorhaben.
  5. Das Bundesamt für Umwelt lehnt ein allfälliges Gesuch ab, solange der wissenschaftliche Nachweis einer schwerwiegenden Beeinträchtigung nicht lückenlos erbracht ist.

Über die IG Wild beim Wild

Die IG Wild beim Wild ist eine gemeinnützige Tierrechtsorganisation. Sie widmet sich dem Schutz von Wildtieren vor der Hobby-Jagd und engagiert sich für ein ethisches Wildtier- und Jagdverständnis nach dem Vorbild des Kantons Genf.

Kontakt: info@wildbeimwild.com

Petition: https://wildbeimwild.com/petitionen/petition-luchse-wallis/

Hintergrundartikel zum Thema: https://wildbeimwild.com/wallis-wuenscht-erstmals-luchse-abzuschiessen-obwohl-die-art-genetisch-am-limit-ist/

Mustertext für Kantonsparlamente: https://wildbeimwild.com/mustertexte-fuer-jagdkritische-vorstoesse-in-kantonsparlamenten/moratorium-fuer-luchsabschuesse-bei-genetisch-gefaehrdetem-bestand/

Quellen: